3aijrc5=Bcrid)t
über bas
"^ifc^öffit^e Jtjccuw
3"
dtt^ftätt
für bas
;^ttt^iertja^v 1882J83.
üHit einem Proßromwe:
^te f actawenfe be$ äffen feHameufe$ im JUtflemctnen,
und) 5cr £fl)rc bcs Ijciligfu ^l)omaö t)Ou :Anuiii
bärge (teilt
vow.
IV
- <:^^ '^^o* ^%^ -
Drucf üon ^uguft fjornif.
TUE iNSTiTurr or mfdiafval studies
10 ELMSLEV PLACE
TO«0/s<TO 6, CAt^ADA,
OCT131S3I
0iftorifi^c uttb ft«tiftif(^c Ulotijcu ükt b«§ ©ifd^öflidjc St)ccum
in (gi(^ftätt ffir m Stubicnia^r 1882|83.
5Rad^ ber am 11. Dftober gefd^eljenen ^Inmelbung jur Snfcription ruurbe am
12. ba^ Initium solemne mit feierlichem §0(^amte unb Yeni S. Spiritus QeljaUen,
imb barauf bie gmmatrifulation vorgenommen.
51m 13. Dftober begannen bie ^[^orlefungen.
Qmmatrifuliert mürben am 5tnfange be^ erften ©emefler^ 183 (s:anbibaten,
moDon 153 ber tl[)eotogif^en unb 30 ber p()irofopl)if(^en 6e!tion angeljörten. Qm
erften ©emefter mürben 12 (Sanbibaten ber ^^eologie ju ^rieftern gemei()t unb
rerliefeen bie Slnftalt, jugleid^ mit i^nen ein ^iafon. @in an berfetben immatri^
fuUerter ^riefter trat mä^renb beöfetben in bie 6eetforge ein, ein ßanbibat ber
S^ljeologie wä^lk ben flöfterlid^en ^eruf, jmei anbere ixakn an Ilniuerfitäten über,
ebenfo ein (Eanbibat ber ^^Uofop^ie. 3}lit beginn be§ jmeiten ©emeftero mürben
14 (s;anbibaten ber ^Ejeologie unb 6 ber ^f)Uofop()ie immatrifuUert, fo baf3 bie
(^efammtsa()( ber (Eanbibaten in biefem ©emefter 185 betrug, unb gmar 150 X^eo=
logen unb 35 ^^i(ofopf)en.
3m Kollegium ber §erren ^rofefforen ergab fid; bie eine ^eränberung, ha^
ber ^rofeffor ber (El)emie unb 9taturraiffenf$aften, ber §od)m. öerr ^()iHpp
^offmann, leiber burd) (angmierige 2lugen(eiben fi(^ genötiget falj, um hm Slulje^
ftanb nad)jufud)en, meldten iljm ©eine ^ifd)öf(. (Knaben unfer §od)nnir'
bigfler §err unter eljrenber Slnerfennung feiner Dielen unb großen ^erbienftc
um unfere 5lnfta(t bemittigte. ®r \)aite ha§> ermä()nte Seliramt 17 Qa^re liinburc^
mit unermübetem ©ifer unb Dorjüglid^em ©rfolge befteibet. §iefiir fo mie für
bie @üte, momit ber attoere^rte Setjrer feine eigenen mertootten naturn)iffenfd)aft=
(iijen ©ammlungen für bie llnterri(^t^§mede ber Slnftalt uermenbete, fei il)m bi^^i^it
bev innigfte ®anf be» bif^öfl. £tjceum§ au^gefproc^en.
5ln feine ©tette l)aben ^eme ^ifc^off. (^naben ben §errn Dr. 3of epl)
©^mertf(^(ager x)om 1. Dftober 1882 an a(§ ©ocenten berufen.
^ag erfte ©emefter mürbe am 20. Wläx^, bay iwdie am 31. ^s^üi mit
feierlichem ^anfgotte^bienfte gefd^loffen, nad^bem bie ©yamina in (SJegenioart $v.
'^ifc^offic^en (^naben abgefjalten morben maren.
^a§ ©(^uljal)r 18^3/84 beginnt mit bem Eintritt ber 2llumnen in ha^ ©eminar
am 11. unb ber 2lnmelbung gur Qnfcription am 16. Dftober.
Dr. ^ol}, €t). pruner,
5<^tnRapituCar itxxb §emiitar=^cgcito,
Hector bcs Bifd^öfl. Cy*^*-''^^"^-
A.
2:(jCo(o(|i)d)c Scftion.
%\t{. §err ^onipro^ift unb fßl. geiftt. Dkt Jlnfon ^annedicv, ^^.^rofcffov ber
©ye^cfe iiub bcr biMifd^en 9[BiffenfcI)aftcn.
Xitl. .§err ^ombed;nnt Dr. "^aCcntm "gßaCDofer, ^^Nvcfoffor ber fiiturßif,
(ef)rte für ben 3. unb 4. t(}eo(. 6ur§ in 4 Stimbeu modjcntHd) fpejicHc
fiiturijif, unb giimr im I. ©cm.: uom l)(. ^Okfto^ifcr unb bem fird)üd)cn
6tunbeni3ebete; im JI. Sem: Don ben ()I. ©nfrnmenten, ben ©a!ra
mentalicn iinb bem ^ird^enjal)re.
Xitl. §err $Dom!apituIar unb ©eneralüifar Sofept; (^corc( Sitftner, ^rofeffor
ber i!ir(^en9efd)i($te, (a§ für ben 1., 2. unb 3. t()eoI. ßure in moc^entlid;
3 6tunbcn im I. ©em.: von ber ©rünbung ber .^irdjc H^ ^um 5Inftreten
bev (jl. S3oniftttiu§, im II. (Sem.: uon ba Ho §um (S^oncil ron S3afel.
^er DIeftor unb ^l^eridjterftntter, ^omfapitular unb (Seminar=9iegen^5 Dr. goß.
^v. "^xatner, ^rofeffor ber 3)1 erat- unb ^Uftoraltljeotogie, letirte:
1) ^'aftürattfjeotoöie für ben 4. (Eur§ in modjentücj^ 0 Stunben, unb
jmar im I. ©em.: 3>ern)aftung be^^ 1)1. ^Buftcjerid^tee unb feelforiv-
lid^e $f(id;ten in Slnfeljunc] ber ßlje; im II. Sem.: .'liranfenfeerforge,
Spenbung ber (j(. Xaufe, bie gefammte ^farroermaltung.
2) 3}lortt(tl)eoIogie für ben 2. unb 3. ßur^ in n)od;entIid) 4 Stauben
unb jmar im I. Sem.: uom 5., ß. unb 7. (^JeOote; im II. Sem.: Seigre
yon ben ^^erträgen unb vom Grbred^te unb uon ber ^)ieftitution ;
t)om 8., 9. unb 10. Gebote unb uom gaftengebote.
Xit(. $err SDomfapitular Dr. JVCßcvf ^tocßC, ^^>rofefjor ber proftifdjcn ^^s(ji(o
fo;)()ie unb ^^äbagogü, la^ für ben 1. ©ur^: (5t(;if, Sojin(= unb
9ied)tc^pl)i(ofopbie in moc^eut(i(5 2 Stnaben; @efd;id)te ber ^M)i[o^
fopfjie in modjentlid^ 1 Stunbe, unb ^äbagogif in moc^entUd) 1 Staube.
Xitl. §err SDomfnpitutar Dr. ^vmtj von "^auCa "giTor^^otf, ^rofeffor ber
^ogmatif, trug vor für bie 4 (^urfe in mod^entUd) G Stauben im I. Sem.:
^raftat: de incarnatione nebft SJianoIoßie; im IL 6em. : de Deo uno.
9}?e()vma(y tourben Disputationen abo^^)^^^^"-
JQivx Dr. "^MnCipp ^devqcxxxöiiyev , ^]^xo\^\)QV be» Iird;cnred)tS unb ber
§oniitetif, (etjite:
1) ^livd)euredjt für h^n 2. unb 3. (EuviS in n)oc^entti(^ 3 ©tunben, unb
jiuar im I. 6cm.: ^^rincipien unb Duellen be§ ^ivd;enred)t!Cv ©taat
unb St\xd)e, ^^erljäftniy ber Mrdje gu ben ^^nberöijläubicjen, ferner in
3 auberen Jöodjenftnnben (Sf)ered)t; im 11. 6em.: bie t'irdjUd^en ^^ei-
fönen unb tirdjendmter.
2) <Qomi(eti! für ben 2, tljeof. iim^^ in 2 5Bod)enftunben in beiben 6emeftern,
für ben 3. tljeot. ^wv^S praftifdje Uebunöen loaljrenb beö I. 6em. in
2 3Bodjenftnnben.
§err Dr. "^efer gyd^xixaÜ^i', ^:profcffor ber (5^*eijefe unb ber biOlif d)en äl^iffen=
fd)aften, laS im I. 6em.: in loodjcntlid) 3 Stunben für ben 2, unb 3. (5ur<?:
(Sj:eijefe bey ^Jiömerbriefeö; in loodjcntlid) 1 ©tunbe: ^inleitumj in ba*^
neue ^eftnment; in lüod)ent(id) 2 ©tunben für ben 1. ßurv biMifd^e .§er:=
meneutit 3m II. ©em. : in lüod)ent(id) 3 ©tunben für ben 2. unb 3. (Sur«:
(iyeijefe be§ ^-^rovtjeten 3ad)ariag; in iöod)ent(id; 2 ©tunben 2lrd)no(oßie.
3n beiben ©emeftern (eljrte er in loodjenttid; 3 ©tunben für ben 1. (5nrö
Ijebrüifdje ^rannnatif mit lleberfet^untj^übumjen; aufjerbem in loodjent^
lid) l ©tunbe für Geübtere: f)ebrmfd)e Sefeübun^en au-S 3faiay.
§err ©ubretjeuö Jlitfon ^Hogner (aS im f. ©em.: für ben 4. (EurS in luodjentüdj
2 ©tunben 5lated)etif; in beiben ©emeftern: leitete er für ebenbenfetben bie
[jomiletifdjen llebunöen im ©eminar.
gerv Domoüar unb Dondapellmeifter gBrirtimt -^ral5ßeC lao für ben 4. (inrö
in iüod;entlid) 2 ©tunben ^tubriciftif, ertbeilte h^n ©eminaralumnen Xluter=
rid;t im (Stjoralgefange, unb leitete iljre litunjifdjen llebumjen.
6
i>et,]cirf)ui§
in
^an^W\icn bos IV. tI]coI. Ciivfcs.
7^
3
^JUmcn
i
O
bcv
©cbuvtöjeit
©cburtöort.
s
«Ferren (^aubtbateu.
*) 3n^vicftcrinuurbcii am ®c{)Iuffc
be^ crftcii @ciuc)'tcr^? ginucil)t bic
Ferren :
]
Slnljcier ^eter
5. max 1858
^leffeUjeim, 9l()einpr.
2
58 r QU c! mann 3o(>
1. m. 1857
©nborf, SBeftpt).
3
Breuer gran§
17. 3na 1858
^öhi a. 9l(j.
4
^^uljt Sorenj
20. 3uli 1857
9Rieberbreitbad;, :){(jeinpr.
5
^emniede Slnton
24. 3Roü. 1859
£tten()aufen, 2öeftpl).
6
i?inb ermann Snbioüj
29. D!t. 1849
(^msbetten, 5Beftp().
7
ilHnfenberg lt\u(
28. mäxi 1857
5lad)en, 91()einpr.
8
Dbermeier ^onrab
2. Dft. 1850
^aunilv äöeftvt).
9
^aljer ^eter
20. ©ept. 1859
©iljem, DKjeinpr.
10
^^orten Qot). ^^ernlj.
1. gebr. 1859
6d;meid), ^l)einpr.
11
Dlongen (Sljriftian
2. 3ua 1858
Saffetb, ^J{(jeinpr.
12
6d)mitt 3o()ann
9. Wläxi 1858
^lan^em, 3i()einpr.
13
etenten Qofepl)
27. 3uni 1857
Stachen, 9U)einpr.
14
*) 5üifecrbem gefjörtcu mir \m\y-
renb bc§ crftcn ©cnieftcvc^ ^imi iöer=
banbc bcr 3(nftalt bic Ferren:
18. 5lprU 1856
^JKjaumcn, DKjeinpr.
15
S3üc!mann 53ernlj., ^^^.U'iefter
13. Max 1857
SSarcnborf, äßeW.
16
y. §ät)(inß .S^einrid;, ®ia!.
*) 3tn s^citcii Scmcftcr tuurbcn
,^u ^ricftcni gciucif)! bic .sperren:
19. gebr. 1861
^üblen^, 3Ujeinpr.
17
Slrmborft granj
17. mäxi 1856
^!at!ftein, Dftpr.
18
^^ecfer .<oeinri(5
13. Qua 1860
(Cloppenburg, Dlbenburg.
19
' ^vnö) ^ermann
9. 3ua 1858
^flieberbielfeu, ^iüeftpl).
20
' (SderDOßt ,<geinnd)
12. 9Här§ 1860
e^genrobe, ^il^eftpl).
21
ßljfe^ 5yran§
13. 3^op. 1855
; ä^ftingen, ^l^einpr.
91amctt
•
ber
©cburtgjctt.
©cburtöort.
Ferren ©anbibotcn.
22
Dr. ©Ijjeö etepljan
9.
^^i.
1855
ßeltingen, Mjeinpr.
23
©ff mann Qofepl;
13.
Sing.
1859
3Berben, 9ftljeinpr.
24
@i)erö 3a!o()
1.
gebr.
1861
§ommerfuni, S^tjeinpr.
25
%adUx 3ol> ©u.
27.
gebr.
1856
(^oB^eim, ©d^u). ^.
26
gifd^er ©eorg
1.
3u(i
1859
3flieber=3}?ör(en, Reffen.
27
granfen ^eter
29.
^ej.
1856
^affum, 9fll)einpr.
28
granfenberg granj
1.
mai
1859
SQ^ad^tenbunf, 3ft()einpr.
29
gritf(^ Martin
9.
2lpril
1857
SerQ^ljanfen, D.=^f.
30
^öttfe Saline
6.
3an.
1860
6trüdUngen, Dlbenburcj.
31
§afebrin! Stfjeob.
24.
©ept.
1857
^ird^fietten, 2öeftp(>
32
§ofmann 5lbam
13.
3uli
1859
.geppenljeim a. ^^., §effen.
33
§oüeftabt SöUljelm
14.
SJlai
1859
@eitl)e, SBeftpIj.
34
Dr. 3 jede ^ermann
9.
Wläx^
1856
Rötungen, 6a(^fen.
35
3fenfee (Eljdftian
5.
Quni
1860
Sßirringen, ^annooer.
36
^nott 3a!ob
27.
3tu9.
1860
^erg^eim, üKjeinpr.
37
^o^loiüöfi 5l(oi§
15.
gebr.
1861
©fd^enau, Dftpr.
38
9Jlerfl ®eorö
13.
2lpri(
1856
^önigftein, D.=^f.
39
^ofd)mann Qoljann
8.
3uni
1860
^einrifan, Dftpr.
40
9(terfer ^ernljarb
27.
6ept.
1857
2lf)(en, mm-
41
9loniftöd m\(i)ad
27.
gebr.
1857
3flenmar!t, D.=^f.
42
6(^(eupen Slnbrcaö
26.
Sept.
1856
§ü(ö, 9l()einpr.
43
©d^lote 2ßUt)erm
21.
g}lärs
1857
33i(§(janfen, §annoDer.
44
@tepl)in§h) gerbinanb
27.
Quni
1860
3)^ünftereife(, 3t(jeinpr.
45
SöeOer larl
19.
2(pri(
1858
^aberborn, 3öeftp(;.
46
2öei6 mav
21.
San.
1858
3ngo(ftabt, D.=^.
47
JBerner Slnton
12.
3an.
1858
ZolUmit, Sßeftpr.
48
SBe^el grang. 6al.
29.
3an.
1859
^iba§ b. 2ßorm§, Reffen
49
Sßieberljolb gdebrid;
9.
3uni
1859
Erfurt, 6ad^fen.
50
SSillenOorg gran^
*) S)tc nicbcreu SSct()eu erf)ic(t
20.
@ept.
1859
2öi(begl)aufen, Dlbenbnrg.
51
*) 2)a§ (Subbiatonnt ^err
28.
Sluß.
1855
S^littergut ©röfen, (Eurlanb.
52
ge(3^er Sluguftin
30.
Slug.
1861
6eligenftQbt, Reffen.
8
^JUmeit
bcv
($cbuvtö,\cit. j
(Scbuitöoit.
Ferren (5aubtbatcii. i
1
*) ^ie äBcil)c be^ 2)iafoiiatcö bic
.^crrcii :
53
$Hi(i^en ^iitceus
22.
?uia
1860
3Ren6, 9i[)einpr.
54
6d)neltler ^tarl
10.
6ept.
1858
.spaßen, SBeftpf).
55
6!irbe Qoljann
25.
3uU
1857
Dpen, Dftpr.
56
9öurm 5(bo(f
*) aitfjabcm tuurbcn 511 2)iafoitcn
flciücil)t bic mir luäljicub bcö ^mcltcu
*öemcftcr§ am £i)coum immatrifu=
(icrtcii .^^crrcu:
30.
3an.
1861
6d)önau, 5öeftpl).
•
57
51 ör ff er midjad
14.
3nn.
1856
SUJerjenid), 9i()cinpr.
58
5iof? Sofcf
28.
^ej.
1860
5lad)en, ^Htjeinpr.
59
5^ r (im er ^(joma^^
21.
^e^.
1861
Oicnnbrüd, .^annooer.
60
SJlauöba^ Sofepl)
7.
5vebr.
1861
!il4pperfelb, yi()cinpr.
61
3{ütin(3 miljäm
18.
D!t.
1853
^Jienen!(eu^l)eini, J^eftpf).
62
©d)röber SöiUjelm
13.
3Kär§
1855
9löfenbec!, ^Beftpl;.
63
Xculjaijeu .§einri(^
*) ©ubbiafou lüurbc im jmciteii
8cmcftcr §crr:
7.
San.
1857
2l(ftätte, 2öeftp[).
64
31.
^ej.
1859
5(Qd)en, ^-Ktjeinpr.
65
9Jtünft ermann §einr.
*) i>hiö bcm Orbcu bcä 1)1. '^xaw-
;^i§fn§ (knpusincr) bcfndjicii bic
iyorUimincu:
19.
9}Jai
1861
Dbernfee, ^iöeftpl).
66
P. ßanrentin^ ^iefenborfer
6.
gebr.
1859
greifino, 0.4^.
67
F. gtcoinbalb 33olj
17.
^ej-
1855
^^nie^^faftel, ^llljelnpf.
68
F. ^cncbüt ed^mib
12.
6ept.
1856
<gettere()anfen, D.=^.
Serjett^ni^
ber
Canbibateii 6c5 III. tf|(?oI. Curfes.
;urr.
9"^ am eil
•
Num. c
bcr
©cburtöjcit»
Geburtsort.
iperten (ianbibaten.
1
53acfeö 2aM\ 6ubb.
30. eept. 1
860
3Kaujeitiuüf)(e, Sirfenfolb.
9
^arc^eiDöÜ Talent., ^ia!.
10. gebr. ]
856
Qanenborf, Dftpv.
3
33at;er 3o(;aun \ .
Bergmann ^}lub. J
18. SuU ]
1860
Dpperx'bofeu, ^effe".
4
1. gebr. 1
861
©elitjenftabt, §efleu.
5
33ertljer maxtin
11. ü^ou. ]
858
9iuera^3, (^raubbt., Scl)iü.
6
^^}nxU)axt QoljQiin
14. ^v. 1
860
3}^eienbercj, ^Innjau, Bd)\v.
^
gieß er 3ol)Qttn ]
24. Qua ]
[857
SBettftetteu, C.=^.
8
^la^meier §eniv.
4. ©ept. ]
[860
©orfteu, 2Beftp(;.
9
©ruiibl 2lnbrea^5
©ia!.
28. Tm. ]
859
3[Öembiug, ^d)w. i(. '3L
10
©umfttjöüel ^eru().
9. gebr. ]
[859
§i(trup, ^iöeftpb.
11
§aag StUmmm
14. ^l|oi). ]
[858
6aarbur(3, 9i(}ehipr.
12
^äfeH 5lrno(b, 51L
24. 3JJai 1
1858
9lnmi!Siüi)(, Boloii)., 6d;iü.
13
§arber ^ku(, ^la!.
17. 3an. 1
1859
C(tüa, äöeftpr.
14
Raufet gran§, 2lfo(.
13. Dil 1
[858
^Jienjinßen, Q\u], 6cbiD.
15
Sodenbe^ 2l(ob3, ^rieftet .
7. mäx^ 1
L852
^Ibe^^ürcbcn, SBeftpb.
IG
3ngenfanb SSiUj., SDiaf.
21. 2(ug.
1858
3[Öefe(, 9if)einpr.
17
^ofianning 5Uimn, 6ubb.
25. 3ua ]
1860
^:öQcfum, Olbenb.
18
fiimberg ^^eter
2. 2lprit
1857
'Ruljxoxt, Üt^eitipr.
19
Singf 3ofep{j, ^iaf.
4. mai
1857
Siüent^at, Dftpr.
20
Sipp ^art, ^iaf.
20. 2(pri(
1859
Söetnberg, m.'^%x.
21
3Jlei)er ^ermann, 8ubb.
16. SDeg.
1857
Sutten, DIbenb.
22
9Jiet)er M^P()/ ®io^
29. 2(prU
1859
SRenger^r^t, D.=^f.
23
9)M(5e[ Sobann, Slfol.
24. 3Rop. ■
1861
Qamhad), §effen.
24
3}^ül(er ©ufeb., 5lfol.
19. mäxi
1861
3SaIb!ir(^, et. ©att., ©d;iü.
25
SJiütler 3Jlonl^, 3l!o(.
13. 3um
1859
Sengnau, 5targau, 6(^io.
26
9^ ei^ meiner granj, ^ia!.
10. guU
1858
OTereberg, 9}Z.=gr.
27
Ütingenberg 2ßUl)., ^riefter
25. g«ärs ■
1855
2lltfc^ermbed, 3BeftpIj.
28
Dleuter 3o(;ann, 2(fo
r.
16. gebr. :
L858
Steuer, 9[l{)einpr.
10
bcr
j£)crvcn (^anbibatcii.
©cburt2f;\cit.
29 ' ©öuöcn 3ofev(j, 2l!o(.
80 Spie! er Qoljanii, ^xat.
31 ©pinbeler §ermanit, ^Dia!.
32 eteiuer ^(ou^ 211.
33 STepe §ermann, 2l!oI.
34 iöooel %. ^^kter, 3l!ül.
35 21^0 If gratis, 2l!o(.
36 i 2öolf Softpl), 2)ia!.
(^cburtöort.
11. gjiai 1861 Tla\\% M^"-
19. ^3JjQi 1S60 33rnc!er, 5öeftpl).
19. 6ept. 1857 ^aU;aufen, 2ßeftpl).
24. Oft. 1856 , ^aomerfeUen £u5ern <Sd^tü.
19. €ept. 1857 ©rofeenöiiiG, DlbenO.
25. Dft. 1858 lliiterfd)önmatten]uao,.*geff.
22. mäxji 1859 9locfeu0erg, Reffen.
6. 2liuj. 1858 ©auer^^berg, 91()einpr.
iperr Oicutcr gcfjörtc nur bic legten 'JiJJouatc bcr 5(nftalt an.
11
ffier^eii^nig
ber
Canbibaten bes II. tt^eol Ciirf^s.
S3
9?amcn
-ber
©cburt§5cit.
©eBurtöort,
5
^txvtn ^anbibatciu
^ 1
1
1
1. Slug. 1860
Berleburg, Söeftpl).
2
q3enbiy tarl, 511.
13. Ott 1863.
SO^dus, ^ßfffn.
3
F. g3et)erau2lnf. 0. S.F. C.
18. Qua 1848 {
(Samiu, 2öeftpr.
4
^ranbl Iloi^, 21M.
3. Sunt 1858
©(^luargad), D.=^f.
5
33ru(ff$löo[ 3ofepI), mol
12. gebr. 1860
©ouberSfelb, 0.=^f.
6
^eifenrieber 5Iiitoii, l!oI.
18. 3mü 1859
^etulberg, O.^^^f.
7
©(jger 3lnton
18. Slug. 1858
@o(bad), ©t. ©allen, 6djtt).
8
gollert 3ol). 5Rif., 1!ü(.
6. 3um 1861
Radien, 9{()einpr.
9
g reib uro 3of)ann, 2lfoI.
20. 3um 1859
OTenborf, 3öeftplj.
10
P. griebmaun (SJobl). Cap.
13. '^ov. 1856
Söürjburg
11
®ef)r ^öttas, 2lfol.
27. 3au. 1859
^aftl, 0.=^f.
12
©eljraeiler ^MÜj., Slfol.
9. Slug. 1858
3Jlarfborf, ^abeu.
13
@oob Qoljaun, Sit.
11. mäx^ 1860
9Jlet§, ©t. ©allen, 6c^n).
14
§onfen Gilbert,
15. gf^ou. 1857
®üren, 9i[jeinpr.
15
^önintj 9lobert, 2l!o(.
29. gebr. 1860
^reu^berg, 9(ll)einpr.
16
i^offmann Slnton, 2l!oI.
16. 9Mrj 1860
(^i(^ftätt, 9Jt.=gr.
17
füllen gerb., 5l!o(.
7. 3an. 1862
^arroeiler, 9ll)einpr.
18
§ungerbü^(er Qotjaun,
31. 3an. 1861
©ommeri, ^(jurgau, ©cbu)
19
^appeg mail)., 5l!ol.
31. 3an. 1861
3eltingen, Mjeinpr.
20
tarlt) Sllbert
9. Ott 1859
3ufi!on, Slargau, 6d)U).
21
^ird^gäjfer *gw90.
11. Slug. 1860
Dbernjefel, S'lljeinpr.
22
tite(^t Slnton, 21M.
15. mai 1861
^öln, ^Jt^einpr.
23
Sorf^ eib Slnton, 5lfo(.
18. ^an. 1862
gfJotljfd^eib, Olljeinpr.
24
Öüttfd^iüager §ubert, 2)ia!.
25. STprU 1856
Söeljr, 9fl^einpr.
25 mal) 3a!o6, m.
20. gebr. 1861
33übe!3l)etm, Reffen.
26
1 F. 3Jiet)er3Jlatt().,O.S.F.C.
28. mäx^ 1859
%i)onl)nm, D.=^f.
27
i moi)x 3ofep^, mol
i 22. gebr. 1860
§erme5!eil, S^ljeinpr.
12
i^
^Jjamcu
s
bei-
(f)cbuitö,^cit.
(§ c b u r t ö ü r t.
^ui'veit (5aubibatett.
28
21.
%\\\\ 1800
53aar, 3"Gr ^^)^^^- '
29
gflufc 3oKp(j, 3(to[.
21.
^}^ou. 1858
^äl}r, D.^^|.H'-
30
u. Diu, %x%x-, 6i(jm., 'illol.
18.
Oft. 1855
::lVrd;tevgQbeu, D.^:^.
31
^^Pemfel a^Kpfj, 2l!o(.
1.
gebr. 1861
3}iörfdd), ^m.'-g-r.
32
Pfeifer ,>fep(), 3tfof.
27.
3u[i 1858
^^rad)bad), ^Jit)einpr.
33
^^onfdjab Gkonj
23.
gebr. 1862
3nöoIftabt
34
9toi)ev (£rnft ^a!., ^Jlfol.
15.
gebr. 1860
'l^erlinöen, ^"Kljeinpr.
35
6d;auerte Qol). .'oeiiir., 2lfo(.
(3.
W<\x\ 1863
Dberljuiibem, ^Beflpl).
36
6d)ic(3et ?frans 3:ai)., 2l!o(.
3.
Slpril 1859
^ittimj, m.^%x.
37
ed)mit3 Slntoii, iH!o(.
21.
^JJoü. 1860
5luel, ülljeiiipr.
38
6d)iui(5 ©erljorb., 6ubb.
8.
3an. 1856
^(ütfd;eib, ^JKjeüipr.
39
©eibülb .SDcinnd), 5lfo(.
15.
Oft. 1859
Spalt, 3}i.=Ar.
40
F. eeibl(Sonftniit.,O.S.F.C.
30.
5luo. 1858
^ölj, D.^^^.
41
Simon ^lifotaii^:^ 2l!o(.
24.
3uiu 1860
^enitaftel, 9l()eiiipr. '
42
©pieget ^ofeplj, 'Ifol.
15.
gebr. 1859 ' tleiurinberfelb, U.^gr.
43
2i>oHid) leget pue, ^U.
2.
moS. 1861
^uffifüu, Solotlj., 8d)U!
44
3 Ureter (S(emeuö, 2U.
21.
3uni 1862
^Jienjiugen, ,3uo, 6d)iu.
2)ic .^cvveii M i vrf) n ä i f c r uiib 3}i o I) r tuurbcii fiiv 'bifi^:}
bie .vx'ircii C^cf^iucilcr, Hnppcö imb 'Jioijcr ucvlicncu mit
iHuftalt.
,Slücitc Scmcfkr inimatiitnücit;
(^•iibe bcy crftcu Scmcftcvö bic
13
$et5et(^nt^
bcr
Canbtbatcn bcs L tt^coL Curfcs.
Flamen
bcr
Ferren ßaubibatcn.
©ebuvtö^eit.
©eburtSort.
^^ a u m a n ii ©bunvb ^ ^.^ .
33e^ ©eorg / ^ '
^örQer (Sbcrt)afb, 5I(.
©berl (^eorg, Stfol.
©noeüjarb granj 3E., 2l(.
griebl 3o()ann |
Hegglin 3oi)ann J 5l!o(.
^evlein SBitlibalb J
§oiuf 9Jlatl)iav
§uber ©ebaftimi, 2l!o(.
^ ei (mann §einnd), 2l(.
terl 5lnton, 5lfor.
^ßorten SBUl^elm
^lengnatl) Söitlibalb, 51M.
^Jlnbifd^um ßeonlj.
©djtttt ^itn^
^ä)U\ä)Cx Qafob, 5Ifol.
23.
mal
1860 1
14.
ShH ■
1861
17.
DU.
1861
28.
Suli ]
1859
3.
mai ■
1849 1
24.
5lu9. ]
861 '
23.
3uni ]
1862
9.
3an. 1
L858
27.
9«är§ ]
1861 1
24.
Quni ]
L862 '
24.
6ept.
1860
17.
DJlai ]
[860
29.
D!t. :
1863
8.
9Rop. 1
1859
20.
Slprit ^
1860
26.
9loo. 1
1861
8.
Slug. 1
862
5.
Slprit ]
861
30.
Dil ]
1861
ßa()iv 9^t)empr.
^ird;berg @t.:(^nllcn <Bd)m.
^ngolftabt, D.m.
2lttenl)ofen, m-^^x.
e^pc, Söeftpl).
©inipevt§f)aufen, D-^^f.
^eppenfjeim, -Reffen.
Bamberg, D.=^f.
3ug, eä)Xü.
Ornbau, 9Jl.=gr.
^öningen, 9U)einpr.
(glenb^ürdjen, 0.=^V
53ürftabt, Reffen.
9iödenI;ofen, SJl.^gr.
^^ernfaftel, S^tjeinpr.
33urggrie§bQd), D.=^f.
33erg, SLtjurgau, 6d)m.
Sinbegrafe, D.=33.
©inöbe ^laufen, 0.=^.
^ie Jgcvren 2td)cn iiiib ^^övcjer iDurbcn im ^tüciteu (Semcfter tmmatvifutiert.
{}
B.
*|J(jilo|o|)l)ilrf)c Scf'tiott.
öerr ^ommfar "gÄtcBacC ^effCa6, ^rofeffor ber ®efd^id)te unb ^(jitotoflie,
trug Dor:
1. a( (gemeine ®efdjid)te in luoc^eiitUd) 4 ©tunben, unb :^nmr int I. 6em.:
bcutfd^e @efd)id)te dou Raxl b. Großen (n^3 .^einrid) IV., im II. 8em.:
t)on Subiüig XIV. U§, jum fpanifd)en ©rbfotgefrieg inc(.
2. ^[jilotogie in luoc^entüd) 2 3tunben, unb §n)ar im I. 6em.: Cicero
de natura deorum; im II. 6em.: "»ptato'^^ Phaedo.
§err Dr. ^Tafßiar^ §c§ttci6, ^^srofeffor ber ^()iIo)opt)ie, lehrte in n)od)ent(id)
8 6tunben im I. (Eem.: ßogif, ßrfenntnieteljre, allgemeine ^Jietn
p()i)fif; im II. ©em.: .^o^mologie, ^^5fx;d)ologie, ^neumatologio
^(leobicee. ^änn^ fanben ^Jtepetitorien unb Disputationen ftatt.
Öerr J^'^ait^ SaCe^ "glotnpöcfi, '^rofeffor ber '^^l}i)fif unb 3Jlat^ematif,
las Gj:perimentale ^Ijijfi! in mod)entlid^ 6 ^tunben.
iperr Dr. §of*epß ScBrocrffcßfager, Docent ber (Eliemie unb 9^aturn)iijen=
i haften, laS in mod^entlic^ 3 Stunben im I. ©em.: unorganijd^e 6l)emie^
im II. 6em.: 33otanif.
gür bie ßanbibatcn beS erften t^eol. (EurfeS laS er in mod^entlid^
3 (Htunben im I. (Sem.: organifd^e (S^emie; im II. Sem.: 3lntl)ropologic.
15
9?et5et(J^ni§
ber
Canbibatcn bcs pt^ilofopt^ifd^cn Curfcs.
Flamen
ber
iperren G^anbibaten.
©ebttrtgjcit.
©eburtödrt.
F. 3lbftrciter Samb. Cap.
^luguftin ^nton
3lmbo§ Sodann, SIL
^aper granj, Slonfur.
S3effmer guUu^, II.
33iart Ulrid^
^ofeet ^eter
33ra!el Sofepl), SIL
@ber Otto, Stonfurift
gring^ 9Ri!olQU^3, SIL
@ait 3o()amt
@ö6l Slnton [ ^onfuriften
^afner %.
Pilger Qafolv 2l(.
^üneroinfel ©(emeitg
F. tollerer @ebl)arb Cap.
trau6 TOd^ael
F. Sang ^uto Cap.
Sa Ufer ^eter, 511.
maa^ 3JlartiTt, Sit.
mar) 3ol)ann, 211.
^Jlepet 2lnbrea0 1
^ei)er Quftin | ^onfur.
^fal)ler W^ippj
^tiefen ^^lubolpl),
üiommelfangen Qol)., 311.
18
Dil 1
28
2lug. 1
6
^ej. 1
21
2lug. 1
16
Wläxi 1
22
^ej. 1
6.
Oft. 1
16
©ept. 1
28
3an. 1
4
g«ai 1
22
. mäxi 1
3
. 3unt 1
10
. gebr. 1
28
gebr. 1
24
. Oft. 1
29
. mäxi 1
13
. Wläx^ 1
23
. Df^ot). 1
6
. Slug. 1
16
. ^0\). 1
21
. DRot). 1
10
3an. 1
19
. 5Rop. 1
3
. ©ept. 1
9
. Suli 1
5
3tug. 1
29
. Suli 1
1857
1862
1862
1864
1864
1859
1861
1862
1860
1863
1861
1861
1859
1864
1862
1859
1859
1860
1860
1862
1858
1863
1862
1861
1862
1860
1859
greifing, D.=33.
^räfanj, ©raubbtn. ^d)m.
§eppett()etin, Reffen.
@$öttfrippen, U.'-gr.
^aar, 3^9/ @^it)-
^ugnei, ©raiibünbten <B^xt).
Siefer, Sftljeinpr.
Salt)e, Söeftpl).
^er(^ing, D.=^f.
Slbenau, ^iljeinpr.
§ut^{)eim, 6d^iü.=3R.
§i|^ofen, m.'.%x.
^ol)r, D.^^f.
^rier, ^Jiljeinpr.
§oljl)aufen, 2Beftpl>
SDattelu, 2Beftpl>
Saufen, D.^^.
Sauterijofen, D.=^f.
Mnborf, D.=^f.
§ängen=SOßei'>l)eim, Reffen.
Söa^enrotl), Mjeinpr.
33übe§l}eim, Reffen.
Sifd^buc^, D-'^f.
6taufer^bu4 D.=^f.
©palt, 3)l.=gr.
5la(^en, 9fll)einpr.
^ettingen, 9ftl)einpr.
16
s
^Jiomcn
bcr
(^cburt«<,^ctt.
O^cbuttfifort.
B
Nerven (iaubibatcit.
,
28
(Sd^mibtgcii Qolj. ^Ikpt.
28. gebr. 1862
^ernfaftl, 9t^ein;)f.
2y
©d)mitt 9iifülaU'3,
4. ^ej. 1862
^ÜBeieriueiler, ^lüjcinpr.
30
©djtttöe 3oKp(), SIL
12. Sunt 1861
91emblin9()Qufen, 2öeftp[j.
31
©djüfe 3o()ann, Sil.
30. 3)lQrs 1862
@e(ii]cnftQbt, ipeffen.
32
6ei^ ^Qiifraj
12. mal 1859
®imverte[)aufcn, O.^^^f.
33
3il(iorl)orn Qol).
Stonfur.
4. eept. 1862
§o(5()eim, D.^^f.
34
Sturm Simon
30. g)ki 1862
SCrautmann^bofen, 0.=^Nf-
35
5öeber 3o()«n"
10. D!t. 1860
Sauterljofen, D.^^f.
36
2Biiibtf)orft 3)lay,
Slfol.
5. g)ki 1854
2öefe(, 9l(;eiv.pr.
^ic .sperren 33o^ct, ^i'^i^n^/ §itflcr, ^')iUc, Otommelfaiiflcn, ®d)mtt1
jiiib fiiv biio ^lücitc Scmcflci iuniiatrifuticvt morbcn. — 2)tc i^eneu ^JDiaa^ uiib ^tvaufe ücr^
licfecii im crftcii Scmcftcr bie ^fnftalt.
^>^
Die
Sacramente
des
Nach der
Lehre des heiligen Thomas von Aquin
dargestellt
von
Dr. Peter Schmalzl,
Professor der Theologie am bischöflichen Lyceum zu Eichetätt.
-»0=^0* <$#c>--
£ic]i!«tätt, ISHS.
Drucli und Verlag von August Hornik.
YOTMSrOTt
Vorliegende Schrift sollte als Programm des hiesigen
Lyceums erscheinen und zugleich für die Theologie-Studiren-
den ein Hilfsbuch werden, auf das sie bei Erklärung der
paulinischen Briefe zur besseren Orientirung in den Fragen
über Bedeutung und Wirksamkeit der alttestamentlichen
Culteinrichtungen verwiesen werden könnten, da die Kennt-
niss dieser Kragen das Verständniss vieler Stellen und
Beweise des Apostels sehr erleichtert. Daher glaubte der
Verfasser, gerade diese Fragen ausführlicher und fasslicher
behandeln zu sollen, um die Studirenden tiefer in das
Verständniss der hl. Schrift einzuführen und zu eigenem
Schriftstudium anzuregen. Sollte er hiebei vielleicht auf
Kosten einer dem Fachmanne wohlthu enden Kürze seine
Ausführungen hie und da zu sehr ausgedehnt haben, so
mag man ihm das, den praktischen Gebrauch des Werkes
für Schüler berücksichtigend, zu gute halten. Wenn sodann
das sogenannte kritische Material nicht in grösserem Um-
fange herangezogen, und wenn öfters von wissenschaftlichen
Erörterungen über den hebräischen Text u. s. w. Abstand
genommen wurde, so geschah es nicht aus Geringschätzung,
sondern theils, weil der enge Rahmen eines Programms
eine weitere Ausdehnung unteisagte, theils, weil der Ver-
fasser das Allgemeine id)er die alttestamentliehen Sacra-
meiite übersichtlich und im Zusannneidiauge vorlegen und
die kritischen Fjrorterungen der schwierigen Texte besser
dem speziellen Theile der alttestamentliehen Sacramenten-
lehre reserviren zu sollen glaubte. Die Literatur wurde
soweit benützt, als es die hiesigen Hilfsmittel erlaubten,
mit Vorzug jedoch die scholastische, weil in derselben
diese Sacramente eine weit eingehendere Behandlung er-
fahren haben, als es in der neuesten der Fall ist. Die
Väter wurden nach der Ausgabe von Migne (die latei-
nischen =-^ M., die griechischen -= M. ser. graec), mn*
Chrysostonms nach der Mauriner Ausgabe, Suarez nach
der Pariser Ausgabe von Vives citirt.
Eichstätt, am Feste des iil. Bonaventura lb83.
Der Verfasser.
Erstes Hauptstück.
Existenz und Begriffsbestimmung der alttestam entliehen
Sacramente.
Wenn es wahr ist, was der heilige Augustin *) sagt, dass nie-
mals eine Religion ohne äussere, sacramentale Zeichen, als Symbole
des Göttlichen und Uebersinnlichen, existirte und auch niemals
existiren kann, dann muss nothwendig auch die jüdische Religion im
A. B. bestimmte, der damaligen Heilsoeconomie entsprechende Sa-
cramente gehabt haben; denn ohne dieselben hätte unter den Juden
eine religiöse Vereinigung nicht lange Zeit bestehen, und die geoffen-
barte Religion nicht immer vor Entstellung bewahrt werden können.
Allerdings sagt uns die heilige Schrift nicht ausdrücklich, dass
Gott im mosaischen Cultus ausser den Opfern auch Sacramente
eingesetzt habe; denn nirgends nennt sie irgend eine gottesdienst-
liche Caereraonic des A. B. Sacrament;^) aber sie gibt von einigen
^) August, cont. Faust, lib. 19. cap. 11. M. tom. 42. pag. 355.
'') Die Namen, womit die gewölinlich für Sacramente gehaltenen
Caeremonien in (ier heiligen Schrift bezeichnet werden, sind: Signum
foederis — p)')"^^ p)*)^ Gan. 17,11, oder P)*!'^^; Signum — p^^
Exod. 12, 13-, caeremonia — ppi Exod. 12, 14. 17. 24: caer emoniae —
D^pn ^^^' ^^' ^' ^*'^^- ^^' ^^'- ^""^- ^' ^' 1^' ^^^^- ^' ^ ' ^^ ^ ' l'^^^^terer
Name wird gewöhnlich für das ganze Caeremonialgesetz gebraucht, cf. Deut.
6, 1. 17; 7, 11 ; 8, 11. — Für die Priesterweihe kommt vor : un c tio —
nnt^D Exod. 29, 7. 21; 30, 25; 40, 15; Lev. 6, 20; 7, 35; consecratio —
1
2 Erstes lliiuptHtück.
hei lieschroihunp; ihres WeaeiiB utid ihres Rituals solche Merk-
niah' an, welche die AnNveiuliuij^ des SacraTnent8he«i;rili'es auf die-
selheii noth wendig erscheinen lassen. Darum reden schon die
iilteaten Väter in ihren Schriften, in denen sie die christlichen (Jle-
lieimnisse gegen die Juden, Häretiker und Heiden vertheidigten,
von Hacramenten des A. ß., und verghMchen mit ihnen oft die
christlichen Sacramente, um die Erhabenheit der neutestamentlichen
] Iciisordnung über die alte zu zeigen. So verghMchen schon ,1 usti n ,')
der Märtyrer, und Tertullian2) die Beschneidnng mit den christ-
lichen Sacramenten, imd stellen als wesentlichen Unterschied
zwischen l)eidon fest, dass die erstere nebst allen übrigen alt-
teslamenl liehen Caeremonicn fleischlich war und nicht rechtfertigen
konnte, wie die Propheten lehren; die andern dagegen geistig sind,
und übernatürliche Heiligkeit verleihen. Der Verfasser des
Buches über die kirchliche Hierarchie^) lehrt, dass die Kirche
dieMitte zwischen der Synagoge und dem himmlischen Vater lande
einnehme; die Synagoge hatte fleischliche Sacramente ohne Gnade,
blosse Schatten und Bilder der künftigen Wahrheit; das himm-
lische Jerusalem hat die volle Wahrheit und Gnade ohne Bild;
unsere Kirche auf Erden aber participirt an beiden; sie hat kör-
perliche Zeichen, aber unter ihnen die volle Wahrheit und Gnade
Origenes*) nennt die Sacramente des A. B. körperliche Dinge, die
sich zu den christlichen, wie das Fleisch zum Geiste, verhalten,
jy-^P Exo«i. 29, 1. 21. 27. 33; irapletio mannuui - -]^-p,X ^V^,
p^yL^p Kxod. 20. 20. 31. 33. 35. Lov. 8. 22. 2S. 33. — Kiemais wird für
diese Kitcn das Wort siicrunH'iUvmi — -]^Q (Gtlifiiimis.sj, oder inysterimn
^M•p|^ (GellüPtei) JsjiJ. 3, 3. 20: 2(), IG: Jcreiii. 8. 17. oder Hrcanum, das
araiiiaiscln' T-^ J^J-^ Dan. 2, 18. 19: 4, () gebrauch I.
1) Just. Mari, dialofr. cum Tryph. n. 19. 23. 1 U. M. .«.er. ii,v. Unit. C.
pafi. 515. 52(). 73!). Im ganzen l)iHl?»ge bet(mt er mehrmals, da.ss die Be-
schneidmif» nur als llnter.scheidung.szeichen l'iir die Juden ^or andern Völkern
eingesetzt worden sei.
2) Tertull. advers. Jud. cap. 2. et 0. M. tom. 2. pag. 601. et ()22. —
cf. Jren. adv. liacr. 1. 4. c. 14. 15. 16. 18. (al. 28—34). iM. ?er. gr. tom. 7.
pag. 1011—1020.
3) Dionys. Areop. de hier, cccles. c. 5. § 2. M. ser. gr. tom. 3. p. 502.
<3 Origen. cont. Geis. 1. 2. n. 7. M. ser. gr. tom. 11. p. 806. — hom.
in Gen. M. ser. gr. tom. 12. p. 178 f.
Existenz und Begriffsbestimmung. 3
während Eusebius von Caesarea i) bereits die Gründe aufsucht,
warum den Juden im A. B. diese fleischlichen, schwachen Elemente
und Schattenbilder künftiger Dinge gegeben wurden. Ein An-
der er 2) rühmt an den christlichen, dass sie nicht mehr, wie die Sa-
cranlente der Synagoge, bloss das Heilmittel zeigen und von der
Ferne darauf hinweisen, sondern vielmehr selbst das Heihnittel
und die Nachlassung der Sünden enthalten. AtJianasiuH-) und
Epiphanius'^) halten die fleischliche Beschneidung für einen Typus
von jener grossen l^eschneidung, die sich in der Taufo vollzieht.
Basilius"») zeigt die Erhabenheit der evnngelischen Ileilsöconomie
dadurch, dass er sie mit den Schatten und Bildern der mosaischen
Sacramente vergleicht; wie der Traum zur Wahrheit, das Bild zur
Wirkhchkeit, so verhalten sich die letzteren zu den evangelischen
Sacramenten. Nach dem heiligen Cyprian^) mussten die mosa-
ischen bei der Ankunft der christlichen aufhören, wie der Schatten
vor der Sonne, die Finsternlss vor dem Lichte verschwindet.
Ambrosius^) handelt von ihnen in mehreren Schriften, und sagt
von der Beschneidung, sie sei für die Juden ein Zeichen, dass sie
Söhne Abrahams seien, und eine Mahnung gewesen, seinen recht-
fertigenden Glauben nachzuahmen. Ilieronymus beruft sich für
die Wahrheit, dass diese Sacramente keine übernatürliche^) Heilig-
keit geben konnten, auf die Thatsache, dass schon vor dem Gesetze
und vor Abraham viele gerechtfertigt worden sind. Der heilige
1) Euseb. Caesar, demonst. evang. 1. 1. c. 10. M. ser. gr. t. 22. p. 87.
90. — bist. Eccl. 1. 1. c. 2. M. ser. gr. tom. 20. p. 66.
*J Bruno Asiens, hom. in Sjibb. post I. dorn. Qaadrag. M. tom. 165.
pag. 791, fälschlich dem Eusebius von Emisa beigelegt.
^j Athanas. orat. in illud: omnia mihi tradita. M. ser. gr. t. 25. pag. 211 f.
'•) Epiphan. haer. 8. u. 4. et 6. M. ser. gr. tom. 41. pag. 210. 214.
^) Basilius, de spir. sanct. c, 14. n. 32. M. ser. gr. tom. 32. pag. 123. —
et". Chrysost. hom. 27. in Gen. (Maurin. Ausg. tom. 4. p. 258.) — hom.
39. et 40. in Gen. (tom. 4. pag. 400 et 409J — hom. 7. in Rom. (tom. 8.
p. 487 f.) — hom. 14, in Hebr. (tom. 12. pag. 142).
<»} Cyprian. adv. Jud. vel ad Quir. 1. 1. c. 8. M. tom. 4. p. 684.
") Ambrosius, ep. 74. ad Jren. (al. 72). M. tom. 16. p. 1255. — de
Abrah. 1. 1. c. 4. tom. 14. p. 433. — de Sacram. 1. 1. c. 4. tom. 15. pag. 420.
423. — lib. de myster. c. 8. 9. M. tom. 16. p. 401 fi. — Auct. Com. in
ep. ad Rom. c. 4. tom. 17. pag. 84.
8) Hieronj^m. 1. 1. in c. 3. ad Gal. — M. tom. 26. p. 352. — in c.
1. Jsaj. tom. 24. pag. 34.
3*
4 KrstiiH llauptatück.
Au Polistin sap^t von iluion, ') ilass aic die Gnade und den Erl("»aor
verheissen haben, aber das Heil niolit ^;el)en konnten, weil dieses
aussehlieaalicliea IVivileg der cbriatliehen Sacramente sei; darum
inussten aie als unvollkommen in der I'ülle der Zeit aufhören,
und beaaere eingesetzt werden, die leichter, an Zahl weniger, an
Wirksamkeit lieilsamcr waren. Derselbe heilige Lehrer hat in
mehreren Schriften'-) ausführliche Untersuchungen über die alttesta-
mentlichen Sacramente und ihr Verhält nias /u den christlichen
angestellt.
Diese Bezeichnung einiger alttestamentlichen Caeremonien
mit dem Worte „Sacrament'' wurde von den folgenden Vätern^)
adoptirt und auf die Scholastiker^) vererbt, welche bei der Be-
handlung der christlichen Sacramente immer auch die alttestament-
lichen in den Kreis ihrer Untersuchungen zogen; zuerst Hugo von
*) Augnstin. enarr, in ps. 72. M. tom, 36. p. 915. — de vera reli«?. 17.
M. tom. 34. p. 136. — contra Faust. 1. 19. cap. 13. M. tom. 42. p. 355.
2) Contra Faustnm, M. tom. 42. p. 207; — de nuptiis et conciipisc. 1.
2. cap. 11 et 12. M. tom. 44. p. 450. — de anima et ejus orig. 1. 2. c. 11.
M. tom. 44. p. 504. — epist. 54* c. 1. M. tom. 33. p. 200. — Contra Julian.
1. 3. c. 18. M. tom. 44 p. 720. 1'. — 1. 5 c. 11. M. tom. 44. p. 809 f. - de
grat. Christi et pccc. orig. 1. 2. c. 30. et 32. M. tom. 44. p. 402 l". — de
baptis. cont. Donat. 1. 4. c. 24. M. tom. 43 p. 174 1. — cont. lit. Petilian.
1. 2. c. 72. M. lom. 43. p. 300. — de civit. Dei. 1. 15. c. 16, M. tom. 41.
p. 459: — 1. 16. c. 27. M. tom. 41. p. 50(5 f. — de poenit. et medic. c. 5-
sermo 351. M. tom. 39. p. 1548. — Hypogn. 1. 5. c. 44. M. tom. 45. p. 1652 f. —
tract. 30. in Joh. M. tom. 35. p. 1634; — andere Scliriften des hl. Lehrers
werden weiter unten citirt.
^) Cyrill. Alex, in Julian. 1. 10. M. ser. gi: tom. 76. p. 1030 f. et
1039 r. — Theodoret. qu. 67. et 68. in Gen. M. ser. gr. tom. 80. p. 176 f. —
Graec. alTect. curat. 1. 7. M. tom. 83. p. 998 f. — Damascen., de fide orth.
1. 4. c. 10. 14. 26. — Theopliyl. in cap. 2. ad Rom. — Oecumenius, in cap.
4. Rom.; — Gregor. Magn. 1. 4. moral. c. 2. 3. M. tom. 75. p. 635. — Prosper,
de promiss. Dei, 1. 1, c. 14. M. tom. 51. p. 744; — Jsidorus, quaest. in vet.
test. in Gen. c. 13. M. tom. 83. p, 242; — l?eda, in Luc. 1. 1. c. 2. M. tom.
92 p. 336 1'. — hom. de circnmcis. M. tom. 94. p. 54. — Bernardus, scrm. 3.
de circnmcis. M. tom. 183. p. 136; — serm. 2. de assumpt. Virg. tom. 183.
p. 421. — epist. 77. tom. 182. p. 1033 f.: — Rupertus Abb. de op. trinit.
in (Jen. 1. 5, c. 33. M. tom. 167. pag. 397.
-*) Hugo \'ictor. de Sacrara. 1. 2. p. 6. c. 3. M. tom. 176. pag. 448. —
F. Lomb. IV. S. dist. 1., Durand., Bonavent., Alex. Halens. IV. qu. 7. rabr.
7. art. 2 u. s. w.
Existenz und Begriffsbestimmung. 5
St. Victor, dann Petrus Lombirdus und alle folgenden, welche zum
vierten Buche seiner Sentenzen Commeniare verfassten. Von der
Schule ging diese Bezeichnung sogar in die Decrete der Concilien
über; das Concil von Lavaur (1868)') lehvt die Congruenz der-
selben für die gefallene Menschennatur, die Nothwendigkeit ihrer
Abschaffung im N. B. und ihren Unterschied von den neutesta-
mentlichen; letzterer wird in der vom Papste Eugen IV. gleich
nach dem Concile von Florenz erlassenen instructio ad Armenos,^)
sowie im Concile von Trient^) noch näher bestimmt, während im
Decrete für die Jacobiten^) die Nothwendigkeit ihrer Abschaffung
und die Unerlaubtheit ihres Gebrauches in der christlichen Zeit
gelehrt M'ird.
Nach so vielen und klaren Aussprüchen ist es überflüssig,
die Frage nach der Berechtigung dieser Bezeichnung, oder nach der
Existenz von alttestamentlichen Sacramcnten noch näher zu unter-
suchen. Die Bezeichnung „alttestamentliche Sacrarnente'' ist voll-
kommen in den kirchlichen Sprachgebrauch und in die theologische
Wissenschaft des ganzen Mittelalters übergegangen, und erst als
die Reformatoren die neutestamentlichen Sacramente als objective,
wirksame Träger der übernatürlichen Gnadenkraft verworfen und
auf das Niveau der alttestnmentlichen herabgednickt hatten, &) wurde
protestantischerscits auch der Name Sacrament für gewisse alt-
testamentliche Riten aufgegeben.
Wichtiger dürfte eine andere Frage sein, die noch gelöst
werden muss , ehe die Merkmale aufgezählt werden können , die
das Wesen eines alttestamentlichen Sacramentes constituiren, nemlich
die Frage, ob der allgemeine Begriff „Sacrament" den alt-
testauientlichen im gleichen Sinne (univoc), wie den rieu-
>J Concil. Vaureiise, Harduiii collect, concil. VIT. p. 1807.
-) Decret. pro Armenis, Denzinger. Encliir. n. 590. edit. 3.
■J) Concil. Trid. sess. 7. can. 2. 4, G. Denz. Encli. ii. 727 ff.
*) Decret. pro Jacob., „Finniter credit" ; Deiizinj^er, Enchirid. n. 603.
' ) Indem die Reformatoren die christlichen Sacramente nur für Unter-
pfänder der WalirJieit der gcU.tlichen Verheissung, die Sünden seien durch
den Glauben vergeben, für eine Bürgschaft des Sündenerlasses und für
Mittel, den Glauben zu bekemien, erklarten, stellten sie dieselben mit den
alttestamentlichen auf v«)llig gleiche Stufe.
G Erstes Ilauptstück.
testamentlichcn, oder nur im jinalogen zukonunej) Im erstcren
Falle }ial)on wir auch im A. 15. Sacramente im eigentlichen
Sinne an/unchmen, und beiderlei Sacramente sind als zwei ver-
achiedene Arten unter denselben allgemeinen Sacramenttjbegriff zu
subsuiniren; im letzteren Falle keimte dies nicht geschehen, da
zwischen ihnen nur einige Aehnliclikeit vorhanden wäre, und man
könnte auch nicht sagen, dass es im A. B. Sacramente im wahren
und eigentlichen Sinne gegeben habe.
Das Kichtigere hierin dürfte sein, dass der generelle Sa-
cra montsbegriff beiden Arten von Sacramenten im ganz
gleichen Sinne zukomme, so dass er in die alt- und neu-
testamentlichen Sacramente, wie das Genus in seine Species, sich
auflöse, und erstere im wahren und eigentlichen Sinne Sa-
cramente gewesen seien.
Für diese Ansicht sprechen folgende Gründe: 1) Das Concil
von Trient^) und die beiden Decrete'^^) des Papstes Engen IV.
*) Uebor diese Frage waren die Theologen schon seit langer Zeit
getheiltcr Meiiuiiig: Pet. Loml^irdus IV. S. dist. l., Bonaventura IV. S. dist. 1
art. 1. qu. 5., Albertus Magnus, Hugo von 8t. Victor, sum. sent. tr. 4. c. 1.
M. toni. 17G. pag. 118 f. — de Sacr. 1. 1. p. 9. c. 1. pag. 317 f. u. A. sind
der Ansicht, den alttestamentlichen Sacramenten komme dieser Begriff nur
im analogen Sinne zu; auch der hl. Thomas IV. S. dist. l. qu. 1. art. 1. qnaest.
3. ad 5. war früher dieser Meinung; nach dieser Ansicht gehört es zum
Wesen der Sacramente im Allgemeineji. dass sie die heiligmachende
Gnade nicht bloss bezeichnen, sondern auch bewirken; da nun die
alttestamentlichen keine übernatürliche, sondern nur legale Heiligkeit be-
wirkten, so mussten sich beide Arten von Sacramenten zu einander ver-
halten, wie die heiligmachende Gnade zur unvollkommenen, äusseren, legalen
Heiligkeit; beide sind aber in ihrem Wesen so verschieden, dass sie nur
einige Aehiilichkeit miteinander haben k()nnen; demnach kann nach dieser
Ansicht der Sacramentsbegrill auch nur analog von beiden Klassen der Sa-
craihente ausgesagt werden: Sacramentum non dividitur per sacramenta
veteris et novae legis, sicut genus per species, sed sicut analogum in suas
pjirtes, sagt drr heilige Thomas. Aber in seiner theologischen Summa hat
er I. 11. qu. 101. ftrt. 4 und (ju. 102 art. 5; ibid. III. qu. (JO. art. 2 seine
Ansicht dahin geändert, dass der generelle Sacramentsttegriff beiden Klassen
von SacrauKMjten im gleichen Sinne zukomme, und die alt- und neutest.
Sacramente nur zwei Species desselben seien.
2j Concil. Trid. sess. 7. can. 2. 4. 6. 8. Denz. Enci». n. 727. i\
3) Decret. pro Arm. Denz. Enchir. n. 590; Decret. pro Jacob. Denz.
Ench. n, (303.
Existenz und Begriffsbestimmung. 7
behandeln ausdrücklich die Lehre von den Sacramenten; daher
müssen sie das Wort ^Sacrament" überall, wo nicht das Gegen-
theil angedeutet ist, im wahren, eigentlichen Sinne nehmen. Nim
gebrauchen sie dieses Wort im ganzen Context ohne Unterschied
sowohl von den neutestamentlichen, als auch von den alttestament-
lichen, und nirgends steht auch nur die geringste Andeutung, dass
dieses Wort bei den alttestamentlichen in einem anderen Sinne
zu nehmen sei, wie bei den andern. Sie heben den wesentlichen
Unterschied beider Klassen von Sacramenten hervor, der darin
besteht, dass die einen die Gnade ertheilen, die andern nicht, und
obschon die alttestamentlichen die Gnade nicht ertheilen, legen sie
ihnen doch den Begriff „Sacrament" ebenso, wie den neutestament-
lichen b(5i; das Concil von Trient fügt, um die letzteren von den
erstcren zu unterscheiden, zum allgemeinen Begriffe „Sacramentum"
nicht die Worte vcra, propria, sondern „novac legis" hinzu; damit
ist klar ausgedrückt, dass das Genus „Sacramentum" durch die
Zusätze ,, novac legis" und „antiquae legia^' in seine beiden Species
zerlegt werde, und dass der nilgemeine Bogriff „Sacrament" beiden
im ganz gleichen Sinne zukommen müsse. — Derselben Ansicht
sind auch jene Väter, die beiderlei Sacramente und ihre Unter-
schiede behandeln; kein einziger deutet an, dass er den Aus-
druck Sacrament von den alten nur im uneigentlichen Sinne
verstanden wissen wolle; indem sie die beiderseitigen Verschieden-
heiten hervorheben, zeigen sie, dass sie beide Klassen als zwei
verschiedene Arten desselben Genus betrachten wollen. — 2) Die
Sacramente stehen in innigster Beziehung zu den Opfern, deren
Application auf den Menschen sie sind: dnher theilen sie auch in
beiden Testamenten die Eigenthümlichkeiten der beiderseitigen
Opfer; bewirkt das Opfer, wie das neutestamentliche, wahre Ver-
söhnung mit Gott, so haben auch die demselben entsprechenden
Sacramente wahre Sündenlilgung und Heiligung zur Folge; ist
das Opfer nur symbolisoh-typischer Natur, dann sind es auch die
Sacramente. Aber die alttestamentlichen Opfer waren, wenn auch
unvollkonmiene, doch wahre und eigentliche Opfer, wie Paulus
in seinem llebräerbriefe immer voraussetzt: daher mussteu auch
die alttestamentlichen Sacramente wahre und eigentliche Sacra-
mente sein. — 3) Jede wahre Religion, sagt Augustin, i) muss
^) Augustiu. cont. Faust. 1. lU. c. 11. M. lom. 42. p. 355.
8 Erstes Hauptstück.
waliro Saoramciite liaben, und nach der Yollkonimeulieit der Re-
li«;i(»n richtet sich auch die Vullkoninienheit der Sacraniente. Die
Juden waren im A. B. im Heaitze de« wahren Ohiubens und der
übernatürlichen Offenbarung, sie hatten die wahre lieligion; daher
mussten sie auch wahre und eigentliche Sacramente haben. Wie
aber die alttestamentliche Religion und Offenbarung noch unvoll-
kommen, schwach waren, so waren auch die ihr entsprechenden
Sacramente noch dürftige und unvollkommene Elemente. — 4) Der
heil. Thomas definirt: Sacramcnta proprio dici illa, quae adhibentur
Dei cultoribus ad quamdam consecrationem , per quam seil, depu-
tantur quodam modo ad cultum Dei. ') Aber auch die alttesta-
mentlichen Sacramente verliehen den Gliedern der Synagoge eine
bestimmte Weihe und Heiligkeit für den göttlichen Cult, und gleich
den christlichen, waren auch sie eigentliche Zeichen neutestament-
licher Geheimnisse und Gnaden: darum muss ihnen der geuerische
Sacramentsbegriff auch im eigentlichen Sinne zukommen. Ist auch
die legale Heiligkeit, welche die alttestamentlichen Sacramente
bewirkten^ unvollkommener, als die heiligmachende Gnade der neu-
testamentlichen, so kommen doch beide in dem allgemeinen Be-
griffe der Weihe und Heiligung für Gott übereio, die eine
äusserliche, legale bei den alttestamentlichen, eine innere, über-
natürliche aber bei den neutestamentlichen ist. — Daraus ergibt
sich zur Genüge, dass beide Arten Sacramente im eigentlichen
Sinne sind, und dass der generische Begriff eines Sacramentcs den alt-
und neutestamentlichen in ganz gleicher Weise zukommen muss.
Um diesen generischen Begriff eines Sacramentes zu
bestimmen, ist zuerst die Etymologie dieses Wortes und der
Sprachgebrauch, den es in der christlichen Zeit hatte,
zu untersuchen. 2) — Das Grundwort zu Sacrament ist sacrare =
weihen, für die Götter bestimmen;^) was aber den Göttern ge-
weiht wurde, das wurde dadurch unverletzlich, unantastbar,
weil es unter dem besonderen Schutze der G^Hter stand (z. B.
Bündnisse, Gesetze), oder auch hochheilig (Opfer, Gottesdienst,
Geheimnisse). Diese Grundbedeutungen von sacrare finden sich
>) S. th. I. II. qu. 102. art. 5.
*} Cf. Val. Oroene, Begriff und Bedeutung von Sacrament S. 1. ff.
3) Daher lia^ sacrare denselben Stamm wie secernere.
Existenz und Begriffsbestimmung. b
auch bei den Klassikern wieder, wenn sie sacramentum für das
im Tempel hinterlegte Greld zweier prozessirender Partheien,
das dadurch unverletzlich und unter den besonderen Schutz der
Götter gestellt wurde, oder für Soldaten-Eid gebrauchen, weil
der Soldat durch denselben unter den besonderen Schutz der Kriegs-
götter trat. In letzterer Bedeutung wurde es auch von den
Vätern der ersten Jahrhunderte gebraucht, um den Taufact, durch
den der Christ sich der Fahne Christi verpflichtete, oder die bei
der Taufe gebräuchliche Eidesformel damit zu bezeichnen.') — Die
Kirchensprache ging auf die Grundbedeutung des Stammwortes
sacrare zurück, und sacramentum bezeichnete in ihr nach Analogie
ähnlicher Substantivbildungen, wie vestimentum, alimentum, das-
jenige, was heiligt (Heiligungsmittel), oder auch was zu beson-
deren Zwecken für Gott ausgesondert, geweiht ist (das Heilige,
Verborgene, Unbegreifliche, GeheimnissvoUe.) — So vereinigte man
in dem Worte sacramentum alles, was die Griechen durch die
beiden Worte ^üaTYjpiov und teXcttj ausdrückten, und bezeichnete
damit alles, was entweder den Blicken der Menschen entzogen
war, oder was sie innerlich vollendete, heiligte, oder auch was
das Verborgene, Unl)egreifliche, Göttliche sinnbildete, in äusserer
Erscheinung darstellte. Nach der objectiven Seite bezeichnete
es das, was irgendwie mit Gott in Berührung kam; daher 1) alle
Glaubensgeheimnisse, die eine göttliche, unbegreifliche Wahr-
heit enthielten, wie die Trinität, die Incarnation u. s. w. ; dann
die geheimen Absichten, Geheimnisse Gottes; überhaupt was einen
verborgenen, geheimniss vollen Sinn hatte; so wird das Wort auch
in der Vulgata^j gebraucht, um das chaldäische ]^ oder das
griechische /jiuaTigp'.ov wiederzugeben; — 2) alle sichtbaren Dinge,
die Gott benützte, um daran ein Wunder, oder etwas Zukünftiges
1) Die weiteren Belege und Ausluliriingen hielür siehe bei Groene,
1. c. S. 2 ff.
2) Vnlgata, Dan. 2, 18. 30. heisst der Traum des Nabuchodonosor
wegen seines verborgeneu .Sinnes sacramentum; 2, 19. 27. 28 aber mysteriura.
cf. Dan. 4, 6; Tob. 12, 7; 8ap. 2,22; (>,24; 12, 5. (Sept. iwaTäUsioc -^ Opfer-
altar: Vulg. sacramentum J. Epli. 3,9 bezeichnet |JLi>axr;piov — sacramentum
die Menschwerdung, ebenso 1, 9; Coloss. l, 27. während 1, 2(S das grie-
cliische liooxrjptov beibehalten ist; Rom. 10, 25; 11, 25; I. Cor. 2, 1\ 4, 1.
Das hebräisclje "n^H —' Geheinmiss drückt die Yuigata auch mit secretum,
arcanum, mysterium aus: Arnos 3, 7. Proverb. 20, 19; 11, 13,
10 Erstes Ilauptstück.
in (1er Iloilsoecoiiomie zu offenbaren (Tvj)iih), oder um etwas
(jlöttliches, das l)ereitti erfüllt ist, sielitbar abzuprägen (Symbol).
Daher wurden alle Typen und Symbole, aowie alle sichtbaren
Zeichen heiliger Dinge, darum auch alle Sacramente im engsten
Sinne und alles, was einen symbolischen Charakter hatte, (wie die
Verbindung des Weibes mit dem Manne, oder das Weib der Apo-
calypse) mit diesem Namen benannt.') — Subjectiv gebrauchte
man sacraraentum für das Heilige, Göttliche; das durch sicht-
bare Dinge veranschaulicht wurde, aber nur insofern, als
der Mensch dadurch geheiligt, in eine innige Beziehung zu
Gott gesetzt wurde: daher bezeichnete es 3) jede Heiligung
und Vollendung des Menschen; dann auch die Acte, durch
welche er geheiligt wurde. Wie es früher den Einweihungsact in
die Mysterien und die dadurch dem Menschen ertheilte Voll-
endung bezeichnete, so konnte es auch auf die Taufe angewendet
werden, die in die christlichen Mysterien einweihte und in einen
höheren Grad der sittlichen Vollendung versetzte; ebenso auf alle
subjectiven Akte des Menschen, welche seine mystische Hei-
ligung bedingten, wie den Glauben, das Gebet, die Hoffnung, die
Liebe mit ihren Werken , den Empfang der Sacramente und Sa-
cramentalien.-) — So bezeichnete sacramentum das Göttliche,
Heilige in zweifacher Beziehung: einmal insofern es durch sinn-
liche Dinge oder Zeichen veranschaulicht wird —
Signum rei sacrae; dann insofern es den Menschen heiliget,
vervollkommnet, vollendet — res sacra sanctificans homincm.
Tertullian und seine Nachfolger urgiren bei diesem Worte mehr
die erste Seite, das Symbolische; Ambrosius und die folgenden
Väter mehr die zweite, das Telelischc. Letzteres bildet aber
bei diesem Worte das wichtigste und vorzüglichste Moment; denn
wie vestimentum, alimenlum, nutrimeutum, incitamentum u. s. w.
das bezeichnet, was bekleidet, ernährt, anreizt: so e^acramentum
das, was heiliget, vollendet; ja auch die Typen, Symbole und
religiösen Geheimnisse wurden zum Theil nur desshalb sacramenta
') Epli. 5, 32; Apocivl. 10, 7 (mvsteriumj 17. 5.7; 1, 20 sHcraintTitiim
Septem ötellarum - die verborgene, syinbolisehe Be<lcntnnK der 7 Sterne.
2J Die verschiedenen liedeutungen, welche die hiteiui.sehen Väter
dem Worte sacrumentiini gaben, siehe bei Groene, Begriff und Bedentung
von Sacrament. S. 35 IT.
Existenz und Begriffsbestimmung. 11
genannt, weil durch sie die menschliche Erkenntniss einiger Massen
erhöht und vollendet wurde. — So umfasst das Wort sacramentum
1) das Mysteriöse, 2) das Symbolische, 3) das Typische,
4) das Teletische.
Aufgabe der Scholastik war es, in diese verschwommene
Masse eine klare Sichtung zu bringen, die Sacramente im eigent-
lichen und engeren Sinne von den übrigen heiligen Dingen oder
Zeichen, die nur im uneigentlichen, analogen Sinne diesen NaniQn
trugen , auszuscheiden , und in einer bestimmten , festen Definition
zu fixiren, die nur jene heiligen Zeichen umfasste, welchen nach
dem dogmatischen Bewusstsein und praktischen Leben der Kirche
primaer und im engeren Sinne der Name Sacrament zukam. Sie
forderte nach dem Vorgänge der heiligen Väter zur Bestimmung
von Sacrament folgende Merkmale: 1) ein äusseres Zeichen,
wodurch etwas Heiliges bezeichnet wurde; 2) dieses Zeichen musste
zugleich ein Symbol des unter ihm verhüllten Heiligen, Göttlichen
sein; 3) musste dieses Heilige auf den Menschen eine heiligende,
vervollkommnende Kraft äussern; 4) das Zeichen und das unter
ihm verborgene Heilige musste in Folge göttlicher Einsetzung
so mit einander verbunden sein, dass da, wo das Zeichen war,
auch das bezeichnete Heilige nothwendig und unfehlbar vorhanden
war. Der heilige Thomas fasst diese 4 Momente in die Definition
zusammen: „Sacramentum est Signum rei sacrae, in quantum est
sanciificans homines"; ') oder auch „signa sacra, quae practice et ef-
ficaciter significant".'^) — Somit kommen die eigentlichen Sacramente
') S. tli. III. qu. 60. art. 2. Diese Definition liisst einen doppelten
Sinn zu, je nachdem man s'^nctifioans auf rei sacrae oder auf sacramentum
bezieht", ersten; Beziehung' scheint der lieil. Lehrer beabsiclitigt zu haben.
2j Dass der heil. Lehrer zum venerischen Begriffe eines Sacra mentes
nicht bloss die „significatio", sondern auch das „Bewirken" ei*er gewissen
Heiligkeit rechne, ergibt sich aus IV. S. dist. 1. qu.l.art. 5. qu. 2. et 3. und de
veritate 28. art. 2. sol. 12.. wo er sagt: sacramenta significando causant;
hoc enim causant, quod figurant; ebenso 8. theo!. 111. qu. ()2. art. 1. ad 1 :
ex quo patet. quod habent perlecte ratiouem Sacramenti, in quantum or-
dinantur ad aliquod sacrura, nou solum per modnm signi, sed ctiam per
modum causae. I. IL qu. 101. art. 4. und qu. 102. art. 5. sagt er, dass
gewisse Fliten des A. B. desshalb Sacramente genannt werden müssen, quia
adhibebantur Dei cultoribus ad quamdam consecrationem, per quam scilicet
deputabantur quodam modo ad cultum Dei. CL Suarez, tom. 20. disp. 1. sect. 2.
12 Erstes Ilauptstück.
mit den übrijijcn heiligen Zeichen (Typen und Symbolen), die keine
Sacramente wind, darin überein, das» sie /eichen einer heiligen
Sache sind; unterscheiden sich aber von einander durch die
bezeichnete Saclie selbst und den modus significandi; denn
die eigentlichen Sacramente bezeichnen die Heiligung dessen,
der sie empfängt, und zwar bezeichnen sie diese in wirksamer
Weise, indem sie sowohl Zeichen, als auch Ursachen des bezeich-
neten sind, oder die Heiligung des Empfängers nicht bloss an-
zeigen, sondern zugleich auch bewirken, was bei den anderen
Zeichen nicht der Fall ist Desshalb ist die spezifische Differenz
der eigentlichen Sacramente nichts anderes, als die significatio
efficax sanctificationis. Damit hat der frühere allgemeine Gebrauch
des Wortes Sacrament durch die kirchliche Wissenschaft eine solche
Beschränkung erfahren, dass es bloss auf diese besonderen Zeichen
im eigentlichen Sinne, auf andere heilige Dinge und Zeichen
dagegen, wie Typen und Symbole, nur mehr im analogen an-
gewendet werden kann.
Demnach kann für beide Arten von Sacramenten des alten
und neuen Bundes folgende generische Begriffsbestimmung auf-
gestellt werden: Sacrament ist ein sichtbares Zeichen, das
von Gott zu dem Zwecke eingesetzt ist worden, um die
Heiligung der Menschen in einer der jeweiligen Heils-
öconomie, zu der das Sacrament selbst gehört, ent-
sprechenden Weise nicht nur zu bezeichnen, sondern
auch zu bewirken. — Daraus lassen sich die Merkmale fest-
setzen, aus denen sich der Begriff der Sacramente des A. B, zu-
sammensetzt. Diese Sacramente waren: l) Aeussere Zeichen und
Ursachen jener gesetzlichen Heiligkeit iwid Beinheit, die der Oe-
conomie des A. B. angemessen war. Zum Sacramentsbegriffe
genügt es nicht, dass sie blosse Zeichen waren, wie einige meinten; ')
sie mussten auch signa practica, «pfticacia sanctificationis sein, d. h.
'J Jene Tlieolot^en, welche das „sit^iiiücare gratiaiii siiperiiiituralem"
in die gencrisrJie I}egriiTsbestimmung «ler Sacramente mit aufnahmen, konnten,
da die altt. Sacramente die heiligraachende Gnade wolil typisch bezeich-
neten, aber nicht bewirkten, als allgemeine Dermition der Sacramente nur
die des hl. Augiistin gelten lassen: est signum rei sacrae fscil. gratiae
sanctificantisj: das „efdcere gratiam" musste dann das unterscheidende Merk-
mal beider Arten von Sacramenten bilden, die sich nach ihnen in der Weise
Existenz und Begriffsbestimmung. 13
das auch bewirken, was sie sacramental bezeichneten, — und das war
die legale Reinheit. Würde das blosse Bezeichnen ohne das Be-
wirken zu ihrem Begriffe hinreichen, dann wären alle Typen des
A. B., mochten sie nun Opfer, historische Thatsachen, oder Per-
sonen sein, alttestamentliche Sacramente gewesen, und es könnte
kein Grund angegeben werden, warum bloss einige und nicht
unterschieden, dass die alttestamentlichen die Gnade nur bezeichnen, aber
nicht bewirken, die neuLestamentlichen dagegen dieselbe sowolil bezeiciinen,
als auch bewirken lionnten. Desshalb meint Suarcz (tom. 20. disp. 1. sect.
i. 2): Da bei den alttest. ein conferre, causare gratiam nicht möglich ist,
so können beiderlei Sacramente nur im Begriffe „Signum gratiae" überein-
kommen; ebenso Greg, de Valent. (Commentar. theolog. tom. 4. disp. 3.
qu. 1. punct. 1. de Sacr. ratione) und Andere: sie berufen sich dabei auf
die Definition des lieiligen Lehrers, der S. theo!. III. qu. 60. art. 1. et 2.
als allgemeine Definition das Signum gratiae habitualis aufzustellen scheint.
Um aber andere Typen des A. B., wie das Manna ^ den Durchgang durch
das rothe Meer, das Wasser aus dem Felsen etc., die anerkannter Massen
keine Sacramente des A. B. waren, von den eigentlichen Sacramenten aus-
zuschliessen , mussten sie die allgemeine Definition für letztere näher be-
stimmen und enger fassen. Gregor, de Valent. nimmt an, die res sacra,
die durch die alttest. bezeichnet wurde, habe den Empfänger wirklich hei-
ligen müssen, aber nicht sanctitate legali , sondern sanctitate s u per-
natural i; denn bei ersterer könnte der Sacramentsbegrilf nur mehr analog
von den alttestamentliclien gebraucht werden", die heiligmachende Gnade
aber wäre auch bei den alttestamentlichen ertheilt worden, wenn auch nicht
in der Weise, wie bei den neutestamentlichen ; im N. B. nemlich werde sie
durch die Sacramente selbst, im alten aber nicht durch die Sacramente,
sondern nur von Gott unmittelbar gegeben, aber bei Gelegenheit
ihres F^mpfanges — in usu et praxi sacramentorum veteris legis. — Da-
gegen lässt sich sagen: mit dieser Erklärung wird Etwas in die Definition
aufgenommen, was rein zufällig ist, was bei dem sacramentalen Empfange
oft vorhanden war, oft auch nicht, und darum ist sie falsch; denn oft
wurden die alttest. Sacramente rituell ganz giltig empfangen, ohne dass in
usu et praxi eoruni von Gott eine Gnade ertheilt werden konnte, weil sie
ohne lebendigen Glauben an Christus empfangen wurden, und dieser un-
gläubige Empfang konnte bei dem so selir zur Abgötterei geneigten Volke
sehr oft vorkommen ; ausserdem hatte Gott im A. B. die Verleihung seiner
Gnade nicht ausschliesslich immer nur an den sacramentalen Empfang ge-
knüpft. — Suarez suclit die zu weite Definition dadurch einzuengen, dass
er den allgemeinen Begriff „Zeichen" für Caeremonien nimmt ^ die den
Juden in usu et praxi eine gewisse legale Heiligung verliehen: diese hei-
ligenden Caeremonien bilden nach ihm das materielle, die Bezeichnung
der heiligmachenden Gnade dagegen das formelle Object des alttest.
14 Erstes llauptstück.
alle iypisohen Zeiebon Sacramcntc genannt wurden. fJerade das
lie wirken der legalen l?einheit in dem Ein])<anger ist es, was
die blossen Typen und Symbole von den (»igentlicben Sacramonten
unterscheidet; darum wird auch bei letzteren in der heil. Schrift
das 8anctifi<'are, muudare, conseorare hominem, oder efficcre san-
clitatem, niemals aber das IJezeichnen derselben hervorgehoben.
Das Hezeiclmen der Gnade, die erst in ferner Zukunft gegeben
werden soll, gehört nicht zum Wesen des Sacra ment es als sedchen,
sondern zum Wesen des Typus künftiger Dinge; das Sacra-
ment als solches drückt immer nur eine Beziehung auf den gegenwär-
tigen Em}>fangcr aus, der durch den Akt des sacramentalen Em-
pfanges wirklich geheiligt werden soll. — 2) Sie mu.ssten auch
Zeichen (Typen)* der durch Christus zu ertheilenden
Gnade und Unterpfänder der künftigen Heiligung im N. B.
sein; jedoch bezeichneten sie dieselbe nicht desshalb, weil sie
Sacra mcnte im Allgemeinen, sondern weil sie altte st am ent-
liche Sacramente waren, d. h. diese typische Bezeichnung war
Sacraineiitsbi'grilTes. Soine Definition lautet: Sacramentiim est sacra ac
sensibilis caeremonia. homines aliqno modo sanctificans. et veram aniiuae
sanctilatem ex institutione siguiflcans. — Allein dagegen spricht: 1) Zum
Wesen eines Sacramentes gehört es. dass es das, was es bezeichnet, auch
bewirkt: das „signum effioax** ist bei Suarez nicht gewahrt. 2J Das
„significare gratiam" kann das Formelle der alttestamentlichen Sacra-
mente nicht sein , weil es den Typen ebenso wie den Sacramenten zu-
kommt: es macht den Typus aus. nicht aber das Sacrament: darum be-
weisen die Gründe, womit Suarez die Nothwendigkeit, dass die alttest. Sa-
cramente die neutest. Gnade bezeichnen, zu erhärten surlit, nur dieses, dass
jTcne fcjacramente zugleich auch Typen sein mussten. 3j Nicht als Caere-
mouieu im Allgemeinen, sondern als sacra mentale Caeremonien haben
sie ex operc operato jene legale Heiligung hervorgebracht. — Der heilige
Thoujas will die Definition „signum rei sacr^ie, in quantnm est sanctificans
homines** auch von den alttestaraenl^ichen Sacramenten verstanden wi.ssen,
wie Cajetan zu dieser Stelle anmerkt: scito, quod to „sanctificantis** in-
telligitur in actu exercito, h. e. quod est signum rei sacrae. ut actuoliter
exercet sanctificationem hominis, quia ad hoc adhibetur ut signum. ut sancti-
ficetur homo per illius significatum. Weil die alttest. Sacramente zugleich
auch Typen waren, so nimmt sie der hl. Lehrer in seinem Tractate de
Sacramentis bald als eigentliche Sacramente (und so sind sie ihm signa
sanctificantia hominem): bald auch als Typen der heiligmachenden Gnade
III. qu. 65. art. 1. ad 7. (und so sind ihm diese den Menschen heiligenden
Sacramente signa rei sacrae. seil, gratiae sanctificantis hominem).
Existenz und Begriffsbestimmung. 15
nicht durch ihr Wesen als Sacramente, sondern durch die Eigen-
thümlichkeit der alttestamentlichen Heilsoeconomie ge-
fordert, der zu Folge alle Einrichtungen des A. B. zugleich Typen
sein musstenj) Als Sacramcnte hatten sie zunächst Bedeutung
für die alttest. Theocratie und waren Zeichen der levitischen Rein-
heit, die sie auch bewirkten. Aber als signa practica und durch
die legale Heiligung, die sie sacramentaliicr bewirkten, sollten sie
nach Gottes Anordnung zugleich auch V^orbilder, Typen der
durch Christus zu vermittehiden Gnade des N. B. sein. 2) Dieses
Merkmal haben sie mit allen Typen und Figuren des A. B. ge-
meinsam. Wie bei den mosaischen Opfern die typische Beziehung
zum Kreuzesopfer nicht dcsshalb zu ihrem Wesen gehörte, weil
sie Opfer waren, sondern weil sie alttestamentliche Opfer
waren: so ist es auch bei den Sacramenten; sie waren nicht dess-
halb Sacramente, weil sie die neutesiamentliche Gnade vor-
bildeten, — das macht sie zu Typen — : sondern desshalb, weil
sie als wirksame Zeichen eine gewisse Heiligung zugleich bezeich-
neten und bewirkten; da sie aber zur alttestamenthchen Heils-
oeconomie gehörten, musste ihnen auch die typische Bezeichnung
der künftigen Heiligung im N. B. zukommen. — 3) Die Heilig-
keit, welche diese Sacramente bewirkten, war wohl nur eine
legale, äussere, die dem Fleische inhaerirte; aber sie war doch
immerhin eine wahre Aussonderung vom Profanen und Hei-
ligung für Gott, und darum kam auch diesen Sacramenten
der generisch« Begriff eines Sacramentes im eigentlichen Sinne zu.
Denn ist auch die Heiligkeit , welche die neutestamentlichen be-
wirken, weit vollkomnicnor, so kann doch das Unvollkommene
solche Momente mit dem Vollkommenen gemein haben, dass beide
unter ein und dasselbe Genus subsumirt werden können, wie auch
'j Ijcirth. Mediiia. 1. II. qn. 103. arl. 2. sagt: hie Status legis fiiit
plemis iinibris et caeremoiuis Christum dosignaiitibus , quae caeremoiiiae
adeo sapiciiter a Deo institutae sunt ad coiitinendum illum populum in
vero Dei cultu, atque si rion essent ad Christum designandiim, et ita sunt
institutae ad Christum Dominum praefigurandum , atque si alia de causa
non fuissent institutae.
") Cardinal de Lugo, de Sacr. disp. 1, sect. 2. nennt sie sogar causae
murales gratiae in novo testamento conferendae. cf. S. Th. I. II. qu. 101.
art. 4. ad 2. — Expos, in Coloss. cap. 2. lect. 4.
K) Erstes HauptstiUk.
z. IV «lie niosaiHcbon Opfer mit dctn ncutestamentlichen, das Tliier
mit dem Mensclien, die alttestamentliche Kirche mit der chriHt-
liclien Vieles pjemeinsam haben. So kommen auch beide Arten von
Sacramenten darin mit einander überein, dass sie wirksame
Zeichen einer heili<^en Sache überhaupt sind, und gerade
dieses ist der generisclie Begriff eines Sacramentes. Dazu kommt
noch 4) die göttliche Einsetzung für die Zeit des mosaischen
Cultus; denn da sie als Typen untrügliche Yerhoissungen der neutest.
Gnaden waren, konnten sie nicht durch Menschen eingesetzt werden.
Demnach können sie definirt werden als sinnfällige
Zeichen oder Symbole, welche von Gott für die Dauer
des A. B. eingesetzt worden waren, um die äussere, der alt-
testamentlichen TIeilsoeconomie entsprechende Heiligung der Men-
schen nicht nur zu bezeichnen, sondern auch zu bewirken, und
um die künftige, übernatürliche Heiligung durch Christus
typisch zu präfigurirenJ) — Die specifisclicn Merkmale,
wodurch sich die Sacramente des A. B, von denen des neuen
unterscheiden, sind somit folgende: 1) die einen waren Symbole
und Ursachen der legalen Heiligung, d. h, sie bewirkten
nur eine äussere, unvollkommene, fleischliche Weihe, die auch leb-
losen Wesen, wie der Stiftshütte mit ihren Geräthen, mitgetheilt
werden konnte; die andern bewirken eine weit vollkommnere Hei-
ligung, die heiligmachende Gnade, 2) welche die Seele reiniget
und heiliget; 2) die einen waren als sacra mentale Caere-
monien und durch die gesetzliche Heiligung, die sie be-
wirkton, Vorbilder und Typen der Gnade, die erst in ferner
Zukunft durch Christus Anderen ertheilt werden sollte; die neu-
tef^tamentlichen dagegen sind Symbole der Gnade, die Christus
ihren Empfängern selbst durch sie, wie durch Instrumente,
ipso actu et in praesenti wirklich ertheilt.
Aus diesen Bestimmungen ergibt sich: 1) die eherne Schlange,
das Manna, das Wasser aus dem Felsen, der Durchgang durch
das rothe Meer und viele andere typische Thatsachen des A. B.
hatten zwar eine typische Beziehung auf die neutest amentliche
Gnade, aber sie konnten keine Sacramente im eigentlichen Sinne
1) Ihre Definition bei den Wircebur^. cf. tom. 5. de Sacr. in gen. pag. 11.
2) S. Th. I. II. qu. 103. art. 2. et III. qu. 62. art. 6.
Existenz und Begriffsbestimmung. 17
sein, weil sie nicht als stabile Riten von Gott für die ganze Zeit
des mosaischen Cultea eingesetzt worden waren und den Israeliten
keine legale Heiligung für die Theokratie verliehen. — 2) Die
Zekweihe und Segnung der Cultgeräthe und anderer Gegenstände,
dann die Reinigungen von ILäusern, Kleidern und anderen leb-
losen Sachen können nicht zu den Sacramcntcn gozäblr werden,
weil letztere von Gott nur zur Weihe und Ilüiligung der Menschen
angeordnet sind. — 3) Es wird auch der Unterschied klar, der
zwischen den alttestamentlichen SacranientcMi mit ihrer le-
galen Weihe und manchen kirchlichen Sacramentalien des
N. B. besteht. Manche Caeremonien und Benedictionen der Kirche,
wie z. B. die Weihe von Personen, die religiöse Profess, die
Tonsur, die Absolution von Censuren, der Gebrauch des Weih-
wassers u. s. w. verleihen ebenfalls eine gewisse Heiligung, welche
die Seele nicht rechtfertiget, und mehr äusserlich, legal ist; aber
sie sind wesentlich von den alttestamentlichen Sacramenten ver-
schieden, weil sie weder von Gott eingesetzt, noch Typen der
neutestamentlichen Gnaden sind und auch nicht vor dem mosaischen
Gesetze und seiner Theokratie rechtfertigen. — 4) Auch die mosa-
ischen Opfer dürfen nicht zu den Sacramenten gerechnet werden,
weil sie nicht direct zur Heiligung der Darbringer eingesetzt
waren, wie weiter unten näher gezeigt wird.
Im Folgenden sollen nunmehr die wesentlichen Momente
des Begriffs der alttestamentlichen Sacramente, nemlich ihr äusseres
Zeichen, ihre sacramentale Wirkung (die legale Heiligung) und
ihre Einsetzung durch Gott, im Einzelnen näher betrachtet werden ;
daraus ergibt sich dann ihre Anzahl, die (Kongruenz ihrer Ein-
setzung und ihr Verhältniss zu den neutestamentlichen Sacramenten
von selbst, i)
1) Die Frage nach ihrer Dauer behandelt der heil. Thomas in seiner
theologischen Summa p. 1. II. qu. 103. art. 3. 4, wo er die Nothwendig-
keit der Abschaffung des ganzen Caere monialgesetzes nachweist;
mehrere seiner Commentatoren jedoch, wie Capreolus, Medina, besprechen
sie speziell bei den Sacramenten in ihren Erklärungen zu 1. IV. sent.
dist. 2 qu. 2.. vielleicht desshalb, weil in den neutestamentlichen
Schriften gerade die AbschatYung der alttestamentjlichen Sacramente (Act.
15, 1. 5. 10 ff.) am meisten in Frage kam.
Zweites Hauptstück.
Die physische Constitution der alttestamentlichen
Sacrameute.
Da jedes Sacrament Zeichen einer heiligen Sache ist, bei
jedem Zeichen aber die res significans und res significata unter-
schieden wird, so muss auch bei den alttestamentlichen Sacramenteu
a) das äussere, sacramentalc Zeichen, das etwas Hei-
liges bezeichnet,
b) die heilige Sache selbst, die durch dasselbe bezeichnet
wird, — ihre significative Bedeutung — , in Be-
tracht gezogen werden.
a) Das äussere sacramentale Zeichen.
Dieses musste bei den alttestamentlichen Sacramenten
1) etwas Sichtbares — res, actio sensibilia — sein;
denn sie sollten nach Gottes Absicht Zeichen unsichtbarer,
übernatürlicher, zukünftiger Dinge sein und die Juden zur
Erkenntniss derselben führen. Aber alle Erkenntniss des Ueber-
sinnlichen muss beim Menschen vom Sinnlichen ausgehen und
durch das Sichtbare vermittelt sein; darum kann er die unsicht-
baren messianischen Heilsgüter nur erkennen, indem sich sein In-
') Der heilige Thomas behandelt diese Frage S. theol. III. qu. 60.
art. 4 — 8 zunächst nur von den neutestaraentlichen S., aber so, dass er die
alttest. nie aus den Augen verliert und viele seiner Ausführungen auch
von den letzteren gelten.
Physische Constitution. 19
tellect vom Sichtbaren zum Unsichtbaren erhebt, und dazu sollten
im A. B. die alttest. Sacramente behilflich sein, da sie den Zweck
hatten, den Juden eine dunkle Erkenntniss der neutest. Gnaden
zu vermitteln. Wie desshalb Gott ihnen in der heiligen Schrift
durch die mannigfaltigsten sinnlichen Dinge und Vorgänge (sym-
bolische Handlungen, Visionen, Träume, Pnrabeln, Typen, Me-
taphern) seine übersinnlichen Geheimnisse einiger Massen erkennbar
machte, so wollte er ihnen auch durch die sichtbaren Zeichen der
Sacramente seine zukünftige Gnade anschaulich machen.^) Zudem
sollten diese Sacramente zugleich Mittel sein, wodurch die Gläu-
bigen ihren inneren Glauben bekennen, sich für den Cult
Gottes heiligen und zu Einer sichtbaren Kirche vereinigen
sollten, und dazu waren sichtbare Zeichen unbedingt nothwendig.
Diese Zeichen mussten
2) frei gewählte sein, die ihr bezeichnetes Object nicht aus
innerer Natur und mit Nothwendigkeit, sondern aus freier Wahl
Gottes bezeichneten: denn sie sollten die künftige Gnade be-
zeichnen, und das vermag kein natürliches Ding aus eigener Kraft
und mit Xothwendigkeit ; nur durch freie göttliche Anordnung
konnten sie diese bezeichnende Kraft erhalten. 2) Gleichwohl aber
durften sie nicht ganz arbitraere Zeichen sein; denn sie sollten
mittels ihrer Aehnlichkeit und Proportion, die sie mit der
bezeichneten Gnade hatten, die neutestamentliche Ileilsordnung
voraus abschatten und abbilden. Die Bescbneidung sollte durch
ihre Hinwegnahme der Vorhaut ein Bild der Taufe 3) sein, die den
„alten Menschen" hinwegnimmt; die levitischen Reinigungen, welche
die Unreinheit des Fleisches hinwegnahmen, sollten die Tilgung
der Sünden im Busssacramente, das Essen des Paschalammes und
») S. Th. III. qu. 60. art. 4. — IV. S. dist. 1. qii. 1. art. 1. quaest. 1.
et art. 2. quaest. 1; et art. 3. — Coiit. Gent. 1. 4. cap. 56. Cf. Augustin cont.
Faustuai 1. 19. c. 11. M. tom. 42 p, 355. — de doct. christ. 1. 2 c. 1. M. tom. 34.
pag. 35. — Dionysius de coel. liierarcli. c. 1. §. 3. M. ser. gr. tom. 3. pag.
121. — de eccl. hierarch. c. 1. M. ser. gr. tom. 3. pag. 373. — Gregor, de
Val, tom. 4. disp. 3. qu. 1. punct. 2.
2) Augustiu. de doct. christ. 1. 2. c. 3. M. tom. 34. p. 37; 1. 3. c. 9.
pag. 70. f. — S. Thom. III. qu. 60. art. 5. ad. 2. Opusc. 22. c. 24.
3) S. Th. III. qu. 70. art. 1. ad. 1. sicut per circumcisionem aufere-
batur quaedam carnalis pellicula. ita per baptismum homo expoliatur a
carnali conversatione.
2*
20 Zweitos llauptstück.
der Schaubrodo die neutest. Kommunion abbilden ; darum war es
der göttbclien Weisbeit und der menseblicbcn Erkonntniss ange-
messen, solcbe saciamentaic Zeichen zu wäblcn, welche mit der
neutest. Gnadenordnung eine gewisse Aehnbcbkeit hatten.
3) Es mussten heilige Zeichen sein, mag man nun ihre
nächste oder ihre typische Bedeutung betrachten; denn ihre nächste
Bestimmung war, dem Empfänger eine gewisse Heiligkeit
zu verschaffen, ihn Gott in besonderer Weise zu weihen und der
sichtbaren Kirche durch das Bekenntniss des wahren Glaubens ein-
zugliedern, dessen äusserer Ausdruck sie waren; als Typen sollten
sie aber nicht profane Dinge, sondern heilige Geheimnisse, die
Heilsgüter der messianischen Zukunft abbilden '), wesshalb Paulus
die Beschneidung acppa',".; tt^c cixa'.oaüvy^; tt^; tJ.z-zV)^ t?^; £v ty)
axpoßuoTia heisst,^) während sie Gott selbst •'^) ein Zeichen des
Bundes nennt, den er mit den Menschen geschlossen habe.
4) Diese sacramentalen Zeichen mussten für den religiösen
Gebrauch und zwar für die ganze Dauer der alttestamentlichen
Religion angeordnet, d. h. sie mussten öffentliche, stabile Riten,
Caeremonien des mosaischen Cultes sein, und so lange dauern,
als dieser Cult selbst zu Recht bestand. •*> Denn sie sollten die
Unterscheidungszeichen zwischen Gläubigen und Ungläubigen
sein und den Gliedern der kirchlichen Gemeinde eine gewisse
Weihe und Heiligung verleihen, wodurch sie für den alttestament-
lichen Cult befähigt würden; darum mussten sie für so lange Zeit
angeordnet sein, als der alttestament. Cult selbst dauerte, und die
jüdische Religion zu Recht bestand, deren Bekenner durch diese
Zeichen ihren Glauben bezeugen und zu einer kirchlichen äusseren
Gemeinde vereinigt werden sollten. Nur durch diesen bestän-
digen liturgischen Gebrauch können die Sacramente von
vielen anderen heiligen Handlungen des A. B, unterschieden werden,
die nicht Sacramente waren ; dinn das Manna, die eherne Schlange,
der Durchzug durch das rothe Meer waren ebenfalls Zeichen künf-
1) S. Th. I, II. qn. 101. art. 4. et 102. art. 5. Cajetan. Com. in III.
qu. CO. art. 2. — Bonaventura in IV. S. dist. 1. Cf. Suarez, tom. 20. disp. 1.
sect. 1. n. 2. 3. 4, wo die Zeugnisse der Väter angetulirt sind.
8) Rom. 4, 11.
3) Gen. 17, 11.
^) Wirceburg. tom. 5. 8. 9. Suarez, tom. 20. disp. 1. sect. 3. n. 7.
Physische Constitution. 21
tiger Gnaden, und verliehen sogar einen gewissen Segen; aber
sacramentale Zeichen waren sie nicht, weil sie nicht als beständige
Caeremonien des religiösen Cultes beibehalten werden sollten.
Dagegen ist von der Beschneidung und dem Paschalamme anbe-
fohlen, i) dass sie als beständige Riten gefeiert werden sollten.
Wie desshalb die neutest. Sacramente dauern sollen, so lange das
Evangelium verkündet wird, bis zur Ankunft Christi zum Ge-
richte,^) so mussten auch die alttestamentlichen bis zum Ende der
Synagoge gefeiert werden.
5) Als heilige Caeremonien musste ihr Ritual genau von
Gott vorgeschrieben und bestimmt sein (signa determinata) ^)
und so wie sie festgesetzt waren, mussten sie auch jeder Zeit
gebraucht werden. Denn sie sollten mittels ihrer Aehnlichkeit
etwas Geistiges, Uebernatürliches, den Glauben und die messia-
nischc Zukunft abschatten. Ein Geistiges kann aber um so klarer
und anschaulicher bezeichnet werden, je weniger Zweideutigkeit
beim Zeichen möglich ist, d. h. je bestimmter und genauer das
Zeichen ist, das zum Ausdrucke desselben gewählt wird. Da es
nur Gott zusteht, die Heiligung der Menschen festzusetzen und
vorherzukünden, so konnte auch nur er allein dieselbe durch sinn-
liche Zeichen im A. ß. vorbilden ; und da der Glaube an Christus
um so klarer und deutlicher abgebildet werden sollte, je näher
die Zeit der Incarnation herankam, so musste Gott diesen Glauben
durch ganz bestimmte Zeichen im mosaischen Cultc voraus
abbilden. Vor Abraham in der Zeit des Naturgesetzes waren keine
bestimmten Riten von Gott angeordnet, um diesen Glauben zu
bekennen;-*) die Wahl der Zeichen und Riten war ganz dem Be-
lieben der Einzelnen überlassen, weil in dieser Zeit die messianische
Zukunft nur ganz dunkel und unbestimmt enthüllt war. Als zur
Zeit des Abraham durch die Sünde der Menschen der wahre
Glaube verdunkelt und polytheistisch entstellt wurde, wollte Gott
bei seinen Nachkommen durch die sacramentalen Zeichen nicht
bloss den Glauben an den Einen, wahren Gott genau
1) (ren. 17, 7. 13: Exod. 12, 14.
k) I. Cor. 12. 2(>.
3j S. Th. III. fju. GO. art. 5.
^j S. Th. III. qu. 60. art. 5. ad 3. qu. 70. art. 4. ad 2.
22 Zweites Ilauptstück.
fixircn, sondern zugleich auch die messianische Zukunft klarer
und bestimmter voraus abbilden ; beides war nur durch bestimmte,
genau fixirte Zeichen und Riten möglich, die Gott selbst anord-
nete. Darum musste Moses den ganzen Cult in der von Gott be-
stimmten ^Veise und nach dem auf dem Berge geschauten Bilde
genau einrichten. — Noch ein anderer Grund erheischte ganz be-
stimmte sacramentale Formen, nemlich die Sacramente sollten
zu allen Zeiten des A. B. allen Empfängern die gleiche theo-
kratische Heiligkeit verleihen; als Ursachen dieser Heiligkeit
mussten sie aber eine bestimmte, sich stets gleich bleibende Form
haben und so wie sie von Gott eingesetzt wurden, zu allen Zeiten
beibehalten werden.
6) Jedoch sollten die alttest. Sacramente nicht so genau
bestimmte Zeichen sein, wie die neutest. Bei letzteren
kommt nemlich zum äusseren Ritus (res) auch noch das sacra-
mentale Wort hinzu, das den Ritus näher bestimmt und zu einem
klaren, unzweideutigen Zeichen der Gnade macht; die alttest.
dagegen hatten diese bestimmte Form nicht; denn sie bestanden
nicht aus Wort und Handlung zugleich, sondern nur aus Hand-
lungen allein, ohne Worte, iind desshalb waren sie auch nur
dunkle, unklare Andeutungen der Gnade der neutest. Sacramente. ')
Dass bei den alttest. Sacramenten die rituelle Handlung von keinen
bestimmmten Worten begleitet war, bestätigt auch die heilige
Schrift. Denn bei der Erzählung ihrer Einsetzung beschreibt
sie die sacramentalen Handlungen sehr genau und detaillirt, aber
von den Worten, welche dieselbe etwa hätten begleiten sollen,
schweigt sie vollständig; weder bei der Beschneidung 2). noch beim
Paschamahle :5), noch bei der Priesterweihe und den verschiedenen
Reinigungen wird eine liturgische Formel erwähnt. Daraus dürfen
0 S. Th. s. th. in. qu. 60 attt. 6. ad 3. — IV. 8. dist. 1. qii. 1. art.
2. — dist. 13. qu. 1. art. 2. quaest. T). ad 2. — De veritate qu. 27. art. 4.
ad 10. — Wircebiirg. 1. c. S. 85. — Bellarrain de controv. fid. clirist. tom.
3. lib. 1. cap. 18.
i) Gen. 17, 10. ff.
3) Exod. 12. 3 ff. Allerdings kamen bei der Paschamahlzeit nach
spaterem Rituale mehrere Benedictionen über den Wein, dann die Au8-
einandersetzung des Zweckes und der Bedeutung des Mahles, die der Vater
dem Sohne (Ex. 12, 26.) machte, sowie die Absingung des grossen Ilallel
vor: allein das waren Zusätze, die erst in späterer Zeit gemacht wurden;
Physische Constitution. 23
wir schliessen, dass zur Constituirung derselben keine Worte vor-
geschrieben und darum auch keine nothwendig waren. Denn
wären sie nothwendig gewesen, dann Avären sie die Form, das
Wesentliche und Wichtigste der Sacramente gewesen, und
dieses hätte bei der Erzählung ihrer Einsetzung nicht mit Still-
schweigen übergangen werden dürfen; oder es hätte sich wenig-
stens in der Tradition forterben müssen; aber weder die heil.
Schrift, noch die Tradition kennen solche Worte. Daher müssen sie
zur Constituirung dieser Sacramente auch nicht nothwendig gewesen
sein. — Das Gleiche war auch bei den meisten Opfern der
Fall. Nur bei dem Bundesopfer ^) führt die heil. Schrift bestimmte
Worte an ; beim Opfer des grossen Yersöhnungstages schreibt sie
nur ganz allgemein vor2j, daes der Hohepriester seine Sünden be-
kennen solle; aber eine bestimmte, liturgische W^ortformel ist
nirgends erwähnt. Bei allen übrigen Opfern beschreibt sie den
Ritus der Opferhandlung sehr genau, ohne auch nur im Geringsten
rnzudeuten^ dass Worte dazu nothwendig seien. Wie aber im
letzteren Falle aus dem Umstände, dass bei der Beschreibung des
Opferritus die Worte nicht erwähnt sind, sicher geschlossen
werden darf, dieselben haben auch nicht dazu gehört: so muss
ein gleicher SchUiss auch bei dea Sacramenten gestattet sein.^)
sie gehörten nicht zum Wesen des Sacraments; denn die Benedictionen
bezogen sich bloss auf den Wein, der Exod. 12. gar nicht erwähnt ist; die
Erklärung bezweckte nur den religiösen Unterricht und die Fortpflanzung
der Tradition, und das Hallel konnte auch, wie beim kleinen Pascha am
14. JJjar, weggelassen werden, cf. ügolini thesaur. ant. XVII.
0 Exod. 24, 8.', Hebr. 9, 20. cf. Kurtz, der alttest. Opfercultus. S. 61.
Baehr, Symbolik. S. 14.
2) Lev. 16, 21. Nuni. 5, 7. cf. Winer R. W. I. p. 397.
3) Bei einigen Opfern Lev. 4, 20. 16. 35; 12, 7. 8; 15, 15. 30; 16,
6. 10. hat die Vulgata: et rogabit pro eo sacerdos, et propitius erit ei
Dominus. Der hebräische Text hat für rogabit ^PJ"^ ^ isiXäasxai Tispl
a'jxou =: sühnen, versöhnen. Weder die Schrift noch die Tradition kennt
dieses priesterliche Siihnegebet; nirgends findet sich eine bestimmte Formel
der Worte; die Worte waren also sicher dem Belieben des opfernden
Priesters überlassen, wenn er die Sühne durch sein Gebet unterstützen
wollte; zum Wesen des Ritus gehörten sie sicherlich nicht. Cf. Thalhofer,
Das Opfer des alten und neuen B. S.113. — Thomas citirt s. th. I. II. qu. 103.
art. 2. diese Worte nach der Vulgata, um zu beweisen, dass im A. B. die
moralischen Sünden nicht durch die Opfer, sondern durch den Glauben
der Opfernden nachgelassen worden seien.
24 Zweites llauptstück.
Fragen wir nach den inneren Gründen für die That-
sachc, d;isH die alttest. Sakramente nur aus Handlungen ohne
begleitende Worte bestehen sollten, so können nach dem hl.
Thomas') folgende angegeben werden: 1) die neutestamentlichen
berühren den Leib und waschen die Seele ab; daher bestehen
sie aus Elementen, die den Körper berühren, und aus Worten,
die von der Seele im Glauben erfasst werden ; die alttest. dagegen
hatten in sich nur die Kraft, das Fleisch levitisch zu heiligen,
nicht aber auch auf die Seele zu wirken: denn wenn sie auch
als typische Zeichen der Seele den Glauben an Christus vermittelten,
so thaten sie das nicht aus eigener Kraft, sondern aus göttlicher
Anordnung; daher kam bei diesen sacramentalen Zeichen auch
nichts vor, das der Seele entsprach. — 2) Die ncutest. sollten
dem menschgewordenen Worte ähnlich werden, von dem sie ihre
heiligende Kraft haben; denn, sagt Capreolus^), der unmittelbare
Effect ist seiner Ursache möglichst ähnlich : wie aber bei Christus
das unsichtbare Wort der menschlichen Xatur geeint ist, so sollte
auch bei seinen Sacramenten das geistige Wort mit der sicht-
baren Handlung sich verbinden. Im A. B. dagegen war das
menschgewordene Wort noch nicht sichtbar erschienen und hatte
auch seine unio hypost. noch nicht klar geoffenbart: daher konnten
die alten Sacr. nicht so bestimmt, wie die neutest. auf die In-
carnation hinweisen, darum auch mit dem mensch gewordenen
Worte keine besondere Aehnlichkeit haben, und noch weniger als
Werkzeuge desselben wirksam sein. — • 3) Diese Sacramente waren
Zeichen der künftigen Heilsgüter. Aber das Zukünftige
kann nicht so sicher erkannt und durch Zeichen nicht so bestimmt
bezeichnet werden, als das Vergangene. Da nun die Worte die
sicherste und genaueste Bezeichnung geben, so mussten sie
bei den alttest. Sacramenten wegfallen. 3) — 4) Die neutest. sind
Zeichen der vollkommensten Religion, welche die Gnade
nicht bloss enthalten, sondern auch auf das Bestimmteste be-
' ) S. th. III. qu. 60. art. fi. werden nur die Gründe angegeben, warum
die neutest. Sacnuueute aus Wort und Sache constituirt sein müssen: allein
dieselben Gründe können auch nach der Erklärung des Capreohis auf die
alttest. angewendet werden.
2) Capreolus in IV. Sent. dist. 1 qu. 1.
3) Capreol. 1. c.
Physische Constitution. 25
zeichnen; die vollkommenste und bestimmteste Bezeichnung ge-
schieht aber, wie schon Augustin sagt, i) durch die Worte; daher
werden im N. B., um die vollkommenste sacramentale Bezeichnung
zu erzielen, die sichtbaren Handlungen durch die Worte voll-
kommen bestimmt, wie z. B. bei der Taufe die Abwaschung durch
die Worte zur geistigen Reinigung von Sünden bestimmt wird.
Im A. B. dagegen war der religiöse Cult noch unvollkommen, der
Glaube an Christus noch dunkel. Die Sacramente jener Zeit sollten
aus sich legale Heiligung bewirken und die Gnade nur in einer
dem unvollkommenen Zustande der damaligen Heilsordnung
entsprechenden Weise abschatten. Darum konnte ihre Bezeichnung
religiöser Dinge nur unvollkommen und dunkel sein; da aber
Worte eine bestimmte, vollkommene Bezeichnung geben, so
durften sie die sacramentalen Handlungen nicht begleiten. Aller-
dings ist eine äussere Handlung für sich allein und ohne nähere
Bestimmung durch das Wort ein unbestimmtes, vieldeutiges Zeichen ;2)
aber diese Art von Zeichen passt ganz zum unvollkommenen Zu-
stande des alttest. Glaubens. Die vollkommenen Zeichen, die aus
Handlung und Wort bestehen, sollten dem N. B. vorbehalten sein;
indem sie sieh durch diese beiden Bestandtheile an zwei Sinne,
an das Gehör und das Gesicht wenden, geben sie eine klare
Vorstellung von der gegenwärtigen übernatürlichen Gnade Die
alttest. Zeichen wandten sich als blosse Handlungen nur an das
Gesicht; darum konnten sie auch nur eine dunkle, unbestimmte
Vorstellung von der bezeichneten zukünftigen Gnade geben.
') August, de doct. christ. 1. 2. c. 3. M. tora. 34. pag. 37. f. — S.
Th. 8. th. III. qu. 60. art. 6: Verba inter liomines obtinuerunt principatum
signiticandi. quia verba diversimode formari possunt ad significandos di-
verses conceptus mentis: et propter hoc per verba magis distincte possumus
exprimere, quod mente concepimus. — Baehr, Symbolik des mosaischen
Cultus. I. zweite Auflage S. 33. „Diesem Volke einen möglichst inner-
liehen, geistigen, etwa nur im Worte sich bewegenden Cultus vorzuschreiben,
wäre ebenso unnatürlich und zweckwidrig gewesen, als ein Cultus, der
bloss in rein äusserlichen Formen und Caeremonien bestanden hütte."
Ibid. pag. 14. und 40.
"J Das ist auch der Grund, warum die symbolische und typische
Erklärung dieser Riten so schwierig ist.
26 Zweites TTauptstück.
b) Die significative Bedeutung.
Da jedes Zeichen auf etwas Anderes hinweist, das es nicht
selbst ist, so entsteht die Frage: auf was wiesen die alttest. Sacra-
mente als Zeichen hin, was ist das Bezeichnete, das sie mittels
ihrer Aehnlichkeit und Analogie den Juden im A. B. zur Erkennt-
niss bringen sollten? Um diese Frage zu beantworten, geht der
der heilige Thomas 1) von dem nächsten Zwecke des mosaischen
Catremonialgesetzes aus. Dieser Zweck war. die Menschen durch
den rechten Cult in das richtige Yerhältniss zu Gott zu bringen.
Entsprechend der synthetischen Xatur des Menschen musste dieser
Cult sowohl den Leib als auch die Seele zu Gott hinordnen, darum
nicht bloss innere Acte der Seele (Glaube, Hoffnung, Liebe),
sondern auch äussere, körperliche Werke vorschreiben, damit Seele
und Leib Gott ehrten. Wie aber der Leib durch die Seele auf
Gott hingeordnet wird, so muss sich auch der äussere Cult nach
dem inneren richten und ihn äusserlich abbilden 2). Der innere
Cult besteht in der Verbindung des Intellects und der Affecte mit
Gott in Glaube und Liebe, und ist je nach der Weise verschieden,
in welcher diese Potenzen der Seele mit Gott verbunden sind.
Nach den verschiedenen Formen des inneren Cultes muss
aber auch der äussere verschieden sein. Der innere Cult
hat eine dreifach verschiedene Form: a) im ewigen Leben schaut
der Geist die ewige Waluheit in sich selbst und ist in ewiger
Liebe selig; er braucht kein Bild der Wahrheit, keine äusseren
Zeichen als Hülle derselben mehr; der äussere Cult besteht nur
im Lobe Gottes. Isaj. 51, 3; der Glaube und die äusseren
Cultzeichen, wie Opfer und Sacramente hören auf.^) Im gegen-
wärtigen Leben dagegen kann er die göttliche Wahrheit nicht
J) S. th. I. JI. qu. 99. art. 3^ — qu- lOi. art. 1. et 2. et 4. — qu.
104. art. i.: qii. 108. art. 2. — II. II. qii. 122. art. 1. ad 2. — Qiiodlib. II.
art. 8. et IV. art. 13. — cf. Baehr, Syrab. des mosaischen Ciiltus, I. (2. Auf-
lage) S. 3. 16. 21. 76. 18., der zu denselben Resultaten kommt, die der hl.
Thomas schon langst systematisch dargelegt hat.
'^) Baehr, 1. c. S. 3.: „aller Cultus ist die äusserliclie, in die Sinne
fallende Darstellung des Verhältnisses zwischen Gott und Mensch, sowie
der gegenseitigen Vermittlung beider. Der Cultus ist der unmittelbare,
treue Ausdruck des Wesens der religiösen Anschauung."
••^j Apocal. 21, 22.
Physische Constitution. 27
unmittelbar schauen, sondern nur in sinnfälligen Bildern. ^)
Daher braucht er äussere Zeichen (Opfer und Sacramente), welche
die künftige AVahrheit vorbilden oder verheissen; aber diese Zeichen
mussten im N. B. andere sein, als im A. — b) Im N. B. ist
Christus, der Weg zum ewigen Leben, bereits erschienen,
der Eingang in das AUerheiligste eröffnet; nur das ewige Leben
ist uns, so lange wir auf Erden sind, noch zukünftig; daher
enthalten die Sacramente und das Opfer des ^. B. Christus
gegenwärtig, oder weisen auf ihn, den Erschienenen, hin, und
nur das ewige Leben wird in ihnen als zukünftig praefigurirt.2) —
c) Im A. B. dagegen war weder das ewige Leben, noch auch
Christus, der Weg dazu, gegenwärtig; daher mussten beide
als zukünftig geglaubt werden, und diess sprach sich im äusseren
Culte des A. B. dadurch aus, dass derselbe in seinen Opfern, Sacra-
menten und übrigen Einrichtungen typisch auf Christus und
das ewige Leben hinwies. Desshalb mussten auch seine Sacra-
mente nothwendig eine typische Bedeutung haben. 3)
Der äussere alttest. Cult, als Ausdruck des inneren, sollte
demnach einen doppelten Zweck haben ^): er sollte den inneren
Cult, den die Juden in jener Zeit Gott erweisen mussten, zum
äusseren Ausdruck bringen und zugleich auf Christus typisch hin-
weisen; denn der innere Cult jener Zeit umfasste nicht bloss jene
Acte der Gottesverehrung, die sich auf Gott, so wie er
sich im A. B. klar als den Einen, Wahren geoffenbart, bezogen,
sondern auch den Glauben an Christus, den künftigen Er-
löser, und beides musste der äussere Cult ausdrücken. Sonach
hatten die alttest. Sacramente, wie alle übrigen Culteinrichtungen
eine doppelte Bedeutung: 1) für den Cult, der in jener
Zeit Pflicht war, und 2) für die messianische Zukunft, die
^) Dionys. de hierarcli. coel. c. 1. § 3. M. ser. gr. tom. 3 pag. 121.
cf. S. Th. 8. th. I. II. qu. 101. art. 2.
'0 Alex. Halens. IV. qu. 8. mbr. 2. art. 2. § 1.
3) Cf. ßaeJir, 1. c. S. 76 ff.
^) S. Th. s. th. I. IL qu. 102. art. 2. finis praeceptonim caercmonialium
est duplex: ordinabautur ad cultum Dei pro illo tempore, et ad figurandnm
Christum.
28 Zweites Hauptstück.
sie typisch vorausverkünden sollten, i) — Für den alttest. Cult aber
hatten die Sacramente selbst wieder einen doppelten Zweck: 1) die
Menschen f u r den äusseren Cult selbst einzuweihen
und tauglich zu machen2) — sacramentale Bedeutung;
2) sollten sie den Glauben an all die Wahrheiten, die Gott im
A. B. bereits ausführlich geoffenbart hatte, und die Acte des
inneren Cultus, mit denen Gott auf Grund dieses Glaubens in
jener Zeit verehrt werden wollte, symbolisch ausdrücken — sym-
bolische Bedeutung.-^) - So ist bei den alttest. Sacramenten
eine dreifache Bedeutung zu unterscheiden: 1) eine sacra-
mentale, womit sie die levhische Reinheit bezx'ichneten, die sie
auch bew^irkten; 2) eine symbolische, womit sie den Glauben an
den Einen Gott und die inneren Cultacte (Glauben, Busse, Liebe)
ausdrückte.! j 3) eine typische, womit sie auf Christus und seine
künftigen Gnadenmittel hinweisen sollten.^)
]) }^ach ihrer sacr amentalen Bedeutung bezeichneten
sie das, was sie auch bewirkten, nemlich die legale Reinheit und
Gerechtigkeit, die ein Bürger der alten Theokratie haben musste.
Weil sie nemlich Sacramente waren, hatte ihr Ritus eine bestimmte
1) Auch alle Prophetien und Verbalt5'pen der heiligen Schrift berück-
sichtigten immer ihre Zeit und die measianiche Ztikunft, um das Volk in
Verbindung mit Christus zu setzen.
2} S. Th. 8. th. III. qu. 63. art. 6.: Sacramenta ad duo ordinantur,
seil, in remedium peccati et ad cultum divinum, 1. c. (qu. 62, art. 5.): ad
perüciendam animam in his, quae pertinent ad cultum Dei secundum reli-
gionera vitae christianae. A'on den neutest. Sacramenten haben jene,
welche einen Character eindrücken, ebenfalls den Zweck, den Empfänger
für den neutest. Cult und das christl. Leben tauglich zu machen.
•'') S. Th. s. th. I. II. qu. 102. art. 3. per sacrificia V. L. repraesen-
tabatur ordinatio menti.s in Deum, ad quam excitabatur sacrilicium offerens.
*) Der iil. Thomas unter.^^cheickl die beiden orsten Bedeutungen 1. c.
art. 2. nicht näher: literalet^ rationes pertinent yive ad vitandum Idololatriae
cultum, sive ad rememoranda alic^ua Dei benelicia fsa c ramen t al e Be-
deutung), sive ad insinuandam excellentiam divinam, vel etiam ad desig-
nandam dispositionera mentit«, quae tunc requirebatur in colentibus Deum
(symbolische): bestimmter trennt er beide Bedeutungen im Coiumentare
zu Rom. 4. lei't. 2., wo er als symbolischen Zweck der Beschneidung angibt:
in signo corporali id exprimere, quod spiritualiter erat faciendum; und als
sacramentalen: ut populus ille Deum colens per illud Signum ab Omnibus aliis
populis distingueretur; ebenso im Commentare zum -loh. Evang. cap. 7,35.
Physische Constitution. 29
Aehnlichkeit mit ihren Wirkungen und symbolisirte sie auch. So
bezeichneten die Reinigungen, die meist in Waschungen bestanden,
die Hinwognahme der levitischen Mackel und Schuld; die Priester-
weihe, die "1^ K^?2 — Füllung der Hände genannt wird, ^) die Be-
fähigung zur Vornahme von priesterlichen Functionen und die
dazu noth wendige Heiligung; das Essen des Paschalammes sollte^)
ein Zeichen sein, dass das Volk, welches durch dessen Blut ver-
schont und Gott geheiligt ward, durch dieses Mahl in die innigste
theokratischc Gemeinschaft mit Gott treten und zur Erfüllung seiner
theokratischen Pflichten, sowie zur Bewahrung der legalen Heilig-
keit gestärkt werden sollte; die Beschneidung sollte die Einver-
leibung in den theokratischen Bund, den Gott mit Abraham ge-
schlossen 3), in das Fleisch einschreiben; denn sie war Zeichen
dieses Bundes und der Bewahrung der Concupiscenz vor heid-
nischem Missbrauche 4) ; darum war derjenige, dem dieses Zeichen
applicirt wurde, als Glied der Theokratie gekennzeichnet. — Diese
sinnfällige Bezeichnung der sacramentalen Wirkungen
war sowohl für den Empfänger selbst, als auch für die sicht-
bare Gemeinde noth wendig^); denn ersterer musste von den
empfangenen sacramentalen Wirkungen eine klare Vorstellung und
zugleich die Gewissheit erhalten, dass er dieselben wirklich in
einem bestimmten Zeitmomente empfangen werde, oder
schon empfangen habe ; letztere brauchte ein sichtbares Zeichen,
um sicher wissen zu können, dass ihren einzelnen Mitgliedern die
sacramentalen Wirkungen und die dadurch bedingte theokratische
1) Exod. 29, 1. 29. 35: 40, 13.
2} ibid. 12. 13. 23. 27. Cf. s. Th. expo8. in I. Cor. c. 5. lect. 2.
3) Gen. 17, 11.
■*) Thomas gibt s. th. I. II. qu. 102. art. 2. als literalen Grund dieser
Sacramente auch die Vermeidung des Götzendienstes an; die heidnischen
Culte waren meistens mit vielen Reinigungen, Opferraahlzeiten und körper-
lichen Verstümmelungen (Baehr 1. c. II. 165. ff. 474. f. 492. 217. ff. Keil,
Archaeol. S. 332 f.) verbunden; darum wollte Gott bei den Israeliten, um
die Idolotatrie zu verhindern, diesen fleischlichen Cult mit seinen vielen
Waschungen und Opfern einführen.
'•) Ci\ Oswald, dogm. Lehre von den hl. Sacr. I. pag. 68. Wie man
bei den levitischen Opfern eine sacramentale Bezeichnung annehmen mu88,
so auch bei den Sacramenten. Schaefer, relig. Alterthümer der Bibel.
S. 104. 108. f.
30 Zwoi tos Haupt stück.
Gemeinschaft wirklich crtheilt worden seien. Dieses konnten die
sacramentalen Riten nur dann leisten, wenn ihnen die sacramentale
Bedeutung annex war; denn nur durch diese konnte die unsicht-
bare Wirkung der Sacramente den Menschen kenntlich gemacht '),
und der Augenblick des Empfanges zum Voraus angezeigt werden,
so dass sie sich zum Empfange vorbereiten und später Gewissheit
darüber haben konnten, dass sie die legalen Qualitäten eines theo-
kratischen Bürgers wirklich an sich hatten. — Wie aber die sacra-
mentale Bedeutung der christlichen Sacramente sich nicht bloss
auf die in der Gegenwart ertheilte Wirkung, sondern auch auf
die Vergangenheit (Erlö.sungstod Christi) bezieht — signa
rememorativa — : so wiesen auch die alttostamentlichen nicht
bloss auf die ipso actu ertheilte theokratische Reinheit hin,
sondern auch noch auf gewisse grosse Thaten Gottes der
frühesten Vergangenheit, bei deren Gelegenheit sie eingesetzt
worden w^aren , oder deren Andenken sie bis zu den spätesten
Generationen fortpflanzen sollten. So wies z. B. die Beschneidung
zurück auf die grosse Thatsache der Bundesschliessung Gottes mit
Abraham und auf die ihm gemachten Verheissungen; das Pascha-
lamm auf den Auszug aus Egypten, womit die Entw^icklung der
Bundesverheissung ihren Anfang nahm-); die Schaubrode erinnerten
an die Mannaspeisung in der Wüste. — Aber diese levitische
Reinheit, welche die alttest. Sacramente bezeichneten und be-
wirkten, sollte nach Gottes Absicht nur ein Bild, Symbol jener
inneren Heizensgesinnungen und religiösen Tugenden sein, die Gott
von den Empfängern derselben im A. B. forderte. Daher mussten
sie auch
2) eine symbolische Bedeutung haben. Denn hätten
sie keinen symbolischen religiösen Gehalt gehabt, dann hätte die
äusserliche, sinnliche Form, das Fleischliche, ihr ganzes Wesen
*) Suarez, tom. 20. disp. I. ?ect. 2. n. 4. De ratione Sacramenti est,
ut significet eam sanctitatem, quam conferre potest.
2} Desshalb wird auch Deut. 1(>, 1—8, wo die durch den Aulenthalt
in Kanaan nothwendig gewordenen Moditicationen der Feier angegeben .sind,
ausdrücklich geboten, die Israeliten sollten sich bei dieser Feier jenes Aus-
zuges aus Egypten erinnern, und nach Exod. 12,26 sollte bei der Feier im
Lande Kanaan den Kindern die Erinnerung an jenen wunderbaren Auszug
in das Gedächtniss zurückgerufen werden.
Physische Constitution. 31
ausgemacht, und sie hätten, statt das Yolk zu heiligen und auf
Christus vorzubereiten, dasselbe nur noch tiefer in die Aeusser-
lichkeit und Sinnlichkeit hineingeführt. Darum muss man ihnen
ebenso, wie den heidnisoheji Riten i), eine höhere symbolische
Bedeutung beilegen; denn sie sollten ja Ausdruck des inneren
Cultes sein, womit die Israeliten im A. B. Gott verehren mussten.
Vermöge seiner synthetischen Xatur ist es dem Menschen eigen,
seine inneren Gefühle und übersinnlichen Gedanken in sinnlicher
Hülle darzustellen, und durch das Sinnliche zum Geistigen, Idealen
vorzudringen. Ein Cult, der nur aus äusserlichen, bedeu-
tungslosen Formen bestünde, würde seinem Wesen ebenso-
wenig zusagen, als eine möglichst innerliche, geistige Re-
ligion, die alle sinnlichen Zeichen ausschliessen würde; er will
das Geistige in sinnlicher Hülle, in symbolischen For-
men, die seine religiösen Anschauungen und Gefühle wieder-
spiegeln 2). Dazu kam bei den Israeliten noch ein anderer Grund.
Der Glaube an den Einen wahren Gott sollte bei ihnen
alle Zeit rein erhalten bleiben; aber wenn die Gotteserkenntniss
nicht äusserlich dargestellt, im äusseren Culte nicht ausgeprägt
und in religiösen Handlungen in das Leben umgesetzt wird, so
wird sie allmählig entstellt, verflüchtigt und aus dem Bewusstsein
der Menschen verdrängt. Darum musste sie Gott, entsprechend
der menschlichen Erkenntnissweise, in unveränderlichen, der Ent-
stellung des Menschen unzugänglichen, äusserlichen Formen
ausdrücken, und das waren die symbolischen Culthandlungen^).
So hat er auch in den alttest. Sacramenten die religiösen
Wahrheiten seiner unendlichen Heiligkeit und Gerechtigkeit,
sowie das Gefühl der Erlösungsbedürftigkeit und der allgemeinen
Sündhaftigkeit des Geschlechts symbolisch darstellen und zugleich
die sittliche Verfassung und Disposition derjenigen versinnbilden^)
wollen, welche sich in übernatürliche Verbindung mit ihm setzen
wollten. Für die gläubigen Juden sollte ihr Empfang ein Be-
1) Cf. Baehr 1. c. I. S. 20. 25. f.
2) Cf. S. Th. s. th. III. qu. 60. art. 4. 5.
3) Cf. S. Th. s. th. III. qu. 61. art. 3. — qu. 70. art. 2. ad. 1. et art.
3. — I. II. qu. 102. art. 4.
4) S. Th. s. th. 1. II. qu. 102. art. 2. et 3. Speziell von der sj^m-
bolischen Bedeutung der Sacramente handelt er art. 5. ad. 4. 6. 10.
32 Zweites Hau pt stück.
kcnntniss des wahren Glaubens^) sein und dazu dienen, jene
religiösen Gesinnungen und Tugenden in ihnen anzuregen und
hervorzubringen , womit sie Gott dienen und sieh auf die über-
natürliche Heiligung vorbereiten sollten, wie den Glauben, die
Hoffnung mit Keue und Busse, die Liebe mit Entsagung und Hasa
gegen die Sünde, und den festen Willen, in Reinheit und Heilig-
keit Gottes Gesetz zu erfüllen. Daher wird Korn. 4, 11 die Be-
schneidung ein Zeichen und Siegel der Rechtfertigung
genannt, die Abraham durch seinen Glauben erhalten hat. Nach
dem hl. Thomas 2) hatte sie nämlich mit seinem rechtfertigenden
Glauben mehrfache Aehnlichkcit; denn derselbe bezog sich auf die
Vermehrung seiner Nachkommenschaft und bewirkte Hinwegnahme
seiner Sündenschuld, und dieses symbolisirte die Beschueidung da-
durch, dass sie die Vorhaut wegnahm. Für seine Nachkommen
sinnbildete ihr Empfang den rechtfertigenden Glauben ihres
Stammvaters und alles, was sie in geistiger Beziehung thun
sollten, um dessen übernatürliche Rechtfertigung zu erlangen, be-
sonders die sorgfältige Beherrschung der überwuchernden Con-
cupiscenz •^). So symbolisirte sie die geistige Herzensbeschnei-
dung, von der Paulus sagt^), dass sie nicht äuaserlich am Fleische
nach dem Gesetzesbuchstaben geschehe, sondern im Verborgenen,
im Herzen nach dem Geiste des Gesetzes; dass sie den gläubigen
1) S. Th. s. th. III. qu. 70. art. 1. — IL IL qii. 85. art. 2.
2) Expos. \u Rom. 4. lect. 2. Credidit m ul tip li c ationem aui
seminis, et ideo congruenier accepit Signum in membro gene-
rationis; et quantum ad effectum hujus fidei, qui est remotio culpae,
quae Signatur per remotionem supertluae pelliculae. Auch die durch
die Zeugung überkommene Erbsünde symbolisirte sie.
*) Exposit. I. c. Circumcisio instituta est ad exprlmendum i-n signo
corporali id, quod sp i r i t ual i ter erat faciendum, ut seil, sicut a membro
generationis, quod principaliter concupiscentiae deservit, abscindebatur
supertlua pellicula, ita etiam a cofde hominis omui^ guperflua concupis-
centia tolleretur.
4) Rom. 2. 28. 29: von derselben symbolischen Beschneidujig i^t
auch die Rede Lev. 2Ü, 41 ; Deut. 10. 16 und 30, 6, wo die Liebe Gottes
eine geistige Beschueidung heisst: Jerem. 4, 4. Ezech. 44, 9. Sie ist
auch in den Worten enthalten, die Gott zu Abraham sprach. Gen. 17, 1.
ambula coram rae. et esto perfectus. Stephanus wirft es den Juden seiner
Zeit vor, dass sie diese symbolische Beschneidung nicht au sich hatten:
ömsy.iiiv^xo'. xapiia'.; y.al toT; wa-v. Ci\ Aug. in ps. 75. M. tom. 36. pag. 956.
Physische Constitution. 33
Heiden auf gleiche Stufe mit dem g-läubigen Juden stelle und ihn
zum llichtei" über die ungläubigen Juden mache, die bloss das
äussere Zeichen ohne die bezeichnete IFeiligkeit an sich hätten.
Die levitischen lleinigungen sollten ein Sinnbild der Rei-
nigung von Bünden sein, die sich durch Reue und Busse im
A. 1^. vollzog; auch diese wird oft in der heil. Schrift erwähnt'),
da sie ja der llauptzweck des gniizen alten (Jultus wai-. Die
Priesterweihe wies ihre l*]mpfänger auf jene geistig!^ Heiligkeit
hin, die Gott von den Mittlern zwischen sich und den Menschen
verlangte'-), und deren Vorbild die Heiligkeit Gottes selbst war —
eritis sancli, sicut et ego sanctus sum ; die vielen Waschungen
dagegen, die sie vor Ausübung ihres heiligen Amtes vornehmen
mussten, sollten sie an ihre Unvollkommenheit und Sündhaftigkeit
und an die Heiligkeit ihres Amtes erinnern. Die Symbolik des
Osterlammes forderte alle Israeliten auf, den geistigen Sauer-
teig der Sünde wegzuschaffen^) und sich von Neuem dem Herrn
in heiliger Liebe Gottes und des Nächsten hinzugeben.
Sollten aber die Sacramente ihren primären Zw^eck , die
übernatürliche Heiligung der Menschen, erreichen, dann
musste sich mit der symbolischen Bedeutung auch die typische
verbinden; denn die sittlichen Acte der Menschen, welche in den
sacramentalen Riten symbolisirt wurden, konnten nach dem Sünden-
falle keine übernatürliche, heiligende Kraft haben, wenn sie nicht
durch den Glauben mit Christus, den kommenden Erlöser, in
Verbindung gesetzt wurden, dessen Opfersühne und Gnade auch
auf das alte Testament heiligend zurückwirkten.^) Dieser Contact
mit Christus wurde subjectiv durch den Glauben^ objectiv
aber durch die typische Bedeutung der alttest. Opfer und
') Die liturgischen Ausdrücke für die levitischen Reinigungen ■^nrO
["jp*! werden von der symbolischen Reinigung gebrauchl : ps. 18, 13; 50,
1. 9. — , lerem. 13, 27; 44, 10.— Ezech. 24, 13. — Hebr. 10, 22: pspavTia-
|isvoL xac; xapdda^ duo auvstÖTf^asw? Trovvjpag bezieht sich klar auf den Ritus der
Reinigung mit dem Sprengwasser der rothen Kuh, Num. 19, 12. — Cf. S.
Th. Expos, ad Hebr. 10. lect. 2.
2) Exod. 19, 6; 22, 31- 29, 33; 30, 30; Lev. 11. 44. 45; 19, 2; 20,
7. 26; 21, 6. 8; 22, 32. — Num. 16, 5. 7. 9. — Cf. Knrtz, 1. c. Seite 17.
3) I. Cor. 5, 7.
4) Rom. 3, 25. 26. - Hebr. 9, 15.
3
34 /iWoih^H ITauptHtück.
Sanamonto liorj^^ostcOU. Denn (üott solbst liat- sio als Typon doa
wahren V('rHr)liniinj»"s<»|)i'('rs CliriKti (Mii«<<'H(»t/t, um dieses Hclion im
A. H. schattcMihaf't und unvollkommen /n veru^egenwärtij^en. Darum
mussten di(^ alttcst. Sacrament<^
li) auch eine tv})isclio Hedoutunp; haben.') Diess ist über
allen Zweifel erhaben; denn 1) d.is ganze Oullgesetz wird als
6n6'5£q|Aa ym axia tü)v ji£AX6vT0)v bezeichnet; 2) man kann nicht
sagen, dass diese Ausdrücke nur einen materiellen Typus, eine
gewisse zni'älligti Aehnlichkeit mit der künftigcui Ifeilsöconomie
bezeichnen; denn sie musste eine von Gott gewollte und beab-
sichtigte gewesen sein, weil er«*) dem Mosen den ausdrücklichen
Refehl gab, den alten (^nlt genau nach dem auf dem Berge ge-
zeigten Muster, den nentest. Einrichtungen, nnznordnen; beide
sollten also nach Gottes Absicht einen organischen Zusammen-
liang, eine gewollte Aehnlichkeit haben, und das ist eben das
Verhältniss, in welchem der formelle Typus zum Antitypus steht.
Wenn aber das ganze Gesetz typisch w^ar, dann musste es aucli
der Mittelpunkt desselben, die Opfer und Sacramente, sein; und
wenn Paulus an anderen Stellen^) sogar minder wichtigen Dingen
typische Bedeutung beilegt, dann muss diess um so mehr von den
Sacramenten angenommen werden. Daher bezeichnet 2) Paulus
mehrere Sacramente des A B. als Typen der nentest. Jleils-
öconomie; er vergleicht die ]5esclineidung mit der christlichen
Taufe und sigt, letztere habe in viel höherer Weise all das ge-
leistet und erfüllt, was die Beschneidung vorgebildet;^) er trägt
den Namen der Beschneidung geradezu auf die Taufe über; darum
musste er sie iür einen Typus derselben halten; denn nur unter
dieser Voraussetzung können beide Namen mit einander vertauscht
») August, cont. Faust. 1. 18. r. G. M. tora. 42. p. 347. Cf. Baehr.
I. f. I. S. 73 ir.
*-) Hebr. 8, 5; 10, 1; - Col. 2. 17.
3) Hebr. 8, 5. — Exod. 25, 40.
4) Epli. 5, 2. — Hebr. 7, 1 ff.; 9, 9. 10. 23. 24-, — Rom. 5, 12; —
I. IVt. 1, 19; 2, 5; 3, 20 f. - (ial. 4, 24. — I. Cor. 1 >, 1 ff.
'•) Col. 2, 11. 12. — Pili!. 3, \\. — Cf. S. Th. s. th. I. II. qu. 101.
art. 4 ad 1. et 2: per »Sacrauieiita illoniui lii^Mirabantur Sacrameiita et sacra
legis novae, quae ouinia ad Cluisliun peitineiiL: eraut ligurae l'uturae coii-
veisationis.
Physisclic Constitution. 35
werden. Ebenso erklärt er auch das Pascha für einen Typus
der Eucharistie; denn i. Cor. 5, 7 nennt er Christus das noutest.
Pascha,') wohl aus keinem anderen Grunde, als weil er durch
das alttest. Pascha vorgebildet wnrde; der Apostel nennt aber
Christus unser Osterlanini insoferne, als dieser von uns in der
Comniunion j>enossen wird; denn er fordert die Glänbijj^oii auf,
allen Sauerteij]^ der Sünde wegzuthun, um das nentest. Pnsclinmahl
halten zu können; somit war ihm das alte Paschamahl ein Vor-
bild der christlichen Communion. Au(*Ji di^ii levitischen Reinij^-
ungen legt er typische Bedeutung bei; denn Tlebr. 9, 13. 14.
argumentirt er a minori ad majus und zugleich vom Typus auf
den Antitypus, nemlich: die typischen Reinigungen hatten eine
Wirkung, darum muss um so mehr der Antitypus eine haben;
erstere wirkten ttjV tyjc; aapxo^ xaolopoxyjxa ; daher muss der Anti-
typus eine weit höhere bewirken: xaiSapt^stv tyjV Guvdorpiv. Auch
den Schaubrode tisch hielt er für typisch, wenn er im N. B.
von einem Tische spricht, dessen Opferhrod diejenigen nicht essen
dürfen, 2) die noch im Heidenthume oder im Judenthume sind. —
3) Noch an anderen Stellen legt Paulus den typischen Charakter
der alttestament. Sacramente seiner Ai'gumentation zu Grunde;
Hebr. 9, 23 sagt er, durch die alttest. Riten kam eine bestimmte
Reinigung zu Stande; nun aber war der ganze alte Cultus mit
seinen Opfern und Reinigungen ein Vorbild der neutest. Ileils-
öconomie — xa \)Kobdy[ioczo(. xöv ev toi:; oupavot?, xwv [jisXXovxtov
ayai^wv.3) Daher mussten letztere eine noch weit höhere Wirk-
samkeit haben (xpsixxoat ^-ugiocic, Tiapa xauxac;). Diese Argumen-
tation setzt nothwendig ein typisches Verhältniss der alttestament.
') Cf. I. Pet. 1, 18. 19. — S. Th. expos. in I. Cor. cap. 5. lect. 2.
in h. 1. — s. th. lir. qu. 60. art. 2. ad 2. et qii. 61. urt. 3. — Just. Mart.
dialog. cum Tryph. n. 40. M. ser. gr. tom. 6. pag. 562. — Baehr, 1. c. S. 74. f.
-'j Hebr. 18,^10 f.; — 1. Cor. 10, 21. Audi das levitische Priester-
thum mit seiner Weihe hielt Paulus für typisch^ denn Hebr. 5, 1 — 11
wendet er alle Requisite des aaronitischen Priesterlhums mit Einschluss
der göttlichen Berufung und Bestellung auf Christus an, und zeigt, dass
sie in ihm in unendlich vollkommener Weise erfüllt seien. S. Th. s. th.
I. II. qu. 102. art. 5. ad 3.
3) Hebr. 10, 1. cf. 9, 9, wo dieselbe Argumentation eingehalten wird.
Cf. S. Th. expos. in Hebr. ad cap. 10, 1 ; 8, 1. 5.: 11. 7.: Sacramentis V.
L. quasi per figuras repraesentabatur Christus.
3*
'M\ Zweites llauptstüok.
|{«'ini^imgsril(;n /ii (l(»n !ieut(^at Klini('litiiii<;en voraus; (h;nn nur
(lessliall), weil (Um* Autitypus iiuniei' li(iher, vollUoninieutM' sein
nuisH , als der Typus, konnte Paulus auf vor/ii<;li{'hei'(i Opfer
sehliesscn. ') — Der lieili«^(^ 'Tlionias-) <^il)t für diese typische
Uedeutnn<;' der alttc^st. Saerainent(i einen doppeltcMi (irund an :
einmal weil sie als äussere ( 'ultzeichen den inneren (ilanhen
an Christus, den künftigen Erlöser, in sinnr{illig(ni Formen aus-
drücken sollten; und dann, W(nl nur unter der Voraussetzung ihrer
ty[)isoh(»n r»edeutung die Noth wendigkeit iln-er giittlichen
Einsetzung gewahrt werden kann.*^) Denn Symhole können auch
die Menschen einsetzen, nicht aber Typen, weil sie prophetische
Symbole zukünftiger Dinge sind, deren Enitreffcm sie unfehlbar
verheissen. Desshalb sagt Eugen IV. in seinem Decrete pro Jaco-
bitis:^) „quem (Christum) aüquando venturum omnia V.T. sacra,
sacriticia, sacramenta praesignarunt . . . signiticandi alicujus futuri
gratia fuerant instituta."
Die alten Sacramente waren also Typen, d. h. piophetische
Symbole oder symbolische' l'rophetien künftiger Dinge; in ihnen
hat Gott seine Versprechungen niedergelegt, durch die er sich d<;n
Menschen gegenüber verpflichtete, die zukünftigen messianischen
Ileilsgüter unfehlbar in der vorausverkündeten Weise eintreffen zu
lassen. Das, was sie vorbildeten,'') bezog sich theils auf Christus
'J S. Th. s. th. III. qu. 61. art. 3. — I. II. qii. l(>:i. art. 2. nd 1. —
Alex. Hai. III. qu. 28. mbr. 5. art. 2. — et IV. «ju. (]. mbr. 2. art. 3. § 1.
ad fiiiein.
2) S. Th. I. II. qu. 101. art. 2. et qu. 102. art. 2.
^) S. tli. III. qu. 60. art. 5. Ol". Suarez, tom. 20. (lis|). 1. sect. 2. u. 0. IT.
*) Deu/. Kuchir. No. 602 et 603. — Von den Vätern sprechen sich
die meisten für die typische Bedeutung dieser Sacramente aus. Unter
vielen seien nur erwähnt: Dionys. Areop., de eccl. hierar. c. 1. §. 2 und
c. 2. §. 3. M. ser. gr. tom. 4. pag. 374. 398; — Ambrosius, de Sacr. 1. 1.
c. \. et 6. M. tom. 16. pag. 420 f.; Hb. <le niyst. c. 8. et 0. M. tom. IC».
l)ag. 404 r. — August, cont. Faust. I. 19. c. 16. M. toi^i. 42. j»ag. 356;
enarr. in ]>s. 73. M. tom. 36. pag. 931. — IJrnno Astens. honi. 34. de translig,
in Sab. post Dom. I. Quadrag. M. tom. 165. pag. 791.
^) S. Th. s. th. I. II. qu. 102 art. 2: Et sie habent rationes fignrales
et mysticas, sive accipiantur ex ipso Christo et I'^cclesia, quod pertinet ad
allegoriam ; sive ad mores populi chvistiani, quod pertinet ad moralitatem;
sive ad statum futurae gloriae, pront in eam introducimur per Christum,
quod i)ertinet ad anagogium. CT. Wirceburg. 1. e. S. 52. — Greg, de Valent.
tom. III. disp. 7. ([U. 7. punct. 5.
Physische Constitution. 37
und seine ncutestamentliche Heilsoeconomie, theils auf
das christliche Leben der Gläuhigeii irn N. B., theils auf
das jenseitige Leben der ewigen Herrlichkeit.
In erster Hinsicht waieu sie Vorbilder der neutest.
Sacramente; aber nicht alle wurden durch sie vorgebildet, son-
dern nur folgende : a) die Taufe durch die Beschneidung');
denn wie die Beschneidung im A B. ein Bekenntniss des Glaubens,
ein Zeichen der Aufnahme in das \olk Gottes und der Zugehörig-
keit zu demselben war, so ist auch die Taufe das Sakrament des
Glaubens, ein Bekenntniss desselben, und nimmt ihre Empfängei' in
die Gemeinschaft der Gläubigen auf; wie bei ersterer ein Theil jenes
Fleisches entfernt wurde, in welchem die Concupiscenz am meisten
ihren Sitz hatte: so wird bei der Taufe die Wurzel der Concupis-
cenz, die Erbsünde, der alte Mensch, entfeint, indem er mit Christus
mystisch gekreuziget wird ; wie erstere das Zeichen des Bundes
mit Gott in das Fleisch einprägte, so letztere das Zeichen der Zu-
gehörigkeit zu Christus in die Seele. 2j — ß) Das Sacrament des
Altares durch das Paschalamm und durch die Schaubrode.-^)
Für die sacramentalen Gestalten waren im A. B. ausserdem
Opfer des jMelchisedech noch Vorbikler: die Schaubrode, die
mit Wein und Weihrauch auf den Tisch vor Gott gesetzt wurden
') S. Th. s. th. TU. qii. 70. art. 1. ad 1: Ciicnaicisio habebat simili-
tiidiuem cum baptisino, (jjiiaatiini ad sj>iriliioleni eirectum baptisnii; naiii
sicut per eircuiucisionem aul'erebatiir (jimedani eanuüis pellicula, ita per
baptisaiiim hoiiio ex[>oliatur a caniali coiiversatioiie. Die Principieii der
geislijLjeii Wiedergeburt, der lieilige Geist und d;is Wasser, wurden wohl
besser durch die Fenersäule mul den Durchgang- durch das rothe Meer vor-
gebiblet (l. Cor. 10, 1 ftV); ober diese beiden Typen waren keine Mittel,
den Glauben ausserlicb zu bekennen, und darum keine Sacramente. Cl".
Exposit. in Rom. 4. h^ct. 2.: per ciieumcisionem corporalem signiiicatur
circumcisio spiritualis lienda per Christum.
2) August, cont. Crescon. I. 1. c. M. M. tom. 43. png. 464 f. — Cont.
Faust. 1. 11). cc. (). 8. 9. 10. l'J. M. tom. 42. pag. 353 tV. — 1. (>. c. 3. pag.
229. - ]. 1(). c. 21). pag. ,335. — Cont. Juliini. 1. (i. c. 7. lern. 44. pag. 833. —
Epist. 23. (al. 203.) tom. 33. pag. 0(>. - De civ. Del, 1. 16. c. 2(5. M. tom.
41. pag. 505. — De anima et ejus orig. l. 2. c. 11. j\I. tom. 44. pag. 504.-
Weitere Vater cf. Suarez, tom. 20. Commentar. in (]u. 70. art. 1.
•^j S. Tii. s. th. 111. qu. 73. art. 6. ~ (}u. 80. art. 10. ad 2. — 1. II.
qu. 102. art. 5. ad 3. — in IV. S. dist. 8. (\\\. 1. art. 2. — dist. 12. qn. 2.
ad 1-, qu. 3. art. 1. ct. Concil. Trid. sess. 22. c. 1.
.^S Zwei tos lliiuptstück.
1111(1 mir vnii lu'iiicn i^rj^csscii wiTilni durt'tcii ; (i.uiri das l*;iHclia-
l.imm, weil ('S mit iirii^csiiiUMttüi l'»n)(Ieii iiml \V(Mn ^oiiohhcii wurde.')
l'iir di(3 W i r k ii ii i^ d (^ s S jic r aniontes war Vorbild: das
l'aschalaiii in, dessen Hlut die Israeliten vom Würgengel Ixit'reite
und aus Aegy[)ten erlöste.-) Aueh den Leib Christi im alier-
heiligsten Sacramenle (res et sacranientum) bezeiclmete (ausser den
alttest. Opfern) das Vaschalamm, das Opfer und 8acrament zu-
gleicii war, wie auch (Muistns in der Eucharistie; und wie der
Uenuss des ersteren alle .luden zu einem einheitlichen Volke ver-
band, so micht letztere aus allen (llilubigen Hinen Leib Christi.-^) —
Y) Das Sacrament der Husse ist vorgcdiildet durch die vielen
ileinigungen, die für Aussät/ige und andere levitisch Unreine
vorgeschrieben wnren. Wie der alttest. Priester den Aussatz unter-
suchen musste ♦), und es von seinem ürtheile abhing, ob der Aus-
sätzige in di(^ heilige (femeinde aufgenommen werden sollte, so
nuiss im N. H. der rricster den Aussatz der Hiinde untersuchen,
und von s(;inem Hichterspruche hängt die Nachlassung derselben
ab.'^) — 0) l);is neutest. Sacrament der Priesterweihe hat
seinen Typus in d(M' alttest. Priesterweihe'"'), die Lev. 8, 1 ff*.
beschrieb(Mi wird; denn, sagt Thomas^), die Weihe-Oandidaten
•) CmiII. llieros., Caterh. 4. MystJi^r. M. ser. ^r. toni. 33. pji^r. lOOO.
Hieronyiu. a«l Tit. 1. M. toiii. 26. |^;l^^ r>JM). — Daiiiasrcn. de ThI. ortli. I. 4.
c. 14. — Weitfif Viitrrstcllcii ct. Ikihiriiiiii, «lisp. de contiov. fid. chriyt.
toni. 3. coiit. 3. I. I. c. 3. (»nix. 391).
*"* I Auch d.is Manna war VorliiM liii' die eucliaristisolieii Wirkungen
weil es den Mensclieii als .S|Mise iTir dii; Reise iiarli dem verlieisseneii Ijaiide
^c*^c\)^'\\ wiird«' und allen VVohlLji'.sclniia<'k in sieh vereinif^te.
•'j \>\r en<-liaiistisclu' ('(»nnnnnion sinnbilden anrh die vielen Ujirrr-
mahl/,eiten, wchhe die Priester oder die opfernden Israeliten an heiliger
ytätte y-ii geniessen hatten. Ct. Innuren/, III. de saer. altar. myst. 1. 4.
c. 2. M. h»in. 217. |»a{r. S.^:{.
*) Lev. CO. 13. et 14. — Alalh. >^, 4. et. S. Th. Coninient. in lt. I. —
Alex. Ilal. IV. fjn. (1. mhr. 2. art. 3. § 1.
' ) Chrysost. I. 3. de saeerd. fMinirin. toin. 1. p. 382 f.) — Hieronym.
in e. k;. Math. M. loin. 2(5. pag:. 118.
'•J Dainasns, epist. 3, (apoery ph.) M. toni. 13. [>ai;. 433. — Hieronyni.
epist. ad Evanir. 14(5. (al. 8.5.) M. toin. 22. pag. 1195. 470. — Leo, epist.
S^. ad epise. ( Jall. et ( Jenn. (supposil.) M. tom. .'')4. pjig. 1238. et toin. 55.
pag. 757. cl*. tJrej^. de Valeut. toiii. 4. disp. 9. qn. 1. p. 2.
'^) 8. Th. y. th. L IL qn. 102 art. 5. ad 3. et 8.
Physische Constitution. 39
müssen sich zuerst reinigen durch die Taufe, dann sich schmücken
durcli das Kleid der Tugenden, sich salben durch das Gnadenöl
des hl. Geistes und durch die sacramentale Gnade sich zur Aus-
übung ihres geistigen Amtes tüchlig machen. — Drei Sacramente
des N. B., nemlich die Firmung, letzte Oelung und Ehe
konnten im A. B. noch nicht vorgebildet werden.') Denn
die Firmung verleiht die Fülle des heiligen Geistes zum Streite
und zur Bewahrung der heiligmachenden Gnade; aber im A. B.
war ein besonderes 8acr. weder für das Bekenntniss des Glau-
bens noth wendig, weil dasselbe keine Schande war, noch auch für
die Bewahrung der Wirkung der Besclmeidung ; ausserdem
sollte dadurch, daes das Sacrament der Gnadenfülle im A. B. nicht
vorgebildet wurde, angedeutet werden, dass das Gesetz ohne Gnade
sei und Niemanden zur Vollendung führen könne. Die letzte
Oelung salbt uns zu Königen des anderen Lebens und be-
reitet uns für den Eintritt in den Himmel vor; aber im A. B.
konnte eine solche Salbung weder crtheilt, noch auch vorgebildet
werden, weil der Eintritt in den Himmel nach dem Tode unmög-
lich wnr.-) Denn gemäss der Heilsordnung dos A. B. niussten die
Menschen nach dem Tode in den Scheol hinabsteigen; daher
konnte im alt lest Culte die stola gloriae nicht symbolisirl, und
die Einweihung dazu, die in der Oelung geschieht, auch nicht typisch
vorgebildet werden. Die Ehe konnte im A. B. kein gnaden-
spendendes Sacr. .' ein, weil die Jncarnation noch nicht vollzogen
war,'^) und durch den alttest. Cult keine Gnade zur Ueberwindung
der Concupiscenz gegeben werdiju konnte; sie konnte aber auch
das neutest. Sacr. der Ehe nicht abbilden, weil im A. B. die
Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe durch die Polygamie und
den Scheidebrief (Deut. 24,1) getrübt wurde, so dass sie weder für
') S. Th. s. tli. III. r|ii. 65. art. 1. ad 4. — 1. U. qu. 102. art. 5.
ad 3. — Alex. Hai. IV. qu. (1 nibr. 2. art. 3. § 1. - ßeeaiiiis, Analog.
Vct. ei Novi Test. pag. 328. Scliäl'er, die religiösen Altcrlhümer der Bibel.
S. 109.
2) 8. Th. 9. tli. III. qu, 70. art. 4. ad 4: rcmanebat inipedimentiini
intrandi in rcgnum coeloruni ex parte totiiis iiatiirae, quod luit sub-
latum per passioncin Christi. I. II. qu. 29. art. J. ad 2.
3) S. th. 11. II. qu. 2. art. 7. - III. qn. Ol. art. 2. ad 3. — IV. S.
dist. 1. qu. 1. art. II.
40 ZwiMtüs 11 an ptstück.
ilit; liicariüition, noc.li liii" (li(; sacraiMcntalc Klu; dos N. I». oiii
^ooiji;net(M' 'i^ypii« «^'i'i konnte. U(!lni<j;eiiH ist die VMa doB N. 15.
niclit das YollkoimiKüisic und audi niclil liir alle F^]in/elnen neth-
wendi«:;; ; def^sliall) war es aueli nielit angezeigt, sie liesoiiders vor-
zubilden.') Dagegen ist die Taufe das nothwondigste Sacr.,
und die Kucharistie der höchste Erweis der göttlichen
Jjiebe; als solche sollten sie für die Zukunft als ganz gewiss in
Aussicht gestellt werden, und desshalb wurden sie durch mehrere
Typen verheissen. -)
Die alttest. Sacramente }>räfigurirten die neutest. aber so,
dass sie zugleich auch auf die causa meritoria der letzteren,
auf das Jjeiden Ohristi hinwiesen-'); denn dieses Leiden sollte
um so klarer und bestimmter geott'enbart werden, je näher es
heranrückte; das mosaische Gesetz mit seinen Opf(;rn aber war
die letzte Stufe der vorbereitenden Ott'enbarung. Zudem war
der künftige Erlö.sungstod Ohristi ein llauptartikel des alttest., zur
Rechtfertigung notliwendigen (llaubens, und darum musste er sich
auch typisch im C'Ulte des A. !>. aussprechen. Auf ihn bezi(dit
sich ZacJiarias '), wenn er von (;iner geöffneten (^iclle redet, die
alle Gläubigen des N. b. reinigen soll. Um das Opfer Christi
^) Siuirez, tom. 20. disp. 5. sect. 2. n. 4.
'^) Alex. llul. IV. r|u. ß. inbr. 2. art. 3. § l. nennt als Typen rl e r
Taute: <lie Iie.srlinei<hin5j^, den l)iirel»j.(ang durch das rotlie Meer, die Wolken-
sJinle, das Rr'inigiingswas.'-'er, den IJebergan^^ über den Jordan; als Typen
der E n <• li a r i 8 t i e : das Manna. <las (>[»r(r des Meb'jiisedecli, die .S«diaii-
brode, das Aselieiibrod (\t^^ Elias.^ das l'aschalanini, alle Opierinalilzeiten,
alle nn blutigen Opfer.
^) S. Th. expos. jn Ilebr. c. 11. lect. 2. — Greg, de Val. t. 3. disp.
7. qii. 7. ]>. 5.
4) '/acli. 13, 1. Mit dem Ausdrucke „Sünde und thireinigkeit" bezieht
er sich anT die h;vilisclu'ii lTiireinigl«Jten ; denn H*!^ (von HH^ *1"1^
arab. nadda lliclieii. sich (üdt'ernon ) bezeichnet Absond<'rung, Ihireiiiig-
keit, und wird besonders von den I^ev. 12, 2; 15, 19 1". genannten weib-
lichen ünreinigkeilen gebraucht, cl". Ilebr. 13, 11; Isaj. 41, 18; 35, 6. In
dem aus der Opt'enische der rothen Kuh bereiteten Sprengwasser, das die
IJnreinigkeiten tilgte T^Wasser der Unreifjigkcif* Nnrn. 19, 9), sieht er ein
Vorbild der neutest. (Jnaden([uelle, die ans dein Kreuzesopfer hervorbricht ;
denn das Sacr. des Sprengwassers hing mit dem Opfer der rothen Knli zu-
sammen, wie auch die neutest. Gnadcnraittcl mit dem Opfer Christi.
Physische Constitution. 41
7A\ präHgiirireri, waren die meisten Sacr. des A. B. mit Opfern in
Verbindung gebracht, oder bildeten die Frucht von sokdien. Denn
das Paschamahl'j wurde aus dem geopferten Lamme bereitet;
die Priesterweihe mit einem Weiheopfer verbunden ; die Mehr-
zahl der Reinigungen mit dem Wasser vollzogen, das mit der
Opferasche der als Vorbild von Christus ausserhalb der Stadt ge-
opferten (Heb. 13, 12) lothen Kuh vermisclit war; die Schaubrode
mit dem über ihnen liegenden Weihrauche waren selbst ein Opfer
und mussten von den Priestern als Opferspeise verzehrt werden 2);
auch das Blutvergiessen bei der Beschneidung erinnerte nach
Ambrosius^) an den blutigen Kreuztod Christi. — Wiesen aber
diese 8acr. typisch auf Christus hin, dann mussten sie, weil
Christus das Ideal ist, nach dem jeder Christ sich gestalten muss,*)
und durch seinen Kreuzlod den Eingang in das ewige Leben er-
öffnet hat, auch das christliche Leben im N. B. vmd die
ewige Glorie in irgend einer Weise, wenn auch nicht so klar
und bestimmt, wie die neutest., mitbezeichnen. Daher denn auch
Paulus in der Besprengung mit Wasser und in dem Ritus des
Paschalammes 5) das Leben der Gläubigen im N. B. vorgebildet
findet, während die Beschneidung und das Essen der Schaubrode
nebst dem Osterlamme typisch auf das ewige Leben hinwiesen;
denn auch dieses musste, wie der Apostel (ITebr. 11, 8) an Abraham
und allen alten Patriarchen nachweist, im A. B. gläubig erfasst
werden, aber als ein solches, das erst in ferner Zukunft durch
d(^n Messias in Besitz genommen weiden konnte, luid dieser Glaube
musste sicli auch im äusseren Culte ausspreclien ; wia der Glaube
an die messianisclie Zeit sich im Typus ausdrückte, so auch der
(illaube an das künftige Leben. Desshalb findet Thomas^'-) in der
J) S. Th. .s. th. III. (|ii. (>0. art. 2. — qii. 62. art. 6.
-) TlialliolVr, die mjl»lnMgeii Oplor de.s mos. CiiU. S. 159 f.
:-) Ainbjos. de Abrah. I. [. c. 4. M. loui. U. p. 4:'.:3.
^J Koin. S, 20. vi'. Alex. Ilal. IV. qii. 7. inbr. 7. ;ir(. 2.
^J Ilebr. H), 22^ I. Cor. 5, 8 1". In cap. 10, 1 1". wendet er noch andere
Typen anf das cliristliehe lieben an. Cf. S. Th. I. II. qn. 102, Jtrt. 5. ad 2.
«iregor. de \'al. tom. 4. disp. 3. (jn. 1. pnnct. 3. •
*») 8. th. lll. qu. 70. art. 3. ad 3. — Expos, in Koni. cap. 4. lect. 2. —
I. II. qn. 102. art. 5. ad 1.
42 Zweites Hauptstück.
Hesclineidunj^ ;nn arlHoii 'Viv^v. die küiil'tii^n; AiiiVTstcliun»; und Ver-
klärung vori;('l>ililrt ; <l(Min wie am achten Tai^e das leibüclu; /eieheii
der aus der Kibwünde stainuKMiden Concupiscenz wej;«;eni)ininen
wurde, so sollten im achten Zeitalter bei der Auferstehung die
letzten Folgen der Erbsünde, die Corruptibilitaet und Sterbliehkeit,
vom Leibe hinweggenommen werden. Das ewige Leben selbst
wird in der g(dieimen OffiMibarung unter dtmi IVilde der Tfoehzcit,
oder des Moeh/eitymahles drs Lammes'), das mIs Paschaliimm ge-
schlachtet ist worden, oder des Essens von den iuif dem Tische
Jesu bctindliohen Speisen, die aus T^rod und Wein bestehen, '-i)
dargestellt.
So gilt also auch von den alttest. Sacr. der Satz, dass sie
sowohl Erinnerungszeichen — signa rememorativa — , als auch
Darstellungszeichen -- demonstraliva — , und Gewährs-
zeichen prognostica — wnren. Als Erinnerungszeichen
wiesen sie auf die früheren Wohlthaten Uottes hin; als Darstcl-
lungszcichen bezeichneten sie die ipso aetu verliehene levitische
Heiligkeit und symbolisirten die alttest. Gotteserkennlniss und die
innere Gottesverehrung; als Gewährszeichen waren sie typische
Unterpfänder der in Zukunft gehöhten messi mischen Erlösung und
der dadurch einiöglichten einstigen Heseligung. Weil aber diese
bezeichneten Objecte, die nach VergangeiduMt, Gegenwart und
Zukunft geschieden waren, nachdem göttlichen Heilsplane in einer
gewissen logischen und organischen Ordnung zu einander standcm,
darum bezeichneten die sacramentnlen Zeichen unter derselben Be-
ziehung nichts Disparates; sie waren keine signa ambigua.'')
«J A|)OC. 10, 7. 9-, 5, 12. All 30 Stellen wird daselbst Christus das
Lamm genannt.
V) Luc. 22, 30; Proverb. 9, 5. 17. — S. Tli. expos. in Luc. 22, 30.
3) 8. Th. s. tli. HI. ({n. ()0. art. 3. ad 1.
Drittes Hauptstück.
Wirksamkeit der alttestaiueiitlicheii Sacrameiitc.
Die Sacranientc sind Zoiclieii, aber niolit todto, unkräftige,
scmilcni wirksame Zeidien, Avelche das 15ezeichrictc nicht bloss
andeuten, sondern sofort auch setzen und hervorbringen ; sie sind
bewirkende Ursachen de sen , was sie sacramental bezeichnen.
Daher entstehen auch bei den alttest. Sacr. die Fragen, was sie
hervorgebracht, und wie sie ihr eigenthüinliches Object bewirkt
haben, wenn sie gültig gespendet wuiden, — oder die Fragen nach
dem Objecto und der Art und Weise ihrer Wirksamkeit,
a. Object ihrer Wirksamkeit.
Die Sacr. des A. B. sind gleichnicässig, wie die christlichen,
als Symbole der Heiligung von Gott eingesetzt; ihr letzter Zweck,
den er dabei .im Auge hatte, war die übernatürliche Beseligung')
des Volkes, dem er sie vorschrieb. Die neutest. bewirken, um
denselben Zweck zu erreichen, innere Gnade, und viele drücken
auch einen geistigen Charakter ein. Daher ist auch bei den alttest.
zu untei suchen: 1. ob sie überhaupt etwas bewirkten — 11. ob
diese ihre Wirkung die heihgniachcnde Gnade, oder — III. ein
geistiger Charakter war; — IV. welches ihre sacramentale Wir-
kung war ; — V. in welcher Weise sie zur Rechtfertigung mit-
wirkten ?
r. Die heilige Schrift legt den alttest. Sacr. mit klaren
Worten eine wahre Wirksamkeit bei und bezeichnet sie als
wirkende Ursachen einer gewissen Weihe und Heiligung.
Denn 1) von der Beschneidung sagt sie, dass sie vom Em-
pfänger die Schmach A^egyptens hinwegnehme, den Bund zwischen
1) Ps. 18, 8. t-, ps. 118, 1 IV. Rom. 7, 12. — S. Th. s. th. I. II. qu. 98.
art. 1; qii. 99. art. 2.
44 Drittes II ;iuptstü<'k.
(iott und «lein Volke bezoieliiu! und licwiikc '), den Em|>faii<:;er
zum r>iir«;\'r dos uusi rwüliltoii Volkes iiijudu« und von der Ausrot-
tung aus den» N'olke (lottes befreie.-) I)ur<*'n si(; wunlen die
Menschen in g.mz liesondeier Weise (lott j^evveiht, so (Ijish er ihr
Uott und sie sein Volk wurden. Das Paschalanun, dessen Blut
in Aegypten an die Thüren der Häuser ii^estrichen wurde, bewirkte
die Verschonung vor dnn \Vüigeng(d und die Het'reiuiig aus
Aegypteu saninit Allem, was mit der Entwicklung dieses Volkes
und seiner grossen Zukunft zusammen hing. ») Durch die Priester-
weihe wurden Aaron und seine Söhne geheiligt und zum Dienste
des Herrn eingeweiht.') Die verschiedenen Waschungen und
15 es pr engungen mit dem Jfeinigurjgswasser, die bei Jierührungen
von Leichen,'») bei geschlechtlichen AusHüssen und bei dem Aussätze^)
angewendet werden niusstcn, sollten nach dem Wortlaute des Ge-
setzes desshalb vorgenommen werden, um den Unreinen zu rei-
nigen und zu heiligen."^) Von den Waschungen der Priester
ist gesagt:^) Wenn sie ihren Leib waschen, so sollen sie wieder
1) Jos. 5, i). — Gen. 17, 11. 13. CT. S..:.../ i,.,n. 20. .lisj.. .^.. s.rt.
1. II. 18.
-J rUn. 17. 14: niiisculiis enius prueputii caio rircmiicisa non tiivrit,
dt^lebitnr anirua illa de populo suo, ähnlich, wie es Joli. 3, 3. lieisst: iiit^i
quis r«Miatns l'ncrit deiiuo, non j)ot«'st videre rrt^nnm Dei. llom. 4, II.
3| Kxod. 12, 23. — «f. (Irinnn: die lOiidieil dir virr Kvaiijr. S. 68.
*) Exod, 28, 41 (IkIm-. iingeseos, t-l inipkUis ni;ii'iit* e«M'iiin); 29, 1.
7. \i{. l'l>. 3.5; Ia'v. 8, 12: ')^^'^p^ ip^ nCt^*!« "''*" "^■"'^^*"'"* 1^1« »''••'*<-•
wird V. 11 auch v»»n dir Wt-iln- »h-s Allars i,nd)raMrht ; wi»' al>«'r der Altar
dnrcli diese Salt»un;4 eintj wirkliche Weiht' erhielt, so iiinss «lan Gleiehe
auch von den Priestern anjitiionimen werdtii^ die mit demselben Uele ge-
salbt wurden. — Lev. 21, 7. 8. — S. Th. s. Ih. Hl. qu. <52. art. (J. ad. 2.
') Lev. 11, 24—10, 17, 15; Num. 1V», 14 f. — Lev. 13, 45; 14, 35;
Vk 5—27; Num. 5, 2; 11». 22.
♦') Lev. 12, 2—8; 13, 2— Hk 15, 2-30; Num. 11>, 13. 18.
~') Lev. 11, 32; tingentiir aqua, et sie inundabuntur — "IH^V ^'^"
der Wöchnerin: Lev. 12, 7. 8: der liebr. Text hat : niniOl iTSj^ "12D1
(exjdabit): die Vulj^ata mochte vielleicht glauben, dass eine wirkliche Sidme
mit dem LehrbegrilTe des hl. Taulus niclit leicht vereinbart werden könne;
darum üljersetzte sie ■^^^'T^ mit orabit pro ea. — \'<)m Aussätze: Lev. 13,
6. 34; 14, 8. 20— 2l>; 15, 5— 2<»; 1!>, 22.
«J Lev. 22, 6. 7.
Wirksamkeit der alttest. Saeramente. 45
rein sein und essen dürfen von der geheiligten Opferspeise. Das
lieilige Opferniahl, das von der gelieiligtc^u Opferspeise für die
Priester veranstaltet wurde, bewirkte Vermehrung der Heiligkeit;
dasselbe muss aus dem glei(dien Grunde auch für das Essen der
heiligen Schaubrode') angenommen werden. An allen diesen
Stellen wird also den sacramentalen iliten eine gewisse lleinigung
oder Heiligung als unmittelbare Wirkung /ngeschrieben, und es
ist kein Grund vorhanden, den natüilichen Sinn dieser constanten
AusdruoUsweise der heiligen Schrift zn verlassen; darum muss
ihnen auch eine wahre Ciuisalität, hinsichtlich derselben zugekommen
sein. — 2) Dieselben Ausdrücke, die von den Sacramenten ge-
braucht werden, legt die hl. Schrift auch den mosaischen Opfern
bei, wie z. B. den Schuld- und Sündopfein,-) dem Weiheopfer
der Leviten und Priester,^') dem Opfer des grossen Yersöhnungs-
tvges;^) die Opfer werden aber damit als wahre Wirkungsursachen
der erzielten Weihe und Heiligung-'») bezeichnet, und desshalb muss
man das Gleiche auch von den sacramentalen Riten annehmen.
Darum 8) sagt der Apostel Paulus, ♦>) dass die Asche der rothen
Kuh auf die Verunreinigten gesprengt wurde und sie zur Reinheit
des Fleisches ebenso heiligte, wie das l^lut der Opferthiere am
Versöhnungstage; nach seiner Argumentation muss man dem Ritus
des Sprengwassers wahre, heiligende Kraft beilegen ; denn er ar-
gumentirt a minori ad majus : Wenn schon dieses Wasser und
diese Opfer, die doch nur aus creatürliclien Dingen bestanden,
eine Art FTeiligung bewirkten, dann nniss um so mehr und um
so höhere Heiligung das gottmenschliche Blut bewirken können;
denn die heiligende Kraft des Opfers Christi wurde in den alttest.
Opfern und Sacramenten vorgebildet; wie durch sie das Bundes-
zelt mit seinen Cultgeräthen gereinigt werden musstc, so muss
auch die durch diese Dinge vorgebildete Kirche durch das vor-
züglichere Opfer Christi gereinigt werden. Will man niclit an-
») Lev. (Vulg. 6, 2G i'.) liebr.: 6, 20- 24, 8. 9.
2) Lev. 4, 26. 31. 35; 5, 10. 13- 6, 7; 12, 7 f.
•0 Exod. 29, 1— 37-, Lev. 8, 1-30; Nnm. S, 7—22.
4) Lev. 16. 30. ff; 13, 5.^ 8, 12. 31; 21, 7—10.
^J Cf. Thalhot'er, das Opfer des alten und neuen Bundes, 8. 110 1'. —
S. Th. 3. th. I. IL qu. 103. art. 2. — Becanus, Analog, vet. ac novi test. p. 332.
6) Hebr. 9, 13; Num. 19, 13. 18. — S. Th. s. th. L IL 1. c.
46 r>ritt<^8 Ilaiiptstück.
nohrnoii, der Apostd liiilxi ein rcMncjH Niclit.s zur Ar«;nmontntion
verNV(ui(l(!t , so niuss v.o(.\\a(AZ,e^i)'ai^) l)(;i dvw ulttc^st. Opl'orii und
conscipiont ,\\\v]\ hv.\ don Sjk raniontr'n oiuo wirkliche Roinigmip;
iKi/oicIinoii , di(^ durcli sie bewirkt wurde. Daher drückt ayta^stv
llehr. 0, ]'.\ und xailaptL^sail-ac v. 2.5. aus, (hiss d(^m aacramentah^n
Ritus des Spronf^waasers eine walire (^lusalität hinsichtlich einer
beatininiten li(Mnijj;nn<; zuj^ekonimen sei. Wie aber an diesen
Stellen das Opfer des Vera<ihnun<^staf^es alle ribri«j;en Opfer reprä-
sentirt, so darf man auch annehmen, dass das von dem Sprenj]^-
wasser Gesagle auch von allen übrigen Waschungen und Sacra-
menten gelten müsse; sie waren Ursachen einer gewissen Jfeilig-
keit, und gerade dadurch Vorbilder der neutest. Sacramonte.
Die nächste Frage ist, welche Wirkung dies(» Hacramente
hervorgebracht haben, oder welcher Art die Weihe und IFeiligung
war, die sie bewirkten. Es gibt eine zweifaclie Heiligung der
Menschen, sagt Thomas^), eine übernatürliche, geistige; und
eine körperliche, legale; erstere besteht theils in der heilig-
machenden (ilnade, die den Menschen in die übernatürliche
Ordnung erhebt, theils im geistigen Charakter, der durch
einige neutest. Sacr. der Seele eingedrückt wird, damit ihr das
Bild Christi eingesenkt und die Befähigung für übernatürliche
Acte mitgetheilt werde. Daher die Frage, ob
II. die alttest. Sacr. die heiligmachende Gnade bewirkton ? —
Dieselben konnten in zweifacher Weise empfiingen werden: einmal
bloss als gesetzliche Riten und mit Vertrauen auf ihre eigene,
innere Kraft, ohne gläubigen Hinblick auf Christus, den sie vor-
bildeten; dann zugleich auch als Typen, in denen der gläu-
bige Israelite die durch Christus zu ertheilende Heiligung hoffnungs-
voll, wenn auch nur implicite, schaute.-^) Im ersteren Falle ist es
gewiss, dass sie aus sich selbst und in eigener Kraft, d. h. unab-
*) Hebr. 0, 211 'Aväyxrj o-iv, xd jisv fj7io5£tY|i.axa xrov äv xolg oOpavoig
zohTOLQ xaO-api^eoD-ai, atjxd Si xä ^TCO'jpdvia xpsixxoat O-uofaic; Ttapd xa'jxa?;.
2j S. Tli. fXjx.s. in Hcbr. cap. 9. lect. 1: et s. th. I. II. qii. 103 art. 2.
f*) Uobcr die Wirksamkeit der alttest. Sarr. sind die verschiedensten
Ansicliten aufgestellt worden: 1) die Pharisäer und Judaisirenden (Act.
15, 1. 5; (Jal. 2, 3.) hielten sie für nothwendige Mittel zur Erlangung des
ewigen Heiles. — 2) Hugo von St. Victor (de sacr. leg. nat. et script. M.
tom. 176. pag. 295. — de Sacr. 1. 1. par. 9. c. 1.) vertheidigt die Ansicht,
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 47
hängig von der heiligenden Kraft des künftigen Opfers Christi,
die übernatürliche Rechtfertigung weder ex opere operato, noch
ex opere operantis bewirken konnten. Aber auch im anderen Falle
konnten sie nie h t aus sie h u n d u n abhängig von der sub-
jectiven Disposition des Empfängers, elwa durch eine ihnen aus
dem Leiden Christi zukommende Kraft (ex opere operato) recht-
fertigen, weil sie als Typen die Kraft des künftigen Leidens noch
nicht in sich aufnehmen, folglich auch nicht in der Kraft desselben
dass sie die Heiligung der Seele bewirkten, weil sie Vorbilder der Sacr.
des N. B. waren, während letztere kraft der ihnen eigenen und von Gott
in sie gelegten Weihe die Gnade verleihen. Durandus (IV. S. dist. 1.
qu. 5) legt wenigstens der Weihe Aarons; Paludanus der Busse und Ehe
im A. B. eine übernatürliche Gnadenwirkung bei. — 3) Nach Alexander
von Haies waren sie eingesetzt in remedium poenae et culpae moralis
(IV. qu. 6. mbr. 2. art. 3. § l.); durch den Glauben an Christus disponirten
sie zur Gn.adc und waren eine nothwendige Bedingung ihrer Mittheilung. —
4) Nach Bonaventura (IV, S. dist. 1. art. 1. qu. 5) wirkten sie die Gnade
ex 0|)ere operato, wenn auch nur accidentell durch den Glauben; denn sie
bezeichneten primär den Glauben an Christus und waren ein Glaubens-
bekenntniss. — 5) Gleiche Wirksamkeit mit den christlichen Sacr. legten
ihnen die Socinianer (Katech. Racov. c. 4; Socin. disput. de bapt.) und die
Reformatoren bei*, denn beiderlei Sacr. waren nach ihnen nur zu dem
Zwecke eingesetzt, die Gläubigen von den Ungläubigen zu unterscheiden
(Socin.), oder als Unterpfänder der göttlichen Verheissungen den Glauben
im Empfänger zu vermehren (Calv. Zwing.). Auch Gerhard (loc. theol.
fol. 117.), Quenstedt (theol. didact. polera. p. 943.), Wangemann (das Opfer
nach Lehre der hl. Schrift. I., 127-, II. 341) u. A. schreiben ihnen dieselbe
Wirksamkeit, wie den neutest. zu. — 6) Im Gegensatze dazu spricht der Lom-
barde IV. dist. 1. ihnen jede Bedeutung für das ewige Heil ab*, er meint, sie
seien nur eingesetzt als eine Last für das Volk Israel, um es dem Fleische
nach zu heiligen*, aber Gnade hätten sie weder durch ihren Ritus, noch
durch die guten Acte des Empfängers bewirkt. Auch Hanneberg (die relig.
Alterthümer, S. 455.), Delitzsch (Commen. zum Hebr.-B, S. 736 flf.), Philij)pi
(kirchl. Glaubenslehre, 4. Bd. 2. Hlfte. S. 279), Thomasius (Christi Person
und Werk. 3. Th. 1. Abth. S. 39), Baehr (1. c. II. 464) beschränken die
Wirksamkeit und Bedeutung der mosaischen Culteinrichtungen nur auf die
levitische Heiligung und die Zugehörigkeit zum Volke Gottes. — 7) Nach
dem hl. Thomas bewirkten sie die heiligmachende Gnade nicht in eigener
Kraft, nuch nicht als Werkzeuge Christi, oder als moralische Ursachen*, sie
waren nur quaedam protestationes lidei, passionem Christi significantes et
effectus ejus*, non habebant in se aliquam virtuteni, qua operarentur ad
gratiam justificantem conferendam, sed solum significabant fidem, per quam
justificabantur (suscipientes), s. th. III. qu. 62. art. 6.
4S Drittes IT a 11 pt stück.
als W«M*kzoiii^(i oder UrsafluMi dor (Jnade wirkon konnton.
Das l'^lorcMitiinT Dccrtit (pi-o Ann.) sa«;! in (li('S(?r lUv/iolmn«^: Sar,ra-
nienta V. L. non causahant ^ratiarii, s(m1 (sam soliini por pas-
sioncni Christi dandani osso tii^airal»ant ; damit ist ans<i;(»fiproch(Mi,
daas sie in keinerlei Weise, wodei- dnrcli ilii-e oipjcno Kraft,
noeli in Kraft des Leidens (Mirisli, das sie mir vorhildett'n,
Ursaclien d(»r (Jnade <]j(^nannt werden können. Dass sie ans
e i j]j e n e r K i' a f t n n d n n a I > li ä n ü; i «>• v o m O p f o r (.- li r i s t i in
keiner lioziehnnp^ reohi fertigen konnten, ist beständigem riohre des
hl. Panlns die er in .'> r>ri(?fen (a<l Rom., dal., ir(d)r.) ausführlich
behandelt. Seine ]Tau])tbe\veise dafür sind diese: 1) TTätten sie
aus eigener Kraft übernatürliche Ilechtfertigung geben können,
dann hätten sie auch wahre Versr)hnung mit (fett schon voraus-
gesetzt, und der künftige Erlösungstod Christi wäre ganz ohne
Nutzen und durchaus überflüssig gewesen ; es ist aber undenkbar,
dass Gott seinen geliebte^ten Sohn ohne allen Nutzen in einen so
schmerzlichen Tod hingegeben habe.') — 2) Sehr oft unterscheidet
Paulus die Werke des Gesetzes, zu denen er auch die Sacr. des
A. B. rechnet, von dem Glauben, und stellt beide einander gegen-
über ; erstere, sagt er, rechtfertigen nicht, sondcun nur der Glaube
an Christus ; indem er aber die Gesetzeswerke vom Glauben trennt,
betrachtet er sie ohne Beziehung zu Christus, also für sich nach
ihrer eigenen immanenten Kraft; demnach spricht er ihnen nach
dieser Beziehung jedes Vermögen, übernatürlich zu rechtfertigen,
ab. Als Grund aber, warum sie diess nicht vermochten, gibt er
3) ihren zeitlichen, irdischen, fleischlichen Charakter an,
wesshalb er sie gzoix''^^ "c^ü xoajio'j, oder auch Gcxauojxaia aapxo;
nennt; aber quod est pure corporate, non mundat animam, quia
non agit in animam ;2) wie daher die Opfer, die im Blute von
Thieren und Böcken bestanden, nicht heiligen konnten, weil sie
irdisch, körperlich waren, so konnten es die Sacr., die aus rein
natürlichen Handlungen bestanden, ebenso wenig. Daher nennt
er sie, wie die librigen Culteinrichtungen, 4) geradezu daö-evfj xat
Tci(ir/a ator/£ta; schwach waren sie, weil sie nicht von Sünden
J) Gal. 2, 20. f. et". M. Victorin. ad h. 1. M. tom. 8. pajr. l u>6.
Chrysostom. ad li. 1. — S. Th. III. qu. 62. art. 6.
2) Rom. 3, 20. 28- 4, 2. 3. 13. ff. — Gal. 2, 16: 3, 2. .5. 6. 8. 10. 11. ff.
Gal. 4, 3. 9. — Hebr. 9, 10. — S. Tiiom. expos. in Hebr. c. 9. lect. 2.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 49
reinigen konnton: und diese Schwäche hatte ihren Grund in der
Armuth derselben, weil sie in sich keine Gnade enthielten; darum
erklärt er sie gegenüber den noutest. Gnadeneinrichtungen für un-
nütz, ja sogar für yerächtlichen Auswurf — gvJj^olXo(.\ da er bei
dieser Vergleichung die ctxacoauvr; Ix 6£oö oia Tuiaxsw^ Xpiaiou
der gesetzlichen gegenüberstellt, so konnte er von den alttest.
Sacr. nur dcsshalb so verächtlich reden, weil sie ohne Glauben
für die übernatürliche Heiligung keinen Werth hatten. ') Er drückt
sie auf alle möghche Weise herab, indem er sagt, sie hätten nur
Zorn und Kenntniss der Sünde, Uebertretungen des Gesetzes und
Vermehrung der Sünden gewirkt und wegen ihrer Ohnmacht zu
rechtfertigen abgeschafft werden müssen; er nennt sie $'.ay.ov:a
ToD ^avaiOD, ty]^ xaiaxpLasw^, die desshalb keine innere Heiligung,
sondern nur äussere , fleischliche bewirken konnten , und so oft
wiederholt werden mussten.2) — 5) Er weist darauf hin, dass im
A. B. nicht bloss die gläubigen Juden, sondern sogar die Heiden,
die von dem mosaischen Gesetze mit seinen Sacr. nichts wussten,
gerechtfertigt wurden, wenn sie gläubig das Naturgesetz beobach-
1) Gal. 4, 9. et'. S. Th. s. th. III. qu. 62. art. 6. — I. U. art. 103.
art. 2. — • Phil. 3, 7. 8.: nach v. 5. hat er besonders die Beschneidiing im
Ange. — Hebr. 7, 18. f. — Die Beweiskraft dieser Stellen kann nicht durch
den Einwand entkräftiget werden, der Apostel habe im Gal.-Briefe die Le-
galien nicht an sich, sondern in sofern sie zur christlichen Zeit noch
beobachtet wurden, gemeint, so dass der Sinn wäre, sie seien desshalb so
schwach, weil sie in der christlichen Zeit todt geworden seien; denn zu
der Zeit, als der Apostel diesen Brief schrieb, waren sie noch nicht morti-
fera: sie waren nur nicht mehr verpflichtend; hinsichtlich der Recht-
lertigung hatten sie damals noch dieselbe Kraft oder Schwäche, wie in der
Zeit vor Christus*, waren sie nach Christus egena, inlirma, stercora, so
mussten sie es auch vorher sein. Ferner will er den Irrthum der Juden, dass
das Gesetz allein, ohne Christus und ohne den Glauben an ihn rechtfertigen
könne, widerlegen; darum musste er zeigen, dass die Legalien niemals,
weder vor Christus, noch nach ihm, aus eigener Kraft und ohne Glauben
rechtfertigen konnten; darum sagt er Hebr. 7, 18. 19. nicht, desshalb sei
das Gesetz schwach und unnütze geworden, weil es mit Christus abgeschatft
wurde, sondern gerade umgekehrt, desshalb sei es mit seinen liturgischen
Institutionen nach Christus abgeschafft worden, weil es in sich schwach
war und keine imnianente Kraft zu rechtfertigen hatte.
2) Rom. 3, 20; 4, 15; 7, G. 7. ff.; 5, 20; Gal. 3, 19. — Ht;br. 7, 18. f. —
II. Cor. 3, 7. — Hebr. 7, 19; 9, 9; 10, 1.
4
50 Drittes Ilauptstück.
tetcn,^)und dass nicht einmal Abraham durch das Gesetz und die
Besclineidung i?erochtfcrti|>t wurde. Aus diesen Thatsachen folgert
er dann, dass die Keclitferiigunj? weder aus der Beschneidung,
noch aus anderen Regalien kommen konnte. — So entliieltcn also
die alttest. Sacr. als Fleischessat'/ungen keine höhere, übernatür-
liche Kraft; daher konnten sie auch aus sich allein keine Gnade
mittheilen, und keine Rechtfertigung ex opere operato geben. Ja
nicht einmal ex opere operantis konnten sie dieses, wenn sie
ohne den Glauben an Christus empfangen wurden; denn nur über-
natürliche Werke, welche durch den Glauben mit Christus in
Verbindung gesetzt werden, können zur Rechtfertigung in irgend
einer Weise mitwirken; wurden aber diese Sacr. ohne Glauben
empfangen, so standen sie zum Glauben im Gegensatze und er-
mangelten jedes übernatürlichen Momentes; daher galt auch von
diesem Enipfange das Wort des xVpostels: iE, ipYcov v6|iou ou
SixatwO-r^asTa'. Tiaaa aapc £vti)7:'.ov aOioO. Rom. 3, 20.
Aber es konnten diese Sacr. auch mit gläubiger Gesin-
nung empfangen werden; da sie Typen der künftigen Erlösung
waren, so konnte der Israelite bei ihrem Empfange mit dem Auge
übernatürlichen Glaubens auf den künftigen Erlöser hinblicken
und wenigstens implicitc die christliche Erlösung gläubig umfassen.
So waren sie nicht blos objectiv durch ihre typische Bedeutung,
sondern auch subjectiv durch den Glauben mit Christus und seinem
künftigen Erlösungswerke in Verbindung gesetzt. Daher entsteht
die Frage, ob sich nicht mit diesen Sacramenten die rückwärts-
wirkende Kraft des Leidens Christi verband, so dass sie durch
dieselbe Trsachen oder Kanäle der heiligmachenden Gnade
wurden und ex opere operato den Empfänger heiligen konnten.
Nach dem hl. Paulus muss auch dieses in Abrede gestellt werden.
Denn 1) Rom. 2, 26. f. vergleicht er die Juden, welche die Be-
schneidung und die übrigen Sacr. hatten, mit den Heiden, welche
von all diesem nichts hatten, und sagt, wenn beide in gläubiger
Gesinnung mit der göttlichen Gnade das Gesetz beachten, das
sie verptlichtet, dann erlangt der Heide ohne Beschneidung und
Sacr. das Gleiche, was bei den Juden durch die Beschneidung
symbolisirt ist, nemlich übernatürliche Rechtfertigung; daraus
1) Rom. 2, 26; 4, 2. 3. 10. f.: Gal. 3, G. ff.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 51
schliesst er 3, 1. 9, dass die Juden wegen ihrer Sacr. in Bezug
auf die Rechtfertigung keinen Vorzug vor den Heiden haben,
nicht bloss desshalb, weil beide in gleicher Weise Sünder und der
Gnade bedürftig sind, sondern weil sie beide auch in gleicher
Weise, durch den Glauben nemlich, gerechtfertigt werden. ')
Standen aber beide hierin einander vollkommen gleich, und hatten
die Heiden in ihren Culten kein Sacr., das ex opere operato die
Gnade bewirken konnte, so muss das Gleiche auch bei den Juden
der Fall gewesen sein ; denn hätten die jüdischen Sacr., mochten
sie nun mit oder ohne Glauben empfangen werden, die Gnade so
sicher bewirkt, so hätten die Juden einen sehr grossen Vorzug
vor den Heiden gehabt und sich desselben auch rühmen können;
sie hätten mit ihren Sacr. das Heil ebenso sicher und leicht er-
langen können, wie im iS. B. mittels der christlichen, und Paulus
hätte im llöm.-Br. nicht mehr den Satz vertheidigen können, es
sei zur Erlangung des ewigen Heils für Juden und Heiden gleich
nothwendig , den christlichen Glauben anzunehmen und in die
Kirche einzutreten. — 2) Die neutest. wirken die Gnade ex opere
operato, und diess deutet Paulus an, indem er ihnen die Prädikate:
sanctificant, regenerant, mundant in conscientia, justificant, renovant,
^) Gerade diese Gleiclistelking beider hinsichtlich der Rechtfertigung
behandelt Paulus Rom. cc. 2. 3. 4. sehr ausführlich- er sagt: Die Juden
bedürfen die Gnade, die im Evangelium mitgetheilt wird, ebenso sehr, wie
die Heiden, weil beide in gleicher Weise strafbare Sünder sind und den
Zorn des gerechten Richters zu fürchten haben, der beide nach derselben
Norm der Gerechtigkeit, ohne Ansehen der Personen und ohne Rücksicht
anf nationale Vorrechte, richten wird-, die Juden haben ebenso wenig,
wie die Heiden, in ihrem Culte ein Mittel, wodurch sie sich von Sünden
reinigen können, weil das Gesetz die Aufgabe hatte, die Erkenntniss der
Sünde zu vermitteln, und es unmöglich ist, dass jene schwachen Elemente
eine wahre Versöhnung bewirken; darum haben beide in gleicher Weise
die göttliche Gnade und die Annahme des christlichen Glaubens nothwendig,
um sich zu retten; und Niemand kann sich brüsten, dass er durch seine
Werke, oder durch die Werke des Gesetzes die Gnade erlangen könne, da
nicht einmal der gläubige Patriarch Abraham durch die Beschneidung
oder ein anderes Sacr. gerechtfertigt worden ist, sondern, wie die Heiden
und übrigen Patriarchen vor ihm. allein durch den Glauben, ohne die
Werke des Gesetzes. Auf Seite Gottes hebt er hervor, dass nur jene
Rechtfertigung mit dem Grunddogma des A. B., dem Monotheismus, überein-
stimme, welche für Juden und Heiden in ganz gleicher Weise durch den
Glauben mit Ausschluss aller Gesetzes werke erfolge.
4*
52 Drittes Ilauptstüok.
nova creatura etc. beilegt; bei den alttest. gebraucht er niemals
diese Ausdrücke, wohl aber andere, die das Gegentheil bezeichnen:
mundant carnem , dainnatio, non juatificant apud Deum, abundare
faciunt delictuni;') darum legt er diesen eine ganz andere Wirk-
samkeit bei, als den ersteren. Die objective Wirksamkeit ex
opcre operato ist ein so grosser Beweis der göttlichen Liebe und
Allmacht, und ein so hoher Vorzug, dass er nur der messianischen
Zeit aufbewahrt sein konnte. — i\) Diese Sacramente konnten,
wie der hl. Thomas lehit,2) weder physische, noch moralische
Ursachen der Gnade sein, weil das Verdienst des Leidens Christi
ihnen in keiner Weise inhäriren konnte; a) nicht physische
Ursachen; denn sie konnten in der Kraft des Leidens Christi
noch nicht thcätig sein. Die thatsächliche Zuwendung des Ver-
dienstes Christi zur Rechtfertigung kann nemlich entweder durch
eine selbstthätige, geistige Annäherung der Menschen an Christus
im Glauben, oder durch eine im Namen und in der Kraft Christi
an ihnen vollzogene äussere Handlung — durch die Sacr. —
geschehen. Im ersteren Falle verbindet sich die Kraft des Lei-
dens Jesu den Menschen durch einen Act der Seele, und so
kann dieses Leiden schon wirken, noch ehe es thatsächlich exi-
stirt, wie ja auch die causa finalis noch nicht thatsächlich existiren
muss, um wirksam und bestimmend auf die menschliche Seele ein-
wirken zu können. Bei den Sacr. aber geschieht die Zuwendung
der Verdienste Christi durch eine äussere Handlung, d. h. durch
den thatsächlichen Gebrauch einer dem Menschen äusseren
Sache; diese kann niemals ihren eigenthümlichen Erfolg beur-
sachen, so lange sie nicht nach all ihren Theilen wirklich existirt,
weil die causa efficiens ihrem completen Sein nach immer früher
sein muss, als ihr Effect. Soll daher das Leiden Christi durch
den äusseren Gebrauch der Sacramente heiligend auf die Menschen
wirken, so muss es nothwendig zuerst thatsächlich vollbracht sein ;
daher kann es sich, weil es den neutestamentlichen Sacramenten
vorausgeht, als „causa activa operans per illa" mit diesen ver-
J) Eph. 5, 26: Tit. 3, 5. — I. Pet. 1, 3; Ilebr. 9, 14; 10, 22- 6, 6-,
9, 13. - II. Cor. 5, 17; 3, 9. — I. Cor. 6, 11; Rom. 4, 2; 5, 20; 7, 8. 11.
2j S. th. III. qu. 62. art. 6. Cf. I. II. qu. 103. art. 2. Cf. Comm.
Cajet. in III. qu. 62. art. 6. — Scheebeii, Dogm. 3. Bd. S. 352. 355 ff.
Wirksamkeit der alttest. Sacraraente. 53
binden, und seine Verdienste durch dieselben, wie durch Kanäle,
auf die Menschen überleiten; mit den altfestamentlichen Sacr.
dagegen konnte es sich nicht so verbinden, weil es ihnen nicht
praeexistirte ; desshalb konnte in ihnen die Kraft des Leidens
Christi nicht enthalten sein, und sie konnten in dieser Kraft auch
keine Gnade bewirken. — ß) Auch keine moralischen Ur-
sachen; denn in diesem Falle hätten die sacramentalen H nd-
lungen im A. B. der Art sein und einen solchen Werth haben
müssen, dass sie Gott veranlasst und bestimmt hätten, dem Em-
pfänger , direcfce und getrennt vom sacramentalen Zeichen , die
Gnade jedesmal auf den Empfang hin unfehlbar zu ertheilen.
Dazu hätte aber Gott durch die alttest. Sacr. nur bestimmt werden
können, entweder weil sie, wie die neutest., den Werth der Er-
lösung schon in sich enthielten, oder weil sie Typen künftiger Ge-
lieimnisse und Sacr. waren. Ersteres war nicht der Fall, weil die
Erlösung noch nicht gesetzt war; aber auch letzteres nicht; denn
die Kraft, typisch auf Christi Leiden hinzuweisen und es einiger
Massen zu vergegenwärtigen, hatten diese Zeichen nicht aus sich
selbst, sondern aus freier Anordnung Gottes ; darum waren sie nur
Zeichen der göttlichen Anordnung, aber keine Ursachen der
Gnade, wie denn auch Paulus an ihnen immer nur das Bezeichnen
der Gnade — figurae i) — , und nie das Beursachen derselben
1) Col. 2, 17; I. Cor. 10, 6; Hebr. iO, 1. — S. Th. s. th. HI. qii. 62.
jirt. 1. — IV. S. dist. 1. qu. 1. art. 5. in sol. 1. Secundiim hoc nnlla esset
vcl modica praeerainentia sacramentoruni N. L. ad sacramenta V. L., quia
etiam Sacramenta N. L. a üde et signilicatione caiisandi efficaciam liabeiit.
Et ideo aliqiii dicunt, et melius, quod nullo modo ipsa sacr. V. L., i. e.
opus operatum in eis gratiam conferebat. — Capreol. IV. S. dist. 2. qu. 2.
art. J. et li. ad concl. — Auch in ihrem Rituale ist es angedeutet, dass sie
keine Gnade verleihen konnten; denn als sacramcntaler Effect der einzelnen
Sacr. wird immer nur Nachlass oder Tilgung der Einen Sünde angegeben, für
die speciell der Ritus augewendet wurde; kein Sacr. wirkte Tilgung aller ver-
schiedenen Arten von [Jnreinheiten, die der Empfanger an sicJi hatte.
So tilgten die Reinigungen der Aussätzigen keine andere Unreinheit, als die
des Aussatzes; war neben dieser noch eine andei'e Art der Unreinheit vor-
handen, so musste sie durch neue Reinigungsmittel gehoben werden, die
für dieselbe im Gesetze genau vorgeschrieben waren. Wenn auch am Ver-
.söhnungstage allgemeine Versöhnung dem Volke zu Theil wurde, so musste
docli jeder Einzelne seine besonderen ünreinigkeiten (bei Aussatz, Berühren
von Leichen etc.) durch die vorgeschriebenen Reinigungen noch eigens
54 Drittes llauptstück.
hervorhebt. Ferner waren diese saoramentalen TTandlungen mora-
lisch weder IFandlungen Christi, die in seiner Gewalt und in seinem
Auftrajj^e vollzoj^on wurden, noch Acte Gottes; daher war in ihnen
nichts vorhanden, was Gott zur Ertheilung seiner Gnade hätte
bestimmen können, abgesehen davon, dass die Annahme einer
moralischen Kausalität für die alttest. Sacr. jeden Vorzug der christ-
lichen vor den ersteren beseitigen würde. Hätte sich aber Gott
ganz frei bestimmen lassen, auf das typische Zeichen hin jedes
Mal seine Gnade ganz sicher zu ertheilen, so würden sie nicht
mehr causae morales genannt werden können. Weil also diese
Sacr. in keiner Weise die Kraft des Leidens Christi mitgetheilt
haben konnten, darum vermochten sie weder physisch noch mora-
lisch die Gnade aus sich und durch ihre sacramentale Handlung
zu bewirken. — So konnte die Gnade ihr sacramentaler Effect
nicht sein ; sie gehört eben nicht zum Wesen des A. 13., weil sie
durch Christus geworden; darum konnten jene Sacr. sie auch
nicht enthalten und noch weniger bcursachen, so dass der heilige
Johannes 1. 17 sie dem Gesetze, das tödtet. gegenüberstellen
konnte. Im A. B. strömte die Gnade von Christus aus und wirkte
auf die vorchristliche Menschheit zurück, aber so, dass sie nicht
durch das Gesetz, auch nicht durch Sacr., sondern nur durch sub-
jective Annäherung der Menschen an Christus im Glauben ver-
mittelt werden konnte.
Gegen die Wahrheit, dass die Sacr. des A. 13. keine Ur-
sachen der Gnade waren, erhebt sich eine Schwierigkeit, die von
der Beschneidung hergonoiunien wird. Viele Väter und Theologen
hielten nemlich die Beschneidung für das ordentliche Mittel zur
til^'en. Diess war ein sicheres Zeichen, dass die alttest. Sacr. die über-
uatürliclie Gnade nicld ex opere operato bewirken konnten; denn sonst
hätte der einiijulij,^e gültige Empfang eines einzigen Sacr. zn gleicher Zeit
alle Sünden getilgt, weil die Gnade alle zumal hinwegnimmt. — VVirc.
t. 5. j). 50. — Bellar. 1. c. p. 173, 175, wo auch die Väter für diese Lehre
angegeben sind, denen noch folgende beigefügt werden können: Jren. adv.
haer. 1. 4. cc. 14. 16. 17. 18. (al. 28. 31. 32. :;4.) M. ser. gr. tora. 7. p. 1011,
1016, 1019 f. — Chrvsost. de bapt. Christ, n. 3. (Manr. tora. 2. p. 370) —
hom. 14. in Joh. (toin. 8. pag. 79) — August, de spir. et lit. M. tom. 44.
p. 199. — de pec. mer. et remiss. 1. 1 . r. 11. M. tora. 44. p. 116. — de grat.
Chr. et pecc. orig. 1. 2. c. 25. tom. 44. p. 399. — ront. 2 epist. Pelag. 1. 1.
c. 8.: 1. H. c. 4. M. tom. 44. p. 556. 592. t. — tract. 41. in Joh. n. 6. tom. 35.
p. 1695. f. — epist. 82. Tal. 19} ad Hieron. c. 2. n. 14. M. tom. 33. p. 281.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 55
Tilgung der Erbsünde im A. B. Darum muss hier zur Erledigung
dieser Schwierigkeit untersucht werden, 1) ob es vor Christus ein
ordentliches Mittel zur Tilgung der Erbsünde gab ; 2) ob die jü-
dische Beschneidung dieselbe ex opere operato tilgte ?
1) Ein solches Heilmittel für die unmündigen Kinder wird
weder in der hl. Schrift, noch bei den Yätern vor Augustin
erwähnt; er war der erste, der ein solches gegen die Pelagianer
vertheidigte. ^) Ihm folgten Prosper von Aquitanien, Isidor, Beda,
und Andere. 2) Alle Theologen der Scholastik haben in ihren
Commentaren zum IV. Buche der Sentenzen Dist. 1. 2. diese
Lehre mit seltener Einstimmigkeit vorgetragen, so dass sie wohl
als sentcntia communis^) gelten muss. Sic führen als Grund
an, dass Gott das Heil aller Menschen will; darum muss er
auch allen ohne Ausnahme die zur Erlangung des Heiles noth-
wcndigen Gnaden, und desshalb auch den unmündigen Kindern
ein Heilmittel zur Tilgung der Erbsünde geben ; denn diese Til-
gung war jeder Zeit nach dem Sündenfalle zum Heile nothwcndig ;
die Erwachsenen konnten wohl durch persönliche Acte des leben-
digen Glaubens die Erbsünde und alle actuellen Sünden tilgen;
aber bei den unmündigen Kindern war diess unmöglich, weil sie
übernatürliche Acte nicht setzen konnten; darum musste Gott, der
seine Gläubigen niemals ohne die zum Heile noth wendigen Gnaden
lässt, auch diesen Kindein ein wirksames Mittel zur Tilgung der
Erbsünde geben. 4) Dasselbe bestand nach dieser Ansicht in einem
1} Aiijjiistiij. cont. Jiil. 1. 5. c. 11. M. tom. 44. p. 809 f. ~ de iiupt.
et concup. 1. 2. c. 11. tom. 44. p. 450. — de pecc. mcr. et rem. 1. 2. c. 9.
tom. 44. p. 179 f.
*=) Prosper, IIb. de prom. Dei, 1. 1. c. 4. et 14. tom. 51. pag. 737,
745. — Isidor, 1. in Gen. c. 13. t. 83. p. 242. — Gregor. Mag. Moral. 1. 4.
c. 2. 3. t. 75. p. G35. — lieda Ven. 1. 1. ia Luc. c. 2. t. 92, p. 336 f. —
Inno Cent. III. cap. Major, de bapt. — Hugo de St. Vict. 1. 2. de Sacr.
I)ar. 0. c. 3. t. 176. p. 448. f. Andere Vater et". Prassen, Scot. Academ.
tom. 4. p, 25.
^) Snarez, t. 20. dj.sp. 4. sect. 1. n. 5. nennt diese Ansicht dogma
oertum ac indubitatum. Cf. Kathschthaler, tlieol. dogm. p. II. de sacr.
sect. 1. c. 2. art, 2.
4) Cf. Dnns Scot. in 4. S. dist. 1. qn. 7.— S. Th. s. th. 111. qu. 61.
art. 3. — IV. S. dist. 1. (jn. 2. art. 6. quaest. 1, et 2. — dist. 1. qu. 2.
art. 4. in sol. 2. - Drouven, de re sacram. pag. 18. — Suarez, 1. c. n. 5.
lunocent. III. 1. c.
56 Drittes Jlauptstück.
religiösen Cultacte, wodurch die Eltern ihr Kind Gott und
der waliren Ueligion weihten. Denn es go/.icnite sich, dass die
Kinder durch diejenigen sich Gott weihten, welchen die Sorge um
8ie oblag, und von denen sie die Erbsünde hatten; weil aber das
Fundament jeder Kechtfertigung der Glaube ist, darum sollte diese
AVeihe durch eine religiöse, sichtbare Caeremonie geschehen, in
der sich der Glaube an Cliristus, und die Zugehörigkeit zur sicht-
baren Gemeinde der Gläubigen äusserlich au8s^)rach. Denn die
Sichtbarkeit der Kirche Gottes, die sinnlich-geistige Natur des
Menschen und die Ptliclit, den Glauben auch äusserlich zu be-
kennen, machten es nothwendig, den rechtfertigenden Glauben
auch äusserlich durch einen religiösen Act auszudrücken , und
da die unmündigen Kinder für sich selbst einen solchen Act nicht
setzen konnten, so rausste er durch ihre juridischen Stellvertreter,
die Eltern, gesetzt werden, so dass die Kinder dtirch diese ihren
Glauben äusserlich bekannten. ^) Im XaturgeseUe war dieser reli-
giöse Act weder inhaltlich noch rituell von Gott näher bestimmt,
sondern ganz der freien Wahl der Gläubigen überlassen, die ihren
Glauben durch Gebet, Opfer oder andere lieiligc Handlungen'^)
ausdrücken konnten. Auf die Setzung dieser Acte hin, die viele
Theologen sacramentale nennen, wollte Gott den Kindern in un-
fehlbarer Weise seine Gnade verleihen. — Der religiöse Cult, der
im Naturgesetze ganz unbestimmt und dem freien Ermessen der
Gläubigen überlassen war, wurde aber im mosaischen Gesetze
nach Inhalt und Ritual genau von Gott bestimmt und vorge-
schrieben. Unter Abraham v.urde zuerst auf götthchen Befehl die
Beschneidring eingeführt, die an den Knaben nach der Bestimmung
des späteren Gesetzes (Lev. 12, 3; Luc. 2, 21) am achten Tage
n S. Tliom. IV. S. (iist. 1. qn. 2. arr. 6. - Bonav, flV. S. di.st. 1.
urt. 2. (jn. 1. 2.) meint, es sei sciiou der innere Oianbe der Eltern, womit
bie da.s Kind Gott weihten, hinreicliend gewesen; andere Theologen, wie
Alex, von Hai , Scotus et<'. fordern, g-esliitzt auf Aiignstin | cont. Julian.
1. 5. c. 11. M. tom. 44. p. 809.) und auf das Werk des Abtes Arnald: de
Card. Christi oper. c. 2. de circiini. • lalachlioii dem Cyprian zugeschrieben,
M. tom. 189. pag. 1G23.J einen äusseren Act-, dem stimmt auch der heilige
Thomas s. th. III. f|u. 70. art. 4. ad 2. bei.
2) 8. Thom. III. qu. 60. art. 5. ad 3. - qu. Gl. art. 3. ad 2: Saora-
menta vet. L. comparantur ad Sacraraenta, quae fuernnt ante legem, sicut
determinatum ad indeterminatum - Ol'. Kathsch. 1. c. j). 22,
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 57
nach der G-ebiirt vollzogen werden sollte. Yon dieser Zeit an war
die Beschneidung nach göttlicher Anordnung die erste religiöse
Caeremonie, durch welche bei den Juden die Knäblein Gott ge-
weiht und seiner sichtbaren Gemeinde einverleibt werden sollten.
Daher entsteht die Frage:
2) ob die Beschneidung die Erbsünde tilgte. Die meisten
griech. Täter und von den latein. jene^^) welche vor Augustin
lebten, sagen von ihr nur, sie sei von Gott eingesetzt, um die
Israeliten als das auserwählte Volk Gottes von den übrigen Völ-
kern zu unterscheiden, um ihnen eine äussere Heiligkeit zu ver-
leihen und die geistige Beschneidung in der christlichen Taufe
vorzubilden ; darüber aber, ob sie ein Mittel zur Tilgung der Erb-
sünde war, sprechen sie sich weder bejahend noch verneinend
aus. Erst der hl. Augustin Ichi'te, dass sie ein solches Mittel ge-
wesen sei, indem sie für die jüdischen Knäblein an die Stelle
jenes unbestimmten Heilmittels trat, bei dessen Gebrauche den
Kindern unter dem Naturgesetze die Erbsünde erlassen wurde:
Gott selbst habe bei den Juden die Caeremonie, durch welche die
Knaben ihm geweiht werden sollten, genau bestimmt, und darum
sei sie für die Knaben von 8 Tagen ein nothwendiges Mittel des
Heiles gewesen, während jene, die vor dem achten Tage starben,
und auch die Mädchen durch das allgemeine, unbestimmte Heil-
mittel, das schon im Naturgesetze galt, gerechtfertigt werden
konnten.-) Diese Lehre vertheidigten nach Augustin fast alle lat.
ij Ausser den S. 2. 'L citirten Stellen aus Justin, Iren. Orig. Epiph.
Eiiseb. Cyrill.-Alex. Athynas. Chrysost. Damasc. Oecum. Tlieophyl. Tertull.
Cypr. Ambros. Ilieron. IsUl. seien noch folgende erwähnt: Epiphan. liaer.
30. M. ser. gr. tom. 41. p. 469. i. - Euseb. de praep. Evang. 1. 7. c. 10.
M. ser. gr. tom. 21. pag. 526. — Cyrill. Alex, in Joh. 1. 1. M. ser. gr. t. 73.
p. 174. - Hieronyra. in op. ad Gal. i. 2. in c. 5. M. tom. 26. p. 398. -
Auetor de altercat. Ecc. et Synag. M. tom 42. p. 1134.
2) Cf. die S. 4 citirten Stellen des hl. Augnstin; dazu noch: de poen.
et med. c 5. tom. H9. p. J 548. -- tract. 30. in Joh. sagt er, die Beschneidung
rausste desshalb auch am Sabb. geschehen, weil sie übernatürlich heiligte;
als Beweis führt er Gen. 17, 14 an, wo er nach der Sept. las: cujus prae-
putii caro circumcisa non l'uerit oetavo die; der Bund, der durch Unter-
lassung der Beschneidung verletzt werde, ist ihm jener, den Gott mit Adam
geschlossen, und den Adam durch seine Sünde gebrochen hatte: er legt
(Xer Stelle folgenden Sinn unter: durch die Erbsünde hat jedes Kind diesen
58 DrittoH irauptstück.
Väter und alle Scholastiker des Mittelalters einstimmig,') so dass
der hl. Thomas von ihr sagen konnte:*-') ^ab omnibus communiter
ponitur, quod in cireumcisione pcccatum originale remittebatur,"
und sie auf die Auctorität des hh Augustin hin unbedenklich zur
seinigen machte. — War aber die Beschneidung ebenso, wie das
unbestimmte Heilmittel im Naturgesetze, für die jüdischen Knäblein
von acht Tagen ein Mittel zur Tilgung der Erbsünde, so entsteht
die Frage, wie bewirkte sie die Rechtfertigung dieser Kinder?
wirkte sie, da dieselben zu persönlichen lleilsacten, somit zur
Kechtfertigung ex opere operantis, noch ganz unfähig waren, gleich
der Taufe ex. opere operato, oder war die Kechtfertigung in an-
derer Weise mit ihr verbunden? — Wir sagen: Die Beschneidung
tilgte die Erbsünde nicht ex opere operato,-^) d. h. sie hatte in
Bund gebrochen, nud mii.ss desswegen, wenn es sich niclit durch die Be-
schneiiung von dieser Sünde reiniget, von der ewigen Gemeinsclial't Gottes
ausgeschlossen bleiben. Cf. Suarez t. 20. disp. 5. sect 1. n. 12.
1) Ausser den S. 55 citirten Vätern seien noch erwjilint: Prosper,
Chron. integ. M. tom. 51. p. 537. — Jvo, in decr. p. 1. c. 49. toin. Ißl.
p. 80. — Beda, Beruh. Rupert., die S. 4. snb n. 3. cilirt sind. Die Scho-
histiker sind Suarez. t. 20. 1. c. n. 10 angegeben.
2) S. th. III. qu. 70. art. 4: IV. S. dist. 1. qu. 2. art. 4; dist. 1. qu. 2.
art. 6. in sol. 2. — de ver. qu. 28. ad 12: In quocunque statu post peccatum
i'uit aliquod remedium, ])er quod originale peccatuiu ex virtute passionis
Christi toUeretur. — Cf. expos. in ep. ad Rom. 4. lect. 2.-, 9. lect. 5-, s. th,
III. qu. 62. art. 6. — Capreol. IV. S. dist. 2. qu. 2. art. 3. — Wirc. 1. c. p. 52.:
Clericat. decis. sacr. t. 1. 1. 3. dec. 17. n. 35: Suarez. t. 6. I. 9. c. 7. n. 5;
Kathsch. 1. c. S. 24. — Gegen diese Lehre kann man sich nicht auf die
Vater vor Augustin berufen : denn wenn sie auch einen anderen Zweck der
Beschneidung angeben, so schliessen sie doch den der Tilgung der Erb-
sünde nicht aus; vielmehr sind beide Zwecke sehr wohl mit einaiuler ver-
einbar; wenn nemlich der Beschnittene durch diesen Ritus in den Freund-
schaftsbund mit Gott aufgenommen wurde und das Anrecht auf besonderen
g<Utlichen Schutz erhielt, dann war es angemessen, dass auch das Feind-
öchaftsverhaltniss der Erbsünde gehoben wurde, damit der Bund fester, und
die Unterscheidung von den Ungläubigen intensiver würde. Wäre die Be-
schneidung niclit zugleich ein Älittel der Rechtfertigung für die Kinder
gewesen, so könnte kein Grund angegeben werden, warum dieser schmerz-
liche Ritus schon im zartesten Alter so strenge gefordert und nicht etwji,
bloss für die Erwachseneu vorgeschrieben worden wäre.
«>J Ueber das Verhältniss der Beschneidung zur Rechtfertigung wurden
in der Scholastik verschiedene Ansichten aufgestt-llt: cf. S. Th. IV . S. dist.
1. qu. 2. art. 4. qu. 2. — s. th. III. qu. 62. art. 6. ad 3; qu. 70. art. 4.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 59
sich und durch sich selbst keine solche Kraft, dass durch blosse
Setzung des sacramentalen Zeichens die Gnade unfehlbar gegeben
worden wäre ; sie war in keiner Weise Ursache derselben, darum
konnte sie dieselbe den Kindern auch nicht verleihen, so dass sie
sich hinsichtlich ihrer sacramentalen Wirksamkeit in nichts von
den übrigen alttest. Sacr. unterschied. — Diess ist die Lehre des
heil. Paulus. Denn 1) Rom. 3, 1 stellt er die Frage, welchen
Eine Wirksamkeit ex opere operato nach Art der neutest. Sacr;
legten ihr bei: 1) Paludanus, der^hr eine physische Wirksamkeit IV.
dist. 1. qu. 5, art. 4. vindicirt; 2) Durandus, der sie, wie die neutest. IV.
dist. 1. qu. 5. 7. als Bedingung gelten lässt, auf die hin Gott seine Gnade
verleiht-, 3J Scotus, der ihr, wie den neutest. Sac. eine moralische Wirk-
samkeit IV. dist. 1. f[u. 6. et 7. zutlieilt. Alex, von Hai., IV. qu. 6.
mhr. 4. art. 1. et 2; mbr. 3. art. 2. et 3; qu. 8. mbr. 3. art. 5. § 2. lässt
sie auf die Gnadenertheilimg einen disponirenden Eintluss ausüben (cf.
Schätzler, Wirksamkeit d. Sacr. S. 315)^ Gabriel Biel betrachtet sie als
conditio sine qua non IV. dist. 1. qu. 4. art. 1. Weil man aber doch einen
Unterschied zwischen den alttest. nnd christl. Sacr. festhalten wollte, Hess
man die Beschneidung einen geringeren Effect hervorbringen, als die Taufe.
1) der Lombarde IV. S. dist. 1. nahm an, die Beschneidung iiabe nur
die Erbsünde gehoben, aber keine Gnade gegeben, so dass der Defect der
schuldigen Heiligkeit blieb und nur die ungeordnete Concupiscenz nicht
zur Schuld angerechnet wurde; aber, sagt Thomas mit Becht, die Sünde
kann ohne Eingiessung der Gnade nicht nachgelassen werden [Trid. Conc.
ses. 6. can. 11); 2) nach Gul. Varro IV. dist. 2., und Alex, von Hai.
soll die Beschneidung zwar die Gnade geben, aber nur nach ihren nega-
tiven Effecten, imd erst, wenn die Schuld getilgt ist, lasse Gott, unabhängig
von der Beschueidung, die positive Gnade nachfolgen ; dagegen bemerkt
der hl. Thom.: die Schuld kann nur durch Eingiessung der Gnade gehoben
werden, die den Sünder gerecht macht; darum können die posit. Effecte
der Gnade nicht erst nachfolgen. 3) Bonavent. IV. S. dist. 1. qu. 2.
art. 5., Durand. 1. c, Scot., Gab. Biel, Ockam und die meisten Sco-
tisten lehren, die Beschneidung wirkte ex opere operato die Gnade auch
nach einigen positiven Effecten (ordinäre animani et facere dignum vita
aeterna), aber nicht nach allen, so dass sie zur Beherrschung der Concu-
piscenz und zur Erfüllung der Gebote nicht hinreichte; der hl. Thomas
bemerkt dagegen III. qu. 70. art. 4.: jede Gnade, und sei sie auch noch so
gering, macht ihrem Wesen nach den Menschen Gott wohlgefällig und ver-
leiht die übernat. Liebe, die Gott als letztes Ziel erfasst und liebt, und
desshalb kann der Mensch mit ihr die Concupiscenz überwinden und jede
Sünde meiden, weil die Liebe stärker ist, als alle Begierden mich dem
Irdischen. — Der heilige Lehrer selbst hat in seinen ersten Werken die gleiche
Ansicht vorgetragen; IV. S. dist. 1. qu. 2. art. 4. quaest. 3. sagt er: et ideo
60 Drittes TIauptstück.
Nutzen die Beschiieidung habe? und er gibt die Antwort: der vor-
zügliehste Vortlicil derselben war, dass di(.' Juden durch sie Träger
der göttlichen Offenbarungen und Verhei88ungen iXo^ia) wurden.
Hätte dieselbe aus sich die Rechtfertigung bewirkt, dann hätte er
diess als ihre vorzüglichste Wirkung hier nennen müssen; statt
dessen aber sagt er v. 0 von ihr, dass der Jude trotz seiner IJe-
schneidung vor dem unbeschnittenen Heiden in Ikzug auf die
Rechtfertigung nichts voraus habe; denn wie die Heiden durch
ihren unbeschnittenen Zustand nicht gerechtfertigt werden konnten,
sondern nur durch den Glaube» an Christus, so auch die Juden
nicht durch ihre Beschneidnng, wesshalb für beide der Glaube an
Christus gleich nothwendig sei. Stehen aber die Juden hinsicht-
lich der Rechtfertigung mit den Heiden auf gleichem Standpunkte,
dann konnten sie eben so wenig, v.ie letztere ein Sacr. besitzen,
alii dicuiit et probabilius ut videtur. quod fcircnnicisio) dabat gratiam
((iiantiim ad effectus jirivativos culpae et reatiis, et qiumtum ad quosdani
effectus positivos. iioii tarnen qnantum ;ul omnes, qiios habet gratia bap-
tismalis, (|iiia jlla siifticit ad reprimendiiiii totaliter concupisceiitiam et ad
meritorie ageiidiim, ad »jiuxi gratia in eircumcisione data sufficere noii
valebat. Den Modus dieser Wirksamkeit erklärt er dist. 1. qu. 2, art. 4.
in sol. 2. daliin: Die liesohneidung bewirkte das, was sie bezeichnete: directe
bezeichnete und bewiikte sie die Verminderung «ler Concupisccnz, per con-
comitantiam dagegen liob sie auch die Ausschliessung von der Anschauung
Gottes 'und die Siindenschuld auf, weil eine Minderung der Concupiscenz
im gefallenen Menschen ohne (ioadenmil'hoilung nicht möglich ist; daher
land bei der lieschneidung in der Sündentilgung die umgekehrte Ordnung
statt, wie bei der Taufe: Circumcisio directe signiticabat et causabat dimi-
nutionem foraitis, et per eonsequens auferebat reatum carentiae divinae
visionis et per eonsequens culpam; in baptismo autem eoonverso, quiu
prius destruit oulpam, cujus ablationem signifieat ablutio exterior etetiam
eausat et per conseijuens destruit alia. Diese Concomiianz vergleiclit er
sol. 3. mit der beim Altarssaeraraente. Ebenso de verit. qu. 28, art. 2. in
sol. 12.. wo er den Einwurf, dass dasu alte Gesetz nicht rechtfertigte, damit
löst, dass die Beschneidung nach Joh. 7. 22. nicht zu den mosaischen Saor.
zu zahlen sei. Diese Lehre hat er aber in seinen späteren Schriften retrac-
tirt: denn expos. in Rom. 4. lect. 2. sagt er: Et ideo melius d i c e n-
dum, quod fircuracisio ex ipso opere operato non habebat virtutem
effectivam. neque quantum i\d remotionem culpae, neque «juantum ad opera-
tionem justitiae. sed erat .«^olum justitiae Signum, sed per lidem Christi,
cujus circumcisio signum erat, auferebatur peccatum originale. Ebenso S.
th. III. qu. 62. art. 6. ad 3. — qu. 70- art. 4. — expos. in Rom. 9. lect. 5.
et in Hebr. 9. lect. 2. — Capr. IV. dist. 2. qu. 2. art. 3.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 61
das aus eigener Kraft innere Heiligung verleihen konnte. 2) Er
weist nach, dass nicht einmal der gläubige Abraham durch die
Beschneidung gerechtfertigt worden sei, sondern nur durch den
Glauben, und zwar schon lange Zeit vor Einsetzung derselben;
die Beschneidung erhielt er erst später als Siegel des Glaubens
und der empfangenen Gerechtigkeit; daher war sie bei ihm nicht
Ursache, sondern vielmehr Wirkung der Gerechtigkeit, damit er
durch seine in der Vorhaut empfangene Rechtfertigung Vater und
Vorbild aller gläubigen Heiden, und durch das nachträglich hinzu-
gefügte Zeichen der Beschneidung auch Vater aller gläubigen
Juden würde und durch den Glauben ein universelles Reich er-
hielte. Er ist aber in seiner Rechtfertigung Vorbild all seiner
wahren Söhne, aller Gläubigen; wie er desswegen nicht durch die
Beschneidung , sondern durch den Glauben gerecht wurde , so
konnte erstere auch bei seinen Nachkommen nicht rechtfertigen,
sondern nur der Glaube, der allein bei Abraham die Erfüllung
der Verheissung von einem katholischen Reiche ermöglichte. ^) —
3) Hätte sie aus eigener Kraft die Gnade geben können, dann
hätte der Apostel nicht so geringschätzig von ihr reden können;
aber er sagt von ihr geradezu, dass sie nichts sei und für die
übernatürliche Heiligung ebenso wenig Bedeutung habe, als der
unboschnittene Zustand; dass derjenige, welcher sie empfange,
noch unter dem Fluche des Gesetzes stehe, das Niemand recht-
fertigen konnte ; mit vielem Spotte nennt er sie xaTaTO{Jiyj — con-
cisio, x^cpoTcocYjToc ; von den Juden, die auf dieselbe so grosses
Vertrauen setzten, sagt er, sie setzten ihre Hoffnung auf das
Fleisch; er nennt sie aai^svyj xa: Tiiw/a ozoix^ioc^ die wegen ihrer
Schwäche und Nutzlosigkeit keine Vollendung geben konnten. 2)
Desshalb 4) sagt das Florentiner Decret (pro Arm.) ganz allgemein,
dass die alttest. Sacr. keine Ursachen der Gnade waren. Man
kann nicht sagen, diess könne von der Beschneidung nicht gelten,
weil sie nach Joh. 7, 22 zu den alttest. Sacr. nicht gehöre; denn
alle Väter zählen sie zu denselben, da sie das vornehmste Sacr.
des jüdischen Gesetzes und gleichsam die Thüre zu demselben und
•) Rom. 2, 25. f. 28- 3, 21. 28. 30; 4, 10. 12. 18. 16. 23; Gal. 8, 8. f.
Cr. Capreol. 1. c. art. 1.
2) I. Cor. 7, 19; Gal. 4, 9; 6, 15; 3, 9. f.: Phil. 3, 3. Eph. 2, 11;
Col. 2, 11 ; Hebr. 7, 18 f.
62 Drittes Ilauptstück.
zu den übrigen Sacr. war, un<l zugleich mit dem Gesetze abrogirt
wurde; ausserdem wollte das Concil durcli diese IJesiimmung den
grossen Vorzug der ncutest. Sacr. vor allen trüberen i'eststellen,
mocbten sie dem geschriebenen oder Naturgesetze angehören;
daher w«)llte es den Satz auch von der Besclmeidung verstanden
wissen: ^non causabant gratiani.^ - 5) Der hl. Thomas') führt als
Orund für diese Lehre an: Die Deschneidung könnte nur dann
ex opere Opera to die Rechtfertigung bewirken, wenn sie entweder
in sich selbst die Kraft dazu hatte, oder physisch, als Werk-
zeug der heiligsten Menschheit Christi wirken, oder Gott mora-
lisch bewegen könnte, seine Gnade den Beschnittenen zu ertheilen;
aber keines von diesen findet statt; denn sie hat in sich selbst
keine Kraft dazu, weil das rein Natürliche und Körperliche nicht
in übernatürlicher ^Veise auf die Seele wirken kann; sie kann
nicht physisch als Werkzeug Christi diese Kraft entwickeln, wie
etwa die neutest. Taufe; denn Werkzeug der heiligsten Menschheit
konnte sie nicht sein, weil die Menschwerdung noch nicht wirklich
vollzogen war; sie konnte auch keinen moralischen Eintiuss auf
Gott ausüben, dass er wegen dieses Ritus dan Menschen seine
Gnade unfehlbar gab; denn Christus hatte im A. B. den Preis
der Erlösung und Gnade noch nicht gezahlt und in der Beschnei-
dung hinterlegt. Weil sie also die Gnade in keiner W^eise ent-
hielt, konnte sie dieselbe auch in keiner W^eise ex opere operato
geben und beursachen ; daher nennt sie Paulus schwach, nutzlos
und schattenhaft, und betont immer, dass im A. B. die Recht-
fertigung nicht aus der Beschnoidung kam, die keine Gnade ent-
hielt, sondern aus dem Glauben. Wie ein Terzeichniss bereits
^j S. tli. IIF. qu. 70. art. 4.: quia baptismus operatur iiistrumentaliter
in viitute passionis Christi, non autem circumcisio, idco baptismus cojüosi-
orem gratiam confert ex propria vir^ute, quam circumcisio. — qu. 62. art.
(5. ad 3. — expos. in Heb. 9. Icct. 2. - I. II. qu. 103. art. 2: Ab imniuu-
ditia mentis non habebant virtutem expiandi, quia expiatio a peccatis nun-
quam fieri potuit nisi per Christum; et quia ra3'sterium incarnationis et
passiunis Christi nondum erat realiter peractum, V. L. caeremoniae non
poterant in se continere realiter virtutem profluentem a Christo passo,
sicut continent sacramenta N. L. — I. II. qu. 98. art. 1. ad 1. — qu. 100.
art. 12. — III. S. dist. 40. qu. 1. art. 3. — Medina, I. II. qu. 103. art. 2.
Capreol. 1. c. art. 1. — Suarez, t. 20. disp. 10. sect. 2. n. 9. f. — Bell.
1. c. t. 3. p. 163. —
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 63
geleisteter Arbeiten moralisch zur Auszahlung des Lohnes bewegt,
nicht aber ein Yerzeichniss von Arbeiten, die man erst in Zukunft
zu leisten verspricht: ho kann die neutest, Taufe, welche die Ver-
dienste Christi in sich enthält, die Gnade bewirken, nicht aber die
alttest. Jieschneidung, weil sie diese Verdienste noch niclit ent-
hält. Daher betonen jene Väter, die gegen die Juden schrieben,
welche in der christlichen Zeit ihre Hoffnung ganz auf die Be-
schneidung setzten, so sehr, dass sie keine geistige Wirksamkeit
hatte, weder früher noch jetzt; und selbst Augustin, der ihr an
einigen Stellen eine Wirksamkeit ex opere operato beizulegen
scheint, ^) spriclit sich dem 1 lieronymus gegenüber klar darüber
aus, 2) dass dieselbe niemals aus sich rechtfertigen konnte.
So hatte die Beschneidung ebenso wenig Kraft zu recht-
fertigen in sich, als die übrigen Sacr. , die nur signa, nicht aber
auch causae gratiae waren ; ihr primärer Zweck war , wie die
griech. Väter sagen, ein theokratischer. Aber gleichwohl diente
sie auch zur Tilgung der Erbsünde. Der hl. Thomas unterscheidet
hicbei zwischen der Rechtfertigung der Erwachsenen und der
der Unmündigen. Erstere wurden durch ihren lebendigen
1) Cont. Jul. 1. 6. c. 7. M. t. 44. p. 834. — 1. 3. c. 18. p. 720. — de
civ. Dei 1. 15. c. 16. t. 41. p. 459. — de bapt. 1. 4. c. 24. t. 43. p. 175.
2) Epist. 82. ad Hier. n. .14. 15. M. tom. 33. p. 281. — Quaest. in
Hcptat. qu. 25. in 1. 4. Nnm. M. t. 34. p. 728. Die Väter führen noch
folgende Gründe an: Ij die Pairiarclien vor Abraham wurden in derselben
Weise, wie die Juden gerecht: sie hatten aber die Beschneidung noch nicht;
darum konnte sie auch bei den Juden keine so grosse Wirksamkeit ge-
habt liaben. (Cypr. ad Quir. 1. 1. c. 8. M. tom. 4. pag. 684): denn 2) eine so
grosse Wirksamkeit ist mit dem unvollkommenen Zustande des A. T. un-
vereinbar und ausschliessliches Privileg der christlichen Sacr. 3) Hätte sie
eine solche Wirksnmkeit gehabt, so hätte sie auch den Mädchen ertheilt
werden müssen, und bei den Knaben gesetzlich nicht bis auf den achten
Tag verschoben werden können. 4) Niclit alle Erwachsenen empfingen
durch die Beschneidung die Rechtfertigung, sondern nur jene, welche mit
lebendigem Glauben sie empfingen. — Dass mit ihr wenigstens in acciden-
taler Weise die Tilgung der Erbsünde bei den Kindern verbunden sein
konnte, leugnen die Väter vor Augustin nicht-, aber sie sprechen es auch
nicht aus, weil sie keine Veranlassung dazu hatten-, den Pelagianern gegen-
über musste Augustin die Erbsünde vertheidigeu , daher musste er auch
die Frage behandeln, in welcher Weise dieselbe in den verschiedenen Zeit-
altern nachgelassen wurde.
C)4 Drittes IlaiiptBtück.
Glauben gereclitfcrtip^t , den sie ausser lieh durch die Re-
schneiduns; bekennen mussten;') die unmündigen Knaben da-
gegen durch die Beschneidung allein, die bei ihnen das im Natur-
gesetze geltende remedium der Erbsünde ersetzen sollte. Daher
sagt er, 2) dasa im Naturgesetze die Kinder durch denselben Glauben
an Christus gerechtfertigt wurden, wie bei der Besclmeidung; der
Unterschied war nur der: im Naturgesetze war zum Bekenntnisse
dieses Glaubens kein bestimmtes /eichen vorgeschrieben; im ge-
schriebenen Gesetze aber sollte er durch die Beschneidung
äusserlich bekannt werden, so dass sich das Heilmittel im Natur-
gesetze zur Beschneidung verhielt, wie das Unbestimmte zum Be-
stimmten; daher konnte letztere nicht mehr zur Sündentilgung
beitragen, als ersteres; und wie dieses weder eine physische noch
moralische Ursache der Gnade war, so war es auch die Beschnei-
dung nicht.
Das Yerhältniss der Beschneidung zur Rechtfertigung der
Kinder lässt sich nach dem hl. Thomas so bestimmen: 1) Die-
selbe erfolgte nicht aus der Beschneidung, sondern aus dem
Glauben an Christus, wie auch Paulus in seinen Briefen immer
betont; die Beschneidung w^ar nur das äussere Zeichen dieses
Glaubens;^) denn da sie symbolische und typische Bedeutung
hatte, so konnte sie den Glauben an Gott und Christus bezeichnen. —
2) Dieser rechtfertigende Glaube musste nach Gottes Willen durch
das Zeichen der Beschneidung äusserlich ausgedrückt wer-
den ; denn diess war der menschlichen Natur angemessen und noth-
I
'j Justin, Jren. Epipli. Ambr. Chrysost. (S. 2. und 3. citirtj lehren
die Nothwendigkeit dieses lebendigen Glaubens für die Erwachsenen^ ebenso
der hl. Thom. IV. S. dist. 2. qu. 1. art. 1. qu. 4. sol. 3; ef. s. th. 111. qu.
70. art. 4.
2) S. th. 111. qu. 70. art. 4. ad 2: et qu. 60. art. 5. ad 3.: qu. 61.
art 3. ad 2. Wenn das unbestimrattt.Heilinittel des Naturgesetzes in dem-
selben Verhältnisse zur Tilgung der Erbsünde stand, wie die Beschneidung,
so ist es auch erklärlich, dass die .Mädchen, die durch das erstere Gott
geweiht wurden, in nichts schlechter gestellt waren, als die Knaben; sowie
dass die Beschneidung bei schwachen Kindern, die den achten Tag nicht
erlebten, durch andere Mittel ersetzt werden konnte. Cf. ö. Th. qu. 70.
art. 4. ad 2. et 3. - Siiarez , tom. 20. disp. 5. sect. 1. n. 15. — disp. 10.
sect. 1. n. 15. 10.
») S. th. 111. qu. 70. art. 4. — qu. 61. art. 'S. ad 2: — qu. 62. art. 6.
ad 3. Medina I. II. qu. 103. art. 2. — Capreol. IV. dist. 2. qu. 3. art. 3.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 65
wendig, weil das Kind durch ein äusseres Glaubensbekenntniss der
sichtbaren Kirche einverleibt werden sollte. Bei den jüdischen
Knäblein musste nach dem Gresetzei) die Beschneidung der Ritus
sein, durch welchen sie am achten Tage der Kirche aggregirt
werden sollten. Darum war zur Erlangung der Gnade der äussere
Ausdruck des Glaubens in der Beschneidung nothwendig, aber so,
dass die Gnade nicht wegen des Zeichens, sondern wegen des
Glaubens ertheilt wurde. Es musste also auch das Kind, das
gerechtfertigt werden sollte, diesen Glauben in einer ihm mög-
lichen Weise, d. h, durch diejenigen, denen die Sorge für das-
selbe anvertraut war, äusserlich bekennen, und sich durch dieses
äussere Glaubensbekenntniss der sichtbaren Kirche einverleiben.
Daher war auch 3) die gläubige Intention der Stellvertreter des
Kindes nothwendig, 2) d. h. dieselben mussten den Willen haben,
das Kind durch die Beschneidung der Kirche und der wahren
Religion zu übergeben und ihm das Sacr., als Ausdruck des wahren
Glaubens , zu spenden ; denn das Kind sollte durch seine recht-
lichen Stellvertreter in der Beschneidung bekennen, dass es den
Glauben der wahren Kirche annehme ; darum musste ihm dieselbe
als Sacr. der Kirche applicirt werden. — 4) An diesen äusser-
lich bekannten Glauben hat Gott im A. B. aus freier Barm-
herzigkeit seine rechtfertigende Gnade so gebunden, dass er sie
ij Gen. 17, 10: Lev. 12, 3. — S. Th. s. th. III. qu. 70. art. 3. ad 3. —
Suarez, tom. 6. lib. 9. c. 7. ii. 6. — tom. ^0. disp. 5. sect. 1. n. 17. — et".
S. th. III. qu. 70. art. 4: liomo, qui accipiebat circumcisionem, pro-
fitebalur, se suscipere talem fidem, vel adultus pro se. vel alius pro
par vulis.
2) Einige Erklärer des hl. Thom. fordern auch den inneren subjec-
tiven Glauben der Eltern oder der Spender dieses Sacr.. und diesem Glauben
sprechen sie rechtfertigende Kraft zu. Allein abgesehen davon, dass die
Forderung der subjectiveu Würdigkeit des Spenders die sichere Mittheilang
der Gnade unmöglich machen würde, und dieselbe bei keinem Sacr. in
Betracht kommt, könnte dieser Glaube weder de condigno noch de congruo
dem Kinde die heiligraachende Gnade verdienen. Was vom Spender ge-
fordert wurde, war die Intention, die Beschneidung als Sacr. der Synagoge
dem Kinde zu ertheilcn und es durch diesen Ritus in dieselbe aufzunehmen;
von Seite der Eltern war nothwendig, dass sie das Kind beschneiden lassen
d. h. der wahren Kirche und dem wahren Glauben durch diesen Ritus
weihen wollten.
5
6G Drittes Hauptstück.
jedesmal auf die Gegenwart der Heschneidung hin unfehlhar
verleihen wollte. ^) Die lieschneidung als Sacr. bezeichnete nemlich
tyj)i8ch den Glauben an Christus; durch den Enijjfang derselben
bekannte das Kind nach der ihm möglichen Weise thatsächlich
diesen Glauben, und wies damit auf jenen hin, dessen Verdienste
wahre übernatürliche Heiligung vermitteln. Dieser typische Ritus
^J Dass Gott mit der Beschneidung eine derartige Verheissung ver-
bunden habe, wird in der hl. St-lirift nicht ausgesprochen: aber doch hüben
wir in ihr und in der jüdisclien Tradition einige Anhaltsjiunkte dafür;
nemlich: 1) Zur Zeit Christi hatten (Act. 15. 1. 5.) die Pharisäer und Juda-
isirenden von der Beschneidung die Anschauung, dass sie mit übernatürl.
Heiligung verbunden sei , so dass selbst die getauften Heidenchristen sie
empfangen müssten, wenn sie selig werden wollten: „nisi circumcidamini,
non potestis salvari"; es war also in der jüdischen Tradition der Glaube
enthalten, dass in gewissen Fällen die übernatürl. Heiligung in irgend ei'ner
Verbindung mit der Beschneidung stehe. Daher nannten 2) spätere Rab-
binen die Beschiieidung das Zeichen der Liebe Gottes, das er in das
Fleisch gelegt, das zur Theilnahme an dem zukünftigen Reiche und
zur Erlangung des Heiles befähige (Godet, Brief an d. Rom. I. S. 142. 192);
oder auch das Zeichen der Vermählung mit Gott, der Eingliederung in die
Kindschaft und Familie Gottes (Ugol. thes. ant. tom. 20. pag. 1061. 1071 ). —
3j Es ist Lehre der Rabbinen (Jalkut chadasch fol. 155. col. 4. n. 52), dass
sämmtliche Seelen der Israeliten an der Seele des ersten Menschen Adam
gehangen und mit in seine Sünde verwickelt wurden: „als er gesündiget,
hat die ganze Welt gesündigt, und tragen wir seine Sünden" (R. Menachem
di Recanati, Comment. über den Pentat. fol. 29. c. 1.); aber trotz dieser
Erbsünde sagt derselbe R. (fol. 43, c. 8): „Unsere Rabbinen gesegneten An-
denkens haben gelehrt, dass kein Beschnittener die Hölle sehen werde",
während alle übrigen Völker, seien es Christen oder Heiden, „die die Be-
schneidung nicht an sich haben, in die Hölle fahren werden" (Eisenmenger,
entdeckt. Judenth. IL 254-266: Jalkut Rubeni kat(m, n. 4. mila). „Die
Beschneidung ist eine grosse Sache'', sagt R. Lsaak Karro (Toledot, fol. 23.
c. 2.) ; „denn wer nur immer beschnitten ist, der kommt nicht in die Hölle."
„Die Völker der Welt", sagt ein Commentar über den Machsor, „wird der
heilige Gott in die Hölle stürzen, weil sie die Beschneidung nicht ange-
nommen haben." „Die Beschneidung ist angenehm; denn der heilige
Gott hat dem Abraham geschworen, dass keiner, welcher beschnitten ist,
in die Hölle hinabsteigen solle" (Medrasch Tillim, fol. 7. c. 2. zu ps. 6.).
„Ein jeder Israelite, der beschnitten ist, wird ein Gerechter genannt" (Jal-
kut chadasch, fol. 180. c. 4. n. 142J. „Der Bund der Beschneidung wird
allen Opfern gleich geachtet" (R. Abraham Saba, in Zeror hammor. fol. 79.
c. 1.). „Abraham sitzet vor der Thüre der Hölle und lässt nicht zu, dass
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 67
stellte Gott gleichsam den blutigen Kreuztod Christi, der in Zu-
kunft erfolgte, mit allen Verdiensten vor Augen, und durch diesen
Hess sich Gott aus freier Barmherzigkeit bewegen, seine
ein beschnittener Mensch von den Israeliten in sie komme" (R. bar Nach-
niani Bereschit rab. Ibl. 4H. c. 2.). Weitere Zeugnisse cl'. Eisenm. 1. c.
p, 285 f. H39 f. Nach der Jüdischen Tradition dachte man sicli also die
Tilgung der Erbsünde in irgend einer Weise mit der Beschneidung ver-
bunden, wie es auch im Beschneidungsrituale ausgesprochen ist (cf. Schenz,
das erste allgemeine Conc. in Jerus. S. 19). — • 4j Unter allen alttest, Caere-
monien wird die Beschneidung allein a-^payci; ir^c, Scxa'.oaOvrjg xy^^ T:{ax£0)c;
genannt, weil sie bei Abraham die bereits vorhandene Gerechtigkeit an-
zeigen und bestätigen sollte; das Nemliche sollte sie auch bei allen seinen
Nachkommen werden, die seinen Glauben annahmen (Rom. 4, 24), daher
auch bei allen unmündigen Kindern, die durch die Beschneidung denselben
bekannten-, denn der Wille Gottes, womit er das Heil aller Menschen,
auch der vor Erlangung des Vernunt'tgebrauches sterbenden Kinder, will,
ist als ein aufrichtiger zu betrachten ; desshalb müssen die Heilsmittel auch
für diese Kinder bestimmt sein; da sie durch den religiösen Act der Be-
schneidung den wahren Glauben in einer bei ihnen möglichen Weise be-
kannten, so konnte dieser Glaube auch bei ihnen, wie bei Abraham, ei«;
SixatoouvYjv (Xoyta^jvat) angerechnet werden, so dass die Beschneidung auch
bei ihnen als Siegel der Gerechtigkeit in irgend eine Verbindung mit der
Gnade gebracht wurde. — 5) In der Stelle Gen. 17, 4. 5. kann „die Menge
der Völker", die dem Abraham verheissen wird, nicht das Volk Israel
(seine leibliche Nachkommenschaft) allein sein; es ist das geistige,
gläubige Israel, das alle Völker urafasst. Wenn dieser Nachkommen-
schaft Abrahams in v. 8. das Land Kanaan zum ewigen Besitzthume ver-
heissen wird, so wird der Inhalt dieser Verheissung durch den Besitz des
irdischen Kanaan 15, 18. ff. nicht erschöpft, sondern der Begriff und Um-
fang des irdischen Kanaan muss sich zu dem Umfange des geistigen erwei-
tern, darum auch das ewige Leben mit einschliessen (Hebr. 4, 10.). Desshalb
kann auch der mit Abraham geschlossene Bund sich nicht ausschliesslich
auf die irdische Theokratie allein beschränken, Gondern zugleich auch das
übernatürliche Bundesverhältniss, die Freundschaft mit Gott in der heilig-
machenden Gnade, die Abraham bei der Beschneidung schon hatte, und
den messianischen Bund mit einschliessen, so dass auch die „Ausrottung
aus dem Volke Gottes" nicht auf eine zeitliche und bürgerliche Strafe allein
beschränkt werden darf. Da nun die Beschneidung das Initiationssacr. in
diesen Bund war, so musste sie jeden Empfänger in einer seiner Fähig-
keit entsprechenden Weise mit dem Bunde Gottes nach seinem ganzen
Umfange in Verbindung setzen, darum auch die unmündigen Kinder; der
Bund selbst wurde um so wahrer und inniger, wenn der Empfänger nicht
bloss in ein äusseres, sondern auch in ein inneres, übernatürliches Ver-
hältniss zu Gott gesetzt wurde.
5*
<J.^ Drittes Hauptstück.
Gnade zu ertheilenJ) Denn nicht der Ritus ivonnte ihn dazu be-
wof^en, da er an sich keinen übernatürlichen Werih hatte; auch
nicht der im Ritus ausgedrückte Glaube, weil das Verdienst Christi
noch nicht in ihm enthalten war, und der Glaube die Rechtfertig-
ung nicht auH Gerechtigkeit beanspruchen kann; daher erfolgte
die Verleihung der Gnade bei der Beschneidung weder e\ operc
operantis, noch ex opere operato, sondern aus einem ganz freien
Privilegium, aber so, dass die Beschneidung die noth wendige
Bedingung war, an die Gott aus freier Liehe seine Gnade in un-
fehlbarer Weise immer knüpfen wollte. 2) Die Gnade war also
bei den achttägigen Kutäblein immer an die Bedingung der Be-
schneidung gebunden, und darum konnte in einem gewissen Sinne
der Beschneidung selbst dieser Effect zuerkannt werden;^) aber
diese Bedingung konnte Gott moralisch nicht bestimmen, dass er
ihretwegen seine Gnade erth eilte; daher konnte sie die Gnade nur
verleihen, w^eil Gott dieselbe ganz frei an sie knüpfen wollte.
1) Suarez, tom. 20. dispiit. 10. sect. 2. n. 12-, tom. 6. lib. 9. cap. 7.
n. 6: Et ita constat potuisse illiid signnm esse necessarium et sufliciens,
ut ad praesen tiam illius Dens justificaret parvulnm sine iilla actione
vel virtnte talis operis, ac subinde sine opere operato, sed ex gratia Dei
per fidera Christi et in ejus virtnte. — Conf. Bellarrain, 1. c. 1. II. cap. 13;
Gregor de Valent. 1. c. Disp. 4. qu. 5. pnnct. 1. S. 841. — Medina I. II.
qn. 108. art. 2.
^} Capreol. IV. S. dist. 2. qu. 2. art. 1 : Sacramentuin, in quo datur
gratia, confert gratiam vel tanquara causa sine qua non, vel tanquam causa
efficiens; sed sacramenta V. L. non habebant virtuteni causativam gratiae.
nee tanquam agens principale, nee tanquam instrumentum passi(mis Christi,
et circumcisio fuit hujusmodi; igitur etc. . . . •, art. 3. am Schlüsse: In circum-
cisione remittebatur culpa et conferebatur gratia ex divina virtute
con CO m i tan te, non autem in aliis sacramentis V, L. ...; in baptismo
et in circumeisione datur vel dabatur gratia, non tarnen per utrumque,
quia in baptismo datur per baptismuiu, sicut per coeflieiens instrumentale
dispositivum gratiae, non tamen in circumeisione, quae nihil penitus coefli-
ciebat. — Cf. Wirc. pag. 52. n. ß3.
3) Daher sagt Thomas nicht per eircumcisionem, ex virtute circ,
wie bei der Taufe, sondern in circ. conlerebatur gratia. III. qu. 70. art.
4.-, qu. 62. art. ß. ad 3.: Expos, in Rom. 4. lect. 2. Die Wirc. betrachten
sie desshalb als conditio pura, oder terminus purus, nullam in se ipsa
movendi vim habens, quem respicit volitio faciendi aliquid, quin ab illo
moveatur ullo modo Deus se huic conditioui alligavit liberaliter
et sponte.
'
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 69
III. Die alttest. Sacr. bewirkten auch keinen über-
natürlichen, der Seele inhärirenden Charakter; nur die
Beschneidung verlieh ein äusserliches, dem Fleische einge-
prägtes Unterscheidungszeichen.!) — Der erste Theil folgt
nothwendig aus der Lehre des hl Paulus über die Beschneidung ;
denn Coloss. 2, 11 zeigt er den Unterschied der Taufe von der
jüdischen Besclmeidung; erstcre gestaltet uns nach dem Bilde des
auferstandenen Heilandes, ist innerlich, eine geistige Besclmeidung,
weil sie nicht, wie die jüdische, am Fleische und durch Menschen-
hand vorgenommen wird, und nicht bloss einen Theil des sündigen
Fleisches, sondern den ganzen Leib der Sünde hinwegnimmt.
Demnach ist ihm die Beschneidung bloss cäusserlich, körperlich,
weil sie nur einen kleinen Theil des Fleisches hinwegnimmt, und
am Leibe mit einem materiellen Instrumente vorgenommen wird-
Darum nennt er sie auch aussei lieh, am Fleische sichtbar —
Ti;£ptTO(irj £v aapxt, xecpoTioirjxo;;; seine Hoffnung auf die Beschnei-
dung setzen, ist ihm soviel, als auf das Fleisch vertrauen; wegen
ihres Heischlichen Charakters nennt er sie xaxa-cojxrj. 2) Der Grund,
warum er die Taufe eine geistige Beschneidung nennt, kann nur
der sein, weil sie auf die Seele wirkt und ihr das Bild des Auf-
erstandenen einprägt; desshalb kann er die Beschneidung auch
nur aus dem Grunde „fleischlich", „äusserlich" nennen, weil ihre
Wirkung sich nicht auf die Seele, sondern nur auf den Leib er-
streckte, und sie nur diesem ein sichtbares Zeichen eindrückte, an
dem dessen Träger äusserlich schon als Jude erkannt werden
konnte./^) Wenn aber das erste und wichtigste Sacr. nicht auf
*) Duns Scotns, IV. dist. 6. qii. 9. ist der Ansicht, dass wenigstens
die Besclmeidung der Seele einen Charakter eingedrückt liahe, durch den
sie innerlich als Glied des auservvälilten Volkes gezeichnet und von allen
andern Völkern unterschieden gewesen wäre. Allein Scotus wird damit
nur die äussere Berechtigung vor dem Gesetze zu gewissen theokratischen
Handlungen, welche die Beschneidung verlieh, gemeint haben; denn er
setzt das Wesen des Charakters in eine reale Relation, und eine solche
ist aucli das Recht des Beschnittenen zu gewissen theokratischen Befug-
nissen.
-) Gen. 17, 23; Exod. 4, 25-, Jos. 5, 2-, Eph. 2, 11-, Rom. 2, 28;
Philip. 3, 2. 3.
3J Rom. 2, 29 : TispixoiJiyj xapSia^ iv TivsO^ia-ci. — 2, 28 : ou yccp 6 §v
xcp cpavspö) 'lo'jöalö^ loxtv . . .
70 Drittes Ilauptstück.
die Seele wirken konnte, dann um so weniger die übrigen. Dess-
liall) nennt Paiilun Ilebr. li, 1) die alttest. Opfer, Speisegesetze und
sacramentalen Wascluingen Heischliche Satzungen — oixaiwuaia
aapxd;, weil sie nur äusserlich am Fleische wirkten und keine
geistige, dem Gewissen inhärirende Heiligung hervorbringen konnten I
somit konnten sie der Seele, wie keine übernatürliche Heiligung»
so auch keinen übernatürlichen Charakter miltheilen; und diess
muss nach der Argumentation des Apostels von allen Sacr. gelten,
weil er die Unvollkommenheit des ganzen A. B. mit all seinen
liturgischen Einrichtungen dem vollkommenen Opfer Christi gegen-
über stellt. — Der heilige Thomas^) gibt für diese Wahrheit
noch folgende Gründe an: Diese Sacr. waren nicht, wie die neu-
test. , Werkzeuge der heiligsten Menschheit Christi; daher konnte
ihnen auch nicht die göttliche Kraft mitgetheilt werden, in der
Seele eine übernatürliche Qualität hervorzubringen. Ein anderer
Grund ist dieser : Der geistige Charakter ist seinem innersten Wesen
nach eine Theilnahme an dem Priesterthume Christi, das nicht
nach der Ordnung des Aaron, f^ondern ein melchisedechianisches
ist; er ist ein Zeichen des Bürgerthums und der Zuge-
hörigkeit zu seinem Ueiche, das ein geistiges, übernatürliches
ist , und auch nach diesem Leben noch fortdauert ; er ist eine
Qualität der Seele, welche sie für die übernatürliche Gnaden-
ordnung und für den christlichen Cult tüchtig macht, um andere
geistige Cultacte entweder gültig zu empfangen oder gültig zu
spenden.-) Aber diess Alles steht mit den alttest. Sacr. und mit
der Heilsöconomie des A. B. im Widerspruche. Denn im Gesetze
gab es nur ein aaronitisches Priesterthum ; durch dasselbe konnte
im A. B. das Priesterthum Christi wohl vorgebildet, aber nicht
mitgetheilt werden, weil letzteres erst im N. B. durch die Kraft
unauflöslichen Lebens in der Person Christi verwirklicht wurde.
Konnten aber die alttest. Sacr. mit dem Priesterthume Christi in
1) S. th. III. qu. 63. art. 1. ad 3 : Sacrameiita vet. leg. non habe-
bant in se spiritiialem virtutem ad aliquera spiritualem effectum operandum.
IV. S. dist. 4. qii. 1. art. 4. qiiaest. 1. — s. th. 111. qu. 63. art. 3. — Cf.
Migne, eure. th. compl. t. 20. p. 1343.
2j S. th. III. qii. 63. art. 1.: Cum homines per Sacraraenta depu-
tentnr ad aliquid spiritnale, pertinens ad cultnm Dei, consequens est, quod
per ea fideles aliquo spiritiiali charactere insigniantur.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 71
keine Verbindung setzen, dann waren sie auch nicht im Stande,
ihren Empfängern das Bürgerrecht für das Reich Christi zu ver-
leihen ; sie konnten die Juden nur als Bürger des irdischen, sicht-
baren Jerusalem kennzeichnen, und sollten nur für dieses Leben
die Zugehörigkeit an dieses irdische Reich ausdrücken; dazu ge-
nügte aber das fleischliche, nur für dieses Leben währende
Zeichen der Beschneidung. Ausserdem passt der geistige Cha-
rakter auch nicht zu dem fleischlichen Culte des A. B., der bloss
in Thieropfern und Fleischessatzungen bestand ; denn die aaroni-
tischen Priester hatten keine geistige Gewalt, i) Sünden nachzu-
lassen oder mit Gott zu versöhnen, sondern nur den Auftrag, die
Schatten der künftigen Versöhnung zu setzen, und dazu hatten sie
ebenso wenig einen geistigen Charakter der Gewalt nothwendig,
als das übrige Volk zur Theilnahme an dem fleischlichen Culte;
denn der geistige Charakter wird nur durch solche Sacr. gegeben,
die einem geistigen Volke angehören, das zu einem geistigen Culte
in spiritu et veritate verpflichtet ist.
Gleichwohl sollte sich aber das Volk Israel durch seine
Sacr. von allen übrigen Nationen unterscheiden, und dazu diente
ihm vor Allem das sichtbare Zeichen der Beschneidung. Daher
vergleicht Chrysostomus-) dieses fleischliche Zeichen mit dem gei-
stigen der Taufe: „Gezeichnet wurden auch die Israeliten, aber
durch die IJcschneidung, wie die Schafe und andere Thiere; wir
aber durch den Geist." — Wie die Taufe die Gläubigen von den
Ungläubigen unterscheidet, so sollte die Beschneidung das Unter-
scheidungszeichen des gläubigen Volkes Gottes von den ungläu-
bigen Heiden sein ; desshalb nennt Paulus sie ayj|X£tov und a:ppayt5
der Gerechtigkeit, die aus dem wahren Glauben kommt, weil sie
mit ihm Aehnlichkeit hatte und ihn äusserlich bezeichnete 3) ; durch
*) Heb. 7. 11. — S. Tli. 1. c. art. 1: quicunque ad aliqiiid certiini
dcpiitatur, consuevit ad illud coiisijjnari , sicut niilites. qui adscribebantur
ad iiiilitiara , solebarit quibiisdaiii churacteribiis corp oral ib U8 insigniri,
CO qiiod dt'putabaritur ad aliquid corporale. Cf. Alex. Hai. IV. qu. 19.
mbr. 4.
*^) Chrysost. hom. 2. in ep. ad Eph. — et". Epiphan. haer. 5. n. 6. M.
ser. gr. t. 41. p. 214.
3) Rom. 4, 11. — S. Th. expos. in h. 1. lect. 2, wo die Aehnlich-
keiten zwischen Glaube und Beschneidung aiiigezählt werden.
72 Drittes Hauptstück.
dieses sichtbare Zeichen des Glaubens Abrahams war der Jude
auch äusserlicli als solcher erkennbar und von den Heiden unter-
schieden, die als unbeschnitten - D*'7*1i\ 7.u<^leich für ungläubig
und unrein galten. •) Daher wurde die Beseitigung dieses Zeichens
(£7i'.37iaaifa'.) immer als ein offener Abfall vom wahren Glauben
zum lleidenthume angesehen, sowie umgekehrt jeder, der den
vollen Glauben des Volkes Gottes annehmen wollte, als erstes Er-
forderniss dieses Zeiclien sich einprägen lassen musste^). Weil es
Unterscheidungszeichen war, konnte dasselbe während des Auf-
enthaltes in der Wüste, wo die Israeliten von den Heiden
räumlich getrennt lebten , unterlassen werden ; aber sobald sie
beim Einzüge in Kanaan mit den heidnischen Völkern in innige
Berührung kamen, mussten sie damit gezeichnet werden,'^) damit
durch diesen Charakter die Gläubigen von den Ungläubigen unter-
schieden würden. Zu dieser Unterscheidung reichte dieses fleisch-
liche Zeichen, in Verbindung mit den Vorschriften über Speisen
und Kleider vollkommen aus. Um die Priester und Leviten
von dem gewöhnlichen Volke zu unterscheiden, war kein neues
Unterscheidungsmerkmal nothwendig; denn das alttest. Priester-
thum beruhte auf leiblicher Abstammung von Levi und Aaron,
und diese konnte durch Führung der Geschlechtsregister leicht
erkannt w^erden;-^) somit waren andere Unterscheidungszeichen,
ausser dem der Beschneidung, völhg überflüssig.
IV. Die alltest. Sacr. bewirkten aus sich und in
eigener Kraft nur legale, levitische Reinheit und Heilig-
ung. — Der hl. Thomas 5) unterscheidet eine doppelte Unrein-
*) Rom. 2, 28: oO yäp ö sv km '^oL^zpo) "louSaio? sax'.v. — I. Sam. 17,
26. 86- 14, 6; 81, 4; Lev. 19, 23.
2J I. Machab. 1, 16; I. Cor. 7, 15; Geu. 17, 12. 14. 23. 27; 34, 15.
17. 22. f. — Exod. 4, 25; 12, 44. 48; Judith, 14, 6.
3) Jo8. 5, 6. cl'. S. Th. in Rom. 4. lect. 2. — Alex. Haies. IV. qu. 7.
mbr. 4. art. 2.
4) Num. 3, 6. 12. 38. 41: 16. 5. 40: 18, H; Exod. 28, 1; Num. 4, 2;
Esra 2, 62: Nehem. 7, 64. Cf. Mi^^chna Middoth 5, 4: Kiddnsch 4, 4 flF.
.los. Flav. c. Apioii. 1, 7.
^) S. th. I. II. qu. 103. art. 2. In veteri lege duplex imraunditia
observabatur, uiia quidem spiritualis, qnae est imraunditia culpae, alia vero
corporalis. quae tollebat idoneitatem ad cultum divinum; sicut leprosus
dicebatur immundus, vel ille, qui tangebat aliquod morticinium ; et sie im-
raunditia nihil aliud erat, quam irregularitas quaedam.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 73
lieit: eine geistige — immunditia culpae — , und eine körper-
liche, welche für den heiligen Cult untauglich, irregulär machte.
Die erstere konnte durch die alttest. Sacr. nicht gehoben werden,
weil sie in sich keine Kraft hatten, eine übernatürliche Wiikung —
weder einen geistigen Charakter, noch Nachlassung der Sünde —
hervorzubringen; aber nach den klaren Aussprüchen der heiligen
Schrift muss ihnen eine bestimmte, unfehlbare Wirkung zuerkannt
werden; somit kann dieselbe keine andere gewesen sein, als die
Beseitigung der körperlichen, levitischen Unreinheit. Denn
nach der Bestimmung des Gesetzes waren sie dazu eingesetzt,
dass sie als Heilmittel gegen diese Art von Unreinheit gebraucht
wurden; sie sollten dieselbe tilgen und die entsprechende levitische
Reinheit verleihen oder vermehren. Eine andere Wiikung der-
selben lässt sich überhaupt nicht ausfindig machen ; sie hatten
nemlich keinen übernatürlichen Effect, wie gezeigt ist worden;
aber auch keinen rein zeitlichen, gerichtlichen, wie etwa
die Aufhebung der zeitlichen Strafen, die vom Richter oder vom
Gesetze auf einzelne Verbrechen gesetzt waren; denn die Leibes-
strafen, wie Schläge oder Geisselstreiche , die der llichter für
gewisse Vergehen') erkannte, mussten in jedem Falle vom De-
linquenten ausgestanden werden, und wurden durch den Empfang
der Sacramente niemals erlassen; ebenso war es auch bei den
Geldbussen, die das Gesetz für bestimmte Vergehen festgesetzt
hatte. 2) Darum bleibt für die alttest. Sacr. kein anderer Effect
mehr übrig, als ein theokratischer, nemlich Reinigung von
levitischen, nur vor dem Gesetze geltenden Sünden, und Ver-
leihung levitischer Heiligkeit. Das Gleiche gibt auch der heilige
Paulus als Wirkung der alttest. Sacr. an, wenn er Hebr. 9, 13
1) Deut. 25, 2-, Exod. 21, 22. f.; 24, 19. — Mischn. Maccoth, 3, 10. 12;
Jos. Flav. ant. 4, 8. 21.
2) Nach Lev. 6, 5. musste derjenige, welcher meineidig ein Deposi-
tum weggeleugnet hatte, ausser dem Ersätze desselben auch noch ein Schuld-
opfer darbringen und ein Fünltel Strafe zahlen. Cf. Num. 5, 7. Für den
Fall, dass sich der Sclmldige aus Reue selbst angab, schrieb das Gesetz nur
einfache Wiedererstattung mit einem Schuldopfer vor (Lev. 5, 17.) Wer
mit der leibeigenen Magd des Nächsten sündigte (Lev. 19, 20), musste ein
Opfer darbringen und eine Strafe erleiden ; ebenso in dem Falle, der Deut. 22, 28.
und Exod. 22, 16. erwähnt ist. Diese Strafen konnten weder durch ein
Opfer, noch durch ein Sacrament nachgelassen werden.
74 Drittes llauptstück.
Ragt, dass die Asche der rothen Kuh, die auf die Verunreinigten
gesprengt wurde , zur Reinheit des Fleisches — Tipoc; ttjv ific.
rjxpy,b(; v.y.xyy.^^jxrfzoc. — gelieiliget lial)e. Dieser Fleischesreinheit
stellt er jene Keinheit gegenüber, welche das Blut Christi bewirkt,
und die er xaO-apoiTjio: ifj? a'Jveior'iaEO)^ OLuh '^ey.pGy/ epyow nennt ;
letztere kann aber nur desshalb Keinheit des Gewissens heissen,
weil sie der Seele inhärirt und sie von aller moralischen Sünden-
makel reinigt; darum kann auch erstere nur desshalb Reinheit
des Fleisches heissen, weil sie dem Fleische, dem Leibe inhärirt
und die fleischliche, körperliche Unreinheit hinwegnimmt ; da aber
diese Besprengung mit dem heiligen Sprengwasser keine profane,
sondern eine religiöse Reinigung war, so konnte damit nur eine
Reinigung von solchen körperlichen Makeln intendirt sein, welche
vom heiligen Culte ausschlössen und für den theokratischen Staat
irregulär machten, — also levitische, theokratisclie Heiligung, die
nicht das Innere des Menschen erfasste, sondern eine äusserliche
war, legalen, polizeilichen Charakter hatte, und das gestörte Ver-
hältniss zur Theokratie redintegrirte. In v. 0 und 10 desselben
Kapitels redet der Apostel von den levitischen Opfern, Speise-
gesetzen, wozu auch die Opfermahlzeiten zu rechnen sind, und von
den verschiedenartigen Lustrationen; er nennt sie Fleischessatz-
ungen, welche nach dem Gewissen nicht vollkommen machen,
d. h. nicht übernatürlich heiligen konnten, und desshalb nur bis
zur messianischen Zeit dauern sollten. Konnten sie als Fleisches-
satzungen keine wahre innere Rechtfertigung bewirken; so mussten
sie bloss auf das Fleisch wirken und imr äussere, levitische Kein-
heit hervorbringen, weil sonst kein Griuid vorhanden gewesen
wäre, sie Fleischessatzungen, oder die Reschneidung eine 7t£piT0|iTj
£v aapx!, die nur eine auf das Fleisch sich stützende Hoffnung
gewährt, ') zu nennen. Ferner, die Unreinheiten und Sünden, die
1) Eph. 2, 11 ; Phil. 3, .3. 4.; Col. 2, 11. 13. — Cf. 8. Th. s. th. I. II.
qu. 103. art. 2. ad 1: illa sanctificatio sacerdotis et lilioruin ejus .... per
aspcrsionein sanguinis nihil aliud erat, (jnam depntatio ad divinum oultum
et remotio impedimentorum ad ennindationem carnis. Expiatio etiani ad
remotionem hujusmodi corporaüum immunditiarum referenda est, non ad
reniotioiiem culpae, unde etiani sanctuarium expiari dicitur, quod culpae
subjeetuna t'sse non poterat. — Thalhol'er, das Opfer des A. und N. 13.
Seite 118.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 75
durch die alttest. Sacr. gehoben wurden, waren oftmals (wie z. B.
beim Aussatze, bei Berührung von Leichen, bei Wöchnerinnen,
bei den Heiden die Yorhaut) ganz ohne alle moralische und theo-
logische Schuld, oft sogar aus tugendhaften, lobcnswerthen Hand-
lungen entstanden, wie bei der Pflege von Aussätzigen und Wöch-
nerinnen; daher konnte durch diese Sacr. auch keine moralische
Schuld hinweggenommen werden, sondern nur eine äussere, vor
dem mosaischen Gesetze bestehende. ^) Diess drückt auch der
Wortlaut aus, in welchem das Ritual der einzelnen Sacr. im Gesetze
beschrieben ist; denn die Reinigung oder Heiligung, die daselbst
erwähnt wird, bezieht sich nur auf jene Makeln, zu deren Tilgung
der Ritus vorgeschrieben war ; dieselben waren aber niemals mora-
lischer Natur, sondern nur körperliche^ dem Fleische inhärircnde,
weil sie meistens entweder durch rein physische Zustände, oder
durch indifferente Handlungen veranlasst waren, die nur den Leib
afficiren konnten ; daher konnte auch die Wegnahme dieser Makeln
nur eine dem Leibe inhärirende, vor dem Gesetze geltende Rein-
heit begründen, und das war die sanctitas legalis. So hatte der
Ritus, der für die Reinigung vom Aussatze vorgeschrieben war,
nur den Zweck, das im Gesetze festgestellte Hinderniss der Tlieil-
nahme an der thcokratischen Bundesgemeinschaft zu entfernen,
der Theokratie leviti«che Sühne zu leisten, den vom Aussatze
Genesenen wieder für legal zu erklären und zum heiligen Culte
tauglich zu machen; ebenso sollte die Beschneidung dem Empfänger
jene körperliche, vom Gesetze vorgeschriebene Qualität verleihen,
die für die Aufnahme in die theokratische Gemeinde und für die
Theilnahme an dem ganzen mosaischen Culte nothwendig war.
Wie desshalb die mosaischen Opfer nur levitische Sühne bewirkten
und das gestörte Verhältniss zum theokratischen Gottkönige
wieder herstellten, so sollten auch die Sacr. nur levitische Rein-
heit vermitteln und das gestörte Verhältniss des Einzelnen zur
thcokratischen Gemeinde redintegriren. Diese Art der Heilig-
keit, die sie in den Empfängern hervorbrachten, war im A. B.
am Besten geeignet, jene übernatürliche Heiligkeit, welche die
1) S. Th. 8. th. I. II. qu. 108. art. 2: Ab hac immiinditia (irregiilari-
tatis) caeremoniae V. L. habebant virtutem emundandi; qiiia hujusmodi
caeremoniae erant quaedam reraedia adhibita ex ordinatione legis ad tol-
lendas praedictas immunditias ex statuto legis inductas.
76 Drittes Hauptstück.
christlichen Sacr. der Zukunft hervorbringen sollten, typisch voraus-
zukünden.
-Um diese levitische, oder auch theokratische Reinheit besser
zu verstehen, ist folt^endes zu beachten: Gott hat sich zum Volke
Israel in ein besonderes Verhältniss gesetzt, das auf einem eigens
stipulirten Bundesgesetze beruhte ; Gott versprach ihm seine be-
sondere Leitung und Erziehung, damit es auf Christus vorbereitet
würde, aber unter der Bedingung, dass Israel das Bundesgesetz
erfüllte und ihm durch einen genau bestimmten, äusseren Cult
beständig diente. Das war die Theokralie, in der Gott als oberster
König verehrt werden sollte. Jede Verletzung der aus diesem
speziellen lUmdesverhältnisse hervorgehenden Verpflichtungen er-
forderte besondere Sühnungen, welche durch die le vi tischen
Opfer geleistet werden sollten. Der Cult, den Israel seinem
Gottkönige darbringen sollte, musste ein heiliger sein, darum
konnten nicht alle ohne Unterschied, sondern nur solche zu dem-
selben zugelassen werden, welche die von Gott selbst festgesetzten
Eigenschaften an sich hatten. Von demselben mussten vor Allem
jene ausgeschlossen werden, welche anste<'kende, ekelerregende
Krankheiten, wie den Aussatz >), an sich hatten, damit sich wegen
derselben Niemand scheue, an der heil. Gemeinde Antheil zu
nehmen. Ausserdem erforderte es die Ehrfurcht vor dem heiligen
Culte, dass die Israeliten nicht in jeder beliebigen körperlichen
Verfassung sich dem Heiligen nahten, und dass es ihnen durch
den alltäglichen Gebrauch nicht gemein, profan würde; darum
mussten durch das Gesetz gewisse, den Körper verunreinigende
Zustände und Handlungen als vom heiligen Culte ausschliessend
erklärt werden, damit die theokratischen Bürger, welche alle diese
') S. Th. s. tli. I. II. qu. 102. ait. 5. ad 4: Literalis ratio istanim
inimiinditiarum erat propter reverentj^iin eoriim. qiiae ad divinum cultuin
pertinent. tum qnia homines pretiosas res contingere non solent, cum fuerinf
immuudi: tum etiam ut ex raro accessu ad sacra ea magis venerarentur.
Cum enim omues hujuaraodi immuuditias raro aliquis cavere possit, con-
tirigebat, quod raro potcrant homines accedere ad attiugendum ea. quae
pertinebant ad divinum cultura; et sie quando accedebaut, cum majori
reverentia et humilitate mentis accedebant. Erat etiam in quibusdam horum
ratio literalis, ut liumiues non reiormidarenl accedere ad divinum cultum,
quasi refugientes consortium leprosorum et similium infirmorum, quorura
morbus abominabilis erat et contagiosus.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 77
Unreinheiten nicht vermeiden konnten, genöthiget würden, mit
einem gewissen körperlichen Anstände und seltener , darum
aber auch mit um so grösserer Ehrfurcht, Demuth und Andacht
an dem heil. Culte theilzunehmen. Diese levitische Unreinheit
oder Irregularität, die vom heiligen Culte und manchmal sogar
auch von der ganzen Gemeinde ausschloss, kann als Act und
als Habitus unterschieden werden; ersterer war das peccatum
leviticum, dessen Folge die immunditia levitica, der Habitus der
levitischen Unreinheit war. Wie das peccatum leviticum manch-
mal auch mit einem peccatum morale verbunden sein konnte,
manchmal auch nicht; so konnte sich mit dem habitus immunditiae
lev. auch der habitus peccati moralis verbinden, i) oft aber auch
nicht, wie z. B. beim Auss;itze und bei Todtenberührungen, die
wohl levitische (theokratische), aber keine moralischen Sünden
waren. Dieser Zustand der levitischen Unreinheit wurde durch
die gesetzlichen Sacr. gehoben, deren nothwendiger Effect sonach
die gesetzliche, levitische Reinheit war. Dabei ist nach dem heil.
Lehrer2) zu beachten: einige Sacr., wie Beschneidung und die
Reinigungen, versetzten den Empfänger aus dem Zustande
der Unreinheit in den der Reinheit; die übrigen vermehrten
in ihm die bereits vorhandene Reinheit und machten ihn für
den heil. Cult und für die Theokratie tauglicher. Diese levi-
tische Reinheit unterscheidet sich wesentlich von der über-
natürlichen HeiHgkeit, welche die neutest. Sacr. bewirken; denn
sie ist nicht Werk Gottes, wie letztere, sondern Werk des mosa-
ischen Gesetzes und seiner Sacr.; sie ist nicht übernatürlich
und der Seele inhaerirend, sondern gehört der natürlichen Ord-
nung an und haftet nur am Fleische; sie rechtfertigt desshalb
auch nicht vor Gott, sondern nur vor dem mosaischen Gesetze;
sie entsteht auch nicht aus einem übernatürlichen Elemente, wie
ij Wie z.B. Lev. 15, 16. bei jenen Verunreinigungen, die zugleich
moralisch schwere Sünden waren.
2) S. th. I. II. qu. 102. art. 5; et qu. 103. art. 2; dann III. qu. 62.
ort. 6. ad 2. — expos. in Hebr. cap. 9. lect. 1. 2. 3. et 4. (zu V. 1. 9. 13.
et 22.)-, — I. II. qu. 107. art. 2. ad 3. — IV. S. dist. 1. qu. 2. art. 5. qu.
2. et 3. — Cf. Alex. Hai. IV. qu. 6. mbr. 4. art. 2. — Barth. Medina,
I. II. qu. 103. art. 2. — Suarez, tom. 6. 1. 9. cap. 7. n. 1. flf. — Becan.
Anal. V. et n. Test. pag. 332.
78 Drittes Ilauptstiick.
die lieiliji^rnachcndc Gnade aus dem Glauben entsteht, sondern nur
aus den gesetzlichen Sacr., und hat kein anderes Ziel und keine
andere Helohnung im Auge, als legale Jteinheit und die Befähig-
ung zu verleihen, an den theok ratischen Versammlungen und (Kult-
handlungen theilnchmen zu dürfen.
Nach der Lehre des heiligen Paulus ist es also gewiss, dass
das Gesetz mit all seinen Einrichtungen und Sacr. aus ohjectiv
eigener Kraft und durch sich selbst wohl legale Heiligung, aber
keine übernatürliche Rechtfertigung, weder die erste, noch die
zweite, geben konnte. Denn die Sätze des Apostels:') k^
epY^'^ v6[iou Ol) bi-aociüi^ipe-zai notaa aap^ evtomov aOxoö, und Xoyc-
^6|i£ifa ^txaioOab-ai TzioxEi dtv^pWTrov X^P^i epyojv '^iiiou gelten nicht
bloss von der ersten, sondern auch von der zweiten Rechtferti-
gung. 2) Aber sofort drängt sich eine andere Frage auf,
V. ob der ganze Organismus der alttest. Sacr. in seinen
Wirkungen sich bloss auf die Hinwegnahme der äusseren, theo-
kratischen Unreinheit beschränkte, oder ob dieselben in
accidenteller Weise von der göttlichen Weisheit auch zur
Erth eilung der übernatürlichen Heiligkeit — xa^-apoTr^; xaia
ai)V£t§rjatv — hingeordnet, und in welcher Weise sie dazu behilf-
lich waren Y — Die Sacr. und Opfer der Juden waren göttlicher
Einsetzung und überragten als Ausdruck des wahren Glaubens die
naturrechtlichen Culte der Heiden in sehr hohem Grade ; sie standen
in innigster Beziehung zum Kreuztode Christi, der in ihnen vor-
gebildet war, und für den sie das Volk Gottes erziehen sollten;
*) Rom. 3, 20.28. cf. 1, 17-, und Dan. y, 24, wo diese Gerechtigkeit
des N. B. qS')^ Dnii genannt wird.
^j Paulus spricht in diesen Stellen ganz allgemein von der Recht-
Tertigung , und es ist kein Grund vorhanden, diese allgemeinen Ausdrücke
bloss auf eine Art der Rechtfertigung einzuschränken. Erdrückt es immer
ganz geniiu ans, wenn er nur eine Art der di-xaioTJvy^ intendirt; (so z. B.
redet er Rom. 4, 5; 6, 7. von der ersten; Rom. 4, 2. und 1, 17 dagegen
von der zweiten S'.xaioaOvrj). Er handelt eben im Röra.-B. von jener Recht-
fertigung, welche (1,18) im N. B. enthüllt und verliehen wird, und das ist
sowohl die erste, als die zweite; daher stellt er in seiner Argumentation
die spY« vc|ioi> beiden Arten der Rechtfertigung gegenüber. Die „Werke
des Gesetzes** im Gegensatze zum Glauben sind natürlich gute Werke,
und als solche können sie ebensowenig die erste, als die zweite Recht-
fertigung bewirken.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 79
ausserdem ist es gewiss, dass der letzte Zweck des alttest. Cultus
die Beseligung der Menschen war, und dass der Kreuztod anti-
cipando schon im A. B. reinigend und heiligend wirksam sich
zeigte, so dass es schon vor Christus sehr viele Heilige und wahr-
haft Gerechte gab, wie Paulus Hebr. 11, 1 ff. zeigt; darum ist
es höchst unwahrscheinlich, dass die alttest. Sacr. und Opfer in
gar keiner Beziehung zur inneren Heiligung und Rechtfertigung
standen; vielmehr legt sich von selbst die Yermuthung sehr nahe,
dass die vom Kreuze Christi auf das vorchristliche Yolk Gottes
zurückströmende Gnade sich in irgend einer Weise an diese levi-
tischen Reinigungsmittel äusserlich angeknüpft habe, wenn sie auch
durch dieselben nicht ex opere operato hervorgebracht werden
konnte. Um dieses Verhältniss der levitischen Sacr. zur
inneren, übernatürlichen Heiligung zu bestimmen, stellen wir
folgende Sätze auf:
1) Der bloss mechanische Empfang der Sacr., dem jedes
übernatürliche Element, selbst der Glaube mangelte, konnte nicht
einmal ex opere operantis Etwas zur Rechtfertigung beitragen;
denn die Werke des Gesetzes waren rein natürlich; aber nur jene
Werke können ex opere operantis zur Rechtfertigung mitwirken,
die ein übernatürliches Moment enthalten ; denn die heiligmachende
Gnade kann nur durch übernatürliche Mittel erlangt werden. ')
In diesem Falle konnten die Sacr. nur legale Rechtfertigung be-
wirken und sonst nichts (Gal. 3, 11). — 2) Nur der übernatür-
lichen Gnade, dem Glauben und der gläubigen Erfüllung
des Gesetzes schreibt der Apostel überall die Rechtfertigung
zu; denn Gott wollte im A. B. ebenso wie im N. seine Ge-
rechtigkeit auf Grundlage des Kreuztodes Christi mittels des über-
natürlichen Glaubens den Menschen mittheilen Rom. 3 , 25 , so
dass der hl. Thomas mit Recht sagt: 2) Die alten Väter vor Christus
*) Medina 1. II. qu. 98 art. 3: Etiam in statu naturae legis erat ne-
cessaria fides et spes rerum supernatiiraliuin ; sicut enim beatitudo et salus
erat siipernaturalis, sie et media, qnibus obtineri debebat. Unde si So-
crates et Plato ad unguem servassent legis naturae statum, poterant sal-
vari, non tarnen sine fide divinitus infusa. — Cf. Suarez, tom. 7. lib. 9.
cap. 7. n. 2. 3. — Tlialhofer, das Opfer des A. und N. B. S. 118 f.
'^) S. Th. III. qu. 62. art. 6: Per fidem passionis Christi justifica-
bantur antiqui patres, sicut et nos. — qu. 61. art. 3: NuUus autem sancti-
so Drittes llauptstück.
wurden ebenso, wie wii- cliirch den Glauben an den Krouztod
Christi gerechtfertigt, nur mit dem ITnterschiode, daas der Glaube
im A. B. Mich auf das zukünftige Tjciden bezog, während wir
dasselbe als vergan<:;en glauben. Der Grund hievon ist der, weil
nach der Sünde die übernatürliche Jxechtfertigung für die Menschen
nur mehr durch den gottmenschlichen Mittler möglich war: darum
musste sich jeder, der sie erhalten wollte, mit diesem in Verbin-
dung setzen, und das konnte nur durch den übernatürlichen (flauben
geschehen. Derselbe musste als sein Object vor Allem das Leiden
Christi , die Ursache unserer Rechtfertigung , umfassen : ') wohl
mochte er nur bei sehr Wenigen im A. B. ein klarer imd aus-
drücklicher sein ; aber seitdem im Proto-Evangelium nach dem
Sündenfalle ein Erlöser verheissen wurde, der der Schlange den
Kopf zertreten und von ihr in die Ferse gestochen werden sollte,
war ein solcher Glaube möglich. Bei dem unverdorbenen Sinne
der ersten Generationen konnte er durch den T'nterricht der ersten
Patriarchen sehr leicht unversehrt fortgepflanzt werden (Gen. 18,
19). 2) Als aber zu Abrahams Zeiten der Götzendienst überhand
nahm, und der Glaube durch widernatürliche Laster verdunkelt
wurde, da fixirte ihn Gott in den Typen und liturgischen Einrich-
tungen der Beschneidung und des mosaischen Cultus, wie in un-
veränderlichen Formen. Die Sacr. und Opfer bezeichneten ebenso,
wie die Worte der Prophetieen, den Glauben an das künftige Leiden
Christi. "^j So waren die alttest. Sacr. bestimmte, genau fixirte
ücari polest post peccatum, iiisi per Cliristimi. — I. II. qa. 103. art. 2:
Poterat autem mens fideliiuu tempore legis per tidem conjungi Christo in-
caruato et passu, et ita ex üde Christi justiücabantur. — I. II. qu. 98.
art. 2. ad 4. — II. II. qu. 2. art. 7. — IV. 8. dist. 1. qu. 1. art. 1. qiiest. 4«
•j S. Th. III. qu. 62. art. 5. ad 2: Virtus Christi copulatiir nobis
per lidem. Virtus autem remissiva j^eccatorum speciali quodam modo pcr-
tinet ad passionem ipsius Christi. Et ideo per fidem passionis ejus spe-
cialiter homines liberaiitur a peccatis (Rom. 3. 25); — qu. 62. art. 6: Per
lidem passionis Christi justificabantur antiqui patres, sicut et nos. — Cf.
Alex. Hai. IV. qu. 1. mbr. 5. art. i. et 2.
2) S. Th. s. th. III. qu. 70. art. 2. ad 1; art. 3. ad 2. et ad 3: Uli
autcm patres, qui fuerunt ante legem, familias suas instruxernnt de rebus
divinis per modum paternae admonitionis. Gen. 18. 19.
3) S. Th. III. qu. 62. art. 6. ad 1. — qu. 70. art. 2. ad. 1. — Expos,
in Gal. 4. lect. 7.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 81
dogmatische Formeln, durch welche der Einzelne seinen Glauben
an das Leiden Christi ganz irrthumslos ausdrücken konnte, i) —
Dieser Glaube musste aber auch lebendig, in Liebe thätig
sein, wie Paulus an dem Beispiele Abrahams und der übrigen
Väter, die er im Hebräerbriefe aufzählt, nachweist. 2) Daher mussten
sich mit ihm auch noch andere übernatürliche Acte verbinden,
wie Erkenntniss und Abscheu der begangenen Sünden, Furcht vor
der göttlichen Gerechtigkeit, Hoffnung auf Verzeihung um der
Verdienste des künftigen Erlösers willen, Reue und Busse, Liebe
zu Gott und die Bereitwilligkeit, alle seine Gebote zu erfüllen.
Diesem lebendigen Glauben schreibt der Apostel die Rechtfer-
tigung im A. B. zu. — 3) Die Sündenvergebung und die Rechtfertig-
ungsgnade war dem Empfange der Sacramente (wie auch dem
Opferacte) nicht immer annex, d. h. sie war nicht in allen Fällen
an den subjectiven Gebrauch des Sacr. so geknüpft, dass sie nur
bei Gelegenheit dieses Empfanges dem Einzelnen verliehen worden
wäre; 3) denn einerseits waren diese Sacr. keine Kanäle der Gnaden,
keine untrüglichen Mittel ihrer Mittheilung, weil sie die Gnaden
weder enthielten, noch auch die göttliche Verheissung hatten, dass
sie Gott jedesmal bei Gelegenheit ihres Empfanges mittheilen
wollte;^) andererseits erfolgte die Ausgiessung der heiligmachenden
^) Augustin. 1. 1. cont. duas epist. Pelag. c. 1\ 1. 3. c. 4. M. tom.
44. pag. 555. 593. — S. Th. I. II. qu. 102. art. 5. ad 4.
«) Rom. 4, 2 ff. — Gal. 3, 6-, 5, 6. - Hebr. 11, 1 ff. — Jac. 2, 17.
21. 22. 25.
3) Cf. Bernli. Schäfer, die religiösen Alterthüraer der Bibel, S. 107. f. —
Thalhofer, das Opfer des alten und des neuen Bundes: S. 123: „Sicherlich
hat Gott in der vorchristlichen Zeit auch extra sacrificium auf Grund ein-
facher Glaubens- und Reueacte hin , die sich rein innerlich vollzogen, die
Rechtfertigungsgnade mitgetheilt." — Oswald, die dogm. Lehre von den
hl. Sacr. S. 63 : „Wenn der vorchristliche Sünder im Bewusstsein seiner
Schuld einen lebhaften Reueschmerz über seine Vergehen heranbrachte, und
diesen mit einer lebendigen Sehnsucht und einem gläubigen Vertrauen auf
den künftigen Erlöser von der Sünde verband, so ward ihm, ohne äussere
Vermittlung, wenigstens als ein exclusives Erforderniss, seine Sünde von
Gott erlassen."
*) Bei dem Heilmittel gegen die Erbsünde und bei der Beschneidung
der Kinder kann diese göttliche Verheissung aus dem allgemeinen Heils-
und Erlösungswillen Gottes gefolgert werden, nicht aber bei den übrigen
Sacramenten.
6
82 Drittes Hauptstück.
Gnade in die Seele jedesmal in jenem Augenblicke sogleich, in
welchem der wahre rechtfertigende Glaube in der Seele vorhanden
war; diesen Glauben konnte aber der Fromme auch ohne den
Empfang der Sacr. und vor demselben schon haben, während er
bei dem Sünder durch den sacramentalen Empfang oft nur ganz
schwach angeregt und erst lange Zeit nach demselben so gekräf-
tigt und belebt werden konnte, wie er für die Rechtfertigung
nothwendig war. Daher konnte Gott auch ohne diese Sacr. auf
die blossen Acte des Glaubens, der Hoffnung, Reue und Liebe
hin seine Rechtfertigung ertheilen, wie ja auch Abraham schon
vor der Beschneidung gerechtfertigt wurde, und David Verzeihung
seiner Sünde schon erlangte, noch ehe er dieselbe durch das ent-
sprechende Sündopfer bekannt hatte '); nur musste in diesem Falle
der Gerechtfertigte den Willen haben, das Gesetz Gottes zu er-
füllen, also auch, wenn für seinen Sündenzustand etwa ein Opfer
oder eine sacramentale Reinigung im Gesetze als nothwendig vor-
geschrieben war, den Willen haben, dem Gesetze nachträglich
Genüge leisten zu wollen (votum sacramenti) ; denn für bestimmte
Zustände waren bestimmte Opfer oder sacramentale Handlungen
strenge Vorschrift und konnten ohne Sünde, den Fall der Unmög-
lichkeit ausgenommen , nicht unterlassen werden ; ausserdem war
es seit den Zeiten Abrahams für einen jeden Israeliten Pflicht,
gegenüber den vielen Ungläubigen seinen Glauben auch äusserlich
durch sichtbare Zeichen, wie die Beschneidung, das alljährliche
Pascha etc., zu bekennen, und dieser Pflicht konnte sich Keiner
ohne Sünde entziehen. — 4) Gleichwohl waren aber die Sacr.
für die übernatürliche Rechtfertigung nicht ohne alle Bedeutung;
denn, sagt der hl. Thomas 2), sie waren äussere Gnaden, und
darum disponirten sie zum rechtfertigenden Glauben, den sie an-
regten, unterstützten und mit lebendig machen halfen : so wirkten
sie in Verbindung mit der Gnade und der menschlichen Freiheit
zu jenen übernatürlichen Acten mit, welche (Conc. Trid. sess. 6.
cap. 6) als praeparatio ad justificationem bezeichnet werden.
Desshalb kann man sagen, Gott habe sehr häufig gelegentlich
ihres Empfanges die Rechtfertigung auf Grund der durch sie ver-
1) Ps. 31, 5 (Hebr. 32): — IL Sam. 12, 13.
2} S. Th. I. II. qu. 98. art. 5. et Exposit. in Hebr. 7. lect. 3.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 83
anlassten Acte des rechtfertigenden Glaubens ertheilt. — Halten
wir, um dieses zu erklären, die erste und zweite Rechtfertigung
der Erwachsenen auseinander:
a) Die alttest. Sacr. wirkten durch ihre symbolisch-typische
Bedeutung subjectiv-psychologisch zur Disponirung auf die erste
Rechtfertigung mit. Der Mensch hat bezüghch seiner religiösen
Gefühle wegen seiner synthetischen Natur ein doppeltes Bedürf-
niss: 1) seine religiösen Acte und Gefühle bedürfen der An-
regung und Erweckung, sein getrübtes Erkennen sinnlicher
Zeichen, um das Uebersinnliche leichter zu erfassen; ist sodann
der Glaube im Innern entstanden, dann muss er 2), soll er erstarken,
nothwendig in äusseren Handlungen sich ausprägen. Beides
leisteten im A. B. (neben den Opfern) die Sacr. Ihre Bestimmung
war es ja, die Empfänger beständig zur Erweckung jener Tugend-
acte anzuregen, die für die übernatürliche Rechtfertigung dispo-
nirten ; sie sollten den Glauben an Gott und den Erlöser erwecken,
die Erkenntniss der Sünde vermitteln, das Bewusstsein der eigenen
Sündhaftigkeit, sowie das Gefühl der Erlösungsbedürftigkeit rege
halten, Gott als den Heiligen und Gerechten darstellen, der die
Sünde verabscheut und bestraft, die Hoffnung und Sehnsucht nach
Erlösung wachrufen und zur Reue über die eigenen Sünden, sowie
zur Liebe Gottes kräftig antreiben. Hiezu waren sie aber auch
im hohen Grade geeignet. Die vielen Verunreinigungen, die der
Israelite wegen ihrer Beziehung zum Tode und zur Sünde ver-
meiden musste, und die ihn hinderten, sich dem heiligsten Bundes-
gotte zu nähern und in seiner Gemeinde zu verweilen, mussten
ihm bei einiger Reflexion die Heiligkeit Gottes, aber auch die
Hässlichkeit der Sünde, die so schreckliche Folgen, wie den Tod
oder den Aussatz nach sich zog, klar machen. Dadurch musste
in ihm das Bewusstsein der eigenen Sündhaftigkeit i), zugleich auch
J) S. Th. I. II. qu, 102. art. 2: Rationes illae sunt literales, sive
pertineant .... ad insinuandam excellentiam divinara, vel etiam ad de-
signandam dispositionem mentis, quae tunc requirebatur in colentibus
Deum- art. 5. ad 4. 5', qu. 98. art. 6. — III. qu. 62. art. 6. - Wohl konnten
durch ein jedes Sacr. sämmtliche zur Rechtfertigung erforderlichen
Dispositionen symbolisirt und in dem Herzen des Empfängers angeregt
werden; aber dessenungeachtet lässt es sich nicht leugnen, dass jedes
einzelne mit irgend einem Dispositionsacte ganz besondere Verwandtschaft
und Aehnlichkeit hatte.
6*
84 Drittes Tlauptstück.
ein grosser Abscheu vor der Sünde als der Ursache dieses Elendes
entstehen ; in dem Ausschhisse aus der sichtbaren Gemeinde sah
er ein Bild des ewigen Ausschlusses aus der Gemeinde der Soligen,
und in Folge dessen fühlte er sich kräftig angetrieben, seine
Sünden schmerzlich zu bereuen und nach dem Erlöser von dem
Sündenelende zu verlangen. Die Beschneidung und die Bespreng-
ungen mit dem Wasser der rothen Kuh konnten nicht verfehlen,
im Herzen des Empfängers den Glauben an Gott, der mit ihm
einen Gnadenbund schliessen wollte, und an Christus, der durch
seinen Kreuztod die übernatürliche Vereinigung mit Gott ermög-
lichen sollte, zu erwecken; denn der theokratische Bund, in den
die Beschneidung einweihte, war nur Sinnbild und sichere Bürg-
schaft der Gnadenordnung, während das Opfer der rothen Kuh
nebst der Besprengung mit dem Reinigungswasser auf den wahren
Erlöser von der Sünde, der ausserhalb des Thores bluten sollte,
und auf den Gnadenstrom der christlichen Sacr. hinwies, in dem
Christi Verdienst heiligend und reinigend sich über die Menschen
ergiesst, um sie von aller Sündenmakel zu reinigen und wieder
in die Liebesgemeinschaft mit Gott zu versetzen. Das Vertrauen
auf die göttliche Barmherzigkeit und die Hoffnung auf Verzeihung
der Sünden wurden durch die Reinigungen von den levitischen
Sünden angeregt; denn die Nachsicht, die Gott seinem Volke
hinsichtlich der levitischen Schuld angedeihen Hess, verkündete
seine Barmherzigkeit und liess erwarten, dass er sich bei den
moralischen Sünden ebenso gnädig erweisen werde, während die
Typik der Reinigungen den gläubigen Blick auf Christus hinlenkte,
um dessen Verdienste willen Gott dem Sünder gnädig sein wollte.
Das Paschamahl und das Essen der Schaubrode konnten den Em-
pfänger bewegen, von der Sünde als Beleidigung Gottes sich mit aller
Energie abzuwenden und in heiliger Liebe sich an Gott und an
Christus, den künftigen Erretter von Sünden, hinzugeben; denn
in ihnen erwies sich Gott als der liebende Vater, der sein Volk
zu seinem Tischgenossen machte und mit der heiligen Opferspeise
nährte, um ihm ein schwaches Abbild jenes himmlischen Mahles
zu geben, das er all jenen bereiten will, die ihr Gewand weiss
gewaschen haben im Blute des Lammes. — Auf der anderen
Seite waren aber die alttest. Sacr. auch die geeignetsten Mittel,
durch welche sich die inneren, zur Rechtfertigung disponirenden
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 85
Tugendacte in äusserer Darstellung ausprägen und so inten-
siver werden konnten. Die inneren Acte der Seele, die sich
äusserlich in Handlungen gleichsam verkörpern, machen auf Intel-
lect und Willen einen weit stärkeren Eindruck und regen das
Gefühl weit mächtiger an, als jene, die im Innern der Seele ver-
schlossen bleiben. Dasselbe galt auch bei den alttest. Sacr.; da
sie Symbole des inneren Cultes und genau fixirte dogmatische
Formeln waren, so fand in ihnen nicht bloss der Glaube an Gott
und Christus seinen adaequatesten Ausdruck '), sondern auch die
Reue mit allen übrigen zur Rechtfertigung disponirenden Tugenden.
Diese Manifestation der inneren Acte durch die sacramentalen
Handlungen musste selbst 2) wieder verstärkend auf die ersteren
zurückwirken, den Glauben und die Bussgesinnung steigern, so
dass der Empfänger auf diese Weise leichter und sicherer zur
Rechtfertigung gelangen konnte. Ausserdem war der rechte Ge-
brauch der Sacr. zugleich ein äusseres Bekenntniss des w.ahren
Glaubens und eine Uebung des Gehorsams 3) und der Abtodtung,
da sie nach dem von Gott vorgeschriebenen Ritus genau voll-
zogen werden mussten ; diese Acte waren aber, wenn sie in gläu-
biger Gesinnung und in Verbindung mit der actuellen Gnade
verrichtet wurden, selbst de congruo verdienstlich und machten
den schwachen Glauben im Herzen lebendiger, so dass er sicherer
zur Rechtfertigung führen konnte.
b) Hatte der Mensch, äusserlich durch die Sacr. zur Dis-
ponirnng auf die Rechtfertigung angeregt, und innerlich durch die
Gnade unterstützt, die heiligmachende Gnade erlangt^ so war der
weitere sacramentale Gebrauch dazu dienlich, dieselbe in ihm zu
') S. Tli. s. th. III. qu. 70. art. 4: Homo, qui accipiebat circiiincisionem,
profitebatiir se suscipeie talcm fidem, Cf. art. 1. et qu. 60. art. 5. ad 3. —
qu. 61. art. 3. et 4. — qu. 72. art. 6. — I. II. qu. 102. art. 3. — IV. S.
dist. 1. qu. 1. art. 5. in sol. 2. quaest.
2) S. Th. s. th. I. 11. qu. 99. art. 3. ad 3: Ipsae autem similitu-
dines magis movent animam, quando non solum verbo exprimuritur, sed
etiam sensui offeruntur.
3) S. Th. I. II. qu. 100. art. 12: De hujusmodi praeceptis dicitur,
quod non justificabant nisi ex devotione et obedientia lacientium. — qu. 103.
art. 2. ad 2. — Alex. Hai. IV. qu. 2. mbr. 5. art. 3. et qu. 6. mbr. 4. art. 3.
SC) Drittes Hauptstück.
erhalten und zu vermehren; i) denn wenn die übrigen Be-
dingungen vorhanden waren, die zur Vermehrung der Gnade noth-
wendig sind , so bewirkten sie im gerechtfertigten Empfiinger die
zweite Kechtfertigung. Die sacramentalen Acte waren nemlich
sittlich gut, Gott wohlgefällig, und wenn sie im Stande der Gnade,
mit übernatürlichem Glauben und mit der göttlichen Hilfe ver-
richtet wurden, mussten sie ebenso, wie alle anderen guten Werke,
die Gnade vermehren; jedoch kam die Gnade und das Verdienst-
liche nicht aus dem Gesetze , sondern aus der Erlösung durch
Christus ; daher kann auch die Vermehrung der Gnade nicht den
alttest. Sarr. als solchen zugetheilt werden, weil sie nicht inner-
lich, sondern nur äusserlich, belehrend und anregend, dazu bei-
trugen. — So waren die mosaischen Sacr. in ganz eminenter
Weise geeignet, den Empfänger für die Rechtfertigung und für
die Vermehrung der Gnade zu disponiren, und auf diese Weise
wurde die levitische Heiligung, die sie aus eigener Kraft be-
wirkten, mittels der göttlichen Gnade, die sich accidentell an den
sacramentalen Empfang anschloss, und durch die subjectiven Heils-
actc des Empfängers auch zur übernatürlichen Heiligung gesteigert.
b) Art und AVcise ihrer W^irksamkeit.
Es ist nach klaren Andeutungen der hl. Schrift sicher, dass
die alttest. Sacr. ihren eigenthümlichen Effect, die levitische
Reinheit (sei es justitia levitica prima oder secunda) ex opere
operato hervorbrachten, d. h. aus sich und durch sich selbst,
unabhängig von der moralischen Beschaffenheit des Spenders und
des Empfängers; war der sacraraentale Ritus vorschriftsmässig ge-
setzt, so erfolgte dessen Effect, die levitische Reinheit^ ganz sicher
und unfehlbar. — Diess folgt 1) aus Hebr. 9, 13; denn hier
schreibt Paulus dem rituell gebrauchten Blute und dem sacra-
mental gesprengten Reinigungswasser ohne weitere Einschränkung
die emundatio carnis zu; diess konnte er aber nur, wenn auf die
Setzung des sacramentalen Actes hin unfehlbar die sacramentale
») S. Th. I. II. qii. 101. art. 3: Ex parte eorum, qui erant proni ad
bonniu, etiam necessaria fuit raultiplicatio caerenaonialium praeceptorum,
quia per hoc diversirnode mens eorum referebatur in Deum, et magis as-
sidue: — qu. 98. art. 6.
Wirksamkeit der alttest. Sacramente. 87
Wirkung erfolgte. ^) Daselbst vergleicht er die alttest. Opfer und
Sacr. mit dem Kreuzopfer Christi nach dem Gesichtspunkte ihrer
Wirksamkeit; er will nachweisen, dass Christi Opfer in ganz un-
fehlbarer Weise aus eigener Kraft eine wahre , übernatürliche
Reinigung bewirkt habe, und zu diesem Zwecke argumentiit er
a minori ad majus : Wenn schon die alttest. Opfer und Sacr. als
Typen die Reinheit des Fleisches bewirken konnten ^ dann muss
Christi Blut als Antityp um so mehr und einen um so höheren
Effect hervorbringen. Soll die Argumentation zwingend sein, dann
muss er voraussetzen, dass die alttest. Opfer und Sacr. aus eigener
Kraft und unabhängig von jeder subjectiven Disposition des Spen-
ders oder Empfängers wirkten. — 2) Dasselbe setzt er auch
Hebr. 9, 22 voraus, wo er dem vergossenen und gesprengten
Opferblute unmittelbar eine reinigende Kraft zuschreibt. Die da-
selbst ausgesprochene Reinigung und remissio peccatorum (levit.)
kann von keiner subjectiven Disposition abhängig gedacht werden,
weil dieses Blut sogar leblose Gegenstände (Zelt und Gefässe)
reinigte und heiligte ; daher musste die reinigende Kraft im Blute
und in dessen Ritus selbst liegen. Das Nemliche muss aber con-
sequenter Weise auch vom Reinigungswasser und den übrigen
Sacr. angenommen werden; denn nur so ist es klar, warum im
Gesetze auf den Vollzug des treffenden sacramentalen Ritus immer
die Worte folgen, mit denen auch bei den Opfern die Wirksam-
') Cf. S. Th. I. II. qu. 103. art. 2: Ab hac immunditia caeremoniae
V. L. habebaiit virtutem emuiidandi; quia eraiit quaedam reraedia adhibita
ex ordinatione legis ad tollendas praedictas immuiiditias ex statuto legis
inductas. — Spricht Thomas diese Wirkungsweise ex opere operato auch
nicht mit Worten aus, so doch der Sache nach, wie 1. c. art. 2. ad 3, wo
er nach dem Vorgange des hl. Augustin den Reinigungen sogar die Macht
zuschreibt, den Menschen in wunderbarer Weise vom Aussatze zu heilen,
wenn er vor der Reinigung noch nicht vollständig davon genesen war, und
der Priester ihn doch für rein erklärt hatte. Cf. expos. in Hebr. cap. 9,
lect. 3.: Si sanguis animalium faciebat quod minus est, sanguis Christi
poterit facere quod majus est. ... de ipsis cineribus ponebatur in aqua,
qua immundus aspergebatur, et ita mundabatur, nee aliter poterat
mundari-, IV. S. dist. 1. qu. 1. art. 5. qu. 2. 3. sagt er, dass diese Sacr. eine
unvollkommene Reinheit bewirkten*, denn als Sacr. mussten sie aus sich
die Empfänger zum göttlichen Culte befähigen. Damit legt er ihnen die
Kraft bei, aus sich ex opere operato die legalen Unreinheiten hinwegzu-
nehmen.
88 Drittes Hauptstück.
keit ex opcre operato bezeichnet wird, nemlich: „er wird gerei-
nigt", oder „die Sünde wird ihm erlassen". Solche Stellen sind
nur klar, wenn zwischen dem Kitus und dem Effecte desselben
ein nothwcndiger, unfehlbarer Connex besteht. Wegen dieser
Wirkungsweise gebraucht die hl. Schrift bei den alttest. Sacr. oft
dieselbe Redeweise, wie bei den neutest. ; z. B. Joh. 3, 5 coli.
Gen. 17, 11 ; Jac. 5, 14 coli. Lev. 5, 6; 12, 8 (nach der Vulg.) —
3) Der Apostel legt Hebr. 9, 9. 13 den Sacr. des A. B. nach
Modus und Object dieselbe Wirksamkeit bei, wie den Opfern;
letztere haben wirklich legale Sühne, und zwar durch ihre eigene
Kraft zu Stande gebracht, in negativer Hinsicht Tilgung der levi-
tischen Sünde, in positiver das Wohlgefallen des theokratischen
Königs und die Versetzung in das rechte theokratische Verhältniss;
wie desshalb die Opfer, so mussten auch die Sacr. ihren Effect
ex opere operato hervorgebracht haben. — 4) Bei ihrer Wirksam-
keit kam es weder auf die subjcctive Disposition des Empfängers,
noch auf die Würdigkeit des Ausspenders an; denn der sacra-
mentale Ritus als solcher musste den Effect unmittelbar annex
haben, da kein Sacr., das einmal rituell gültig gespendet war,
wegen Indisposition des Empfängers oder Spenders mehr wieder-
holt werden durfte. War der Ritus der Beschneidung einmal
richtig vollzogen 1), dann blieb der Empfänger beschnitten, mochte
sie auch von einem glaubenslosen Spender ertheilt worden sein ;
selbst ein beschnittener Samaritan, sagt August in 2), durfte nicht
wieder beschnitten werden, wenn er in die jüdische Theokratie
aufgenommen werden wollte; darum musste sie ihren Effect aus
eigener Kraft (ex opere operato) hervorgebracht haben.
') Suarez, tom. 6. üb. 10. c. 5. n. 6; tom. 20. disp. 10. sect. 1. n. 16. —
Cf. Alex. Hai. IV. qu. 6. rabr. 4. art. 2. — Wirc. t. 5. p. 39. f.: Hinc ex
opere operato sanctitatem equidem legalem causabant; — et 50.: Tantum
saiictitatera externam et legalem producebant ex opere operato. — Cf.
Thalliofer, das Opfer des A. und N. B., S. 108.: ,,Eine derartige Sühne
konnten die Opfer zweifelsohne ex opere operato bewirken.'* — Oswald,
1. c. S. 68: „Diese Sacr. des A. B. waren, sofern sie jener mosaisch levi-
tischen Gesetzesordnung angehören , allerdings wahre Sacr., d. h. kurz ge-
sagt, sie wirkten vollkommen ex opere operato". — Cf. Schäfer, die relig.
Aiterth. S. 108. — Poelzl, Comment. zum .Joh.-Ev. S. 107.
8) August, epist. 23. M. t. 33. p. 96. — cont. lit. Petil. 1. 2. c. 72.
t. 43. p. 309: cont. Cresc. 1. 1. c. 31.^. 464.
Viertes Hauptstück.
Ursachen der alttestamentlichen Sacramente.
Diese Sacramente waren keine natürlichen Zeichen, die
schon ihrer Natur nach den Glauben oder die Gnade ausdrückten ;
auch keine von Menschen willkürlich gewählte Symbole, sondern
fest bestimmte, unveränderliche, die von Gott zur Bezeichnung
des inneren Cultes und der messianischen Zukunft, sowie zur Ver-
leihung einer gewissen Heiligkeit an seine Verehrer bleibend an-
geordnet waren. Nach dieser Anordnung sollten sie jedesmal von
bestimmten Ausspendern an die geeigneten Empfänger gespendet
werden; desshalb kommen hier drei Ursachen derselben in Be-
tracht: 1) ihr Urheber, der ihnen die Kraft, zu bezeichnen und
zu heiligen, verlieh, sie einsetzte; 2) ihr Spender, der sie nach
dem angeordneten Ritus den Menschen applicirte; 3) die Em-
pfänger, an dene» sie vollzogen wurden.
1) Urheber (Einsetzung) der alttest. Sacr.
Ueber ihre Einsetzung melden die hl. Urkunden, dass Gott
selbst sie im A. B. angeordnet und mit sacramentaler Kraft, sowie
mit symbolisch- typischer Bedeutung versehen habe. Denn wenn
der ganze A. B. von Gott eingesetzt wurde, damit er Christus
präfigurirte '), dann muss dasselbe auch von seinen bedeutendsten
Bestandtheilen, den Opfern und Sacr. gelten. Von der Beschnei-
dung ist diese göttliche Einsetzung klar berichtet; Gen. 17, 9 — 15
») Exod. 20, 2: ps. 18, 8; Matth. 15, 3 f; Hebr. 9, 20-, I. Cor. 10, 6.
11-, Gal. 4, 24; Rom. 4, 11; S. Th. s. th. III. qu. 64. art. 4. ad 3. — 1. II.
qu. 98. art. 2. — Ihre göttliche Einsetzung leugneten Simon Magus, Va-
lentin, Marcion, Basilides, die Manichäer und ein gewisser Ptolemäus, den
Epiphanias (haer. 33. M. ser. gr. tom. 41. p. 555) erwiihnt; weil sie nur
fleischliche Reinheit bewirkten, lehrtA diese Häretiker, sie seien vom bösen
Principe eingesetzt.
90 Viertes Hauptstück.
gibt Gott dem Abraham den Befehl, dass er sich und alle seine
miinnliehcn Hausbewohner beschneide. Dieser Ritus sollte ein
Zeichen des Bundes sein, den Gott mit ihm und seinen Nach-
kommen geschlossen hatte, und jeder, der dieses Zeichen empfing,
wurde in denselben aufgenommen. Da die Spitze des ganzen
Bundes Christus und das Heil aller Völker war, so hat Gott die
Beschneidung auch als Siegel der Gerechtigkeit und als Typus
von Christus eingesetzt. Aber auch von den übrigen Sacr. ist
die göttliche Einsetzung klar ausgesprochen: vom Faschalamme,
das zur Erinnerung an die Befreiung aus Aegypten ewig gefeiert
werden musste, Exod. 12, 1. f.; Lev. 23, 5; von der Priesterweihe
Lev. 8, 1 f]['; allen übrigen sind die Worte vorausgesetzt: Dixit
Dominus ad Moysen : loquere ad filios Israel ; damit werden diese
Riten auf göttliche Anordnung zurückgeführt; denn Gott wollte
dieses Volk in ganz besonderer Weise an sich binden und vor
dem Götzendienste bewahren; darum hat er ihm persönlich den
Cult bestimmt, in w^elchem es ihm dienen sollte. Durch die gött-
liche Einsetzung erhielten seine Sacr. nicht bloss grösseres An-
sehen bei den Menschen, sondern zugleich auch eine einheitliche
Gestalt für die ganze jüdische Nation; würde ihre Feststellung dem
freien Belieben der einzelnen Familien überlassen worden sein,
dann wäre ein einheitlicher Cult und eine einheitliche Kirche un-
möglich geworden, oder hätte wenigstens weht lange bestehen
können. — Gegen die göttliche Einsetzung können die Stellen»)
nicht geltend gemacht werden, in denen die Engel oder Moses
1) Gal. 3, 19: ^'-ataysl; 5'." ayy£AO)v, £v yv.y. jisaiTO-r. Act. 7, :^H. 53;
Hebr. 2, 2. Das ö'.aTaysig bedeutet Gal. X 19 iiiclit. Etwas als verptlichtend
iestsetzen, ein Gesetz erlassen, sondern ein erlassenes Gesetz amtlich pro-
mulgiren, zur Keimtniss bringen, j, CC. Wilke, clav. N. T. I. pag. 228.;
Reitlimayr in li. 1. — Die Tlieilnahnie der Engel an der Gesetzgebung ist
Deut. 32, 2; ps. 68, 18 angedeutet. Zur Zeit Christi war dieser Glaube
allgemein im Volke verbreitet, wie Stephanus bezeugt. Durch XaXy^O«'?
(Hebr. 2, 2) wird diese mitwirkende Thätigkeit näher als Promulgirung
und OfTenbarung des göttlichen Willens bestimmt; desshalb sagt Gregor
(praefat. Moral, c. 1. M. t. 75. p. 517): Angelus fuit, qui exterius loquendo
serviebat: und Suarez, t. 6. üb. 9. cap. 2. n. 9: Persona ministerialiter lo-
quens et immediate elTiciens verba sermonis fuit angelus: persona autem
iramediate repraesentata, et cujus nomine minister loquebatur. fuit Deus. —
cf. tom. 20. disp. 12. sect. 1. n. 8.
Ursachen der alttest. Sacramente. 91
als Mittler und Yerkünder des Gesetzes genannt werden; denn
daselbst wird ihnen nur eine ministerielle Thcätigkeit an der Ge-
setzgebung zuerkannt; Gott war es, der auf Sinai seinen Willen
als Gesetz offenbarte und Scimmtliche Cultcinrichtungen anordnete;
seinen Willen theilte er den Engeln mit und diese sprachen ihn
an Moses aus, der ihn dem Yolke vermittelte, weil Gott im A. B.
sich nicht unmittelbar den Menschen offenbaren wollte. Die Pro-
mulgation und Vermittlung des Gesetzes an Moses war also Werk
der Engel, während Gott selbst es als verpflichtende Norm erliess.
Daher müssen auch die mosaischen Sacramente unmittelbar von Gott
eingesetzt sein, weil ein Anderer als Gott sie nicht hätte ein-
setzen können; denn dieselben sollten Typen der neutest. Heils-
güter sein, weil sie das messianische Heil abschatten und dadurch
den Glauben an Christus bei den Juden wecken und erhalten
sollten. Aber Typen im A. T. konnte nur Gott allein einsetzen;
dazu war nemlich eine alle Zeit und alle Geheimnisse des freien,
göttlichen Heilsplanes umfassende Erkenntniss nothwendig, wie sie
nur Gott selbst hat. Hätte Moses aus eigener Macht typische
Sacr. einsetzen wollen, dann hätte er auch wissen müssen, wie
Gott die messianische Zukunft gestalten, welche Gnaden und wie
er dieselben den Menschen im 'N. B. zuwenden wollte. Diese Sacr.
sollten Prophetieen der künftigen sacramen taten Gnaden sein,
welche das sichere Eintreffen derselben im Voraus verkündeten;
aber nur Gott allein kann seine Gnade sicher versprechen und
durch Zeichen voraus verkünden, Aveil er allein Urheber der Gnade
ist. — Der hl. Thomas') gibt noch den Grund an: Die alttest.
Sacr. sollten mittels sinnlicher Zeichen die messianischen Gnaden
bezeichnen; aber die Auswahl der Zeichen steht nur jenem zu,
der etwas Geistiges bezeichnen will, weil nur er allein wissen
kann, welche sinnlichen Dinge mit dem von ihm zu bezeichnenden
Geistigen Aehnlichkeit und Proportion haben. Nun kennt nur
Gott allein seine zukünftigen Heilsgüter, und weiss auch nur er
allein, welche sinnlichen Dinge mit ihnen Aehnlichkeit und Pro-
portion haben und welche nicht. Daher muss bei diesen Sacr.
dasselbe YerhäUniss stattfinden, wie bei jenen Stellen der heiligen
Schrift, deren geheimnissvoller Sinn nur durch bestimmte Bilder
1) S. th. IIL qu. 60. art. 5. ad 1.; qu. 64. art. 2. ad. 2. — Suarez,
t. 6. 1. 9. c. 2. n. 3.
92 Viertes Ilauptstück.
und Worte bezeichnet werden kann; wie Gott bei diesen dem
hl. Schriftsteller sowohl die Wahrheit, als auch das Wort und
Bild, womit sie bezeichnet werden soll, mittheilen muss, so ist es
auch mit den alttest. Sacr. als Zeichen der Gnade. ') Die Sacr.
im Allgemeinen dienen zur Heiligung der Menschen; aber die
Heiligung für einen bestimmten Cult kann nicht der Mensch, son-
dern nur Gott bestimmen und vorleihen. Xicmand aber kann das
festsetzen, was der Gewalt eines Anderen untersteht; daher kann
nur Gott bestimmen, durch welche himmlischen Dinge der Mensch
die für den göttlich eingesetzten Cult erforderliche Heiligkeit er-
langen kann.'-)
') S. th. III. qii. 60. art. 5. — Für die Zeit ihrer göttlichen Ein-
setzung gibt Alex, von Hai. (IV. qu. 6. mbr. 2. art. 3. §. 1) folgenden
Grund an: Die Beschneidung wurde eingesetzt, als Abraham (Heb. 11. 9)
noch als Fremdling in Zelten im Lande Kanaan weilte, und gleichsam auf
der Heise nach dem verheissenen Vaterlande begriffen war: die übrigen
Sacr. wurden ebenfalls auf der Reise durch die Wüste eingesetzt (auch
das Pascha, das reisefertig verzehrt werden sollte), weil die Sacr. nur für
den Status viatoriim bestimmt sind; darum wurde keines mehr eingesetzt,
als Israel im Besitze Kanaans war, weil die Menschen nach Besitznahme
des antityp. Kanaan keine Sacr. mehr nöthig haben.
2) Aus der unmittelbaren, göttlichen Einsetzung der alttest. Sacr.
kann kein Vorzug derselben v(»r den neutest. gefolgert werden*, denn sind
letztere auch von Christus seiner menschlichen Natur nach eingesetzt, so
geschah diess doch nur in vollster Unterordnung unter seinen göttlichen
Willen, der die erste und vorzüglichste UrsSPthe ihrer Einsetzung war.
Dagegen sind die alttest. nur durch einen Menschen dem Volke Gottes pro-
mulgirt und vermittelt worden, die netitcst. aber durch den Gottmenschen
selbst-, Moses war nur Diener, der den Willen Gottes verkündete-, bezüglich
der Einsetzung der vSacr. hatte er keine Gewalt-, Christus hingegen hat
wegen seiner gottmenschlichen Würde und Verdienste die potestas excel-
lentiae und desshalb wirkt er auch seiner menschlichen Natur nach bei der
Einsetzung der besseren Sacr. in Unterordnung unter den gottlichen Willen
mit. Wie aber Paulus aus den beiderseitigen Verschiedenheiten zwischen
Moses und Christus (Hebr. 3, 2—6) die Erhabenheit des N. B. über den
A. B. folgern konnte, so muss daraus auch der Vorzug der christlichen
Sacr. vor den alttest. gefolgert werden: die hohe Würde und Macht der
menschlichen Natur Christi vermindert die Vollkommenheit der neutest.
Sacr. ebensowenig, als das Wesen ihrer Gnade dadurch gemindert wird,
dass sie durch äussere Zeichen den Menschen vermittelt wird. — cf. S.
Th. 8. th. III. qu. 04. art. 3. — Suarez, t. 20. disp. 12. sect. 1. — Ueber
die Frage, ob die alttest. Sacr. auch von Menschen hätten eingesetzt werden
können, cf. Suarez, 1. c. sect. 2. — Bonav. IV. S. dist. 5. art. 3. qu. 1.
Ursachen der alttest. Sacramente. 93
2) Der Ausspender der alttest. Sacramente.
Von den neutest. gilt der Satz: tribus perficiuntur: rebus,
verbis et 'persona ministri conferentis S. cum intentione faciendi,
quod facit Ecclesia ; fehlt der rechtmässige Ausspender , so kann
kein Sacr. zu Stande kommen. Auch bei den alttest. hing die
Gültigkeit einiger Massen von der rechtmässigen Ausspendung ab ;
denn sie sollten sichtbare Cultacte und typische Zeichen künftiger
Gnaden sein; aber nicht jede Handlung, die ausser lieh und ma-
teriell einer sacramentalen gleichkommt, ist desshalb auch schon
ein religiöser Cultact oder ein typisches Zeichen der Gnade ; dazu
ist nothwendig, dass sie vom rechtmässigen Spender in der rechten
Weise vollzogen werde.
Für den rechtmässigen Spender wurde aber folgendes erfordert :
1) Er musste ein Mensch sein; denn die Empfänger der Sacr.
waren ebenfalls Menschen, welche durch die Sacr. entweder in
die sichtbare Theokratie aufgenommen oder in dem Vollgenusse
aller ihrer Rechte erhalten werden sollten ; die Synagoge hatte
aber Menschen zu ihren Dienern, und nur diese sollten die Auf-
nahme in sie und die Zuwendung ihrer Rechte an die Menschen
besorgen. ^) Die Spender der alttest. Sacr. sollten ferner Yorbilder
Christi sein, der als Hohepriester durch seine besseren Sacr. der
Spender aller Gnaden ist; Priester aber ist Christus seiner mensch-
lichen Natur nach, und darum ziemte es sich, dass er nur durch
menschliche Spender im A. B. vorgebildet wurde. — 2) Er musste
als freies, vernünftiges Wesen die sacramentale Handlung voll-
ziehen, d. h. mit Absicht, Ueberlegung und Aufmerksam-
keit als Diener Gottes und der Theokratie; denn als solcher
musste er den Auftrag seines Mandanten erkennen und frei voll-
ziehen wollen ; dazu genügte aber ein blosser actus hominis nicht,
es musste ein actus humanus sein; er sollte Cultacte setzen, die
im Gesetze genau vorgeschrieben waren, wie beschneiden, mit
Reinigungswasser besprengen, reinigen, und dazu war Urtheil,
Absicht, Wille, Bewusstsein und Aufmerksamkeit nothwendig.2) —
») S. Th. III. qu. 64. art. 7. et 5. Alex, de Hai. IV. qu. 16. mbr. 4,
Suarez, t. 20. disp. 13. sect. 1.
^) Darum werden diese sacramentalen Handlungen im Gesetze immer
in einer Form ausgedrückt, welche Handlungen anzeigt, die mit Ueberlegung
94 Viertes Ilauptstück.
:\) Er musstc auch die Intention haben, die Culthandhing als
religiöse, von Gott angeordnete, im Sinne der theokrati sehen
Kirche zu vollziehen. Denn a) die äusseren Acte k^innen an
sich Verschiedenes bezeichnen ; die ileinigung z. B. konnte an
sich einen profanen, einen götzendienerischen, oder auch einen
religiösen Zweck haben ; um etwas Bestimmtes zu bezeichnen,
musste sie durch die Intention des Spenders zu diesem Einen
determinirt werden^); so machte also die Intention den an sich
indifferenten Act zu einem sacramentalen Ritus der Synagoge.
jj) Nach dem Zeugnisse vieler Vater und Geschichtschreiber fanden
sich bei vielen heidnischen Völkern zahlreiche religiöse Riten, die
denen der Juden materiell ganz gleich waren.'-) Wäre zur Voll-
ziehung des sacr. Ritus der Synagoge die Intention des Spenders
nicht nothwendig gewesen, dann müsste man annehmen, alle Em-
pfänger jener heidnischen Riten, die den jüdischen gleich waren,
seien der wahren Kirche und der Theokratie des A. B. einverleibt
worden, was absurd wäre. Es konnten wohl heidnische Kinder
und Erwachsene durch die Beschneidung in die jüdische Religion 3)
und Aufmerksamkeit zu vollziehen sind; z. B. Lev. 14, 4: cum invenerit
sacerdos, lepram esse raundatam; v. 7: asperget illiim septies: 12, 7;
13, 6-, 14, 11 f.
*) S. Th. s. th. qu. 64 art. 8: Oportet, quod determinetur ad unum,
i. e. ad sacramentalem effectum per intentionem ministri.
2) So die Beschneidung bei der ägyptischen Priesterkaste, bei den
Aethiopiern, Arabern, Phöniciern etc., wie Epiphan. haer. 30. M. ser. gr.
t. 41. p. 451.470. — Ambros. epist. 72 (al. 77) M. t. 16. p. 1545. — Origen.
Comm. in Rom. 1. 2. M. s. gr. t. 14. p. 911 f.; — Cont. Cels. 1. 5. n. 47.
tom. 11. p. 1154 f. bezeugen. Cf. Winer R. W. I. p. 158. 1. — Keil, Arch.
p. 332. — Ebenso kamen auch die gleichen Waschungen. Opfermahlzeiten
etc. bei den Indern, Griechen, Römern, Aegyptiern, bei einigen afrikani-
schen und amerikanischen Völkern vor. Cf. Baehr, Symb. d. mos. Cult.
IL p. 465. 471.
'') Ueber diese Proselyten der Gerechtigkeit Cf. Winer. R. W. II.
pag. 285. — Wäre diese Intention zur Sacramentsspendung nicht nothwendig
gewesen, dann wäre bei den Juden jedes gewöhnliche Bad und jede pro-
fane Waschung ein Sacr. gewesen; die sacramentalen Handlungen sollten
aber heilige sein und von den profanen, die ihnen gleich waren, sich we-
sentlich unterscheiden. Diess war nur dadurch möglich, dass der Spender
bei denselben die Absicht hatte, das zu thun, was Gott angeordnet, und die
Synagoge mit dem Ritus intendirt hatte.
Ursachen der alttest, Sacramente. 95
aufgenommen werden, aber sie mussten vom Spender in der Ab-
sicht, sie der wahren Religion Gottes durch das von Gott einge-
setzte Sacr. zu weihen, beschnitten werden. Dafür, dass dieselbe
Caeremonie bei den Juden der wahren Religion einverleibte, bei
den Heiden aber nicht, kann kein anderer Unterschied angegeben
werden, als die verschiedene Intention der jüdischen und heid-
nischen Spender, y) Diese Sacr. sollten nach göttlicher Einsetzung
typisch auf Christus hinweisen, und sie durften in der Synagoge
nur mit dieser typischen Bezeichnung gebraucht werden ; daher
musste die Synagoge immer die Tntention haben, sie als Typen
zu vollziehen; diese Intention aber drückte sie durch ihre Minister
aus, die in ihrem Namen und Auftrage handelten. S) Sie waren
heilige Caeremonien und darum forderte es die Ehrfurcht vor
ihnen, dass sie nicht zufällig oder aus Scherz, sondern mit Ernst
und Absicht, im Geiste der Synagoge gespendet wurden; ob aber
eine äussere Handlung als Scherz, Verhöhnung oder als eine hl.
Caeremonie gelten soll, hängt immer nur vom Willen und von der
Intention des Handelnden ab. e) Nicht jede Handlung war Sacr.,
sondern nur jene, welche ministerialiter, d. h. im Namen und Auf-
trage des Einsetzers und der Synagoge vollzogen wurde ; darum
musste der Spender die Intention haben, als Minister der Synagoge
und mit der ihm durch das Gesetz übertragenen Gewalt handeln
zu wollen, also das zu thun, was Gott und die Synagoge durch
ihn gethan wissen wollten, i) — 4) Nicht nothwendig war für den
Spender der Glaube und die Heiligkeit des Lebens; auch
schlechte, ja sogar ungläubige Personen konnten die alttest.
Sacr. vollziehen, wenn sie nur den äusseren Ritus beobachteten
und die rechte Intention hatten. Denn mit diesen beiden war
Alles gesetzt, was zu ihrem Wesen und zu ihrer typischen Be-
deutung nothwendig war und die sacramentale Wirkung musste
erfolgen; desshalb ist auch nirgends im Pentateuch ein Gebot,
dass wegen Sündhaftigkeit der Spender ein Sacr. wiederholt werden
sollte. Oft erzählt die heil. Geschichte, dass Priester und Volk
sehr lasterhaft, ja sogar in die greulichste Abgötterei verfallen
waren, und doch ist nirgends erwähnt, dass die von ihnen gespen-
1) Cf. Suarez, tom. 20. disp. 10. sect. 1. n. 14. AT.- — disp. 13.
sect. 2. 11. 7. f.
96 Viertes Hauptstück.
deten Sacr. als ungültig hätten wiederholt werden müssen. Wie
nach Math. 22, 2. f. in den sündhaften Lehrern die Lehrgew^alt
blieb, so ist wohl aus demselben Grunde anzunehmen, dass auch
in den sündhaften Priestern und Israeliten die Gewalt der Sacra-
mentsspendun«; blieb ; denn diese ist eine gratia gratis data und
kann auch in Sündern und Apostaten bleiben.') Wären die von
einem Sünder gespendeten Sacramente ungültig gewesen, dann
w^äre die Wirkung derselben und die dadurch bedingte theokra-
tische Ordnung sehr unsicher geworden, da man in den Zeiten
des Abfalles in den meisten Fällen an der Gültigkeit der gespen-
deten Sacr. hätte zweifeln müssen. Desshalb sagt Augustin 2),
dass die Beschneidung auch von Heiden und Ungläubigen ertheilt
werden konnte, und diess scheint auch die Schrift anzudeuten,
wenn sie von den Heiden Hemor und Sichem sagt, sie haben sich be-
schnitten, um dem Volke Gottes sich vollständig einzuverleiben. 3) —
5) Zur Spendung der einzelnen Sacr. waren nicht alle Israeliten
in gleicher Weise berechtigt; denn einige konnten nur von den
Priestern gültig gespendet werden. Die Beschneidung konnte von
jedem Israeliten, im Nothfalle auch von Frauen*) vollzogen werden;
gewöhnlich geschah sie durch den Hausvater'»); in späteren Zeiten
0 Joh. 11, 50; 18, 14; cf. August, cont. lit. Pet. 1. 1. c. 3. M. t. 43.
p. 247 f.; 1. 2. c. 5. p. 261. — de bapt. 1. 4. c. 11. t. 43. p. 165-, 1. 3. c. 11.
p. 145; 1. 4. c. 20. p. 172. — Cont. Cresc. 1. 3. c. 8. M. t. 43. p. 500. —
In Joh. tract. 5. t. 35. p. 1417 f. — Cf. Migne Curs. th. compl. t. 20. p.
1393. — S. Th. cont. Gent. 1. 4. c. 77. - Es kann weder von Seite Gottes,
noch von Seite der Empfänger oder Spender ein Grund vorgebracht werden,
wesshalb letztere wegen persönlicher Sünden ihrer ministeriellen Gewalt
hätten beraubt werden sollen. Wie die Wirksamkeit der levitischen Opfer
nicht von dem persönlichen Verhalten der aaronitischen Priester abhängig
war, so auch nicht die Wirksamkeit der Sacr. von der Würdigkeit der
Ausspender.
2) August, epist. 23. (al. 203) M. t. 33. pag. 96 f. — Cont. lit. Petil.
1. 2. c. 72. M. t. 43. p. 309. — Cont. Crescon. 1. 1. c. 31. M. t. 43. p. 465.
3) Gen. 34, 22.; Cf. Judith 14, 6, wo Achior der Heide sich zur
wahren Religion bekehrt und sich beschneidet.
*) Jos. Flav. antiq. 12, 5. 4. cf. Exod. 4, 25; I. Machab. 1, 63;
IL Machab. 6, 10; Buxtorf. S3'nag. jud. pag. 90.
*») Gen. 17, 23; wenn Luc. 1, 59 Zacharias die Beschneidung nicht
selbst vornahm, so war der Grund, weil er stumm war und die Namen-
gebung und Benediction nicht vornehmen konnte.
Ursachen der alttest. Sacramente. 97
durch einen Arzt, bei den jetzigen Juden durch den Mohel, der
eigens mit dieser Function betraut ist; im äussersten Noth falle
durften sie auch Heiden vornehmen, i) Das Osterlamm schlachtete
und bereitete in der Regel der Hausvater 2), wenn auch die Blut-
sprengung von den Priestern geschah. Bei den levitischen Rei-
nigungen war in jenen Fällen 3), in welchen die Reinigung die
Frucht eines Opfers sein sollte, rechtmässiger Spender der Priester ;
geringere Unreinheiten konnte jeder reine Israelite heben, indem
er den Verunreinigten mit dem Reinigungswasser besprengte *) ;
noch geringere, die durch Ansteckung auf Andere übergingen, jeder
Verunreinigte selbst durch ein Bad im frischen Wasser. Bei jenen
Sacr., die zur Heiligung der Cultdiener angeordnet waren, konnten
nur Priester die Spender sein, und zwar levitisch reine.
3) Empfänger der alttest. Sacramente.
Auch vom Empfänger kann oft die Gültigkeit eines Sacr.
abhängen; hat er die nothwendigen Dispositionen nicht an sich,
die nach göttlicher Einsetzung von ihm gefordert werden, kann
^3 Keil, Arch. pag. 333 und Winer R. W. I. pag. 157 stellen es in
Abrede; aber das Zengniss des hl. Augustin, sowie Gen. 34, 22 und der
Umstand, dass auch ungläubige Juden die Beschneidung gültig ertheilen
konnten, machen es sehr wahrscheinlich, dass auch Heiden sie hätten spenden
können; cf. aboda sara ed. Edzardi II. 40 f. Weil aber die Heiden von
den Juden verabscheut wurden, wird man ihnen nicht leicht eine so heilige
Function zugestanden haben; jedenfalls aber konnten die Heiden ihre Kinder
durch die in der rechten Intention gespendete Beschneidung der wahren
Religion Gottes weihen. Cf. Suarez, tom. 20. Comment. in III. qu. 70.
art. 3. n. 7.
*) Schlachten durfte es jeder Israelite, der nicht unrein war, und
auch die Leviten. II. Paralip. 30, 16 f.; 35, 11-, Deut. 16, 6. — Philo opp.
11. 169- de decal. U. 206. — de vita Mos. III. 886 ed. Frcf.; Mischna Pesach
5, 6 ; denn bei der grossen Menge der Osterlämraer hätten die Priester zum
Schlachten nicht hingereicht. — Cf. Schanz, Comment. über Lucas-Evang.
pag. 502.
3) Z. B. Reinigung vom Aussatze Lev. 14, 1—30-, vom Bluttlusse
Lev. 15, 29—31-, vom SaamenÜusse Lev. 15, 13—15-, der Wöchnerin Lev.
12, 2—8. In den zwei ersten Fällen musste der Priester auch die Be-
sprengung mit dem Reinigungswasser vornehmen.
^) Die Unreinheit^ die durch Berührung einer Leiche (Num. 19, 16 f.)
entstand, musste nach Num. 19, 19 auf diese Weise gehoben werden-, of.
Lev. 15, 16 f.
7
98 Viertes Ilauptstück.
ihm kein Sacr. p^ültip; pjeapendet werden. Bei den alttest. war
für den Empfänp^cr folgendes nothwendig:
1) Er musste Mensch sein und diesem sterblichen Leben
angehören — homo viator; denn sie sollten am Menschen voll-
zogen werden und waren nur für die Gläubigen des A. B. be-
stimmt, die durch sie auf die neutcst. Ileilsgüter hingewiesen werden
sollten ; ausserdem hatten sie die Bestimmung, die Empfänger der
sichtbaren Synagoge einzuverleiben und für ihren sichtbaren Cult
tauglich zu machen ; der Synagoge konnten aber nur Menschen
angehören, die in diesem Leben sich heiligen sollten. Waren
nur Menschen des Empfanges dieser Sacr. fähig, dann können
jene Reinigungen, die an leblosen Dingen i) vorgenommen wurden,
keine eigentlichen Sacr. gewesen sein. Dieselben konnten aber
nicht bloss die gebornen Israeliten, sondern auch die meisten
Nichtisraeliten^) empfangen, wenn sie die vom Gesetze vorge-
schriebenen Bedingungen, namentlich die Annahme des wahren
Glaubens erfüllen und in die theokratische Gemeinde aufgenommen
werden wollten. — 2) Bei Erwachsenen war für den gültigen
Empfang freie Willenszustimmung und bewusste Aufmerk-
samkeit nothwendig; denn jedes Sacr. war ein Bekenntniss des
Glaubens; desshalb durfte Niemand zum Empfange gezwungen
werden. Diese Freiheit wird in der hl. Schrift immer hervorge-
hoben, wie z. B, in den Worten: „Wenn Jemand in deine Ge-
meinde aufgenommen werden", oder „sich zum Gesetze Gottes
bekennen will"; oft gingen dem sacramentalen Empfange noch
andere Acte vorher, die vom Empfänger zur Bekräftigung seiner
Intention frei gesetzt werden mussten.^) Wenn Gen. 17, 12 die
^) Reinigung der Häuser: Lev. 14, 51: der Kleider und Ledcrstücke ;
Lev. 13, 54—58: der Cultgeräthe und Gelasse: Exod. 30, 26. f: 39, 43;
Lev. 16, 19 r.
2) Nur die Ammoniter, Moabiter, Eunuchen und Mauiser (Deut. 23,
1 — 8; Neliem. 13, 1) durften niemals in die israelitische Gemeinde aulge-
nomraen werden: die beiden ersteren wegen der vielen Feindseligkeiten,
die sie dem Volke Gottes zugefügt hatten: die beiden letzteren, um .jede
Schmach von der Gemeinde ferne zu halten. Die Edomiter und Aegyptier
dagegen wurden erst in der dritten Generation aufgenommen. Cf. Winer,
R. W. I. p. 380.
8) Exod. 12, 48; Nehem. 10, 28: Esther 8, 17 etc. — Lev. 15, 14:
veniet in conspectu Domini-, 14, 2. 4-, 14, 9: radet capillos: 14, 10: aseumet
Ursachen der alttest. Sacramente. 99
Beschneidung aller gekauften und im Hause geborenen Sclaven,
sowie aller Ausländer anbefohlen wird, und v. 23 Abraham die-
selben auch alle beschnitten hat, so ist damit kein Zwang zum
Empfange dieses Sacr. ausgesprochen. Denn Gen. 17, 12 wurde
nur dem Abraham ein Gebot gegeben, nicht aber auch den Sclaven;
daher waren durch dasselbe nur Abraham und nach seinem Bei-
spiele alle Familienväter verpflichtet, die Beschneidung aller der-
jenigen vorzunehmen, w^elche in ihre religiöse Gemeinschaft auf-
genommen werden wollten; keineswegs aber Avar damit den Sclaven
und Fremden unter den Juden der Zw^ang auferlegt, sich be-
schneiden lassen zu müssen; denn Exod. 12^ 44. 48. ist ganz
bestimmt vorausgesetzt, dass unbeschnittene Sclaven und Fremde
in jüdischen Familien auf gesetzlich erlaubte Weise sicli aufhalten
konnten, und dass sie nur dann zur Beschneidung verpflichtet sein
sollten^ wenn sie am Paschamahle Theil nehmen, also in die volle
religiöse Gemeinschaft eintreten wollten. Der Empfang der Sacr.
war ja ein Glaubensbekenntniss, und Gott wollte Niemand zum
Glauben zwingen i); daher mussten sich nur diejenigen beschneiden
lassen, die der wahren Religion und dem Yolke Gottes angehören
wollten, weil die Beschneidung das unterscheidende Merkmal dieses
Volkes war. — 3) Für den Empfang der einzelnen Sacr. waren
duos agnos immaculatos: 15, 29. Nach Lev. 24, 8. 9. mussten sich die
Priester, um die Schaubrode zu essen, an einen heiligen Ort begeben-, (cf.
Suarez, tom. 20. disp. 14. sect. 2. n. 3. tf.) und nach Exod. 12, 48 musste
dem Empfange des Pascha zuerst die Aufnahme in die Gemeinde vorangehen.
^) Die Nachkommen Abrahams verpflichtete das Gesetz der Beschnei-
dung unter Strafe der Ausrottung aus der Gemeinde Gen. 17, 14, weil die
Beschneidung innigst mit der wahren Religion Abrahams zusammenhing. —
S. Th. IV. S. dist. 1. qu. 1. art. 2. quaest. 1. Die Nichtisraeliten waren weder
durch ihre Abkunft, noch durch irgend einen Vertrag, wie ihn im A. B.
die Beschneidung, im N. B. die Taufe begründet, zur Beobachtung des jü-
dischen Gesetzes verpllichtet ; desshalb ist es auch nicht wahrscheinlich,
dass Gott ihnen das harte Joch des Gesetzes habe auflegen wollen. Daher
musste Abraham nur seine Nachkommen und alle Kinder, die unter seiner
unmittelbaren Gewalt standen, namentlich die Kinder der Nebenfrauen
und solche Sclavenkinder, die keine Eltern mehr hatten, beschneiden-, die
erwachsenen Sclaven und deren Kinder aber nur dann, wenn sie sich
freiwillig in die religiöse Gemeinde Abrahams aufnehmen lassen wollten,
bei letzteren hatte er kein Recht, sie zur Beschneidung zu zwingen, oder
im Weigerungsfalle aus dem Hause fortzujagen.
\t>
100 Viertes Hauptstück.
ausserdem noch besondere Dispositionen noth wendig: a) Für
die Besclineidunp; war das männliche Geschlecht') und bei Er-
wachsenen die Kenntniss der wichtij^sten Lehren des Gesetzes,
sowie der Wille, sich der wahren Religion anzuschliessen, noth-
wendig. Bei dem weiblichen Geschlechte ersetzte der Ursprung
aus dem Volke Gottes oder aus jüdischen Eltern, sowie der Wille,
das Gesetz des Herrn zu beobachten und in der hl. Gemeinde zu
wohnen, das Sacr. der Aufnahme in dieselbe. — j3) Die übrigen
Sacr. setzten zu ihrem Empfange die Beschneidung voraus;
sie konnten von keinem Unbeschnittenen empfangen werden, weil
erst die Beschneidung das Anrecht auf die übrigen Sacr. der jü-
dischen Religion und die Befähigung zu ihrem Empfange verlieh. 2)
Diess ist vom Paschalamme klar ausgesprochen Exod. 12, 44. 48.
Wer unboschnitten war, durfte an diesem Mahle nicht theilnehmen.
Wenn in der Wüste 38 Jahre lang das Paschalamm nicht gegessen
wurde, so geschah es wohl zum Thcil auch aus dem Grunde, weil
ein grosser Theil des Volkes unbeschnitten war; desshalb musste
Josua, um das Pascha feiern zu können, zuerst die Beschneidung
vornehmen. Dasselbe gilt auch vom Essen der hl. Schaubrode;
denn diese konnten nur von levitisch reinen Priestern und am
heiligen Orte, den kein Unbeschnittener betreten durfte, verzehrt
werden^); das erste Erforderniss der levitischen Reinheit war aber
die Beschneidung. Auch die levitischen Reinigungen setzten die
Beschneidung nothwendig voraus ; denn durch dieselben sollte der
levitisch Unreine wieder in die vollen Rechte eines theokratischen
Bürgers eingesetzt werden, die er früher durch die Beschneidung
gewonnen, aber durch seine Unreinheit wieder verloren hatte ; nur
wer beschnitten war, konnte levitisch unrein und untauglich für
den heil. Cult werden. — y) Das Essen dos Paschalamraes, der
») Als Grund (lalür, dass nur Knaben beschnitten wurden, gibt der
lil. Tiiomas an: peccatnm originale a patre traditur, non a matre (s. th.
III. qu. 70. art. 2. ad 4.).
2) S. Th. III. qu. 62. art. 6. sagt: Sicut baptismus est janua sacra-
mcntorum N. L., ita et circuracisio erat janua sacramentorum V. L.: propter
quod et Apostolus (Gal. 5, 3) dicit : Testificor omni hoinini ciicumcidenti
se, quoniam debitor est universae legis faciendae. Cf. I. II. qu. 102. art. 5. —
Suarez, tom. 20. disp. 11. sect. 3. n. 12: circuracisio dici poterat potestas
passiva ad reeipienda sacramenta illiiis legis.
3) Act. 21, 28: Lev. 24, 8. 9: Cf. S. Th. I. II. qu. 102. art. 5. ad. 4.
.e ot Med/ae^
Ursachen der alttest. Sacramente. 101
Schaubrode und der heiligen Opferspeise, sowie auch das Sacr.
der Priesterweihe setzten in dem Empfänger auch noch den Zu-
stand der levitischen Heiligkeit A^oraus; man könnte sie
sacramenta vivorum nennen. Bei den Schaubroden folgt diess
klar aus der Bestimmung, dass sie nur von reinen Priestern ') am
heil. Orte verzehrt werden durften, weil sie hochheilig waren;
ebenso aus der Thatsache, dass der Hohepriester Abimelech sie
dem David im Nothfalle nur unter der Bedingung tiberliess, dass
er levitisch rein sei. 2) Dasselbe gilt auch von den geheiligten
Opferspeisen. 3) Beim Paschalamme ist die levitische Reinheit
Num. 9, 10. f. ausdrücklich zur Pflicht gemacht, wesshalb die
Unreinen die Paschafeier einen Monat später begehen mussten.^)
Auch die Priesterweihe setzte diese Reinheit voraus; denn das
Wesen des alttest. Priesterthums wird Num. 16, 5 dahin bestimmt,
dass die Erwählung durch Gott und die Heiligkeit dessen charak-
teristische Momente seien; daher mussten die Candidaten des
Priesterthums ohne Leibesgebrechen und unbescholten sein , und,
um jede levitische Makel zu entfernen, gingen der AYeihe mehrere
Waschungen und ein Sündopfer voraus. •^)
1) Exod. 80, 19. 20: Lev. 6, 16. 18: 10, 12. ff; 7, 19. 20. 21. -
Lev. 22, 4: homo de semine Aaron , qui fiierit leprosns, aiit patiens fluxüm
seminis, non vescetur de liis, qiiae sanctificata sunt mihi, donec sanctur.
Cf. P. Scholz, die hl. Alterth. I. S. 84.
2) I. Sam. 21, 4. IT. Matth. 12, 3.
3) Lev. 7, G; 22, 2—9; Num. 18, 9 f. Cf. Jos. Flav. bell. jiid. 6, 9. 8.
•*) Unter Hiskia (IL Paralip. 30, 2—15) musste das Pascha wegen
Jevitischer Unreinheit der meisten Priester auf den 14. des zweiten Monats
Jjjar verschoben werden. Dieses zweite Pascha hiess das kleine-, bei diesem
winde das Gesäuerte im Hause geduldet, und war auch das Absingen des
Hallel nicht noth wendig. Cf. Wincr R. W. IL pag. 201.
J^) Exod. 29, 1—37; Lev. 8, 1. ff. Baehr, Symbolik. IL S. 166. —
Kurtz, der alttest. Opfercult. S. IG. f. — P. Scholz, 1. c. I. S. 85.
Fünftes Hauptstück.
Zahl und organischer Zusaiiimenhaug der altte.stamentlicheii
Sacrameiite.
Ucber die Zahl •) der alttest. Sacr. sagt der hl. AugustinS)
ganz allgemein, dass sie grösser sein müsse, als die der Sacr. im
Naturgesetze und im X. B. ; er nimmt jedoch das Wort „Sacra-
ment" im weiteren Sinne, als Symbol oder Typus, und rechnet
alle Opfer und Typen des A. B. zu denselben. Auch viele von
den Scholastikern der ersten Periode, wie Hugo von St. Viktor,
Peter von Poitiers, Wilhelm von Auxerre, Bonaventura etc. nehmen
sie ebenfalls in diesem weiten Umfange, indem sie, von der De-
finition des Sacr. als signum rei sacrae ausgehend, fast in jedem
Typus ein Zeichen der neutest. Sacr. erblickten. Auch Alexander
i) Die Ivet'oriiiatoren des L6. Jahrlinnderts haben eine sehr grosse
Anzahl alttest. Sacr. angenommen; Luther (opp. Jen. III. f. 287;, hom. de
bapt. p. 2.) unterscheidet zwei Klassen: eigentliche Sacr., zu denen er
solche Zeichen rechnet, die Gott in der hl. Schrift mit einer eigenen Ver-
heissung versehen hat, wie den Regenbogen (Gen. 9, Iß), das Vliess des
Gideon fJndic. 6, 37), das Wunder an der Sonnenuhr des Königs Ezechias
flV. Reg. 20, 9-, Isai. 38, 8) und ähnliche: wegen dieser Verheissung konnten
sie den Glauben leicht erregen und bestärken. Dann kennt er auch un-
eigentliche Sacr. (die levitischen Reinigungen, das Pascha und die Opfer),
die mit keiner göttlichen Verheissung verbunden waren und desshalb auch
den Glauben nicht in so hohem Masse erregen konnten. Diese Unterscheidung
war nothwendige Folge der falschen Vorstellungen, welche sich die Refor-
matoren über das Wesen der Sacr. überhaupt gebildet hatten, und desshalb
ebenso haltlos, wie letztere.
'\) Augustin. epist. 82. ad Hieron. M. t. 33. p. 280; epist. 23. (al.
203. ad Maxim.) p. 96: epist. 40. ad Hieron. p. 155. f.; — enarr. in ps.
143. t. 37. p. 1856; — in epist. ad Gal. c. :i. t. 35. p. 2117-, - de grat.
Chr. et pecc. original. 1.2. c. 130. M. t. 44. p. 402: cont. 2. epist. Pelag. 1. 3.
c. 4. t. 44. p. 594; — epist. 138. M. t. 33. p. 527. — tract. adv. Jud. t. 42. p. 58.
Zahl und organischer Zusammenhang der a. S. 103
von Haies ^) unterscheidet nicht zwischen Typus, Opfer und Sacr. ;
denn er rechnet fast alle Typen nebst den Friedensopfern zu den
Sacr. Erst der hl. Thomas hat ihren Begriff auf eine geringere
Zahl beschränkt, indem er zwischen Typen im Allgemeinen und
den sacramentalen im Besonderen unterschied und auch die levi-
tischen Opfer von den Sacr. trennte.
Um die Zahl der wahren und eigentlichen Sacr. des A. B.
zu bestimmen, ist folgendes zu beachten: 1) Nicht alle Typen
ohne Unterschied sind zu denselben zu zählen; denn der Sacra-
mentsbegriff ist weit enger, als der des Typus. Nur jene typischen
Zeichen sind darunter zu begreifen, welche im A. B. den Juden
eine gewisse Heiligung oder Weihe für den hl. Cult in un-
fehlbarer Weise verliehen. 2) — 2) Die alttest. Opfer als solche
dürfen den Sacr. nicht beigezählt werden; denn zwischen
beiden bestehen folgende Unterschiede: a) erstere beziehen sich
auf Gott, um ihm die höchste Verehrung zu erweisen oder seine
Gerechtigkeit zu versöhnen; letztere dagegen auf die Verehrer
Gottes, um sie für den hl. Cult tauglich zu machen; ß) die Opfer
bestehen formell in einer Hingabe an Gott, um seine höchste Majestät
anzuerkennen; die Sacr. in der Empfangnahme einer für den je-
weiligen Cult erforderlichen Reinheit; y) ein und dasselbe Opfer
konnte zu gleicher Zeit von Mehreren, oft vom ganzen Volke
dargebracht werden; jedes Sacr. musste immer von jeder einzelnen
Person für sich allein empfangen werden; 5) durch die Opfer
*3 IV. qu. 6. mbr. 2. art. 3. § 1. et mbr. 3. art. 3. Als Gründe für
diese grosse Anzalil gibt er an: 1) die messianische Wahrheit musste durch
viele T^'^pen vorausverkündet werden; denn je mehr Zeichen, desto klarer
kann der reiche Inhalt des messianischen Heiles praefigurirt, und desto
sicherer das Eintreffen desselben garantirt werden. 2) Nach der Lehre
des hl. Paulus (Heb. 10, 1. ff.) bezeichnete die öftere Wiederholung der
alttest. Opfer ihre Unvollkommenheit. In gleicher Weise sollte <lie Menge
der alttest. Sacr. ihre Unfähigkeit, zu heiligen, ausdrücken. 3) Im N. B.
sollte die Freiheit der Kinder Gottes herrschen; aber Je vollkommener eine
Gesellschaft, desto weniger Gesetze braucht sie. Daher wurden im K. B.
die vielen Caeremonialgesetze in wenige, aber kräftigere umgewandelt.
2) S. Th. s. th. I. II. qu. 102. art. 4. et 5: Uuae adhibebantur Dei
cultoribus ad quamdam consecrationera, per quam seil, deputabantur quo-
dammodo ad cultum Dei; cf. qu. 101. art. 4. — Oswald, 1. c. S. 60 zählt
wenigstens das gesammte levitische Opt'erinstitut mit seinen mannigfachen
einzelnen Opfern zu den Sacr. des A. B.
104 Fünftes Hauptstück.
sollte das Yerhältniss des ganzen Volkes zu Gott geregelt und die
Sünde getilgt, durch die Sacr. der Einzelne in die rechte Be-
ziehung zur äusseren Theokratic gebracht und von den körper-
lichen Unreinheiten befreit werden: s) erstere praefiguriren das
Leiden Christi in sofern, als es die göttliche Gerechtigkeit ver-
söhnt; letztere aber in sofern, als es die Menschen durch die neu-
test. Sacr. heiligt und für den christlichen Cult tauglich macht. —
Daraus folgt, dass weder die Brand- noch die Sühnopfer ' ) zu den
Sacr. gerechnet werden dürfen ; denn erstere bezogen sich nur auf
Gott, und wenn auch letztere von solchen Unreinheiten befreiten,
welche die theokratischen Bürger durch ihre Uebertretungen des
Moralgesetzes incurrirten, so waren es doch keine körperlichen,
und schlössen den damit Behafteten auch nicht von der Theokratie
und vom äusseren Culte aus; da nun die Wirkung der Sacr.
gerade darin bestand, die für die Theokratie und den äusseren
') Man hat die Sühnopter oft zu den Sacr. gezählt, und sich dabei
auf den hl. Lehrer (s. th. I. II. f[U. 102. art. 4. ad 4. et 5.) berufen; er
unterscheidet iiemlich zwei Arten von Hindernissen, welche vom hl. Culte
abhalten, die Sünden (Mord, Götzendienst etc. i, die vom geistigen Culte,
und die körpc rlichen Irregulär itä ten, die vom äusseren ausschlössen;
erstere sollten durch die Sühnopfer gehoben werden, die theils für das
ganze Volk, theils für jeden Einzelnen dargebracht wurden; letztere durch
die im Gesetze vorgeschriebenen Reinigungsmittel. Allein, wenn es auch
richtig ist. dass jede L^ebertretung des Moralgesetzes eine Art Unrein-
heit für den theokratischen Bürger involvirle, so ist doch diese Unreinheit
von der körperlichen «lurch die Sacr. zu hebenden, zu unterscheiden;
denn erstere entstand aus Sünden und war desshalb mehr eine moralische
Makel, in Folge deren sich der Israelite des theokratisclien Bundes un-
würdig machte; letztere inhärirte nur dem Fleische; die Arten der ersteren
sind im Gesetze nicht ausdrücklich aulgezählt, schlössen auch nicht vom
äusseren Culte aus, sondern wurden, wenn der Verbrecher derselben über-
führt werden konnte, mit dem Tode bestraft, wenn aber nicht, so fielen
sie der Strafgerechtigkeit Gottes anhekn und konnten durch die Sühnopfer
und das Opfer des Versöhnungstages (^Lev. 16, 19. 30. 33j gesühnt werden,
we.>^shalb das Gesetz für sie auch keine besonderen Reinigungsmittel vor-
schreibt; die Arten der letzteren dagegen sind im Gesetze genau aufgezählt
(Lev. cc. li — 15; Num. 19.J, als vom äusseren Culte ausschliessend be-
zeichnet, und mussten durch besondere gesetzliche Reinigungsmittel gehoben
werden. Da die alttest. Sacr. nur für den äusseren, lleischlichen Cult be-
fähigen sollten, bei den Sühnopfern aber von einer Rehabilitation für den
letzteren keine Rede sein konnte, indem sie keine tleisciiliclie Irregularität
tilgten, so können sie auch den eigentlichen Sacr. nicht beigezählt werden.
Zahl und organischer Zusammenhang der a. S. 105
Cult erforderliche Reinheit zu verleihen oder zu vermehren, die
Sühnopfer aber eine solche Wirkung nicht hatten, so können sie
auch den Sacr. nicht beigezählt werden. Damit soll jedoch nicht
geleugnet werden, dass einige Sacr. (Priesterweihe und die Rei-
nigungen vom Aussatze und anderen Unreinheiten) mit Opfern in
Verbindung gebracht wurden 2), um die sacramentale Weihe durch
die Opfersühne zu steigern und den innigen Zusammenhang der
neutest. Sacr. mit dem Opfer Christi typisch vorauszukünden. —
3) Mehrere sacramentalen Riten des A. B. waren, wie im jS^. B.
die hl. Eucharistie, Opfer und Sacr. zugleich, jedoch nicht nach
derselben Beziehung; denn als Opfer bezogen sie sich auf die
Versöhnung Gottes, als Sacr. aber auf die Pleiligung der Menschen,
die durch dieselben in das rechte Verhältniss zum äusseren Culte
und zur theokratischen Gemeinde versetzt werden sollten. Diese
verschiedene Beziehung desselben Ritus musste sich aber im Ri-
tuale aussprechen. Die Idee des Opfers ist die Hingabe an Gott,
und diess wurde im Rituale durch die Schlachtung und Blut-
sprengung, oder auch durch das Erheben auf den Altar und das
Verbrennen auf demselben ausgedrückt. Das Sacr. besteht im
Gereinigtwerden, oder in einer Empfangnahme der Heiligung, und
diess bezeichnete das Ritual durch Handlungen, welche die Rei-
nigung und Heiligung des ievitisch Unreinen symbolisirten, wie
die Besprengung des Opfernden mit dem Opferblute, die Salbung
mit Oel, oder das Verzehren der hl. Opferspeise an hl. Stätte.
Daraus folgt, dass nur jene Opfer zugleich als Sacr. betrachtet
werden dürfen, deren Ritual nicht bloss die Idee des Opfers zum
Ausdrucke brachte, sondern auch auf Hinwegnahme der im Gesetze
ausdrücklich genannten fleischlichen Unreinheit oder auf Verleihung
einer grösseren Heiligkeit hindeutete. Diess war der Fall: a) bei
dem Friedensopfer der Priesterweihe (Exod. 29, 20 f ; 40, 13;
Lev. 8, 23), mit dessen Blute bestimmte Körperthcile der Ordi-
nanden bestrichen werden sollten; |3) bei dem Opfer der rothen
Kuh (Num. 19, 9 f.), aus deren Asche ein Reinigungswasser be-
reitet wurde, womit die durch Ijcichen Verunreinigten besprengt
werden sollten; y) bei den Opfern der Aussätzigen und Wöch-
1) S. Th. I. IL qu. 101. art. 4. ad 2: qiiamvis etiam quibiisdam con-
secrationibus quaedam sacrificia adjungerentur.
106 Fünftes Ilauptstück.
nerinnen, bei denen die aus physischen Zuständen kommende Un-
reinheit nicht mehr durch einfaclie Besprengung mit dem heiKgen
Sprengwasser gehoben werden konnte, sondern ein Opfer noth-
wendig machte'); o) bei dem Opfer des Paschalammes und der
Schaubrode, deren Opfermaterial zur sacramentalen Kommunion
verwendet werden sollte. 2) -4) Die Beschneidung wurde zwar
schon vor dem mosaischen Gesetze zu einer Zeit eingeführt, 3) als
das Naturgesetz allein in Geltung war; aber dessenungeachtet
ist sie zum mosaischen Gesetze und zu den alitesta-
0 Be'i der Reinigung vom Aussatze musste der Geheilte siebenmal
mit dem lil. Sprengvvasser besprengt werden, das aus Wasser und dem
Blute eines geopferten Vogels bereitet wurde, während bei der Wöchnerin
als Zweck des Opfers ausdrücklich ihre Reinigung angegeben wird. Bei
dem Sund- und Schuldopfer heisst es immer: „Der Priester soll ihn ver-
söhnen, und die Sünde wird von ihm hinweggenommen''-, beim Opfer der
Wöchnerin dagegen heisst es: ,,Der Priester soll sie versöhnen, damit sie
rein werde von ihrer Unreinheit". Cf. S. Th. s. th. I. II. qu. 102. art. 5.
ad 4. et 5. Ganz geringe levitische Verunreinigungen, namentlich jene, die
durch Berührniig unreiner Personen oder Sachen entstanden waren, konnten
durch einfache Waschungen mit reinem Wasser gehoben werden; bei schwe-
reren, wie bei Bcrüliningen von Leichen, musste das Reinigungswasser
durch die Asche der rothen Kuh laugartig verstärkt werden; bei den
schwersten Unreinheiten, die aus physischen Zuständen, wie Aussatz, Saamen-
lluss u. s. w. entstanden, musste die Reinigung durch Opfer vollzogen
werden, deren Blut auf den Unreinen gesprengt, oder vom Priester zum
speziellen Zwecke der Reinigung geopfert wurde. Lev. 12, 7. 8; H, 2 f.;
15, 15. 30.
^) Aus demselben Grunde müssen hieher auch alle jene Opfer ge-
rechnet werden, mit denen eine sacramentale Opfermahlzeit entweder i'iir
die Priester allein, oder auch für die levitisch reinen Laien verbunden war.
rCf. Keil, Arch. S. 259.)
^') Joh. 7, 22-, cf. zu dieser Stelle die Comment. von Corluy, S. 178;
und Ilauueberg, S. 409. 616. — Wiuer ist (H. W. I. S. 158) nach Ewalds
Vorgange (Geschichte d. Volkes Isr.»!!. S. 264) der Ansicht, dass sie erst
Josue bei Gründung des israelitischen Staates allgemein eingeführt habe.
Dagegen sprechen die Thatsachen, dass nach Jos. 5, 5 Alle männlichen
Geschlechtes, die aus Aegypten auszogen, beschnitten waren, sowie dass
alle Nachkommen Abrahams durch Ismael und Esau (arabische Stämme
und Edomiter) sie von ihren Stammvätern her lange Zeit beibehielten, so
dass später Muhammed sie allen Moslemen zur Pflicht machen konnte. Moses
fand sie bei den Juden bereits als eine festbegründete Institution vor und
bestimmte nur Lev. 12, H, dass sif am 8. Tage ertheilt werden sollte, cf.
Keil Arch. S. 337.
Zahl und organischer Zusammenhang der a. S. 107
mentlichen Sacramenten zu rechnen, wie fast alle Väter
lehren. Denn zum Naturgesetze kann sie desshalb nicht ge-
hören, weil es demselben nicht entsprechend, noch weniger durch
dasselbe geboten ist, dass der Mensch die Integrität seines
Leibes verletze, oder einen Theil davon abschneide. Das Natur-
gesetz verpflichtete alle Menschen und dauert selbst im N. B.
noch fort ; aber die Beschneidung verpflichtete nur ein einziges
Volk und musste mit dem alten Gesetze bei Beginn des N. B.
aufhören. Darum rechnet sie auch der heilige Paulus i) zu den
jüdischen Sacr. und weist an ihr die Ohnmacht des Gesetzes, aus
sich übernatürliche Rechtfertigung zu ertheilen, nach. Moses fand
sie unter seinem Volke seit Abrahams Zeiten vor und gab ihr nur
eine nähere Erklärung (Lev. 12, 3) und eine solche Stellung im
hl. Culte, dass sie das Fundament und das charakteristische Zeichen
des jüdischen Glaubens und der Verpflichtung zur Beobachtung
des ganzen Gesetzes wurde ; und mit Recht ; denn der Bund,
den Gott mit dem Volke auf Sinai schloss, war dem Wesen nach
derselbe, den er einst mit Abraham geschlossen hatte; bei Abraham
sollte das Bundeszeichen die Beschneidung sein, und desshalb
musste bei Erneuerung des Bundes 2) behufs der Constituirung des
1) Rom. cc. 2. et 8; Gal. 5, 1. f. — cf. Medina, I. IL qu. 98 art. 6:
Circumcisio secundum rei veritatem non pertinet ad legem, et multo ante
tempore data t'iiit et instituta, quam lex. Paulus tarnen in epist. ad Rom.
et Gal. pro eodem habet circumcisionem et legem, et sie de ea agit, ac si
esset pars legis-, erat enim veluti praeambulum et introductio ad legem*,
quapropter demonstrato et probato, quod ex lege non erat justitia, satis
probatum est, quod ex circumcisione justitia non erat, et vice versa. —
Alex. Hai. IV. qu. 1. mbr. 4. §. 1: et qu. 2. mbr. 1.
2) Kurtz, der alttest. Oplercult. S. 4. — Die Gründe, warum die
Besclmeiduiig lange Zeit vor dem Gesetze eingeführt wurde, sind: IJ Das
ganze Caeremonialgesetz konnte nur einem Volke gegeben werden, das
zu einer religiös-politischen Einheit bereits verbunden warj darum musste
sich Israel zuerst als gläubiges \'olk einigen und entwickeln; dazu war
ein äusseres, sacramentales Zeichen nothwendig, und als solches gab ihm
Gott das Sacr. der Beschneiduiig. S. Th. s. th. III. qu. 70. art. 2. ad 2:
I. II. qu. 102. art. 5. ad 1-, qu. 103. art. 1. ad 3. — 2) Die Beschneidung
sollte die Nachkommen Abrahams allmählig auf das Gesetz vorbereiten;
da sie die Grundlage desselben bildete, so musste jeder, der es annehmen
wollte, sich dieser schmerzlichen Operation unterziehen •, wäre sie zugleich
mit dem Gesetze eingeführt worden, so hätten Viele wegen dieser schmerz-
lichen Operation dessen Annahme verweigert fExod. 4, 25. f.); daher sollte
108 Fünftes Hauptetück.
Volksthums die Bundesinitiation für jeden einzelnen Israeliten die-
selbe sein, durch welche Abraham als Einzelner in den Bund ein-
getreten war. Als sichtbares Bundeszeichen machte die Be-
schneidung der Rechte dieses Bundes theilhaftig, und war das
erste und wichtigste Sacr. der mosaischen Religion, die nothwendige
Yoraussetzung und Bedingung für den Empfang der übrigen.
Aus diesen Principien ergibt sich, dass nur folgende Caere-
monien des A. B. unter die alttest Sacr. zu zählen sind: 1) Die
Beschneidung (Gen. 17, 10 f.); — 2) die Einweihung zum
Priesterthume (Exod. 29, 1 f.: 40, 12-15; Lev. 8, 1-36); —
3) das Paschamahl (Exod. 29, 1—51) — und 4) die Schau-
brode (Lev. 24, 5 — 9), denen die Opfermahlzeiten ^) für Priester
und Volk beizuzählen sind; — 5) die verschiedenen Reinigungen
der levitisch T^nreinen, die theils durch Opfer, theils durch Be-
sprengung mit dem hl. Reinigungswasser, theils auch mit gewöhn-
lichem Wasser vorgenommen wurden (Lev. cc. 11 — 15; Num.
19^ 14 f.); — 6) die besonderen Waschungen, die für Priester
vor jeder heil. Handlung vorgeschrieben waren'^) (Exod. 30, 19;
11. Pciralip. 4, 6). Denn nur bei diesen finden sich alle in den
vorhergehenden Hauptstücken aufgezählten Merkmale der alttest.
Sacr., und nur diesen ist im Wortlaute des Gesetzes die untrüg-
das Volk schon lanjje Zeit vor dem Gesetze an diesen schmerzlichen Ritus
gewöhnt werden, damit es später dasselbe um so bereitwilliger annehmen
würde. — Auch im N. B. ^^ nrde das erste und wichtigste Sacr., die Taufe,
schon vor Promnlgirung des neutest. Gesetzes eingesetzt und gespendet,
damit durch dieselbe die erste Cliristengemeinde gesammelt würde, über
die am lYnigsttage der hl. Geist herabkara. Cf. Alex. Hai. IV. qu. 2. mbr.
1.: qu. 7. mbr. 2. art. 2.
*) Die Opfermalilzeiten. die nur von levitisch Reinen verzehrt werden
durften, enthalten dieselbe Idee, wie das Essen des Püschalammes und der
Schaubrode: der hl. Thomas 1. c. art.* 5. führt sie nicht ausdrücklich unter
den altte.st. Sacr. auf, aber er deutet sie mit den Worten im: usus eorum,
quae pertinent ad cultum divinum. Dieselben Gründe, die für die Sacra-
raentalit.nt des Paschamahles und der Schaubrode sprechen, lassen sich auch
für sie anführen, wessiialb sie diesen Kommunionen beizuzählen sind.
2) August, de ver. relig. c. 17. M. t. .S4. pag. 1,36. — de doct. christ.
1. H. c. 9. t. .34. p. 71. — cont. Faust. 1. 19. c. 13. t. 42. p. 355. — Cf. S.
Th. .«^. th. I. II. qu. 102. art. 5.: III. qu. 60. art. 2. ad 2. — Greg, de Val.
(t. 4. disp. H. qu. 1. p. 1.) zählt ebenso viele auf: cf. Alan. l. de Sacr.
c. 9: Wirc. 1. c. p, 7.
1
Zahl und organischer Zusammenhang der a. S. 109
liehe Verheissung ertheilt, dass jeder, welcher den vorgeschriebenen
Ritus gebrauchte, ganz sicher von der ihm anhaftenden fleischlichen
Makel gereinigt, oder in der theokratischen Gemeinschaft mit dem
Bundesgotte befestigt werden sollte.')
Da alle Werke Gottes in einem inneren, organischen Zu-
sammenhange stehen, so kann dieser auch bei den alttest. Sacr.,
die Gott selbst in seiner Weisheit angeordnet hat, nicht fehlen.
Um diesen zu zeigen, geht der hl. Thomas 2) von der Wahrheit
0 Alex. V. Hai. (IV. qu. 2. mbr. 2. art. 1—4-, qu. 6. mbr. 2. art. 2),
Hugo von St. Vict. (1. 1. de sacr. p. 8. c. 12. 13. M. t. 176. p. 314} u. A.
haben auch noch die Ehe und Busse zu den alttest. Sacr. rechnen wollen.
Allein die Busse gehört der übernatürlichen Ordnung an und hatte im
A. B. nicht den Zweck, levitische Heiligung zu vermitteln- vielmehr war
sie der Zweck des ganzen alttest. Cultus; denn alle Culteinrichtungen sollten
sie symbolisiren und in den Herzen der Menschen anregen. Auch die Ehe
konnte im A. B. kein Sacr. sein, weil sie weder ein im Gesetze vorge-
schriebenes rituelles Zeichen, noch die Bestimmung hatte, den Empfängern
irgend eine theokratische Heiligung zu verleihen; sie hatte bei den Juden
dieselbe Bestimmung, wie bei den Heiden, nemlich in officium naturae zu
sein-, daher werden im Pentateuche alle Ehegesetze nicht im Caeremonial-,
sondern im Judicialgesetze behandelt ; cf. Suarez, t. 6. 1. 9. c. 4. n. 26. — •
Wenn Augustin, der selbst alle Opfer mit zu den Sacr. zählt, sagt (cont.
Faust. 1. 18. c. 13. M. t. 42. p. 355),. dass die neutest. Sacr. an Zahl weniger
seien, so steht damit die vom hl. Thom. angegebene Zahl nicht im Wider-
spruche-, denn die Reinigungen und Kommunionen der Priester und Laien
enthielten mehrere Unterarten.
2) S. th. I. II. qu. 102. art. 5: Cultus autem Dei generali quidem
modo pertinebat ad totum populum, sed speciali modo pertinebat ad sacer-
dotes et Levitas, qui erant ministri cultus divini. Et ideo in istis sacra-
mentis veteris legis quaedam pertinebant communiter ad totum populum,
quaedam autem specialiter ad ministros. Et circa utrosque tria erant ne-
cessaria. Quorum primum est institutio in statu colendi Deum; et haec
institutio, quantum ad omnes fiebat per ci rcumcisi one m . . .; quantum
ad sacerdotes, per sacerdotum consecrationem. Secundo requirebatur usus
eorum, quae pertinent ad divinum cultum : et sie quantum ad populum
erat usus paschalis convivii, ad quem nullus incircumcisus admittebatur-,
et quantum ad sacerdotes oblatio victimarum, et esus panum propositionis
et aliorum, quae erant sacerdotum usibus deputata. Tertio requirebatur
remotio eorum, per quae aliqui impediebantur a cultu divino, seil, immun-
ditiarum-, et sie quantum ad populum erant institutac quaedam puriü-
cationes a quibusdam exterioribus immunditiis, et etiam expiationes a pec-
catis: quantum vero ad sacerdotes et Levitas erat instituta ablutio manuum
et pedum, et rasio pilorum.
110 Fünftes Ilauptstück.
aus, dasB im A. B. alle liturgischen Einrichtungen ebenso, wie
die Prophctieen, nicht bloss für die messianische Zukunft, sondern
auch für die alttest. Zeit Bedeutung hatten. Der nächste Zweck
der alttest. Sacr. für Israel war, dass sie den Verehrern des einen
wahren Oottes eine gewisse Weihe und Heiligkeit verliehen,
damit sie als priesterliches Volk den hl. Cult in hl. Weise voll-
ziehen konnten. Dieser Cult sollte aber sowohl vom ganzen Volke,
als auch von einem besonderen Priesterstamme verrichtet werden.
Denn wie im N. B. jeder Gläubige (I. Pet. 2, 5.) im Allgemeinen
opfern, d. h. Opfer der Abtödtung darbringen und sich durch die
guten Werke beständig heiligen soll, so mussten auch im A. B.
bestimmte Culthandlungen von allen Israeliten ohne Unterschied
verrichtet werden. Denn ganz Israel sollte Jehova geheiligt, ein
priesterliches Volk, ein Ileilsvermittler für alle Völker') sein.
Wie aber im X. B. neben dem allgemeinen Priesterthume auch
noch ein besonderes bestehen sollte , um die erlösende Thätigkeit
Christi und sein wahres Opfer fortzusetzen und die Einzelnen zum
neutest. Culte zu befähigen: so sollte auch im A. B. noch ein
besonderes Priesterthum (Priester und Leviten) bestehen, das den
gesetzlichen Cult in besonderer Weise versehen und besondere
Opfer an hl. Stätte darbringen musste. Da Volk und Priester
durch die Sacr. geheiliget und für den göttlichen Dienst tauglich
gemacht werden sollten, so musste sich der eine Theil der Sacr.
auf die Heiligung der ganzen Gemeinde, der andere auf
die besondere Heiligung der Priester und Leviten be-
ziehen. Jede Heiligung vollzieht sich aber^) in drei Momenten :
die Heiligkeit muss dem Menschen verliehen (incipit), in ihm er-
halten und gestärkt werden (augetur), und ist sie durch gesetz-
widriges Handeln oder irreguläre Zustände verloren worden, wieder
hergestellt werden (amissa reparatur), damit er auch fernerhin
Gott wieder in hl. Weise dienen kann.^j Demnach haben wir
>) Jsai. 43, 20. 1'.; Exod. 19, 5. 6: Deut. 7, 6: Ps. 134, 4: Malach.
3, 17; Gen. 12, 3; 28, 14.
2) Conc. Trid. sess. 7. prooera.
3) Eine Vollendung der Heiligkeit konnte es im Gesetze nicht geben,
weil sie im A. B. nur eine äussere, levitische war, die mit dem irdischen
Leben aufliörte: daher gab es im A. B. kein Sacr,, das wie die letzte Oelung
des N. B. auf das jenseitige Leben vorbereitete.
Zahl und organischer Zusammenhang der a. S. 111
eine zweifache Gruppe von Sacr. zu unterscheiden: 1) Sacr. für
das ganze Yolk und für jeden Einzelnen in demselben; 2) Sacr.
für die besonderen Cultdiener.
1) Der organische Zusammenhang der ersten Gruppe
ist dieser: a) die alttest. Heiligkeit, die nur eine äussere, theo-
kratische war, wurde dem ganzen Yolke und jedem Einzelnen
aus dem männlichen Geschlechte durch die Beschneidung ver-
liehen; denn diese war Zeichen des Glaubens Abrahams an den
einen Gott und Siegel des Bundes, den or mit ihm geschlossen;
durch ihren Empfang gliederte sich Jeder seinem Glauben und
dem mit ihm geschlossenen Bunde Gottes an, wurde Mitglied
des Volkes Gottes, durch welches alle Völker gesegnet werden
sollten, und so stand er Gott in besonderer Weise nahe und hatte
Antheil an allen Rechten und äusseren Gnaden, die Gott diesem
Volke (Rom. 9, 4) verliehen hatte. — ß) Erhalten und ver-
mehrt wurde diese Heiligkeit durch den Gebrauch jener Heiligungs-
mittel, die Gott seinen getreuen und reinen Bokennern aus den
Früchten der Opfer bereitete. Dahin gehörte vor Allem das Essen
des Paschalammes, durch welches das Volk den Bund mit
Gott erneuerte, befestigte und sich aufs Neue als hl. Priestervolk
beihätigte. Weil aber das Paschalamm nur ein Mal im Jahre
genossen werden durfte, so sollte der theokratische Bürger für die
übrigen Tage des Jahres einen Ersatz dafür in den Opfermahl-
zeiten der Friedensopfer haben , die er zu jeder Zeit darbringen
konnte. Bei diesen Mahlzeiten, die das Volk nach vorausgegangenem
Opfer von Gott aus den geheiligten Opferspeisen erhielt, erschien
der Israelite als Tischgenosse Gottes, der in das rechte Verhält-
niss zu Gott und zur äusseren Schöpfung wieder eingesetzt worden
war; er sollte sich der Nähe und Gnade seines Königs bewusst
werden und dabei die Liebe zu ihm erneuern und vermehren. —
Y) Diese Heiligkeit, die den Israeliten zum hl Dienste Gottes be-
fähigte, konnte aber auch durch gewisse, im Gesetze genau ver-
zeichnete Handlungen oder verunreinigende Zustände (peccata
levitica) wieder verloren werden ; dieser Verlust machte ihn für
den hl, Dienst irregulär und schloss ihn von allen Culthandlungen,
ja sogar von der Cultstätte und oft auch von der hl. Gemeinde
aus. Aber nicht für immer sollte er davon ausgeschlossen bleiben ;
er musste ein Mittel haben, um sich wieder von seiner Irregu-
112 Fünftes llauptstück
laritiit zu bofreion, und dizu dienten ihm die verBchiedenen Rei-
nigungen.^) \on den geringen Unreinheiten konnte er sich durch
einlache Waschungen mit Wasser, von den schwereren durch Be-
sprengungen mit dem hl. Sprengwasser leinigen, während die aus
pliysisclien Zuständen entstandenen körperlichen Irregularitäten durch
Opfer und Jleinigungen zugleich gehoben werden mussten.
2) Die andere Gruppe, welche sich auf die Heiligung des
Cultpersonals bezog, hat folgende organische Pragmatik: a) die
Priester und Leviten solhen in noch höherem Grade Gott nahe-
stehen und geheiligt sein, weil sie das Mittleramt zwischen ihm
und dem Volke zu versehen hatten; ausserdem sollten ihnen be-
stimmte Rechte und Befugnisse für den göttlichen Cult, namentlich
die Gewalt, dass sie allein dem Herrn Opfer darbringen und an
hl. Stätte dienen durften, übertragen werden Diese ihre Weihe
und Belehnung mit den entsprechenden Vollmachten geschah
durch das Sacr. der Priesterweihe, durch w^elche sie von dem
gewöhnlichen Volke ausgesondert, dem Herrn besonders geheiligt,
für den heiligen Dienst bestimmt und durch die Caeremonie des
„Händefüllens" mit der Opfergewalt belehnt wurden. — 3) Er-
halten und vermehrt wurde diese priesterliche Heiligkeit durch
den Gebrauch jener Heiligungsmittel, die für die Priester im
Gesetze vorgeschrieben w^aren. Dahin gehörte vor Allem das Essen
der hl. Schaubrode, die nur von reinen Priestern am hl. Orte
verzehrt werden durften ; dann das Essen der Opfertheile, die
von den Sühn- und Friedensopfern den Priestern als Kommunion
zufielen. Die Idee dieser Mahlzeiten war, dass die Priester als
besondere Freunde Gottes an seinem Tische Theil haben , an
welchem ihnen das hochheilige Brod, auf das Gott mit Wohlge-
fallen herniederblickt, und die geheiligte Opferspeise zur Xahrung
•) Von den moralischen Stinden, welche für den inneren Galt
ein Hinderniss waren, musste er sich nach dem hl. Lehrer durch die Opfer
reinigen; zwar konnten die levitischen Opfer die Sünde nicht tilgen, wohl
aber den Glauben an die künftige Erlösung erwecken, nnd durch diesen
Glanben konnte der Israelite Verzeihung der Sünden erlangen, während
das Opfer selbst eine theokratische Sühne bewirkte und die Verletzung
des theokratischen Verhältnisses wieder gut machte. Von den körper-
lichen Verunreinigungen (peccata levitica), die vom äusseren Culte aus-
schlössen, reinigten die sacramentalen Lustrationen. — S. th. 1. IL qu. 102.
art. 5. ad 4. et 5.
Zahl und organischer Zusammenhang der a. S. 113
vorgesetzt wird; der Genuss dieser „geheiligten Gotteskost" konnte
nur wieder heiligend und stärkend auf die Empfänger zurückwirken
und musste das Freundschaftsverhältniss zwischen dem theokra-
tischen Könige und seinen Dienern befestigen und steigern. ^) —
Y) Die Priester waren aber auch selbst mit Schwachheiten be-
haftete Menschen; sie konnten die erforderliche Reinheit auch
wieder verlieren, entweder durch Unreinheiten der Seele oder des
Leibes. Die ersteren, die durch die moralische Sünde eintraten,
mussten durch Opfer gehoben werden, welche der Hohepriester
und die einfachen Priester darbringen mussten 2); die letzteren,
welche sie durch die fleischlichen Unreinheiten incurrirten, konnten
entweder dieselben sein, welche auch die Laien irregulär machten,
und diese mussten auch bei den Priestern durch dieselben Rei-
nigungen wie bei den Laien gehoben werden ; oder es waren ganz
geringe Makeln, die nur den Priestern eigen waren, und die sie
sich durch den profanen Verkehr zuzogen; diese wurden durch
Waschen der Hände und Füsse im hl. Waschbecken des Tempels
getilgt, dessen Wasser reinigende und heiligende Kraft hatte. 3)
'J Der hl. Thomas rechnet hieher auch noch die Ausübung priester-
licher Funktionen — oblatio victimarum. — Cf. Thalhofer, die unblutigen
Opfer des mos. Cult. S. 259. ff.; das Opfer des A. u. N. B. S. 72.
2) Solche Opfer waren das tägliche Brandopfer des Hohenpriesters,
das Opfer der Priester Lev. 4, 3.; dann das Stieropfer, das der Hohepriester
am Versöhnungstage für sich und sein ganzes Haus darbringen musste.
Lev. 16, 6.
3) Exod. 40, 7. 11. 29. 30; 30, 19; II. Paralip. 4, 6. cf. Jos. Flav.
bell. jud. 5, 5. 6. — Tamid. 1, 2. 4. — 2, 1 . — M. Chelim. 1, 9. —Alex.
Hai. IV. qu. 6. mbr. 2. art. 3. §. 1 ; mbr. 3. art. 3. — Der heil. Thomas
erwähnt auch noch das Scheeren der Haare — rasio pilorum , das in der
heil. Schrift nur bei der Weilie der Leviten erwähnt ist Num. 8, 6.
Sechstes Ilauptstück.
Die Nothweiuligkeit der alttestaiiientlichen Sacraineute.
Bei den Sacr. ist eine zweifache Nothwendigkeit zu unter-
scheiden; die eine bezieht sicli auf ihre Einsetzung, die andere auf
ihren Gebrauch von Seite der Menschen nach vollzogener Ein-
setzung; bei der ersteren entsteht die Frage: war es überhaupt noth-
wendig oder nützlich, dass Gott Sacr. für die Menschen im A. B.
einsetzte? — Nothwendigkeit (Congruenz) ihrer Einsetzung;
bei der zweiten: war es nach ihrer Einsetzung für die Menschen
noth wendig und Pflicht, dieselben zu gebrauchen? - Nothwen-
digkeit ihres Empfanges.
a) Nothwendigkeit (Congruenz) ihrer Einsetzung.
Der Sinn der Frage nach der Nothwendigkeit ') dieser Sacr.
kann nur der nein: welche Congruenzgründe können Gott bewogen
haben, unter den vielen ihm zu Gebote stehenden Mitteln gerade
diese Sacr. zur Vorbereitung auf die Erlösung auszuwählen und
bei dem israelitischen Volke einzuführen? Die Gründe für ihre
') Von Seiten Gottes kann diese Frage nicht den Sinn haben, dass
Gott diese Sacr. zur Vorbereitnng der Menschen auf Christus habe ein-
setzen müssen, gleich als ob nur durch sie allein eine Erzieiiung auf
Christus möglich gewesen wäre (absolute Nothwendigkeit); denn Gott
konnte das messianische Heil auch auf andere Weise, als «lurch die sacra-
mentalefl Typen vorausverkimden, und es wären ihm auch noch viele andere
Mittel für diese Vorbereitung zu Gebote gestanden. Es kann hier nur die
relative Nothwendigkeit der Convenienz in Frage kommen, die Willkühr
und Zufall ausseid iesst und zeigt, dass ihre Einsetzung der göttlichen Weis-
heit vollkommen angemessen sei. cf. August.de trin. 1. 1.-5. c. 10. M. t. 42.
p. 1024. — Greg, de Val. t. 4. disp. 3. qu. 2. p. 1. Der hl. Thomas be-
handelt diese Convenienz: s. th. III. qu. Ol. art. 1. 2. 3. - I. II. qu. 98.
art. 6. — IV. S. dist. 1. qu. 2. art. 2. qu. 1. — S. cont. Gent. 1. lU. cc. 19.
llOi 1. IV. cc. 55. 56.
Nothwendigkeit der alttest. Sacramente. 115
Einsetzung können theils der gefallenen Natur des Menschen i),
theils den Absichten, die Gott mit dem israelitischen Volke
hattO; theils der Stellung der Natur zur Heils Ordnung ent-
nommen werden.
1) Die gefallene Menschennatur hatte durch die Sünde
vornehmlich eine dreifache Wunde erhalten: die Unwissenheit,
den Stolz und die ungeordnete Concupiscenz; die Sacr.
sollten das Heilmittel dagegen sein. — a) Wegen der ersten Wunde
konnte dem Menschen das Uebernatürliche nicht mehr ohne sicht-
bare Hülle vorgelegt werden, weil seine geistige Kraft zu sehr
auf das Sinnliche hingerichtet war; aus demselben Grunde konnte
er auch das Uebernatürliche ohne sinnfällige Stützen und Anhalts-
punkte nicht lange Zeit rein und unentstellt in seiner Erkenntniss
bewahren. Die Geschichte des Alterthums bestätigt es ; nach dem
Tode der ersten Patriarchen wurden die Glaubens Wahrheiten und
Sittengesetze nur ganz kurze Zeit rein fortgepflanzt; bald trat in
Folge der Leidenschaften eine Verdunklung und Entstellung der-
selben und eine grosse religiöse Unwissenheit ein. Um dieser
Schwachheit und Unwissenheit abzuhelfen, fasste Gott das Sitten-
gesetz im Decaloge in bestimmte Worte und drückte auch die
Glaubenswahrheiten in den Cultzeichen symbolisch aus, damit die
Juden dieselben unentstellt und dauernd sich einprägen konnten;
so waren auch die Sacr. sinnliche Stützen für das religiöse Er-
kennen, durch welche die menschliche Unwissenheit geheilt und
das Volk im Glauben unterrichtet werden sollte. — ß) Auf zwei
^) Der hl. Tliomas zeigt 1. c. auch ihre Congruenz für die mensch-
licho Natur im Allgemeinen betrachtet, für die sie ganz passende
Erziehungsmittel waren. Denn a) durch sie konnten die Menschen selir
leicht zur Erkenntniss des Uebersinnlichen geführt werden, da sie sinn-
fällige Zeichen übernatürlicher Dinge waren, und so nicht bloss der mensch-
lichen Erkenntnissweise entsprachen, die vom Sinnlichen zum Uebersinn-
lichen aufsteigt, sondern auch die übernatürlichen Wahrheiten mittels der
Aehnlichkeit, die sie mit ihnen hatten, dem menschlichen Geiste anschau-
licher und fassbarer darstellten, ßj Durch sie wurde das menschliche
Handeln geweiht und vor dem Missbrauche der Creatur zur Sünde oder
zum falschen, abergläubischen und abgöttischen Culte (Daemonencnlt) be-
wahrt; denn in ihnen hatte der Mensch hl. Objecte, durch welche er Gott
ehren und sich heiligen konnte; so wurde sein Handeln dem göttlichen
Culte zugewendet, darin geübt und von der Sünde und dem falschen Culte
abgezogen.
8^^
110 Sechstes Ilauptstück.
Dinge war die vorchristliche Menschheit stolz i), auf ihr Wissen
und ihre Macht; die Vernunft strebte eine göttliche Erkenntniss an,
der Wille schrankenlose, irdische Macht, und in beiden suchte man
seine Seligkeit; die Folge war Götzendienst und die drückendste
Tyrannei der Sünde. Um diesen Stolz zu erniedrigen, gab Gott
das Gesetz mit seinen Sacr. Der stolze Mensch musste sich nun-
mehr der niederen Welt, der er sich in der Sünde so schmachvoll
überantwortet hatte, unterordnen, um die geistige Herrschaft über
sie wieder zu gewinnen. Durch die sinnlichen Zeichen der Sacr.
musste er sich im Glauben unterrichten und seiner religiösen Irr-
thümer überführen lassen; durch die sacramentalen Reinigungen
lernte er seinen elenden, sündhaften Zustand (Rom. 7, 7), und
weil er nicht alle Uebertretungen des Gesetzes vermeiden konnte,
zugleich auch seine Schwachheit und Ohnmacht kennen (Rom.
8, 3). In den Kommunionen wies ihn Gott auf eine äussere
Hilfe und höhere Versöhnung durch Christus hin, die unter der
Bedingung in Aussicht stand, dass er sich gläubig unter die
sacramentalen Zeichen erniedrigte. — y) Auch für die ungeord-
nete Concupiscenz sollten diese Sacramente Heilmittel sein Im
Naturgesetze waren nur wenige ; als aber die Concupiscenz in
die greulichsten Laster der Sinnlichkeit, wie in Sodoraa und Go-
morrha, und in den schamlosesten Götzendienst 2) ausartete, da
hat Gott bei den Israeliten mehrere Sacramente als Heilmittel
gegen dieselbe eingesetzt; denn sie sollten nicht bloss die Be-
zähmung und Ueberwachung der Concupiscenz symbolisiren, son-
dern in irgend Etwas auch zu ihrer Verminderung und Schwäch-
ung beitragen. 3) Wurde das menschliche Begehren durch die Ab-
0 S. Th. s. th. III. qu. 61. art. 1. et 3.; I. II. qu. 98. art. 6. - III.
qu. 70. art. 2. ad 2. — IV. S. dist. 1. qu. 1. art. 2. qu. 4.-, — Alex. Hai. IV.
qu. 1. mbr. 2. art. 1. .3.; qu. 2. mbr.*4. et 5. Katlischtli. 1. c. p. 26.
'^J Gen. 19, 5 ff. — Num. 25, 3 tV. : Exod. 23, 23. 32- 32, 5; Deut.
4, 3: 7, 1; Jos. 22, 17.
3) S. Th. III. qu. 70. art. 3. ad 1: Circumcisio erat in reinediuni
peccati originalis ....-, et ordiuabatur ad dimiiiutiouem carnalis coucupis-
centiae. quae praecipue in membris illis viget. — CT. Suarez, tom. 20. Com-
ment. in III. qu. 70. art. 3. — Ale.v. Hai. I\'. qu. 2. nibr. 5. art. 3. — Bei
Gelegenheit der Besrhueidung wurde in den Kindern die Erbsünde nach-
gelassen, und dadurch die Heiligkeit der Concupiscenz gebrochen; bei den
Erwachsenen die Concupiscenz durch die schmerzliche Beschneidungs-
Nothwendigkeit der alttest Sacraraentc, 117
kehr von dem Einen höchsten Gute in ungeordneter Lust auf das
viele Irdisclie gerichtet und so geschwächt, da?s das IJeber-
sinnlic'he wenig Eindruck mehr auf den Willen machte : so sollte
es durch den sacranientalen Gebrauch der Creatur von dem Vielen
wieder zu dem Einen Gute zurückgeführt und gestärkt werden,
sich von der Herrschaft des Sinnlichen zu befreien und zum Ueber-
natürlichen zu erheben. War früher das Handeln ganz auf das
Sinnliche gerichtet, so sollte es durch die Sacr. im rechten, zu
Gott hinführenden Gebrauche der Geschöpfe geübt werden; denn
die Sacr. enthielten in ihrer symbolisch-typischen Bedeutung auch
Geistiges'); darum konnten sie für den Menschen Heilmittel werden
und ihn aus der Abhängigkeit von der Natur erlösen.
2) Ein weiterer Grund ihrer Einsetzung ergibt sich aus dem
Berufe, den Gott dem israelitischen Volke zuerkannte. Israel
war von Gott auserlesen als das Volk, aus welchem der Messias
dem Fleische nach hervorgehen sollte. Desshalb musste es
ganz besonders Gott geweiht sein, den wahren Glauben an
den Einen Gott treu bewahren und die messianischen Ver-
he issungen immer klarer entfalten. Dieser dreifache Zweck
wurde durch die alttest. Sacr. erreicht. — a) Aus freier Liebe hat
Gott dieses Volk von allen anderen sich zu seinem besonderen
Eigenthume auserwählt; es sollte ein priesterliches Volk sein, mit
der Aufgabe, die Erkenntniss des wahren Gottes und die messia-
nischen Segnungen allen anderen Völkern zu vermitteln ; aber der
Priester rauss eine höhere Heiligkeit haben, als diejenigen, deren
Mittler er ist. Aus ihm sollte nach den göttlichen Verheissungen
Operation wenigstens für einige Zeit g-eschwäclit", die Reinigungsgesetze um-
gaben gerade jene Acte, welche mit der Conen piscenz am meisten zusammen-
hingen, mit einer hl. Hut und legten dem Israeliten weise Mässigung im
Gebrauche jener Kräfte auf, die ihr am meisten dienstbar geworden sind;
durch die sacramentalen Opferma)dzeiten f Pascha, Schanbrode) wurde die
sinnliche Natur selbst geheiliget, in den göttlichen Cnlt hineingezogen und
für die Concu[)iscenz unschädlich gemacht:^ denn so wurde die verführerische
Kraft, welche das Siimliche auf die Concupiscenz ausübte, gebrochen und
der geheiligte Gennss der Natur wieder ein Mittel, den Menschen zum
Frieden mit Gott, mit sich selbst und mit der Natur zurückzuführen.
1) S. th. III. qu. 61. art. 1. ad 1. — Cf. Kurtz, der alttest. Opfer-
cultus, S. 2 und 3. — Alex. Hai. III. qu. 28. art. 3; IV. qu. 1. mbr. 2.
art. 3. —
118 Sechstcä Mauptstück.
der Messias hervorgehen; aher die Ehrfurcht vor Christus erfor-
derte es, dass es in ganz besonderer Weise licMÜg sei und sich
durcli heiligen Dienst auf sein Erscheinen und auf sein Reich
vorbereite. Darum niusste dieses Volk einen besonderen Cult
liaben, um Gott in rechter Weise dienen und sich selbst heiligen
zu können, und in diesem Culte besondere Ileiligungsmittel, durch
wblclie es sich die für die Gottesverehrung erforderliche Weihe
verschaffen und sich dem Fleische nach heiligen konnte. P]ine
übernatürliche Heiligung konnte durch diese Sacr. im A. B. noch
nicht gegeben werden, theils weil eine solche zum unvollkommenen
Zustande der Menschheit vor Christus nicht passte, theils weil im
A. B. das Volk als Gesammtheit zu Gott in ein besonderes
lleiligkeitsverhältniss gesetzt werden sollte; wohl aber eine äussere,
fleischliche Reinheit, und durch diese konnte sich Israel auch
äusserlich von allen übrigen Völkern als das auserwcählte Volk
unterscheiden, fleischlich heiligen, damit später aus ihm das
reinste und heiligste Fleisch des Gottnienschen genommen ') werden
konnte, durch Beobachtung der Rcinigungsvorschriften an strengen
Gehorsam gewöhnen und auf die Gnaden der messianischen Zeit
vorbereiten. Darum gab ihm Gott Sacr., die levitische Heiligung
bewirkten und Unterscheidungszeichen zwischen den Gläubigen
und Heiden waren 2), damit es sich fleischlich heiligen und auf
Christus vorbereiten konnte. — ß) Israel sollte als priesterliches
Volk auch den wahren Glauben an den Einen Gott rein bewahren
und anderen Völkern verkünden. Darum hat ihm Gott auf Sinai
») S. Th. I. IL (ju. 98. art. 4. et 5. Cf. Bartliolom. de Medimi, I.
II. (ju. 98. art. 4: Dens dedit legem illi popnlo propter promissioiieni eoriim
patribiis factam . iit ex eis Christus nasceretnr- decebat enim, ut ille po-
puliis ex hoc quadani speciali saiictificatione polieret, secuiid. Lev. 19, 2. —
Alex. Hai. III. qu. 28. rabr. 1. art. 4.
2) Desshalb wurde dem Abraham die Beschneidun^ als Unterschei-
dungszeichen vor den übrigen Völkern gerade zu der Zeit gegeben, als sich
die wahren Verehrer Gottes von der ungläubigen Masse absonderten; als
in Aegypten Gefahr war, dass sich die Nachkommen Abrahams mit den
heidnischen Aegypliern vermischen würden, da wurde ihnen als Unterschei-
dungszeichen das Paschalamm gegeben; und als das Volk Israel im Be-
grilTe war, das Land Kanaan in Besitz zu nehmen und sich mit den g<)tzen-
dienerischen Kanaanitern zu vermischen, da erhielt es die übrigen alttesf.
Sacr. als Unterscheidungszeichen. — S. Bonavent. IV. S. dist. 1. p. 2. qu. L
ad 3. 4. et 5.
Notbwendigkeit der alttest. Sacramente. 119
die Grundwahrheiten des Monotheismus feierlich in das Gedächt-
niss gerufen, und es, so lange es noch zum Götzendienste geneigt
war, von den heidnischen Völkern strenge abgesondert, später aber
seine Gcscliicke so gelenkt, dass es mit sämmtlichen Culturvölkern
der alten Welt in Berührung kam, damit unter ihnen die Kenntniss
des wahren Gottes verbreitet würde. Weil aus ihm der Messias
hervorgehen sollte, musste es die wahre Kirche Gottes im A. B.
bilden und im Besitze der wahren Religion verbleiben. Dazu
waren aber Sacr. nothwendig ; denn eine religiöse Vereinigung ist
bedingt durch die Einheit der religiösen Anschauungen und durch
den Gebrauch derselben sacramentalen Zeichen'); eine sichtbare
Kirche ist ohne sichtbare Sacr. nicht möglich ; desshalb konnten
auch die Juden nur durch sacramentale Erkennungszeichen zur
religiösen Einheit verbunden werden. Um die Glaubens Wahr-
heiten in der Synagoge rein zu bewahren, mussten sie in be-
stimmten, unabtänderlichen Formeln fixirt werden, damit sie der Ent-
stellung und abgöttischen Verzerrung entzogen blieben, sodann
in leicht fasslicher, anschaulicher Form dem Volke vorgehalten
werden, damit es dieselben sich leicht einprägen konnte. Auch
diess geschah am Besten (ausser den Opfern) durch die Sacr.
Denn da sie die religiösen Wahrheiten in Bildern und Symbolen
enthielten, so waren sie für den Anschauungsunterricht des
jüdischen Volkes ganz geeignet, weil ihm die geheimniss volle
Wahrheit durch das Bild fasslicher vor Augen gestellt wurde.
Sie dienten auch dazu, die abgöttischen Entstellungen und Ver-
zerrungen der religiösen Wahrheiten zu verhindern, weil diese in
ihnen einen fixen, unveränderlichen Ausdruck erhielten. Ohne
sinnfällige Cultformen und Sacr. wäre der Glaube nicht lange bei
diesem Volke erhalten worden; denn vermöge seiner Neigung'-)
') August, cont. Faust. 1. 19. c. 11. M. t. 42. piig. 355: In imlhuii
nomen religionis scu verum, seu riilsum, coaduniiri liomines possuut, nisi
aliquo signaculorum scu sacramentoruiri visibilium consortio coUigentnr. —
Desshalb hatten auch die lieiduischen Religionen ihre Sacr., und wie Ter-
tullian (de praescript. c. 4. M. t. 2. p. 16.) bemerkt, sollen auch im Reiche
Satans auf Erden eigene sacramentale Unterscheidungszeichen eingei'ührt
sein: cf. Apoc. 13, 16, wo das Zeichen des apocalyptischen Thieres erwähnt
ist, das die Anbeter desselben an der rechten H;ind oder an der Stirne tragen.
■-) Israel war von Natur aus i'iir den sinnlichen Cult, wie er sich
bei den benachbarten heidnischen Völkern mit allen Sinnesreizen aus-
120 Sechstes Ilauptstück.
für den sinnlichen Cult hätte es bald die heidnischen Naturculte
der benac]ibartcn Völker nachgeahmt und allmählig auch die darin
syniboliyii ten polytheistischen Ideen in sich autgononimen ; aber
dadurch wäre der wahre Glaube polytheistisch entstellt worden.
Um dem vorzubeugen, gab ihm Gott Opfer und Sacr., die äusser-
lich den heidnischen etwas ähnlich, aber nach der inneren Be-
deutung wesentlich davon verschieden waren, da in den heid-
nischen die kosmischen Ideen der Naturreligionen, in den jüdischen
aber die monotheistisch-ethischen der wahren Religion sich aus-
sprachen ; er schrieb ihm recht viele sacramentale Reinigungen
und Acte vor, um ihm keine Zeit zu lassen, viel an den heid-
nischen Cult zu denken, oder sich mit ihm zu befassen ; er befahl,
die sacramentalen Handlungen oft zu wiederholen, um die darin
symbolisirte Wahrheit recht oft dem Geiste der Israeliten vorzu-
führen und einzuprägen. — y) Israel sollte auch Träger der
messianischen Yerheissungen sein und die neutest. Heilsgüter
immer bestimmter praefiguriren ; denn aus ihm sollte der Messias
hervorgehen ; darum musste der Glaube an ihn daselbst jeder
Zeit vorhanden sein und um so klarer sich gestalten, je näher
die Zeit seiner Ankunft heranrückte. Diess war nothwendig, theils
damit er bei seiner Ankunft um so leichter von den Seinigen
erkannt und aufgenommen würde, theils damit die Juden im A. B.
durch diesen Glauben sich die übernatürliche Rechtfertigung ver-
schaffen konnten. Das mosaische Gesetz aber war das letzte
Stadium der Vorbereitung auf Christas. Darum musste in dem-
selben die messianische Zukunft viel klarer vorausverkündet werden,
als unter dem Naturgesetze, wenn auch nicht so klar, wie im
N. B., in welchem Christus selbst erschien und den Heilsplan
Gottes sichtbar verwirklichte ; vielmehr in einer Weise, welche
dem fleischlichen Sinne der Juden und dem schattenhaften Charakter
des A. B, entsprach. Das geschah vorzüglich auch durch die Sacr. ;
gebildet liatte, sehr eingenommen; oftmals unterlag es seinem verluhrerischen
Zauber und nahm nicht bloss die heidnischen Götterbilder (Exod. 31, 1. IT. ;
I. (III.) Heg. 12, 28. f.), sondern auch die heidnischen Opfer und lleinig-
uijgcn an, wie der Kälber<Uenst und Baalcult beweisen (Num. 25, 2; Deut.
18, 13; Jos. 24, 23; Judic. 2, 11. f.; 3. 19; G, 10; 8, 33; Isai. G6, 17; Am.
5, 25. f.). Cf. S. Th. s. th. I. II. qu. 101. art. 2. ad 1.; art. 2. i qu. 102.
art. 3. 5.
Nothwendigkeit der alttest. Sacramente. 121
denn als typische Zeichen waren sie eine sichere Bürgschaft dafür,
dass das messianische Heil in der Zukunft gewiss erscheinen
werde, und gaben zugleich mittels ihrer Aehnlichkeit ein dunkles
Abbild der zukünftigen Heilsordnung. Da sie von Gott eingesetzte,
unveränderliche Cultzeichen waren, so war ihre typische Bezeich-
nung jeder subjectiven Entstellung entrückt; denn so lange das
sacramentale Zeichen unverändert blieb, stellte es auch den Is-
raeliten den messianischen Glauben so, wie ihn Gott mit dem
Zeichen verbunden, vor Augen. Auf diese Weise war der Glaube
an Christus an unveränderliche Zeichen fixirt und konnte leicht
irrthumslos und unentstellt in der Synagoge durch die Jahrhunderte
hindurch rein erhalten werden. So wurde es den Juden möglich,
den Glauben an Christus ohne Beimischung von Irrthümern jeder
Zeit in der von Gott gewollten Weise zu bekennen und durch
ihn sich übernatürlich zu heiligen. ^)
3) Auch von Seiten der Creatur können Congruenzgründe her-
genommen werden; a) Gott wollte durch diese Verwendung der
Is^aturelemente dem Menschen die rechte Werthschätzung der Materie
nahelegen und zeigen, dass dieselbe, obschon sie den Menschen
beständig zum Bösen reizt, doch nicht von Natur aus böse und
Sitz der Sünde sei, wie das Heidenthum glaubte; dass sie aber
auch nicht göttliche Substanz sei, da sie nicht aus eigener Kraft,
sondern nur durch göttliche Einsetzung das Uebersinnliche be-
zeichnen und das Zukünftige vorauskünden konnte; ß) dadurch
sollte klar werden, dass die ganze Creatur von Gott des Menschen
wegen geschaffen sei und seinem Heile dienen müsse; y) dass
1) August, coiit. Faust. 1. 19. c. 13. tom. 42. p. 355. cf. S. Th. III.
(|u. 61. art. 3. ad 2: Oportebat etiam, quod per incrementa tempornm
luagis explicaretur cognitio lidei, quia, ut Gregorias dicit (hom. 16. \n
Ezoch.) per incrementa temporura crevit divinae cognitionis augmentum.
Et ideo necesse fuit, quod in Y. L. quaedam sacramenta (idei, quam ha-
bebant de Christo venturo, determinarentur. — qu. 60. art. 3-, Expos, in
Rom. 3. lect. 3. — Alex. Hai. IV. qu. 2. mbr. 4. art. 6. §. 4; qu. 7. mbr. 7.
art. 5. Das war auch der Grund, warum diese tj^'pischen Zeichen gerade
'/AI der Zeit bei den Juden eingesetzt wurden, als der grösste Theil der
Menschen in Abgötterei verfiel und die messianischen Hoffnungen in my-
thologische Sagen verzerrte. Um Israel vor der gleichen Gefahr zu
bewahren, gab ihm Gott in den typischen Zeichen der Sacr. ein Mittel,
seinen messianischen Glauben jederzeit rein zu bekennen.
122 Sechstes Tfaiiptstück.
auch die leblose Natur sich vorbereiten solle auf die Erlösung
durch Christus, durch den sie ebenfalls von dorn Fluche mit erlöst
würde, in den sie gleichsam wider Willen hineingezogen worden ist;
o) durch dieselben w^ollte Gott die Menschen über den rechten
Gebrauch der Creatur unterrichten ; wenn sie dieselbe zu seiner
Ehre verwenden, ihm weihen und in hl. Opfergesinnung geniessen,
dann wird sie für die Menschen ein Heilmittel, durch welches sie
sich aus ihrer Knechtschaft und aus dem drückenden Banne der
Sünde herausreissen und zur übernatürlichen Gnade erheben können;
e) endlich wollte er vorausverkünden, dass Satan, der durch die
Natur den Sieg über die Menschen errungen, im N. B. auch
wieder durch die Natur besiegt werden sollte. ') — So waren diese
Sacr. für die Israeliton mächtige Stützen des Glaubens, welche
ihnen viele Wahrheiten in anschaulichen Bildern vor Augen führten.
Wenn sie auch nicht die Gnade selbst enthielten, so machten sie
doch den Weg zur Rechtfertigung viel leichter, als er bei den
Heiden war, welche solche Sacr. nicht hatten.
b) Noth wendigkeit ihres Empfanges.
Die Noth wendigkeit dieser Sacr. kann auch auf Seite der
Menschen in dem Sinne in Frage kommen, ob sie, ihre göttliche
Einsetzung vorausgesetzt, für die Menschen zum Heile nothwendig
waren? Es ist von selbst klar, dass bei ihnen (wenn man etwa
die Beschneidung als Heilmittel gegen die Erbsünde für die Knäblein
») Iren. adv. haer. 1. 4. c. 17. (al. 32.) M. ser. gr. t. 7. p. 1020. —
Ambros. epist. 34. M. t. 16. p. 1076. - S. Th. s. cont. Gt-nt. 1. 4. c. 56-
l. 3. c. 19. — Greg, de Val. t. 4. disp. 3. qii. 2. p. 1. — Bei den alttest.
Sacr. trat die Natur durcli den typisclien Hinweis aal' Christus in dessen
Dienste, um sich so auf die hohe Stellung vorzubereiten, welche sie bei
den neutest. Sacr. als Trägerin und Vermittlerin übernatürliclier Kräfte
einnehmen sollte. — Auch von Seiten Gottes köimen Congruenzgründe an-
gegeben werden: Gott wollte a) seine We i she it und Macht zeigen, indem
er die niedrigen Elemente zu Trägern seiner messianisrhen Verheissnngen
und zu Stützen des rechtfertigenden Glaubens für die Menschen machte:
13) seine Gerech tigkeit, indem erden menschlichen Stolz, der die Creatur
missbraucht halte, so demüthigte, dass er die niedrigsten Dinge gebrauchen
musste, um zur Erkenntniss seines Sündenelendes und der höheren Gnade
zu gelangen-, y) <l'>e mystische Verbindung des Göttlichen und Mensch-
lichen im Werke der Erl()sung und Heiligung der Menschen dunkel voraus-
verkünden •, darum verband er bei den alttest. Sacr. mit dem sichtbaren
Ritus die unsichtbare symbolische und typische Bedeutung.
Nothwendigkeit der alttest. Sacramente. 123
ausnimmt) von einer necessitas medii ihres Empfanges nicht die
Rede sein kann. >) Darum kann es sich hier nur um eine neces-
sitas praecepti handeln, insofern als ihr Empfang durch den Willen
Gottes den Menschen geboten wurde. Diese verpflichtende Noth-
wendigkeit erstreckt sich jedoch nicht gleichmässig auf alle Men-
schen, sondern muss nach dem Willen ihres Urhebers in folgender
Weise bestimmt werden*): 1) nicht nothwendig war ihr Gebrauch
für die Heiden, die sich nicht in die israelitische Theokratie
aufnehmen lassen wollten ; denn ihnen wurde das mosaische Gesetz
nicht promulgirt, darum verpflichtete sie dasselbe auch nicht, und
so konnten sie auch an den Empfang seiner Sacr. nicht gebunden
sein ; sie waren ja zum Eintritte in das Volk Gottes nicht ver-
pflichtet; denn wenn auch bei diesem Volke, dem die messianischen
Verheissungen und der göttliche Cult gegeben waren, der Weg
des Heiles leichter und sicherer war als bei den Fleiden, und aus
diesem Grunde den letzteren im Gesetze die Erlaubniss eingeräumt
war, sich in die hl. Gemeinde Gottes aufnehmen zu lassen (Pros-
clyten), so war es den Heiden, die ausserhalb der Synagoge ver-
blieben, doch nicht unmöglich, ohne diese Sacr. das ewige Heil
zu erlangen.2) — 2) Nur die Nachkommen Abrahams, die das
auserwählte Volk ausmachten, waren, so lange sie in der theo-
kratischen Gemeinde verblieben, zum Empfange dieser Sacr. (de
praecepto) verpflichtet. Denn nur diesem Volke allein hatte Gott
') Diese Art der Notliwendigkeit bezieht sich neralich nur auf den
G halben und die übernatürliche Gnade, ohne welche das ewige Heil über-
haupt nicht erlangt werden kann, und nur jener sacramentale Empfang
würde mit dieser Notliwendigkeit verpflichten, ohne welchen weder die
Gnade, noch der Glaube erlangt werden könnte; aber die alttest. Sacr.
verliehen weder die heiligmachende Gnade, noch auch war die Erweckurig
des Glaubens so innig an ihren Empfang gebunden, dass er ohne denselben
gar nicht hätte erweckt werden können: denn wenn die frülieren Patriarchen
und frommen Heiden ohne den Gebrauch solcher Sacr. diesen Glauben
haben und durch ihn gerechtfertigt werden konnten , so rauss man das
Gleiche auch bei den Israeliten zugeben.
-) Die Heiden hatten das Naturgesetz in das Gewissen geschrieben-,
ausserdem konnten sie durch die geistige Betrachtung des GeschatTenen zur
Erkenntniss der göttlichen Macht und Unendlichkeit vordringen-, durch das
Heilmittel gegen die Erbsünde konnten sie ihre Kinder, und durch den
lebendigen Glauben an den künftigen Erlöser, den ihnen die Tradition ver-
kündet hatte, sich selbst heiligen.
124 Sechstes Hauptstück.
dfis Gesetz mit seinen Culteinrichtungon promulf^irt und zwar dess-
halb, ^^('il daasclbo durch das Gosotz sich besonders für den Er-
löser lieiligen sollte; was aber zur besondc^ren Ueili^ung einzelner
Weniger angeordnet ist, verptiiohtet auch nur diese allein. Wer
also zum auserwählten Volke des Messias gehören wollte, musste
sich auch durch den Gebrauch der legalen Sacr. heiligen. ' ) —
3) Nicht alle Sacr. waren für die einzelnen Individuen dieses
Volkes gleich nothwendig; denn a) die ßeschneidung war es
nur für die männlichen Israeliten, und zwar für die Erwachsenen
necessitate praecepti, für die acht Tage alten Knäblein necessitate
medii , weil für diese die Beschneidung die nothwendige Be-
dingung war, an die Gott die Tilgung der Erbsünde gebunden
hatte. Für das männliche Geschlecht war sie so nothwendig,
dass jeder, der sie nicht empfing, aus dem Volke Gottes „aus-
gerottet werden 2), d. h. kein Glied des Volkes Gottes mehr sein
1) S. Th. s. th. I. II. qu. 98. art. 4. 5. — III. qu. 70. art. 2. wird
als Grund dafür, daos die Beschneidung und die übrigen Sacr. nur den
Juden gegeben wurden, angeführt, dass Cliristus aus einem besonderen,
gläubigen Volke geboren werden wollte, und darum musste es sich durch
besondere äussere Zeichen von allen übrigen Völkern unterscheiden. Die
neutest. Sacr. bezeichnen und enthalten die Gnade, die für alle Menschen
bestimmt ist; daher erstreckt sich ihre Verpflichtung auch auf alle Men-
schen; die alttest. dagegen enthielten keine Gnade, sondern praefigurirten
das Heil, das für alle Völker aus dem jüdischen Volke erstehen sollte;
daher verpflichteten sie nur jenes Volk, aus <iem Christus hervorging. Cf.
I. II. qu. 102. art. 5; qu. 103. art. 1; IV. S. dist. 1. qu. 2. art. qu. 1. —
Daraus ergibt sich auch: So lange Ismael und Esau in der Familie der
beiden Patriarchen Abraham und Isaak verblieben, waren sie für sich und
ihre Nachkommen zum Gebrauche der Beschneidung verpflichtet; nachdem
sie sich aber von derselben für beständig getrennt hatten, hörte diese Ver-
pflichtung für sie und ihre Nachkommen auf, obschon sie die Beachneidung
als heilige Cäremonie ihrer Väter beibehaltt-n konnten. Die Söhne Jacobs
trennten sich nicht mehr von der väterlichen Familie, sondern bildeten
zusammen die Anlange des Volkes Gottes; daher blieben sie auch immer
zur Beschneidung verpflichtet.
2) Gen. 17, 14. Die hebr. Phrase: ^r^, ^^IHH n^t^V^ mP"1Dj
bedeutet entweder die Excommunication vom Volke Gottes, oder, wie
Delitzsch in h. 1. annimmt, die Verhängung der Todesstrafe; nach den
Stellen Exod. 12, 15. 10; 30, 33. .'{8; 31, 14: Lev. 7. 20. 21; 17, 4. 0:
18, 29. etc. ist erstere Erklärung nicht unwahrscheinlich. — Die Erklärung
dieser Stelle bei August, cf. Suarez, t. 20. disp. 5. sect. 1. n. 13.
Nothwendigkeit der alttest. Sacramente. 125
und auch an den übrigen Sacr., Wohlthaten und Verheissungen ,
welche dieses Volk von Gott empfangen hatte, keinen Antheil
mehr haben solUe; das weibliche Geschlecht war behufs der Auf-
nahme in die heilige Gemeinde an die Beschneidung nicht ge-
bunden; es gehörte schon vermöge seines Ursprunges und seiner
Abstammung von israelitischen Eltern zum auserwählten Volke.')
Mit der Beschneidung erhielt der Israelite alle Rechte eines theo-
kratischen Bürgers und verpflichtete sich zugleich im Gewissen,
das ganze mosaische Gesetz mit allen Sacr. (Gal. 5, 3.) zu beob-
achten. — ß) Der alljährliche Empfang des Paschamahles war
ebenfalls unter Strafe der „Ausrottung" für jeden Israeliten Pflicht,
so zwar, dass solche Israeliten, welche wegen levitischer Unrein-
heit oder aus anderen Ursachen dasselbe am 14. Nisan zu essen
verhindert waren, am 14. Tage des folgenden Monats Jjjar ihr
Ostern nachhalten mussten. — y) Jene Sacr., welche zur Weihung,
Reinigung und Heihgung der Priester und Leviten eingesetzt waren,
verpflichteten auch nur diese allein. — §) Die levitischen Wasch-
ungen und Reinigungen waren nur in den vom Gesetze genau
vorgeschriebenen Fällen der Verunreinigung nothwendig. — Der
Gebrauch der alttest. Sacr. in diesen vom Gesetze bestimmten
Fällen war auch im Gewissen verbindend ; denn nach Gottes
Willen sollte durch dieselben der wahre Glaube äusserlich bekannt
werden ; die absichtliche Unterlassung ihres Empfanges wäre
eine Geringschätzung und Verachtung des von Gott angeordneten
Heilsorganismus, sowie eine directe Auflehnung gegen seinen Willen
gewesen. War es dem Einzelnen aus irgend einem Grunde physisch
oder moralisch unmöglich, das vorgeschriebene Sacr. zu empfangen,
so musste er wenigstens den Willen haben, dasselbe, sobald es
ihm möglich würde, zu empfangen. Hatte er in Folge seines
inneren Glaubens und seinem übernatürlichen Reue schon vor Em-
pfang des trefl'enden Sacr. die übernatürliche Rechtfertigung er-
langt, so musste er doch nachträglich dasselbe noch empfangen, um
seiner Verpflichtung der äusseren Theokratie gegenüber zu genügen.
'3 Nach alttest. Aiiscliauuiig stand das Weib als Tochter, Oattin oder
Leibeigene in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnisse zum Hansvater,
und durch denselben war es anch Glied der theokratischen Gemeinde^ cf.
Riehm, Handwörterbuch d. b. Alt. S. 168.
Siebentes Haiiptstück.
Verhältriiss der alttestamentlichen Sacramente zu den iieu-
testanientliehen.
Da die alttest. Sacr. Typen der neutest. waren, jeder Typus
mit seinem Gegenbilde aber immer gewisse Aehnlichkeiten haben
muss, doch so, dass er wesentlich geringer und unvollkommener
ist, als letzteres, so folgt, dass auch zwischen den alt- und neu-
test. Sacr. unverkennbare Aehnlichkeiten und wesentliche Ver-
schiedenheiten vorhanden sein müssen. — Wenn wir die Sacr.
nach dem dreifachen Gresichtspunkte betrachten, insoferne sie be-
stimmte Zeichen fCaeremonien) sind, die bestimmte Bedeut-
ungen und eine eigenthümliche Wirksamkeit haben, so können
folgende Aehnlichkeiten festgesetzt werden:
1) hinsichtlich des Zeichens: beiderlei Sacr. sind bestimmte,
sichtbare Zeichen, heilige Handlungen, die von Gott selbst für
das sichtbare Reich Gottes in beiden Testamenten angeordnet
wurden, mit der Bestimmung, einerseits als Zeichen höherer,
übernatürlicher Geheimnisse dem Menschen auf eine seiner Natur
entsprechende Weise die Erkenntniss des Uebersinnlichen zu ver-
mitteln , anderseits aber als Ursachen einer der jeweiligen
Ileilsöconomie angemessenen Heiligkeit ihn zum Culte Gottes und
zur Gemeinschaft der respect. sichtbaren Kirche zu befähigen und
diese Befähigung zu bezeugen und zu bestätigen ; daher sollten
sie als religiöse Erkennungszeichen die Mitglieder der wahren
Kirche von den ausser derselben stehenden Ungläubigen unter-
scheiden und ein Mittel sein, den Glauben äusserlich zu be-
kennen. — 2) Nach ihrer Bedeutung: beide Arten bezeichnen
als Signa demonstrativa den sacramentalen Effect, den sie
innerhalb ihrer respect. Heilsordnung hervorbringen, wesshalb bei
Verhältniss der alttest. Sacr. zu den neutest. 127
beiden der Ritus immer mit dem Effecte Aehnlichkeit hat; beide
weisen als signa rememorativa auf vorausgegangene Wohlthaten
hin, die Gott in wunderbarer Weise seinem Volke gespendet hat;
beide sind Zeichen der übernatürlichen Gnaden, welche die alttest.
typisch, d h. als solche bezeichnen, die in Zukunft sicher von
Gott verliehen werden, die neutest. dagegen s a er a mental, d. h. als
solche, die in der Gegenwart ipso actu sicher verliehen werden,
wesshalb beide mit denselben auch eine gewisse Aehnlichkeit haben ;
beide bezeichnen das Leiden Christi als Quelle aller Gnaden, die
einen typisch und dunkel als zukünftiges, die anderen mystisch
und klar als vergangenes; beide weisen auch auf das Endziel der
Gnade, die zukünftige ewige Glorie hin, die einen typisch, die
anderen mystisch. ') — 3) Nach ihrer Wirksamkeit: beide Arten
sind practische, wiiksame Zeichen, die ihren sacramentalen Effect
sicher hervorbringen , wie er der jeweiligen Heilsordnung ent-
spricht; derselbe besteht darin, dass durch sie die Menschen für
den entsprechenden Ciilt entweder eingeweiht, odei* noch mehr
befähigt, oder, wenn sie die erforderliche Reinheit durch gewisse
Handlungen und Zustände verloren hatten, und für den Dienst
Gottes irregulär geworden waren, wieder tauglich gemacht werden;
desshalb gibt es bei beiden Arten einige Sacr., welche die be-
ireffende Heiligkeit erst geben (justitia prima), und andere, welche
die bereits vorhandene noch vermehren (justitia secunda).^) Beide
Arten bringen ihren sacramentalen Effect unabhängig von der
subjecliven Thätigkeit und Disposition des Empfängers und von
dem Verdienste und Glauben des Ausspenders in objectiv eigener
1) August, tract. in Joh. 26. M. tom. 35. pag. 1612; tract. 11. et. 45.
pag. 1479 f. 1722 1'. — Enarr. in ps. 73. M. tom. 36. p. 931; enarr. in ps.
77. M. tom. 36. pag. 983; Cont. Faustum 19, 13. M. tom. 42 p. 355.
-) Erstere nennt man auch Sacr. der Todten, weil sie im Zustande
der Unreinheit empfangen werden; im A. B. gehörte dahin die Beschnei-
dung, welche die levitische Reinheit erst verlieli, und die Menge der Rei-
nigungen, die die verlorene Reinheit wieder herstellten (S. Th. I. 11. qn.
102. art. 5.); im N. B. sind es die Tanfe und Busse. Letztere nennt man
Sacr. der Lebenden, weil sie i'ür ihren Empfang die levitische, resp. über-
natürliche Reinheit und Heiligkeit schon voraussetzen, und sie dann ver-
mehren, erhöhen; dahin gehörten im A. B. das Essen des Paschalammes,
der Schaubrode, der Opferspeisen und die Priesterweihe.
128 Siebentes Ilauptatüok.
Kraft, ex opere opcrato, hervor, i) — Wegen dieser Aehnlichkeiten
hat die göttliche Weisheit, die überall die Güte, Schönheit, Har-
monie und Einfachheit berücksichtigt, diese alttcst. Sacr. zu Typen
der christlichen gemacht.
Aber trotz dieser grossen Aehnlichkeit ist zwischen beiderlei
') Durch die Lehre, dass auch die alttestamentlichen Sacraraente
ihre sacramentalen Wirkungen ex opere operato hervorbrachten, wird
weder die hohe Würde der cliristlichen herabgedriickt, noch die typische
Kraft der alttest. vermindert ; denn beide Arten von Sacramenten gehören
ganz anderen Ordnungen an, und ihre beiderseitigen Effecte sind hinomel-
weit von einander verschieden. Die neutest. haben geistige, übernatürliche
Reinigung, die heiligmachende Gnade, zur Folge und bezeichnen sie auch;
die alttest. dagegen nur leibliche, die am Fleische geschah: die letzteren
gaben bloss das Recht, in der irdischen Theokratie zu wohnen, und jene
legalen Qualitäten, die ein Bürger dieses irdischen Gottesstaates nach gött-
licher Anordnung liaben musste — terrestria (Hebr. 8, 4; 9, 11}-, die neu-
test. dagegen verleihen die Kindschaft Gottes und das Bürgerrecht für das
himmlische Jerusalem, sowie jene Qualitäten, welche die himmlische An-
schauung Gottes ermöglichen — coelestia: demnach verhalten sie sich, wie
die Natur zur Uebernatur. Aber auch die typische Kraft der alttest. ist
dadurch nicht autgehoben; denn diess wäre nur dann der Fall, wenn die
Wirksamkeit des Typus sowohl nach Modus als auch nach Object mit der
des Antitypus ganz identisch wäre-, nun ist aber das Object der Wirksam-
keit der neutest. viel höher und vorzüglicher, als das der alttest., während
der Modus der Wirksamkeit bei beiden ähnlich ist. Desshalb hatten die
alttest. gerade durch den Umstand, dass sie ex opere operato wirkten, eine
grössere Aehnlichkeit mit den anderen und waren dadurch um so mehr
geeignet, Typen derselben zu sein. Denn die Kraft, typisch zu bezeichnen,
niuss vor Allem der Hauptsache an einem Dinge zukommen; bei den alt-
test. Sacr. war aber das Wichtigste die levitische Reinheit und die Art
und Weise ihrer unfehlbaren Hervorbringung durch den sacr. Ritus allein.
Wie desshalb die levitische Reinheit ein Typus der übernat. Heiligkeit
war, die die neutest. Sacr. verleihen: so musste auch die den alttest. inne-
wohnende Kraft, ihren Effect unfehlbar hervorzubringen, typisch auf die
objective Wirkungsweise der neutest. hinweisen. — Ausser diesen Aehn-
lichkeiten, die sich aus der allgemeinen Vergleichung ergeben, findet man
noch viele andere, wenn die einzelnen Sacramente beider Testamente,
die sich in typischer Hinsicht entsprechen, mit einander verglichen werden ',
so haben Aehnlichkeit mit einander: die Beschneidung und Taufe; die Opfer-
mahlzeiten [nebst dem Pascha und den Schaubroden) und die allerheiligste
Eucharistie; die Reinigungen und die Busse; die Weihe Aarons und die
neutest. Priesterweihe. Die weitere Ausführung gehört der speziellen Be-
trachtung der alttest. Sacr. an.
Verhältniss der alttest. Sacr. zu den neutest. 129
Sacr. ein wesentlicher, innerer unterschied i) vorhanden, der
wie das Concil von Florenz sagt, so gross ist, als der zwischen
dem A. und N. B. Der Beweis hiefür ergibt sich am klarsten durch
Aufzählung ihrer mannigfaltigen Differenzen. Aus dem Bisherigen
orgeben sich folgende : 1) hinsichtlich des Zeichens: beide Arten
sind verschieden in ihrem äusseren Ritus; denn ändert sich das
Gesetz , so müssen sich auch Priesterthum und Cult , folglich
1) Bekanntlich haben die Reformatoren jeden Unterschied zwischen
beiderlei Sacr. in Abrede gestellt und den alttest. sogar einen Vorzug vor
den christlichen zuerkannt. Denn nach ihnen sind die letzteren keines-
wegs wirkliche und wirksame Träger der übernat. Gnade, sondern nur
zufällige, äussere Bezeugungsacte des anderweitig bewirkten Glaubens an
Christus. Nach Zwingli (de ver. et fals. relig. comment. opp. tom. 11.
f. 122. 197), Karl Stadt und den Wiedertäufern (Phil. Melanoh. Unter-
richt wider d. Leere der Widerteuffer, in Luth. W. II. Th. Wittenb. 1551.
S. 292) sollten sie nur Unterscheidungszeichen zwischen Gläubigen und Un-
gläubigen sein-, genau dasselbe waren in einer Beziehung auch die alttest.
Sacr.; ja die Beschneidung, die das Unterscheidungsmerkmal sichtbar in
das Fleisch einprägt, drückt diese Unterscheidung noch weit kräftiger aus
und kann weit fühlbarer an den Glauben mahnen, als jedes der neutest.
Nach Luther (de capt. bab. opp. Jen. tom. III. fol. 266. 289; Melanchth.
loc. theol. p. 46. 141; confess. August, art. 13.) und Calvin (instit. 1. IV.
§ 3. f. 471 ; § 9. f. 474) dienen die christl. Sacr. zur Anregung des Glaubens
und zur Bezeugung desselben vor den Mitmenschen und sind Unterpfänder
der göttlichen Verheissung, die Sünden seien um Christi willen durch den
Glauben vergeben. Das Nemliche konnten auch die alttest., ja in mancher
Hinsicht sogar in einem weit höheren Grade leisten; denn sie konnten
ebenso vollkommene Zeichen künftiger Dinge sein, als die neutest. Zeichen
der vergangenen sind; zudem ist die blutige Beschneidung oder das Pascha-
lamm für die Erweckung des Glaubens ein weit kräftigeres Zeichen, als
das Abwaschen bei der Taufe oder das Essen des eucharistischen Brodes;
denn das Paschalamm hat mehr Analogie mit dem Leiden Christi, als die
Brodsgestalten ; und die Beschneidung, bei der zur Ehre Gottes Blut ver-
gossen wird, lässt ein sichtbares Zeichen bleibend am Leibe zurück, was
bei der Taufe nicht der Fall ist. Aus diesen Gründen meinten die Refor-
matoren, dass zwischen beiderlei Sacr. nur der Unterschied bestehe, dass
sie nur verschiedene Riten haben, und die einen auf das bereits vergangene
Leiden Christi, die andern dagegen auf das zukünftige hinweisen. Diese
AufYassung des beiderseitigen Unterschiedes beseitiget das Wesentliche und
Erhabene der christlichen Sacr. vollständig und stellt sie und die neutest.
Heilsordnung auf den Standpunct des A. B. Darum hat das Concil von
Trient (sess. 7. can. 2. 4. 5. 6. 7; cf. Denz. Ench. n. 727. ff.) dieselbe verurtheilt;
cf. Conc. Flor. decr. p. Arm, Denz. n. 590. Suarez, t. 20. disp. 6. sect. 2.
9
130 Siebentes Ilauptstück.
auch die Sacr. ändern ; mit andern Zeichen rnuss das Gep^enwjir-
ti«^e und Vergangene, und mit andern das Zukünftige; mit andern
Cultzeichen der alttest. Ghiube, mit andern der neutest. ausgedrückt
werden, und desslialb mussten die christlichen Sacr., um das Leiden
Jesu als vergangenes zu bezeichnen, einen andern Ritus haben;
ferner waren die alttest. zwar bestimmtere Zeichen, als die des
Naturgesetzes, und ihr liturgischer Vollzug blieb keineswegs der
freien Wahl des Ausspenders überlassen, da ihr Ritual fixirt war;
aber gleichwohl waren sie noch vieldeutige Zeichen, weil die
Handlung nicht durch das Wort zu Einer Bedeutung determinirt
wurde; die neutest. bestehen aus Handlung und Wort, sodass
der an sich vieldeutige äussere Ritus durch das Wort nur zu
Einer Bedeutung bestimmt wird. So spiegeln beide Arten den
Charakter ihrer respect. Testamente wieder ; im A. B. Alles unbe-
stimmt, dunkel, schattenhaft; im N. bestimmt, klar und wirklich.
Die alttest. sind Schatten der neutest. — signa signorum ; letztere
die Antitypeni). — 2) Nach ihrer Bedeutung: die alttestament-
lichen bezeichneten unmittelbar nur die levitische, vor der Theo-
kratie gültige Heiligkeit, die sie auch bewirkten, und erst mittels
dieser die messianische Zukunft ; denn sie waren Verheissungs-
zeichen der zukünftigen Gnaden ; die christlichen bezeichnen die-
selben unmittelbar als gegenwärtig, und darum viel klarer und
bestimmter ; die einen wiesen dunkel auf das künftige Leiden
Christi hin, die anderen enthalten seine Verdienste und repräsen-
tiren es in mystischer, aber wirksamer Weise bis zum Ende der
Zeiten. — 8) Nach ihrer Wirksamkeit: die alttest. verliehen
nur eine legale Weihe für den theokratischen Bund, eine gewisse
religiös-politische Heiligkeit, die nur für den fleischlichen Cult im
A. B. befähigte; die heiligmachende Gnade konnten sie wohl
dunkel bezeichnen, aber aus siclj selbst nicht geben; die christ-
1) Hebr. 9, 2:^.: 3, 2 f.: Capreol. IV. dist. 2. qii. :{. art. 1.: MigiiP,
curs. compl. toni. 20. piig. 11(35. cf. Dionys. <le hier, eccles. c. 5. §. 2. iM.
ser. gr. toni. 3. p. 501. ff. — Oswald 1. e. S. 4(». Das ist aiicli der Grund,
warum die alltest. nur von Moses proraulgirt wunlen. der als Diener treu
war im Hanse Gottes, die neutest. aber von Christus selbst, der der Sohn
des Hauses ist, und warum die einen als religiöse Caeremonien nur Einem
Volke für eine bestimmte Zeit, die andern der ganzen Welt für alle Zeit
gegeben wurden.
Verhältniss der alttest. Sacr. zu den neutest. 131
liehen dagegen bezeichnen nicht bloss, sondern verleihen und be-
wirken dieselbe auch aus objectiv eigener Kraft und innerer Causa-
lität, so dass deren würdige Empfänger befähiget werden, Gott
in übernatürlichen Acten und im Lichte der christlichen Wahrheit
anzubeten. In demselben Grrade aber, in welchem der geistige
Cult des N. B. erhaben ist über den fleischlichen des A., müssen
auch die christlichen Sacramente über die alttest. erhaben sein.
Die neutest. geben ferner mit der heiiigmachenden Gnade auch
viele übernatürliche Gaben, durch welche die Potenzen der Seele
befähigt werden, übernatürliche Acte zu setzen ; dazu kommt noch
die sacramentale Gnade, die jedes Sacr. für sich verleiht, und
bei einigen der geistige Oharacter; und weil sie so grosse Gnaden
zum Heile gewähren, ist im N. B. der Heilsweg so leicht. Die
alttest. dagegen konnten diese reiche Gnadenfülle nur schwach
vorausverkünden , aber nicht bewirken ; darum liessen sie auch
den Himmel im A. B. verschlossen und ermöglichten keinen Ein-
gang der Seele nach dem Tode in das himmlische Allerheiligste,
wenn sie auch durch den Glauben sich gerechtfertigt hatte ; da-
gegen gestatten die christlichen, weil sie die Kraft des Leidens
Christi in sich enthalten, der gerechten Seele unmittelbar nach
dem Tode den Eintritt in den Himmel. Aus dieser Vollkommen-
heit der einen und Unvollkommenheit der anderen folgt aber nach
den Principien des hl. Paulus (Heb. 7, 18), dass die einen wegen
ihrer Schwachheit mit dem mosaischen Gesetze abgeschafft werden
mussten, während die vollkommenen des N. B. dauern sollen, so
lange die Kirche auf Erden dauert (Matth. 28, 20; L Cor. 11,26.). —
Man kann auch noch weitere Yergleiche zwischen beiden an-
stellen: a) das höchste der alttest., das Paschamahl, steht unend-
lich tief unter dem niedrigsten der neutest.; denn letzteres gibt
die heiligmachende Gnade und macht der göttlichen Natur theil-
haftig, während ersteres nur fleischHche Reinheit verlieh und der
Mitgliedschaft der äusseren Theokratie theilhaftig machte; dagegen
enthält das höchste der neutest. noch mehr als die Gnade, nemlich
den Urheber der Gnade, Christus selbst gegenwärtig, von dem
das Paschalamm nur ein schwaches Bild sein konnte, ß) Ver-
gleicht man die beiderseitigen Sacr. im Einzelnen mit einander,
insofern sie sich typisch entsprechen, so ist jedes neutest. unend-
lich vorzüglicher, als das ihm typisch entsprechende im A. B.;
132 Siebentes Hauptstück.
denn erstore yiiul virtiito inajoni, utilitate meliora, actu faciliora,
sif-^niticatione praestantiora. J) y) Verf^^leicht man die Sacr. l)eid(ir
Testamente nach ihrer Gesammtheit mit einander, ho ist ihre Zahl
im A. 15. wohl grösser; aber gerade diese Menge ist nach dem
hl. Paulus'-^) ein Zeichen ihrer eigenen Un Vollkommenheit und der
Gnadenfülle der neutest. ; denn sie sagt uns, der Gnadenreichthum
unserer Sacr. sei so gross, dass er im A. B. nur durch sehr viele
Riten und Typen abgeschattet werden konnte. Ausserdem enthält
der N. B. solche Sacr. (Firmung, Oelung, Ehe), welche der A. 15.
wegen seiner UnvoUkommenheit nicht einmal typisch vorbilden
konnte, da in ihnen die Fülle der Gnade und die Vollendung für
das ewige Leben gegeben wird. Wohl tragen unsere Sacr. noch
die sacramentale Hülle des äusseren Zeichens der gegenwärtigen
Gnade an sich, und das ist allerdings noch eine UnvoUkommen-
heit, die erst aufhören kann^ w^enn unser Leib in der Glorie sich
vergeistiget hat; allein dieselbe ist bei ihnen nothwendig wegen
der Schwachheit unserer sterblichen Natur, die der Verraittelung
des Geistigen durch äussere Symbole bedarf, und wegen der Stel-
i} August, cont. Faust. 1. 19. c. 13. M. t. 42. p. 355-, - enarr. in
ps. 73. et 77. t. 36. p. 931. 983-, — de doct. christ. 1. 3. c. 9. t. 34. p. 70 f.
— epist. 54. (al. 118) ad Jan. t. 33. p. 200. — Ambros. de Sacr. 1. 4. c. 2.
et 3. M. t. IG. p. 437 f-, 1. 1. c. 4. p. 420: Miramnr mysteria Judaeorum,
quae patribus nostris data sunt, primuiu vetustate sacramentorura, deinde
sanctitate praestantia: illud promitto, quod diviniora et priora sunt sacra-
meiita Christianorum, quam Judaeorum. cf. 1. 6. c. 2. p. 455; Apolog. Dav.
c. 8. et 12. t. 14 p. 867. 875.
2) Hebr. 10, 1 ff. — Das Eine Busssacr. entliält alle Gnaden (und
nocli mehr), welclie durch die vielen Reinigungen und Sühnen des A. H.
vorgebildet wurden. Cf. S. Tli. IV. S. dist. 1. qu. 1. art. 5. qu. 2. ad
2. — Expos, in Rom. 5. lect. 6. — I. II. qu. 101. art. 3. ad 1: quando id,
quod ordinatur ad linem, est sufliciens ad ducendum in finem, tunc sufficit
unum ad unum effectum, sed propter debilitatem et imperfcctionem ejus,
quod est ad finem, oportet ea multiplicari. Caeremoniae V. L. invalidae
et imperfectae erant ad repraesentandum Christi mysterium, quod est super-
excellens; et ideo oportuit hujusmodi caeremonias multiplicari. — III.
qu. 75. art. 1. ad 4. Allerdings enthalten auch die neutest. Sacr. eine
Siebenzalil; aber dieselbe ist bei ihnen kein Zeichen der Ohnmacht, sondern
der UeberlüUe; denn der Grund iiirer Vielheit liegt in der Schwäche und
Unfähigkeit der menschlichen Natur, den überreichen Gnadcnstrom dieser
Sacr. auf einmal und auf einem Wege in sich aufzunehmen; darum musste
derselbe in sieben Arme zertheilt, sich nach einander in die Seele ergiessen.
Yerhältniss der alttest. Sacr. zu den neutest. 133
lung, welche die neutest. Kirche auf Erden zwischen dem A. B.
und der Glorie im Himmel einnimmt; darum müssen ihre Sacr.
zwischen den alttest. Sacr. und dem Leben der Glorie in der Mitte
stehen; im A. B. gab es nur Zeichen ohne die Realität der Gnade,
in der Glorie wird es nur mehr Wahrheit und Leben geben ohne
äusseres Zeichen und Bild; in der Kirche hier auf Erden müssen
die Sacr. beides, Zeichen und Sache, wirkliches Gnadenleben, aber
verhüllt durch Bild und Symbol J), enthalten.
*■ 1) Darauf deutet Paulus Hebr. 10, 1. hin, wenn er dem Schatten
(oxtä) des A. B. nicht die Dinge (upäyiJLaxa) selbst, sondern nur das Bild
der Dinge (ttjv stxöva) im N. B. gegenüberstellt. Ely.wv bezeichnet hier im
Gegensatze zum alttest. Schatten die Dinge selbst, aber in einer bestimmten
Gestalt, in der sie sich darstellen, — die Sache, die im Bilde, in einer
Umhüllung sich sichtbar macht. Demnach haben wir im A. B. axiä (umbra) ',
im N. B. auf Erden slvtojv (imago) *, in der Glorie xä TipayiAaTa (corpus).
Alex. Hai. IV. qu. 8. mbr. 2. art. 2 §. 1.
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L 930 .E38 J33 1883 IMS
Jahres-Berlcht über das
Bischofliche Lyceum zu Elchs
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